Hartz 4Wissenswertes am

Vor dem Hintergrund der jüngst von CDU-Politiker Jens Spahn getätigten Aussagen, Hartz-IV hätte mit Armut nichts zu tun, möchten wir Sie über das facettenreiche Thema und seine genauen Rahmenbedingungen näher informieren. Heute: Der Vermögensfreibetrag.

Was genau ist der Vermögensfreibetrag und wie gestaltet er sich?

Wichtig: Hartz-IV-Empfänger erhalten erst die ihnen zustehenden Leistungen in monatlichen Zahlungen, wenn ihr Vermögen eine bestimmte festgelegte Summe unterschreiten. Diese wird als Vermögensfreibetrag bezeichnet. Alle bis zu diesem Betrag vorhandenen Gelder müssen zunächst vor Erhalt des Hartz-IV-Satzes im Rahmen der Lebenshaltungskosten ausgegeben werden. Wie wird der Vermögensfreibetrag berechnet? Pro Lebensalter – ab 18 Jahren – des Empfängers darf er einen Betrag in Höhe von 150 Euro auf Tages- oder Festgeldkonten sowie Sparbüchern (nachweislich) besitzen. Dies beginnt an einer Mindestsumme von 3100,- und endet bei einem Höchstbetrag von 9759 Euro.

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