NEBENJOB 400 EURO BASIS

Ein Nebenjob ist eine gute Möglichkeit, neben dem Hauptberuf Geld dazuzuverdienen. Immer mehr Menschen gehen einem Nebenjob auf 400 Euro Basis nach. Mit einem Nebenjob, bei dem nicht mehr als 400Euro verdient wird, lässt sich die Haushaltskasse aufbessern ohne steuerliche Nachteile in Kauf zu nehmen.

Das Sozialgesetzbuch schreibt in §8 SGB IV genau vor, wann eine geringfügige Beschäftigung, also ein Nebenjob, ausgeübt wird:  Das Arbeitsentgeld darf den monatlichen Höchstbetrag von 400 Euro nicht übersteigen. Dies gilt auch für die Ausübung mehrerer Nebenjobs. Hat man also zwei oder mehr Nebenjobs, so fallen die Vergünstigungen, die der Arbeitnehmer in einem solchen Arbeitsverhältnis genießt, komplett weg.

Entgegen der landläufigen Formulierungen sind Nebenjobs auf 400Euro Basis nicht steuerfrei und auch Sozialabgaben werden gezahlt. Dies allerdings in geringem Maße und in der Regel werden die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge von 13% direkt vom Arbeitgeber an die Minijobzentrale abgeführt. Auch der Rentenversicherungsbeitrag von 15% wird in der Regel vom Arbeitgeber direkt abgeführt.

Zwei Prozent Lohnsteuer werden ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen. Beiträge zum Arbeitslosengeld werden nicht gefordert. Damit fällt der Nebenjob aber auch nicht in die Berechnung eventueller Arbeitslosengelder in der Zukunft. Zu beachten ist immer, dass nie mehr als 400 Euro verdient werden. Wird am Ende eines Jahres ein Wert über 4800 Euro erreicht, so gilt der Nebenjob nicht mehr als  sozialversicherungs- und steuerlich begünstigten Arbeitsverhltnisse. Erhält ein Arbeitnehmer beispielsweise 100 Euro Weihnachtsgeld zusätzlich zu den pauschalen 400EUR, so wäre der Wert von 4800 Euro überschritten und für das gesamte Jahr müssten die Abgaben entrichtet werden.

Der Nebenjob auf 400 Euro Basis muss in der Regel nicht dem Hauptarbeitnehmer gemeldet werden. Ausnahmen hierbei stellen Beamte dar. Sie müssen stets den Vorgesetzten um Erlaubnis bitten. Auch wenn ein Arbeitnehmer bei einem direkten Mitbewerber des Hauptarbeitgebers arbeiten möchte, muss er sich die Erlaubnis des Chefs abholen. Auch darf die Hauptarbeit nicht unter dem Nebenjob leiden. Es empfiehlt sich, um Missverständnisse zu vermeiden, immer den Hauptarbeitgeber zu informieren.

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