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Ein Darlehen erhalten Sie über das Jobcent, wenn Ihr persönlicher Bedarf für eine Anschaffung nicht mit dem Regelsatz abgedeckt ist. Rein rechtlich gesehen hat das JC jedoch keine Pflicht, ein solches hu gewähren. Wann aber kann ich den Antrag auf ein Darlehen stellen?

Voraussetzungen für ein Darlehen vom Jobcenter

Den Antrag auf Mehrbedarf kann ein jeder Hartz-IV-Empfänger beim Jobcenter stellen. Ein Darlehen geht jedoch über diesen hinaus. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichend sind, um wichtige Anschaffungen zahlen zu können, ist es möglich, eine Leihe vom Jobcenter zu beantragen.

Natürlich wird auch in dieser Thematik von Fall zu Fall individuell entschieden. Geklärt werden muss, ob und wie wichtig die vom Antragsteller geplante Anschaffung wirklich ist und, ob diese nicht durch Erspartes (auch vom Regelsatz) getätigt werden könnte. Ist es also möglich, dies durch Rücklagen zahlen zu können, wird Ihnen voraussichtlich kein Darlehen gewährt.

Über einen Online-Antrag oder direkt vor Ort beim zuständigen Jobcenter können Sie ein Darlehen erbitten. Das Ganze wird dann auf die o.g. Punkte geprüft.

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