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Manchmal kommt es im Leben zu Situationen, in denen wir uns selbst nicht um bestimmte Dinge kümmern können. Miete zahlen, Geld abheben, usw. sind eigentlich geläufige und selbstverständliche Dinge des Alltags. Doch wenn man – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – nicht in der Lage ist, sie selbst auszuführen, kann eine Kontovollmacht sinnvoll sein. Wie man eine Kontovollmacht erteilt und was diese alles umfassen kann, erfahren Sie hier!

Übersicht:

  • Was ist eine Kontovollmacht?
  • Einmalige Kontovollmacht
  • Zeitlich unbeschränkt
  • Bei Fürsorgebedürftigkeit
  • Im Todesfall
  • Wie erteile ich eine Kontovollmacht?
  • Persönlicher Termin bei der Bank von Vorteil
  • Wem kann ich eine Kontovollmacht erteilen?

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Was ist eine Kontovollmacht?

Eine Kontovollmacht (auch Bankvollmacht genannt) ist die von einem Kontoinhaber gegenüber seiner Bank oder Sparkasse erteilte Vollmacht zugunsten Dritter, wonach diese über ein bestimmtes Bankkonto im Umfang der Vollmacht verfügen dürfen.

Welchen Umfang die Kontovollmacht dabei haben soll, bestimmt der Kontoinhaber. Der Umfang reicht vom Geld abheben, Überweisungen tätigen bis hin zur Generellvollmacht.

Doch man kann in einer Vollmacht nicht nur verschiedene Rechte für den Bevollmächtigten festlegen, sondern auch bestimmen, für welche Zeiträume oder bei welchen speziellen Ereignissen die Vollmacht gelten soll.

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen einer einmaligen Kontovollmacht und einer generellen Kontovollmacht, die meist zeitlich unbeschränkt ist und auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus gilt.

Einmalige Kontovollmacht

Mit einer einmaligen Kontovollmacht räumt der Kontoinhaber dem Bevollmächtigten das Recht ein, einmalig einen bestimmten Betrag von seinem Konto abzuheben. Im Gegensatz zu einer generellen Vollmacht über ein Bankkonto wird in dem entsprechenden Schreiben angegeben, welche Summe der Bevollmächtigte abheben darf. Nachdem er sich diesen Geldbetrag auszahlen lässt, erlischt die Gültigkeit der Vollmacht.

Zeitlich unbeschränkt

In den meisten Fällen entscheiden sich die Kontoinhaber jedoch für eine zeitlich unbeschränkte Kontovollmacht, die auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus gilt. Das bedeutet, die Vollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod oder der Geschäftsunfähigkeit des Kontoinhabers gemäß § 672 BGB.

Vor allem unter Familienangehörigen ist das meist so gewollt, um praktische Probleme im Verkehr mit der Bank nach dem Tod des Kontoinhabers zu vermeiden. Denn stirbt der Kontoinhaber und besteht für niemanden eine Kontovollmacht, kann keine Überweisung erfolgen oder Bargeld ausgezahlt werden, bis ein Erbschein oder andere zweifelsfrei die Erbschaft nachweisende Dokumente vorgelegt werden.

Auch, wenn es derzeit keinen Anlass gibt, so sollte man frühzeitig in Erwägung ziehen, für das eigene Girokonto einer Vertrauensperson eine Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Bei Fürsorgebedürftigkeit

Eine bedingte Kontovollmacht kann auch für den Fall erteilt werden, dass bei dem Kontoinhaber Fürsorgebedürftigkeit eintritt. Dies kann zum Beispiel aus Altersgründen, aufgrund eines Unfalls oder wegen einer schweren Krankheit der Fall sein. Auch hier ist die rechtzeitige Erteilung sinnvoll, da ein solcher Fall sehr plötzlich eintreten kann und man möglicherweise keine Vollmacht mehr erteilen kann.

Wie die Fürsorgebedürftigkeit nachgewiesen werden muss, ist von Bank zu Bank verschieden. Bei einigen Kreditinstituten ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine Formulierung in der Vollmacht, die besagt, dass die Fürsorgebedürftigkeit dann vorliegt, wenn der Kontoinhaber selbst nicht mehr handeln kann, ist nicht praktikabel. Die Bank kann diese Voraussetzung nämlich nicht selbst überprüfen.

Wichtig ist weiterhin, zwischen der Kontovollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit und der allgemeinen Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Die Kontovollmacht ist ausschließlich für Bankgeschäfte vorgesehen, die mit der Kontoführung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.

Im Todesfall

Die Kontovollmacht kann auch so ausgestaltet werden, dass sie erst mit dem Tod des Kontoinhabers in Kraft tritt. Der Sinn und Zweck dieser Vollmacht ist letztlich die Aufteilung und Verwaltung der Hinterlassenschaft des Kontoinhabers.

Wie erteile ich eine Vollmacht?

Die Vollmacht über das Konto einer natürlichen Person ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im Zivilrecht zu finden und stellt eine Form der Stellvertretung dar (§ 164 ff.). Um eine solche Kontovollmacht erteilen zu können, verlangen die Banken und andere Kreditinstitute normalerweise eine schriftliche Erteilung der Vollmacht.

Grundsätzlich benötigen Banken für eine Bankvollmacht ein spezielles Formular. Viele Banken bevorzugen das Ausfüllen einer vorgedruckten Vollmacht. Die Abwicklung der Transaktionen fällt dem Bankinstitut damit leichter. In der Regel werden aber bei vollständigen Angaben auch formlose Anträge akzeptiert.

Die Standardvordrucke für eine Bankvollmacht sehen allerdings meist keine Einschränkungen auf bestimmte Konten vor. Falls man die Rechte des Bevollmächtigten eingrenzen möchten, kann eine formlose Vollmacht in eigenen Worten erstellt oder die Einschränkung in einer gesonderten Zusatzvereinbarung mit der Bank oder Sparkasse festgelegt werden. Das sollte man auch dann tun, wenn zwar eine Kontovollmacht für das Girokonto ausgestellt werden soll, aber nicht für das Wertpapierdepot.

Vollmachten werden meist nur im Original akzeptiert. Sie sollten der Bank oder Sparkasse also unbedingt auf dem Postweg und nicht als Fax oder per E-Mail zugeschickt werden.

Am besten, man informiert sich direkt bei seiner Bank oder Sparkasse und lässt sich das richtige Formular geben.

Persönlicher Termin bei der Bank von Vorteil

Die meisten Banken geben an, dass es zur Erteilung einer Vollmacht am besten ist, wenn man gemeinsam mit dem Bevollmächtigten in eine Filiale geht. Ein Vorteil weiterer hierbei ist, dass man sich persönlich und umfassend beraten lassen kann.

Für die Erteilung einer Vollmacht werden sowohl die Unterschrift des Kontoinhabers als auch die Unterschrift des Bevollmächtigten bestätigt. Zu dem Termin sollten daher beide ihren Personalausweis oder ihren Reisepass mitbringen.

Wem kann ich eine Kontovollmacht erteilen?

Begünstigte einer Kontovollmacht können Angehörige des Kontoinhabers, dritte Personen oder Angestellte eines kontoführenden Unternehmens sein.

In den meisten Fällen wählen die Kontoinhaber einen Angehörigen oder einen Betreuer als Vertrauensperson und bestimmen ihm zum Bevollmächtigten.

Wichtig: Ehepartner sind nicht gesetzliche Vertreter des jeweils anderen und müssen sich gegenseitig bevollmächtigen. Für Ehepaare bietet sich als Alternative zur Vollmacht die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos an. Es lautet auf den Namen beider Ehepartner, und jeder von beiden kann einzeln über das Konto verfügen.

Bildquelle:  © nmann77 – Fotolia.com

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