Aus den unterschiedlichsten Gründen nehmen viele deutsche Arbeitnehmer einen zusätzlichen Job auf. Motive sind der geringe Verdienst im Hauptjob oder die Absicht, den eigenen Lebensstandard zu erhöhen.
Es ist kein Problem, einen Nebenjob auszuüben. Beachtet werden müssen einige Regeln insbesondere bezüglich der Steuern und dem Höchstverdienst. Die Tätigkeit sollte beim Hauptarbeitgeber angezeigt werden. Er kann nur in seltenen Fällen rechtlich bindend widersprechen.
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Übersicht
- -Branchen und Tätigkeiten
Gastronomie
Einzelhandel
Saisonarbeit
Betreuung & Übungsleitung - -Qualifikationen
Aushilfsjobs, Anlernling oder Hilfskraft
Quereinstieg
Ausbildung vorhanden - -Verdienstmöglichkeiten
Brutto/Netto
Lohnspannen
Nacht-/Feiertagsarbeit - -Steuer & Krankenkasse
Anrechnung auf Haupteinkommen/Steuerklasse
Freibeträge und Berechnung
Krankenkasse
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-Branchen und Tätigkeiten
Gastronomie
Der Klassiker unter den Nebenjobs ist die Gastronomie. In Cafés, Bars und Restaurants sind Aushilfsjobs von der Küchenhilfe bis zur Servicekraft üblich. Schichtarbeit ermöglicht eine gute Abstimmung auf die Hauptarbeit.
Einzelhandel
Einfache Verkaufstätigkeiten in wenig beratungsintensive Branchen wie beispielsweise in Kiosken, Tankstellen oder Kopiershops bieten regelmäßig Stellen für Aushilfen an. Häufig sind Abend-, Nacht- und Wochenendschichten zu besetzen.
Saisonarbeit
In der Gastronomie und in der Landwirtschaft schwankt der Arbeitsbedarf saisonal. Freiluft- und Außengastronomie muss bei guter Witterung im Sommer Personal aufstocken. Im Spätsommer bis in den Herbst ist Erntezeit in der Landwirtschaft. Neben Feldarbeit bei der Weinlese oder dem Spargelstechen bis zu Verpackungs- und Transportjobs fallen viele befristete Tätigkeiten an.
Vor Weihnachten in der Adventszeit steigt der Personalbedarf in vielen Branchen. Versandunternehmen, Produktionsunternehmen und Einzelhändler stocken ihre Stammbelegschaft für einige Wochen auf. Bedingt gilt das auch für die Osterzeit.
Betreuung & Übungsleitung
Im Bereich sozialer Branchen wie Betreuungseinrichtungen und Sportvereinen gibt es viele Nebenjobs, die mehr oder weniger pädagogisches Geschick verlangen.
-Qualifikationen
Aushilfsjobs, Anlernling oder Hilfskraft
In den meisten Fällen bestehen Nebenjobs aus einfach zu erlernenden und zuarbeitenden Tätigkeiten.
Quereinstieg
In längerfristigen Nebenjobs können gesammelte Erfahrungen zu Qualifikationsmerkmalen führen, die zu anspruchsvolleren und besser vergüteten Tätigkeiten führen. Schichtleiter und Vorarbeiterjobs sind typische Beispiele.
Ausbildung vorhanden
Wenn eine spezifische Berufsqualifikation für den Nebenjob vorliegt, wie beispielsweise bei ausgebildeten Kaufleuten oder Krankenschwestern, können tarifvertragliche Bedingungen der jeweiligen Branche greifen.
-Verdienstmöglichkeiten
Brutto/netto
In einem Minijob ist der Verdienst bis 450 Euro monatlich brutto gleich netto abzüglich eines Rentenversicherungsanteils von derzeit 3,9 Prozent (November 2015).
Lohnspannen
Entsprechend der meist einfacheren Tätigkeiten in Nebenjobs sind einstellige Stundenverdienste die Regel.
Nacht- & Feiertagsarbeit & Trinkgelder
Alle Zuschläge und Trinkgelder werden nicht auf den Höchstverdienst angerechnet.
-Steuer & Krankenkasse
Anrechnung auf Haupteinkommen/Steuerklasse
Ein Minijob wird pauschal versteuert und hat mit dem Haupteinkommen fiskalisch nichts zu tun. Eine Vorlage der Lohnsteuerkarte ist nicht erforderlich.
Freibeträge und Berechnung
Grundsätzlich stellt 450 Euro monatlicher Verdienst die Obergrenze des Minijobs dar. Bei Schwankungen, außer bei Saisonarbeit, wird das Jahresmittel zugrunde gelegt. Die Übungsleiterpauschale darf einen Jahresverdienst von 2400 Euro nicht übersteigen.
Krankenkasse
Ein Nebenjob sollte vor allem bei risikobehafteten Tätigkeiten immer angezeigt werden.