FamilieRecht am

Die meisten Alleinerziehenden stehen vor dem großen Problem eines Resourcen-Mangels: zu wenig Zeit für Erziehung und Job, zu wenig Geld oder Ärger mit dem Ex-Partner. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche finanziellen Hilfen es gibt und welche Anlaufstellen Ihnen bei Ihren Fragen weiterhelfen können… Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das alles finden Sie in diesem Artikel:

  • Erschreckend aber wahr: Alleinerziehende haben mit die größte Last zu tragen
  • Die wichtigsten Anlaufstellen und finanziellen Hilfen für Alleinerziehende

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Erschreckend aber wahr: Alleinerziehende haben mit die größte Last zu tragen

Alleinerziehend werden Eltern aus vielerlei Gründen, die unterschiedlicher nicht sein könnten… Trennung oder Scheidung vom Partner, nach dem Tode eines Elternteils oder weil sich die Eltern nicht in einer Beziehung befinden. Nicht nur für den alleinerziehenden Elternteil ist das ein schweres Schicksal, sondern auch für das Kind.

Zeitliche und finanzielle Engpässe machen es einem Alleinerziehenden sehr schwer, sich ausreichend um das Kind zu kümmern. Auch die Energie einer Person ist in der Regel kaum ausreichend, um sich um alle Lebensbereiche gleichermaßen kümmern zu können.

Eine solche Situation kann fatale Auswirkungen auf die Entwicklung eines Kindes haben. Nicht selten wächst es unter enorm erschwerten Bedingungen auf, wird aufgrund seiner Situation zusätzlich in der Schule gehänselt oder muss anderweitige Sticheleien ertragen.

Kein Wunder, dass viele Kinder, die in Armut aufwachsen, auch später einmal deutlich geringere Erfolgschancen auf einen guten Job haben, als Kinder, die in einer behüteten Familie aufwachsen.

Finanzielle Unterstützung durch Staat und Institutionen

Die große Not alleinerziehender Eltern ist der Politik bekannt. Und auch, wenn die staatliche Unterstützung für viele Familien noch immer niedrig ausfällt, können wir uns im Vergleich zu vielen anderen Ländern nicht beklagen.

Tatsächlich verfügt Deutschland über eines der ausgeprägtesten Formen der Sozialhilfen. Auch die Unterstützung alleinerziehender Eltern ist hierzulande deutlich besser aufgestellt, als im Großteil der Welt.

Wichtig ist, den Kopf als alleinerziehender Elternteil niemals hängen zu lassen. Selbst dann, wenn einem die Situation ausweglos erscheint, gibt es noch immer einen guten Grund zur Hoffnung: Das eigene Kind!

In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen, wie Sie sich und Ihr Kind auch finanziell über die Runden bringen können. Unterstützung gibt es dafür genug: Sie müssen nur wissen, wo es sie gibt und wie sie die Unterstützung bekommen können!

Die wichtigsten Anlaufstellen und finanziellen Hilfen für Alleinerziehende

Besonders die finanziellen Umstände bereiten vielen Alleinerziehenden große Probleme. Nicht nur, dass das Einkommen eines Partners wegfällt, sondern auch, weil man in der Regel selbst nicht mehr die Zeit oder Energie hat, arbeiten zu gehen. Wie also soll man verfahren, wenn man eigenständig ein Kind groß zieht? Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Zum Glück gibt es gerade in Deutschland viele verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die die finanzielle Situation alleinerziehender Mütter und Väter aufbessern sollen. Klar, in der Regel ist es in Summe noch immer zu wenig, doch immerhin kann man sagen, dass wir in Deutschland (verglichen zu den meisten anderen Ländern) noch immer ziemlich gute Hilfe bekommen…

Als finanzielle Hilfen für Alleinerziehende kommen insbesondere die folgenden Möglichkeiten in Frage:

Kindesunterhalt

Das Wichtigste natürlich zuerst: Alleinerziehenden Müttern und Vätern steht ein Unterhalt für das gemeinsame Kind zu. Ein Anspruch auf dieses Geld besteht so lange, bis das Kind volljährig ist oder bis es eine Ausbildung hat, wodurch es dann finanziell auf eigenen Beinen stehen kann. Gewissermaßen soll der Kindesunterhalt also eine Unterstützung für das Kind sein, bis es sich selbst ausreichend versorgen kann.

Tatsächlich ist der Kindesunterhalt auch der wichtigste Anspruch, den ein Kind hat. Der Elternteil, der sich nicht um das Kind kümmert, muss diesen Anspruch zahlen. Es sei denn, bestimmte Umstände machen diesen Anspruch unwirksam. Tatsächlich gibt es aber auch den Fall, dass beide Elternteile einen Teil des Kindesunterhalts zahlen.

Dann gibt es noch eine wichtige Grundregel: Der Kindesunterhalt steht noch vor der Sozialhilfe. Das bedeutet, dass der Kindesunterhalt unbedingt gezahlt werden muss. Das Sozialamt errechnet erst dann, wie viel Sozialhilfe dazu gezahlt werden muss, damit eine Grundversorgung erreicht ist.

Höhe der Hilfe: Die Höhe des Kindesunterhalts kann anhand der Staffelungen in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ nachgeschaut werden. Die Zahlungen gehen dabei an den Elternteil, bei dem das Kind im eigenen Haushalt lebt. In bestimmen Fällen kann man zum Kindesunterhalt übrigens bestimmte Mehrbedarfe geltend machen, wodurch der Kindesunterhalt entsprechend höher ausfallen kann.

Solche Fälle können zum Beispiel finanzielle Mittel für eine Therapie oder eine Betreuung sein, wenn das Kind diese benötigt und die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Wichtig: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Unterhalt zu leisten! Machen Sie also unbedingt Gebrauch von Ihrem Recht beziehungsweise vom Recht Ihres Kindes und vordern Sie den Kindesunterhalt an!

Unterhaltsvorschuss

Was tun, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur unregelmäßig oder sogar gar nicht den Unterhalt zahlt? Normalerweise könnte ein solches Verhalten zu existenziellen Engpässen führen. Allerdings gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich in den besagten Fällen einen Vorschuss für den Unterhalt zu holen. In diesem Fall richtet man sich an das zuständige Jugendamt, dass einem hierbei hilft.

Höhe der Hilfe: Den Unterhaltsvorschuss können Sie bis zu 72 Monate lang erhalten. Allerdings auch nur, bis das Kind maximal 12 Jahre alt ist. Der Vorschuss für Kinder in einem Alter von bis zu 6 Jahren beträgt derzeit 133 Euro pro Monat. Für Kinder ab dem Lebensjahr darauf ist ein Unterhaltsvorschuss von 180 Euro möglich.

Beantragt wird diese finanzielle Hilfe bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Dieses können Sie mittels einer schnellen und einfachen Recherche im Web ausfindig machen.

Betreuungsunterhalt

Wenn Sie trotz der schwierigen Umstände als alleinerziehender Elternteil arbeiten müssen, erhalten Sie vom Staat den sogenannten Betreuungsunterhalt. Der Betreuungsunterhalt richtet sich an alleinzeigende Eltern, die ein Kind von unter drei Jahren haben und denen es aufgrund der erforderlichen Betreuung nicht möglich ist, arbeiten zu gehen.

Höhe der Hilfe: Auch hier richtet sich der Betrag des geleisteten Unterhalts nach der Höhe des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Anspruch: Einen Anspruch auf den Betreuungsunterhalt haben alle Eltern. Dabei ist es egal, ob sie zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet waren oder nicht.

Tipp: Wenn keine passende Betreuung möglich ist, dann steht Eltern in einigen Fällen sogar bis zu sieben Jahre lang der Betreuungsunterhalt zu.

Kindergeld

Allgemein steht Eltern, bei denen das Kind im Haushalt lebt, das Kindergeld zu – und zwar in vollständiger Höhe.

Höhe der Hilfe: Das Kindergeld wird pro Kind gezahlt, das in Ihrem Haushalt lebt und staffelt sich, je mehr Kinder es sind. Für das erste und zweite Kind erhalten Sie je 190 Euro seit dem 1.1.2016 pro Monat. Bei einem dritten Kind erhalten Sie zusätzlich 196 Euro monatlich und ab dem vierten 221 Euro pro Monat.

Wichtig: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ausreichend viel Unterhalt zahlt, kann er die Hälfte des Kindergeldes von dem von ihm zu zahlenden Unterhalt abziehen.

Elterngeld

Normalerweise erhalten Alleinerziehende volle 14 Monate lang das Elterngeld, ohne dass man sich das Geld in dieser Zeit mit dem ehemaligen Partner aufteilen muss. Normalerweise können Mutter und Vater nämlich das Elterngeld unter sich aufteilen – je nach dem, wer wann arbeiten geht und wer wann auf das Kind aufpasst. Sinn und Zweck dieser Hilfe ist ein finanzieller Ersatz für das wegfallende Gehalt bei einer beruflichen Auszeit, die durch die Geburt eines Kindes bedingt wird.

Höhe der Hilfe: Für das Elterngeld erhält der Elternteil, der die berufliche Auszeit nimmt, 67 Prozent des vorangegangenen Nettoverdienstes. Maximal werden allerdings bis zu 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Wer weniger verdient, kann bei einem Einkommen von bis zu 1.000 Euro monatlich sogar volle 100 Prozent des Verdienstes als Elterngeld erhalten. Wer bis zur Geburt gar nichts verdient hat, erhält monatlich immerhin sogar 300 Euro.

Erhöhung des Elterngeldes: Unter bestimmten Umständen kann es auch zu einer Erhöhung des Elterngeldes kommen. Ein solcher Fall besteht zum Beispiel bei einer Mehrlingsgeburt. Hier haben Eltern Anspruch auf Elterngeld für jedes einzelne Kind. Auch wenn man bereits andere Kinder hat, gibt es eine Erhöhung des Bezugs.

Dieser sogenannte Geschwisterbonus ist abhängig vom Alter der Kinder. Wenn es beispielsweise mindestens ein weiteres Kind unter zwei Jahren gibt, zwei weitere Kinder unter sechs Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren, steht Ihnen ein Bonus von 10 Prozent des Elterngeldes zu. Mindestens beträgt der Bonus aber in jedem Falle 75 Euro monatlich.

Wohngeld

Wer aufgrund unzureichender Einkommensverhältnisse alleine nicht in der Lage ist, seine Miete zu bezahlen, kann unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngeld stellen. Das Wohngeld wird einem dann als Zuschuss gezahlt. Das Wohngeld ist also eine Art Zuschuss für Mieter aber auch für Eigentümer, wenn diese den Wohnraum selbst nutzen.

Höhe der Hilfe: Die Höhe des Wohngeldes lässt sich pauschal nicht bestimmten. Die Höhe hängt nämlich von einer Reihe individueller Faktoren ab. Unter anderem zum Beispiel von der jeweiligen Mietstufe des Wohnortes. Weitere Faktoren sind die Größe der Familie, die in der Wohnung lebt, das Familieneinkommen sowie die Miethöhe selbst. Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate.

Antragstellung: Einen Antrag können Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihres Wohnortes bekommen. Um den Antrag korrekt auszufüllen, können Sie auf die Hilfe von Mietvereinen und den örtlichen Wohngeldstellen selbst zählen.

Wichtig: Kein Recht auf Wohngeld haben Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Auch die Ehegatten entsprechender Personen haben keinerlei Anrecht auf das Wohngeld. Der finanzielle Bedarf für die Wohnung wird hier nämlich anders gedeckt.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe wird in Deutschland ziemlich kontrovers diskutiert. Zwar ist sie mit einer guten Absicht entstanden, sorgt leider dennoch ab und zu für ein paar Nachteile, über die man seit vielen Jahren schon heftig debattiert. Dennoch ist die Sozialhilfe in Deutschland eine Hilfe für alle, die einfach viel zu wenig Geld haben. Dementsprechend ist die Sozialhilfe auch für Alleinerziehende in vielen Fällen ein finanzieller Rückhalt.

Die Sozialhilfe hat in Deutschland die Funktion einer Grundsicherung. Sie soll dafür sorgen, dass jeder Mensch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Geschehen hat. Natürlich soll auch die physische Existenz durch die Sozialhilfe gesichert bleiben.

Anspruch: Die Sozialhilfe gibt es in unterschiedlichen Formen. Sie gibt es unter anderem als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn man wegen des Alters oder wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten.

Dann gibt es beispielsweise auch noch die Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die weder einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, noch einen Anspruch auf Erwerbsminderung. Weitere Sozialleistungen sind die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe sowie die Hilfe zur Pflege.

Höhe der Hilfe: Die Höhe ist unterschiedlich und hängt vom individuellen Fall ab. Je nach dem, wie viel Einkommen verfügbar ist, wird die Sozialhilfe ganz auch nur teilweise gezahlt.

Antragstellung: Sozialhilfe können Sie beispielsweise dann beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer Kinder nicht mehr arbeiten können oder vom anderen Elternteil keinen oder einen unzureichenden Unterhalt bekommen.

Zuschuss für Kinderbetreuung

Als weiteres können Sie als alleinerziehender Elternteil auch die Zuschüsse für die Kosten der Kinderbetreuung erhalten. Viele Eltern, die nämlich nicht auf die Unterstützung ihres Partners zählen können und bei denen auch die Familie bei der Betreuung des Kindes nicht helfen kann, sind auf die Unterstützung durch einen Babysitter oder eine andere Kinderbetreuung dringend angewiesen. Da eine regelmäßige Kinderbetreuung ziemlich teuer ist, wird eine solche in bestimmten Fällen vom Staat bezuschusst.

Höhe der Hilfe: Auch hier ist die Höhe der Hilfe abhängig von der jeweiligen Situation.

Antragstellung: Den Antrag erhält man beim zuständigen Jugendamt. Auch die Auskunft darüber, ob und wie hoch die Hilfe ausfällt erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.

Anlaufstelle für Alleinerziehende

Natürlich hat man als alleinerziehender Elternteil viele Fragen zu den verschiedensten Themen. Egal ob zu finanzieller Hilfe, Unterstützung für die Betreuung oder weitere Anliegen – den notwendigen Rat können Sie sich als Mutter oder Vater bei verschiedenen Anlaufstellen einholen. Hier stehen Ihnen jede Menge sachkundiger Experten zur Seite, die dafür sorgen, dass Ihnen in Ihrem Anliegen geholfen wird.

Die wichtigsten Anlaufstellen für Alleinerziehende sind:

  • der Verband alleinerziehender Mütter und Väter
  • der Verband berufstätiger Mütter e.V.
  • der Deutsche Caritasverband e.V.
  • pro familia
  • die regionalen Jugendämter
  • Blogs und News-Websites wie zum Beispiel heimarbeit.de

Bildquelle: © S.Kobold – Fotolia.com

8 Bewertungen
3.50 / 55 8