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Eine Scheidung ist eine Achterbahnfahrt der Emotionen und nicht selten sind die Betroffenen völlig überfordert damit, was Sie bei einer Scheidung beachten sollten. So unterschiedlich wie der individuelle Fokus, so verschieden sind auch die Kriterien, die jeder bei einer Scheidung als wichtig erachtet. Deshalb sind Eheleute mit Kindern vornehmlich daran interessiert, wie der Umgang mit den Kindern nach der Scheidung aussieht, während Hausbesitzer sich wohl eher um die Aufteilung des Grundbesitzes Sorgen machen.

Übersicht

  • 1. Verschaffen Sie sich einen Überblick
  • 2. Die Unterlagen und Ihre Bedeutsamkeit
  • 3. Der Termin bei einem Fachmann
  • 4. Das Trennungsjahr
  • 5. Die Trennung anzeigen
  • 6. Die Scheidung einreichen
  • 7. Der Versorgungsausgleich
  • 8. Der Zugewinnausgleich
  • 9. Die Regelungen mit Kindern
  • 10. Die Kosten einer Scheidung

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Verschaffen Sie sich einen Überblick

Die erste Amtshandlung auf dem Weg in das Trennungsjahr oder auch in der Scheidung ist es, sich einen genauen Überblick zu verschaffen. Auch wenn Sie jetzt vielleicht denken, Sie haben ganz andere Probleme, die Orientierung in allen Papieren, die in einer Scheidung bedeutsam ist, gibt Ihnen Struktur und ist von großer Bedeutung. Nehmen Sie sich Zeit, sichten Sie die Unterlagen, Verträge und alle wichtigen Dokumente.

Suchen Sie den Mietvertrag raus und legen Sie sich alle Kontounterlagen bereit. Sehen Sie zu, dass Sie einen Ein- und Überblick über alle Verbindlichkeiten erhalten. Klären Sie auf, wie viele Schulden Sie haben oder über wie viel Vermögen Sie verfügen. Ebenso wichtig sind Steuerbescheide, Gehaltsbeläge. Setzen Sie sich auch sorgfältig mit Ihrem Hausrat auseinander.

Die Unterlagen und Ihre Bedeutsamkeit

Für eine Scheidung sind die oben erwähnten Unteralgen bedeutsam. Legen Sie sich im günstigsten Fall eine Checkliste an, bei der Sie die Punkte der Reihe nach notieren und abarbeiten. Machen Sie, wenn nötig, Kopien von den Verträgen. Listen Sie die Verbindlichkeiten auf und bedenken Sie, dass es monatliche, vierteljährliche und jährliche Zahlungen gibt, die Sie vermerken müssen.

Schreiben Sie sich den Kontostand der jeweiligen Konten auf. Legen Sie die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen parat und die letzten drei Steuerbescheide. Der Punkt Hausrat ist etwas umfangreicher. Tun Sie sich einen Gefallen, fotografieren Sie den Hausrat und machen Sie sich Gedanken, was Ihnen oder Ihrem Partner vor der Zeit der Ehe schon gehört hat.

Der Termin bei einem Fachmann

Der Termin beim Fachmann ist fast unerlässlich. Die individuelle und auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung sollten Sie sich unbedingt gönnen. Sie erhalten Informationen und Möglichkeiten, wie es sich mit der Scheidung in Ihrem speziellen Fall verhält. Sie können sich über die Mediation erkundigen, die schon vielen Klienten in Streitfragen zu einer einvernehmlichen Lösung verholfen hat. Sie erfahren, wie Sie mit den Kindern umgehen können, denn diese gilt es vor den negativen Seiten der Trennung zu schützen.

Das Trennungsjahr

Das Trennungsjahr gehört bei einer Scheidung zu den wichtigsten Dingen, die Sie wissen müssen. Geschieden werden können Sie nur, wenn Sie das Trennungsjahr ordnungsgemäß vollzogen haben. Bei getrennten Wohnungen notieren Sie sich den Auszug oder die Änderung in den Mietvertrag. In einer gemeinsamen Wohnung müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Erst wenn in diesem Jahr klar wird, dass sich die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederherstellen lässt, das bedeutet gleichsam seit einem Jahr nicht mehr besteht, ist es ausreichend, wenn einer die Scheidung anstrebt, um diese durchzusetzen.

Die Trennung anzeigen

In vielen Europäischen Ländern müssen Sie die Trennung bei Gericht anzeigen, in Deutschland ist das anders. Hier müssen Sie die Trennung bei Gericht nicht anzeigen, allerdings müssen Sie beweisen, dass Sie die Trennung vollzogen haben. Das ist bei getrennten Wohnungen leicht, nicht aber bei einer Trennung, die innerhalb einer Wohnung dargelegt werden muss.

Die Scheidung einreichen

Die Scheidung kann nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, der bei Gericht zugelassen ist. Die Grundlage für das Einreichen der Scheidung ist das erwähnte Trennungsjahr. Der andere Ehepartner erfährt vom Gericht dann von dem Scheidungsantrag und kann dazu Stellung beziehen. Heutzutage können Sie auch gemeinsam zu einem Rechtsanwalt.

Doch Vorsicht; sollten im Verlauf der Scheidung Unstimmigkeiten auftreten, ist der Rechtsanwalt nur einem Mandanten verpflichtet. In Zeiten des Internets lässt sich eine Scheidung auch schon online bewältigen.

Der Versorgungsausgleich

Der Rechtsanwalt reicht bei Gericht den Scheidungsantrag ein. Im Folge dieses Antrages werden den beiden Beteiligten in dem Scheidungsverfahren die Formulare für den Versorgungsausgleich zugesandt.

Der Versorgungsausgleich wird von Amtswegen vom Gericht durchgeführt. Sie haben jetzt den Vorteil, wenn Sie sich eingehend mit den oben benannten Unterlagen auseinandergesetzt haben. Sowohl das Sorgerecht oder nachehelicher Unterhalt oder der Zugewinnausgleich ist nicht automatisch mit der Scheidung geklärt. Oftmals bedingt es hier gerichtlicher Anträge, denn die Klärung von Amtswegen besteht nicht.

Der Zugewinnausgleich

Ehepartner, die keinen notarielle Vereinbarung getroffen haben, leben im gesetzlichen Güterstand und heißt dann Zugewinngemeinschaft. Dabei zählt das Anfangsvermögen am Hochzeitstag und das Endvermögen an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt wird. Die Differenz der beiden Ehepartner in der Summe ist dann ausschlaggebend für den Zugewinnausgleich.

Die Regelungen mit Kindern

Mit Kindern bedarf es genauen Absprachen, wie künftig und auch nach der Scheidung mit den Kindern verfahren wird. Es wird zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht unterschieden und es müssen im Streitfall gesonderter Anträge beim Gericht eingereicht werden. Nehme Sie sich das Wohl Ihrer Kinder zu Herzen, Sie hatten nie vor sich von Ihrem Papa oder Ihrer Mama zu trennen. Finden Sie in Sinne der Familie eine Lösung, bei dem die Kinder zufrieden sein können.

Die Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung sind maßgeblich von den Nettogehältern der einzelnen Ehepartner, wie auch von den Vermögenswerten, die in der Ehe erworben wurden. Richtlinie für die Scheidung ist der Paragraph 43 des Familiengesetzbuches. Die Regelung von Folgesachen, wie beispielsweise der Klärung des Sorgerechts oder der Zugewinnausgleich gelten als eigenständige Angelegenheiten und werden deshalb mit gesonderten Kosten beim Gericht und beim Rechtsanwalt berechnet.

Bildquelle: © DDRockstar – Fotolia.com

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