Bundesverwaltungsgericht ist der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Die Klagen wurden abgewiesen: Der Beitrag darf pro Wohnung erhoben werden.
Aber es gibt einige Ausnahmen:
Nicht jedermann muss den Rundfunkbeitrag bezahlen, es gibt einige Ausnahmen. Die Betroffenen müssen die Befreiung aber beantragen.
Soziale Gründe:
Befreien können sich Menschen, die nur wenig Geld zur Verfügung haben.
Dazu zählen:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Asylbewerber
- Studenten
- Auszubildende
- Menschen die Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten
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Gesundheitliche Gründe:
Auch aus gesundheitlichen Gründen kann man sich befreien lassen.
Dazu zählen:
- blinde Menschen
- starken Sehbehinderung
- sehr starken Hörschädigung
Formulare für entsprechende Anträge sind auf der Webseite www.rundfunkbeitrag.de zu finden. Zusammen mit den Belegen muss der ausgedruckte und unterschriebene Antrag per Post geschickt werden an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Oder direkt hier nachlesen