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Heimarbeit

In Deutschland arbeiten, zumeist aus finanzieller Not heraus, so viele Menschen wie noch nie zusätzlich zu ihrem Hauptverdienst in einem 450-Euro-Job. 2,66 Millionen Beschäftigte besserten sich Ende 2012 mithilfe eines Minijobs ihr Einkommen auf. Das ist bereits fast jeder Zehnte der 29,12 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Erfahren Sie hier mehr zum Thema: Minijobber aus Not oder Konsumlust. Im Folgenden wird für Sie erläutert, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Zweitjob bereits ausführen oder ausführen möchten.

Freiwillig Lohnsteuer zahlen lohnt sich!

Die Einkommensgrenze dieser Minijobs liegt seit Anfang 2013 bei 450 Euro. Diese Minijobs werden in der Regel pauschal mit zwei Prozent Einkommenssteuer versteuert. Doch statt dieses Pauschalbetrages, den der Arbeitgeber trägt, kann das Einkommen auch vom Jobber selber ganz normal versteuert werden. So kann vom Werbungskostenfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro profitiert werden, was sich positiv in der gesetzlichen Krankenversicherung auswirkt. Denn wer neben dem Minijob noch andere Einkünfte hat, die den Sparer-Pauschalbetrag übersteigen – dieser liegt bei 1.602 Euro für Ehepaare – muss sich freiwillig kranken- und pflegeversichern. Dies kann umgangen werden, wenn regulär Steuern gezahlt werden!

Nur wer in Steuerklasse V oder VI liegt, muss übrigens Steuern für einen monatlichen Verdienst von 450 Euro zahlen – dies wären rund 46 Euro, die von dem Lohn eingehalten werden, allerdings in der Regel bei der Einkommenssteuererklärung erstattet werden.

Minijobs, die nach dem 1. Januar 2013 beginnen, sind zudem grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Hier zahlt der Arbeitgeber für die auch geringfügig entlohnt genannte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Entgelts. Da der allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,9 Prozent beträgt, müssen Minijobber einen Eigenanteil von 3,9 Prozent tragen. Hiervon können sich Betroffene auf Antrag befreien lassen.

Allerdings raten Experten gerade Frauen von dieser Wahlmöglichkeit ab. Denn nur wer den Anteil selber zahlt, hat auch Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung inklusive Krankengeld im Falle einer Rehamaßnahme oder einer Erwerbsminderungsrente.

Politiker sehen Minijobs kritisch

Politiker und Gewerkschaftler stehen den Minijobs eher kritisch gegenüber, da hier zumeist nur geringe Stundenlöhne gezahlt werden. Hiermit würde der Niedriglohnsektor verstärkt. Denn auch ein großer Teil der Hartz-IV-Empfänger stockt sein Einkommen mit einem Minijob auf: Bereits über 600.000 Hartz-IV-Empfänger beziehen zum Minijob zusätzlich aufstockende Sozialleistungen. Viele seien über eine lange Zeitspanne in dem Minijob gefangen und hätten kaum Aufsichten, einen Fulltime-Job zu erhalten.

Flickr.com © Kevin Shorter (CC BY 2.0)

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