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	<title>Kindergeld &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<description>Heimarbeit.de - Das Portal für Heimarbeit</description>
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	<title>Kindergeld &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<item>
		<title>2018: Neue Regelungen beim Kindergeld!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/2018-neue-regelungen-beim-kindergeld/</link>
				<pubDate>Mon, 08 Jan 2018 16:33:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Meldung]]></category>

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				<description><![CDATA[Meldung: Aufgrund neuer Gesetzgebungen bezüglich der angestrebten Verhinderung von Missbrauchs- und Betrugsfällen ist es seit Beginn des Jahres 2018 nur noch möglich, Kindergeld auf bis ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: Aufgrund neuer Gesetzgebungen bezüglich der angestrebten Verhinderung von Missbrauchs- und Betrugsfällen ist es seit Beginn des Jahres 2018 nur noch möglich, <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> auf bis zu ein halbes Jahr rückwirkend zu beantragen &#8211; so der BVL, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Außerdem änderte sich mit dem 01. Januar dieses Jahres der Entscheidungsgrund bezüglich des Anspruches eines Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Wurde zuvor anhand des Einkommens des betroffenen Kindes entschieden, ob dieses ein Recht auf Kindergeldbezug hat, so ist jetzt der Status seiner Ausbildung ausschlaggebend. Ist diese von Bedeutung für den später angestrebten Beruf, so gilt der Anspruch auf den Bezug von Kindergeld. Dies wird individuell von Fall zu Fall entschieden.</strong></p> <p>Bildquelle: © Picture by JOGI &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p2"><span class="s1"></span></p> <p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Gerichtsurteil: Mutter in Österreich erhält Kindergeld aus Deutschland!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gerichtsurteil-mutter-in-oesterreich-erhaelt-kindergeld-aus-deutschland/</link>
				<pubDate>Wed, 03 Jan 2018 15:54:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>

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				<description><![CDATA[Einem jüngst gefällten Gerichtsurteil zufolge, sind auch im EU-Ausland lebende Elternteile durchaus berechtigt, einen Anspruch auf Kindergeld zu erheben. Mutter lebt mit Kind in Österreich ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einem jüngst gefällten Gerichtsurteil zufolge, sind auch im EU-Ausland lebende Elternteile durchaus berechtigt, einen Anspruch auf <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> zu erheben.</strong></p> <h2>Mutter lebt mit Kind in Österreich</h2> <p>Demnach wurde anhand eines Falles entschieden, bei welchem ein geschiedenes Ehepaar, Eltern eines achtjährigen Sohnes, getrennt in Deutschland und Österreich wohnten &#8211; wobei das Kind bei der Mutter in Österreich lebte. Eigentlich sind die bisher für den Bezug von Kindergeld geltenden Voraussetzungen nur beim Vater vorhanden.</p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <h2>Deutsches Recht ermöglicht Mutter Anspruch auf Kindergeld</h2> <p>Ein Gericht entschied nun jedoch, dass auch die Mutter &#8211; lebend in einem anderen EU-Staat &#8211; ebenfalls ein Recht auf Kindergeldzahlungen hat. Der Grund dafür ist die zu beachtende Gesamtsituation der Familie. Es wird nach deutschem Recht mit Blick auf das Kindergeld nicht zwischen geschiedenen und verheirateten Paaren unterschieden. Es greift die Basis der Wohnsitzfiktion. Somit hat die Mutter einen Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes. Es wird nämlich meist an den Elternteil gezahlt, bei welchem das Kind vorrangig lebt &#8211; in diesem Falle, die im EU-Ausland lebende Mutter!</p> <p>Bildquelle: © Photographee.eu &#8211; Fotolia.com</p> <p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Gerichtsurteil: Kein Kindergeld für dauerhaft im Ausland lebende Kinder!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gerichtsurteil-kein-kindergeld-fuer-dauerhaft-im-ausland-lebende-kinder/</link>
				<pubDate>Mon, 16 Oct 2017 10:31:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Meldung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76538</guid>
				<description><![CDATA[Meldung: In zwei sich in ihrer Thematik überschneidenden Fällen entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein jüngst über einen Kindergeld-Grundsatz bezüglich zu erhaltender Bezüge, sollten Elternteil und Kind/er ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: In zwei sich in ihrer Thematik überschneidenden Fällen entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein jüngst über einen <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a>-Grundsatz bezüglich zu erhaltender Bezüge, sollten Elternteil und Kind/er in unterschiedlichen Ländern wohnen. So wurde entschieden, dass ein/e zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgestattete/r Mutter oder Vater mit ausländischen Wurzeln in Deutschland leben und arbeiten darf, entsprechende Kindergeldzahlungen für dauerhaft im Ausland lebende Kinder jedoch nicht geltend gemacht werden können. </strong></p> <p>Bildquelle: © farbkombinat &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <p>&nbsp;</p> <p id="news-00037566"> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Der EU-weite Kindergeld-Vergleich</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/der-eu-weite-kindergeld-vergleich/</link>
				<pubDate>Tue, 03 Oct 2017 16:37:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76383</guid>
				<description><![CDATA[In Deutschland wird EU-weit nach Luxemburg der zweithöchste Kindergeldbetrag gezahlt: 192 Euro für die ersten beiden, 198 für das dritte und 223 Euro für jedes ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In Deutschland wird EU-weit nach Luxemburg der zweithöchste Kindergeldbetrag gezahlt: 192 Euro für die ersten beiden, 198 für das dritte und 223 Euro für jedes nachfolgende Kind. Als Kind gilt, wer sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind dabei in der Ausbildung Befindliche. Dann wird das <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt. Doch wieviel bekommen Eltern in anderen Ländern? Wir sagen es Ihnen!</strong></p> <p><span class="s1"></span></p> <h2>Der Vergleich der EU-Staaten (vergl. am Bsp. 3 Kinder):</h2> <ul> <li>Luxemburg: 795 Euro</li> <li>Deutschland: 582 Euro</li> <li>Belgien: 506,74 Euro</li> <li>Dänemark: 309 bis 435 Euro (je nach Alter der Kinder)</li> <li>Schweden: umgerechnet ca. 411 Euro</li> <li>Irland: 390 Euro</li> <li>Polen: umgerechnet ca. 375 Euro</li> <li>Finnland: 336,56 Euro</li> <li>Frankreich: 274,47 Euro</li> <li>Niederlande: 198,39 bis 283,41 Euro (je nach Alter der Kinder)</li> <li>Spanien: max. 254,72 Euro (einkommensabhängig)</li> <li>Italien: max. 250,48 Euro (einkommensabhängig)</li> <li>England: umgerechnet ca. 245 Euro</li> <li>Griechenland: 40 Euro</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>Bildquelle: © katyspichal &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Hartz-IV: Forderte Jobcenter Falschangaben von Mutter?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-forderte-jobcenter-falschangaben-von-mutter/</link>
				<pubDate>Thu, 31 Aug 2017 08:12:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Meldung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76151</guid>
				<description><![CDATA[Meldung: Kürzlich wurde ein Hartz-IV-Fall öffentlich, der durchaus stutzig macht. Das zuständige Jobcenter einer jungen zweifachen Mutter erwartete von ihr eine Bestätigung, dass ein Bekannter/Freund ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: Kürzlich wurde ein Hartz-IV-Fall öffentlich, der durchaus stutzig macht. Das zuständige <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a> einer jungen zweifachen Mutter erwartete von ihr eine Bestätigung, dass ein Bekannter/Freund der Vater ihres jüngeren Kindes sei, um von ihr angestrebte Folgezahlungen im <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> zu veranlassen. Dies wäre jedoch &#8211; laut Aussagen beider Beteiligten &#8211; eine Falschaussage. Sie weigerte sich, eine solche zu machen. Das Jobcenter stellte daraufhin die entsprechenden Zahlungen an die Frau ein. Begründet wurde das Ganze mit einer mangelnden Beteiligung ihrerseits in dem angegebenen Prozess. Sobald die Ablehnung vollständig ist, kann die Betroffene Widerspruch einlegen.</strong></p> <p>Bildquelle: © Martinan &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                        </span></p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Masern: Kindergeld-Entzug für Impfverweigerer?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/masern-kindergeld-entzug-fuer-impfverweigerer/</link>
				<pubDate>Mon, 21 Aug 2017 13:56:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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				<description><![CDATA[Schon lange beschäftigt dieses Thema Medizin-Experten und Ärzte. Aber auch andere Personen der Öffentlichkeit positionieren sich beim Thema Impfen immer öfter. Die Frage: Sollte es ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schon lange beschäftigt dieses Thema Medizin-Experten und Ärzte. Aber auch andere Personen der Öffentlichkeit positionieren sich beim Thema Impfen immer öfter. Die Frage: Sollte es eine generelle Impflicht geben, mit der Eltern gezwungen seien, ihre Kinder impfen zu lassen? </strong></p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                        </span></p> <h2><strong>Strafen für Impfgegner gefordert</strong></h2> <p>Immer wieder kommt es zu Ausbrüchen und teils tödlichen Epidemien von Krankheiten wie beispielsweise der Masern. Auch in Deutschland sterben immer noch regelmäßig Menschen an deren Folgen. Dies sei mit einer Impfung fast ganz auszuschließen. Doch immer noch weigern sich viele Eltern, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen.</p> <p>Stimmen werden laut, die Impfverweigerern Strafen zusprechen wollen, welche diese letztlich zur Einsicht &#8222;bewegen&#8220; sollen. Für eine Sanktionierung von Eltern im Bereich des Kindergeldes sprach sich zum Beispiel jüngst SPIEGEL-Autorin Josephin Mosch aus. Sie weist auf die immer noch währende Gefahr der Masern aus und macht auf die Wichtigkeit der Impfung aufmerksam</p> <h2>Empfindliche Strafen auch für Ärzte</h2> <p>Es gäbe schließlich Menschen, die aus verschiedenen Gründen gar nicht erst geimpft werden können. Für alle jene sollten eben diese, für die es möglich sei, die Impfung auch durchführen lassen, um eben alle Menschen in Deutschland vor der Krankheit schützen zu können. Daher fordert Mosch einen kompletten Entzug des Kindergeldes für Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen.</p> <p>Doch auch untätige Ärzte und andere Akteure, die in diesem Bereich arbeiten, sollten in die Pflicht genommen werden. Auch diese sollten &#8211; bei Nichtbeachtung der Impfung &#8211; mit Strafen versehen werden.</p> <p>Klar ist, dass dieses Thema die Nation in den Meinungen spaltet. Sowohl Befürworter einer generellen Impfpflicht, als auch deren Gegner sind in ihrem Denken fundamentiert. In welche Richtung sich wir uns in diesem Bereich künftig bewegen, bleibt abzuwarten.</p> <p>Beitragsbildquelle: © Picture-Factory &#8211; Fotolia.com</p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Kindergeld: Sprachreisen als Qualifikation angesehen</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kindergeld-sprachreisen-als-qualifikation-angesehen/</link>
				<pubDate>Fri, 18 Aug 2017 13:21:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Meldung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76033</guid>
				<description><![CDATA[Meldung: Sollte ein Kind einen Auslandsaufenthalt anstreben, kann dieser in einem zu klärenden Rahmen bereits als Qualifikation für eine weitere Ausbildung geltend gemacht werden. Nutzt ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: Sollte ein Kind einen Auslandsaufenthalt anstreben, kann dieser in einem zu klärenden Rahmen bereits als Qualifikation für eine weitere Ausbildung geltend gemacht werden. Nutzt die Reise der Verbesserung der entsprechenden Sprachkenntnisse und sind diese für die weiterführende Ausbildung (in Ausbildung befindlich = das gewählte Berufsziel ist noch nicht erreicht) wie ein Studium von Belangen, so ist ein eigentlich geforderter sogenannter theoretisch-systematischer Sprachunterricht von zehn Wochen individuell damit ersetzbar. Unter diesen Voraussetzungen ist die Fortzahlung des Kindergeldes somit gewährt. </strong></p> <p>Beitragsbildquelle: © shootingankauf &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                        </span></p> <p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Kindergeldfortzahlung nach der Schule: Das müssen Sie tun!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kindergeldfortzahlung-nach-der-schule-das-muessen-sie-tun/</link>
				<pubDate>Tue, 15 Aug 2017 10:19:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Meldung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=75971</guid>
				<description><![CDATA[Meldung: Beginnt die Ausbildung, das Studium oder die Fortbildung über eine weiterführende Schule eines unter 25-jährigen Kindes im Anschluss an eine vorangegangene Schulausbildung in einem ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: Beginnt die Ausbildung, das Studium oder die Fortbildung über eine weiterführende Schule eines unter 25-jährigen Kindes im Anschluss an eine vorangegangene Schulausbildung in einem Zeitraum von <em>vier Monaten</em>, so ist es laut der Agentur für Arbeit ausreichend, eine entsprechende Bescheinigung und/oder einen Nachweis über dessen Beginn an die Familienkasse zu senden.</strong></p> <p>Beitragsbildquelle: © magele-picture &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                        </span></p> <p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kindergeld-gibt-es-auch-nach-dem-abitur/</link>
				<pubDate>Thu, 08 Jun 2017 21:38:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=74382</guid>
				<description><![CDATA[Wenn das Abitur in der Tasche ist, ist dann auch noch Platz für das Kindergeld? Kinder habe unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld auch nach ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Wenn das Abitur in der Tasche ist, ist dann auch noch Platz für das <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a>? Kinder habe unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld auch nach dem Abitur. Sie sollten jedoch aufpassen, dass Sie den Anspruch nicht durch Unwissenheit verwirken.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Das Kindergeld im Allgemeinen</li> <li>Das Abitur in der Tasche – und nun?</li> <li>Was ist, wenn die Zwangspause die vier Monate überschreitet?</li> <li>Die Pflichten während des Status als Ausbildungssuchender oder Studienplatzsuchender</li> <li>Sind nur Eltern Kindergeldberechtigte?</li> <li>Wie hoch ist das Kindergeld?</li> </ul>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Das Kindergeld im Allgemeinen</h2> <p>Das Kindergeld steht den Eltern der Kinder zu. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben sind Sie berechtigt, Kindergeld zu beziehen. Der <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldanspruch-pruefen-so-geht-es-richtig/">Kindergeldanspruch</a> besteht vorerst bis zum 18ten Lebensjahres des Kindes.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Nach der Volljährigkeit besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind:</strong></span></p> <ul> <li>eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmt oder unterbricht</li> <li>wenn sie als Ausbildungssuchender ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen</li> <li>wenn Sie schwanger sind und der <a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschutz-alle-fakten-im-ueberblick/">Mutterschutz</a> beginnt</li> </ul> <p>Macht das Kind das Abitur, wird mit der Reifeprüfung die Volljährigkeit oftmals erreicht.</p> <h2>Das Abitur in der Tasche – und nun?</h2> <p>Das Abitur ist geschafft, doch was passiert jetzt mit dem Anspruch auf Kindergeld? Ist das mit dem Schulende verwirkt?</p> <p>Nein, das ist es nicht. Mit Vorlage des Abschlusszeugnisses setzen Sie die Behörde davon in Kenntnis, dass Ihr Kind die Schule beendet hat. Liegt jetzt zwischen dem Schulabgang und der Ausbildung oder dem Studium eine Übergangszeit, dann ist der Kindergeldbezug für vier Monate gesichert.</p> <h2>Was ist, wenn die Übergangszeit die vier Monate überschreitet?</h2> <p>Wenn Ihr Kind die Übergangszeit von vier Monaten überschreitet, sollte es sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Ein Wartesemester sprengt schon die vier Monate.</p> <p>Damit Sie in diesem Fall das Kindergeld auch noch nach dem Abitur und bis zum Studium oder der Ausbildung erhalten, muss das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit als „Ausbildungssuchender“ gemeldet sein, was gleichzusetzen mit „Studienplatzsuchender“ ist.</p> <p>Erwirkt das Kind diesen Status nicht, ist der Anspruch auf Kindergeldzahlungen gefährdet.</p> <h2>Die Pflichten während des Status als „Ausbildungssuchender“ oder „Studienplatzsuchender“</h2> <p>Die Bundesagentur für Arbeit will für die Zeit, in der das Kind Ausbildungssuchender oder Studienplatzsuchender ist, Bemühungen nachgewiesen bekommen, diesen Status zu beenden. Das bedeutet auch, dass die Eltern des Kindes das ausbezahlte Kindergeld rückwirkend zurückzahlen müssen, wenn das Kind bewusst einen Studienplatz oder einen Ausbildungsplatz ausgeschlagen hat.</p> <h2>Sind nur Eltern Kindergeldberechtigt?</h2> <p>Auch nach dem Abitur sind Eltern Kindergeldberechtigte, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium macht. Das sind aber nicht nur die leiblichen Eltern, sondern es können gegebenenfalls auch die Adoptiv- und Pflegeeltern oder die Großeltern sein.</p> <h2>Wie hoch ist das Kindergeld?</h2> <p>Auch nach dem Abitur können Kindergeldberechtigte unter den erklärten Umständen Kindergeld erhalten.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Dabei gilt seit Januar 2017:</strong></span></p> <ul> <li>für das erste und das zweite Kind erhalten Sie jeweils 192 Euro</li> <li>für das dritte Kinder erhalten Sie 198 Euro</li> <li>für das vierte und jedes weitere Kind erhalten Sie 223 Euro</li> </ul> <p>Bildquelle:  © Stockfotos-MG &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
	</channel>
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