Hartz 4JobcenterRecht am

Das Jobcenter hat Ihnen Ihr Geld nicht rechtzeitig überwiesen? Das können Sie tun…

So gehen Sie in solch einem Fall vor

Sollten Sie die Ihnen zustehenden Gelder von Ihrem Jobcenter nicht zum passenden Termin erhalten haben, können Sie zunächst dort direkt vorstellig werden. Sollte Ihnen dort nicht zugehört, bzw. Ihr Anliegen nicht ernstgenommen werden – Sie sind auf Ihr Geld schließlich angewiesen – gehen Sie den Weg des Schriftverkehrs. Bei einer Antwort haben Sie dann, für den Fall der Fälle, etwas schwarz auf weiß. Dies könnte noch wichtig werden!

Laut § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II. ist das Jobcenter verpflichtet, die Leistungszahlungen am Anfang jeden Monats zu tätigen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich eben darauf berufen – dieser Paragraf ist die Grundlage Ihres Vorgehens.

Gehen Sie vor Gericht

Erhalten Sie, trotz wiederholten Aufforderung – mündlich und schriftlich – Ihr Geld nicht, so gehen Sie vor das Sozialgericht. Wird Ihnen grundlos eine Zahlung vom Jobcenter verweigert, so können Sie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Die dafür notwendigen Papiere sind ein aktueller Kontoauszug sowie eine schriftliche Ablehnung eines Vorschusses durch Ihr Jobcenter. Außerdem legen Sie dort die festgelegte Zahlungsfrist vor.

Nur Mut! Viele Hartz-IV-Klagen haben Aussicht auf Erfolg. Informieren Sie sich ausreichend und beharren Sie auf Ihr Recht.

Bildquelle: © Gajus – Fotolia.com

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