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Die wenigsten Menschen haben Zeit, sich auf die Arbeitslosigkeit vorzubereiten. Oft trifft es einen aus heiterem Himmel und man steht vor einem Berg Problemen. Damit Sie rund um das Arbeitslosengeld informiert sind und wissen, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht, haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten in diesem Artikel zusammengetragen.

Übersicht

  • Arbeitslosengeld
  • Die Anwartschaftszeit
  • Wer errechnet Ihre Ansprüche?
  • Was ausschlaggebend für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist
  • Gibt es Sonderregelungen beim Arbeitslosengeld?
  • Die Vermögensverhältnisse
  • Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?
  • Eine Orientierung im Internet
  • Einen Beratertermin festlegen
  • Nach dem Arbeitslosengeld

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Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist eine befristete Leistung der Arbeitslosenversicherung in Deutschland. Um in den Genuss von Arbeitslosengeld zu kommen, müssen Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und zwar in den letzten beiden Jahren mindestens zwölf Monate. Wenn Sie das mit einem Beschäftigungsverhältnis abgedeckt haben, haben Sie die so genannte Anwartschaftszeit erfüllt.

Das ist dann erst einmal die Grundvoraussetzung, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten werden, ist in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren.

Die Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit ist die Voraussetzung dafür, ob und wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten und nicht wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten.
Wenn Sie also die letzten beiden Jahre mindestens zwölf Monate gearbeitet haben, haben Sie die Anwartschaftszeit erfüllt, um ein ganzes Jahr Arbeitslosengeld zu beziehen.

Wer in den letzten fünf Jahren vor der Kündigung gearbeitet hat und mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erhält immerhin noch ein halbes Jahr Leistungen aus der Versicherung. Wichtig ist für Sie, dass es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handeln muss, um die Anwartschaft zu erfüllen. Denn nur wer einzahlt, kann auch ausbezahlt bekommen.

Wer errechnet Ihre Ansprüche?

Die Agentur für Arbeit errechnet genau, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht. Deshalb ist es wichtig, sich zeitnah bei der Agentur einen Antrag auf Arbeitslosengeld I zu besorgen, um die finanziellen Einbußen nicht noch mit vergeudeter Zeit zu verschlimmern. Ausgezahlt wird das Arbeitslosengeld am Ende des Monats. Die Berechnung wird für jeden Kalendertag vorgenommen.

Das bedeutet, ein Monat wird pauschal in 30 Tage geteilt, für die Sie dann die dann die Summe aus 30 Tagessätzen, die errechnet wurden, überwiesen bekommen. So ist ein reibungsloser Ablauf gewährleistet, damit Sie Ihre laufenden Kosten bedienen können.

Was ausschlaggebend für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist

Wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig für die Höhe des Betrages, den Sie zu erwarten haben, ist auf alle Fälle Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten Monate. Danach wird die Berechnung vorgenommen.

Deshalb ist auch ausschlaggebend nach welcher Steuerklasse Sie veranlagt werden. Zusätzlich gilt die Beitragsbemessungsgrenze für das Arbeitslosengeld. Aus diesem Grund ist es von Belang, ob Sie in den alten oder den neuen Bundesländern gearbeitet haben. Eine Höchstgrenze für das Arbeitslosengeld gibt es allerdings nicht.

Gibt es Sonderregelungen beim Arbeitslosengeld?

Generell gilt für die Dauer der Leistung von Arbeitslosengeld die Anwartschaftszeit, die in dem vorangegangenen Kapitel erklärt wurde.
Nun gibt es aber auch Sonderregelungen beim Arbeitslosengeld. Das betrifft nicht, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht, sondern wie lange Sie Arbeitslosengeld beziehen können. Ab einem bestimmten Alter kann der Anspruch auch länger bestehen.

Das ist dann gestaffelt nach Vorversicherungszeiten und Alter:

  • ab dem 50. Lebensjahr können bis zu 15 Monate gezahlt werden
  • ab dem 55. Lebensjahr können bis zu 18 Monate gezahlt werden
  • ab dem 58. Lebensjahr können bis zu 24 Monate gezahlt werden

Die Vermögensverhältnisse

Für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen Sie Ihre Vermögensverhältnisse nicht offen legen. Diese Leistung ist vergleichbar mit einer Versicherungsleistung, aus der Sie die Zahlung erhalten. Sie haben in die Versicherung eingezahlt und erhalten nach den Voraussetzungen Ihre Leistungen aus der Versicherung. Erst im Anschluss an das Arbeitslosengeld I, wenn Sie den Bezug von Arbeitslosengeld II noch ausschöpfen müssen, sind Ihre finanziellen Verhältnisse relevant.

Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?

Sie wissen jetzt, wonach sich die Höhe und die Dauer der Zahlungen ausrichten, aber noch nicht wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht. Damit Sie sich einer ungefähren Summe nähern können, mit der Sie in Zukunft haushalten müssen, gibt es einen feststehenden Prozentsatz.

Unterschieden wird hier, ob Sie Alleinstehend oder Eltern sind. Wenn Sie also mindestens ein Kind haben, erhalten Sie von Ihrem pauschalisierten durchschnittlichen Nettogehalt der letzten zwölf Monate 67%. Alleinstehende oder Kinderlose hingegen müssen mit 60% auskommen. Ein Betrag bei dem Sie schon eklatante Einbußen hinnehmen müssen, der aber für die Zeit bis zur Arbeitsaufnahme überbrückend eine Hilfe sein wird.

Eine Orientierung im Internet

Wenn Sie eine Orientierung haben möchten, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen letztlich zusteht, können Sie im Internet einen der Arbeitslosengeldrechner benutzen. Auf der Seite der Arbeitsagentur steht Ihnen diese Möglichkeit ebenfalls zur Verfügung. Sie sollten aber wissen, dass der Rechner nur eine Orientierung darstellt, den genauen Betrag berechnet die Agentur für Arbeit.

Einen Beratertermin festlegen

Wenn Sie alle Fragen genau geklärt haben wollen, die Sie in Ihrer drohenden Arbeitslosigkeit beschäftigen, scheuen Sie sich nicht, einen Termin bei einem Arbeitsberater festzulegen. Sie werden hier nicht nur erfahren, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht, sonder auch alle Möglichkeiten ausloten können, die Ihnen mit der Arbeitslosigkeit zustehen oder auch offen stehen. Wer weiß, vielleicht ist das Ende Ihrer Arbeit der Anfang einer ganz neuen Sache.

Nach dem Arbeitslosengeld

Wenn Sie bei Ihrer Arbeitslosigkeit schnell reagieren, sich engagieren, mit dem Beratungstermin neue Perspektiven schaffen, sollte es Ihnen gelingen, wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu kommen. Je eher Sie reagieren, desto höher sind die Chancen.

Sollten Sie aber in der Zeit des Leistungsbezuges von Arbeitslosengeld I die Rückkehr in den Arbeitsmarkt aus welchen Gründen auch immer nicht erlangt haben, steht Ihnen im Anschluss das Arbeitslosengeld II zu. Das ist im Volksmund auch unter Hartz IV bekannt.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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