Familien, Arbeitslose, Asylbewerber
So bekommen Sie finanzielle Hilfe vom Staat
Leistungen vom Staat werden in vielfältiger Form gewährt. Wofür Sie finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen und bei wem – hier ein kleiner Überblick.
✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet
Übersicht über mögliche Zuschüsse
- Allgemein
Arbeitslosigkeit
Existenzgründerzuschuss
Berufsausbildungsbeihilfe
Asylbewerber
Wohngeld - Familien
Kindergeld
Kinderzuschlag
Pflegegeld - Unterstützung Allgemein
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Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Durchschnittlich lebt jeder 10. Bundesbürger von Leistungen des Staates. Der Staat gewährt Grundsicherungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wie Arbeitslosengeld I und Hartz IV. Beide Sozialleistungen sind beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen.
Existenzgründerzuschuss
Die Arbeitsämter unterstützen die Existenzgründung ihrer Arbeitslosen durch einen Gründungszuschuss und prüfen die Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes. Voraussetzung bei der Antragsstellung ist das der Arbeitslosengeldanspruch noch 150 Tage besteht und in den letzten 2 Jahren mindestens ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wurde.
Berufsausbildungsbeihilfe
Wenn der Nachwuchs eine schulische oder betriebliche Ausbildung plant, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Förderung. Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich an Azubis, die aufgrund der weiten Entfernung zum Ausbildungsbetrieb aus dem elterlichen Haus ausziehen müssen. Wohnung und Verpflegung erzeugen Kosten, die durch die Berufsausbildungsbeihilfe abgedeckt werden, sofern der Auszubildende oder seine Eltern dafür nicht aufkommen können. Mehr erfahren
Leistung für Asylbewerber
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben mit Beantragung beim Sozialamt. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt den Leistungsbedarf von Asylbewerbern, der sich in der Höhe an den Beträgen der Sozialhilfe des SGB XII orientiert.
Wohngeld
Zur Miete und den Heizkosten wird ein Zuschuss für einkommensschwache Haushalte gewährt. Die Höhe ist abhängig von der im Haushalt lebenden Anzahl an Personen, vom Einkommen, der Miethöhe und den Heizungskosten. Den staatlichen Zuschuss erhalten Mieter von Mietwohnungen und auch Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern und wird bei der Verwaltung beantragt in deren Einzugsbereich der Wohnraum liegt. Wohngeld kann nicht mit BAföG, BBiG und Arbeitslosengeld kombiniert werden. Mehr erfahren
Finanzielle Unterstützung für Familien
Kindergeld
Einkommensunabhängig und steuerfrei wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Für das erste und zweite Kind werden 184 Euro gezahlt, für das dritte 190 und ab dem vierten zahlt der Staat 215 Euro pro Monat dazu, um die Grundversorgung sicherzustellen. Das Kindergeld wird direkt nach der Geburt bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Mehr erfahren
Kinderzuschlag
Um geringfügig verdienende Familien vor dem Abrutschen in die Armut zu schützen, gibt es bis zu 140 Euro pro Monat für ein Kind zusätzlich. Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und kommt zur Auszahlung mit dem Kindergeld. Mehr erfahren
Pflegegeld
Ein Pflegegeld wird für Familien bewilligt, die zu Hause jemanden pflegen. Der Pflegefall wird durch die Pflegekasse anhand eines Schweregrades eingestuft. In der ersten Stufe erhält die Familie 225 Euro im Monat, in der zweiten 430 Euro und mit der dritten und schwersten Pflegestufe werden 685 Euro im Monat gewährt. Beantragt wird der Zuschuss bei der Pflegekasse. Mehr erfahren