Weit über 4 Millionen Menschen beziehen Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz 4. Dabei handelt es sich um eine Grundsicherung für Menschen, die Arbeit suchen. In den meisten Fällen geraten die betroffenen Personen unverschuldet in die Situation, auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Und natürlich braucht auch ein Hartz-4-Empfänger mal eine Auszeit, sprich Urlaub.

Übersicht:

  • Angespannte finanzielle Lage
  • Recht auf angemessenen Urlaub
  • Zurückhaltung ist geboten
  • Wieso kein rechtssicherer Anspruch?
  • Meldepflicht berücksichtigen
  • Günstige Angebote nutzen

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Angespannte finanzielle Lage

Alleinstehenden Arbeitslosengeld II Empfängern stehen seit Anfang 2015 monatlich 399 Euro zu. Die Wohnungsmiete und Heizungskosten werden zudem übernommen. Mit diesem Regelsatz kann man trotzdem keine großen Sprünge machen und eine Urlaubsreise scheint ausgeschlossen. Es gibt auch keine wirklich klaren Regeln vom Gesetzgeber. Prinzipiell ist es aber möglich, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II in den Urlaub fahren kann. Hier gelten die allgemeinen Urlaubsregeln.

Recht auf angemessenen Urlaub

Auch wer Arbeit sucht, kann theoretisch sechs Wochen Urlaub im Jahr beantragen. Dabei können 21 Tage finanziell von staatlicher Seite mitgetragen werden. Das bedeutet im konkreten Fall, dass man für drei Wochen Urlaub die finanzielle Unterstützung weiterhin ausgezahlt bekommen kann, wenn man den Urlaub ordnungsgemäß angemeldet hat. Alles was zeitlich darüber hinaus geht, wird vom Amt nicht finanziert.

Zurückhaltung ist geboten

Etwas Bescheidenheit in der Urlaubsplanung ist vom Arbeitslosengeld II Empfänger also durchaus gefordert. Wer denkt, er müsse vier oder mehr Wochen verreisen, kann sogar dahingehend abgestraft werden, dass ihm das Geld für die drei gesetzlich erlaubten Wochen gestrichen wird. Ein Urlaub von 14 Tagen ist in den meisten Fällen kein Problem und darauf sollte man sich auch beschränken, denn einen rechtssicheren Anspruch gibt es nicht wirklich.

Wieso kein rechtssicherer Anspruch?

Der zuständige Sachbearbeiter muss eine Urlaubsreise nicht genehmigen. Wenn beispielsweise in der für den Urlaub geplanten Zeitdauer eine Jobvermittlung möglich ist, muss der Arbeitslosengeld II Empfänger dem Angebot Folge leisten.

Die Genehmigung einer Urlaubsreise hängt immer auch vom Beruf des Antragstellers ab. Ist ein Beruf auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt, wird man sich von Amts wegen damit schwer tun, einen mit Urlaub verbundenen Ortswechsel zu genehmigen.

Meldepflicht berücksichtigen

Wer die Erlaubnis für eine Urlaubsreise bekommt, sollte unbedingt seiner Meldepflicht nachgehen. Kündigen Sie Ihre Reiseabsicht beizeiten auf dem Amt an. Nach Rückkehr aus dem Urlaub müssen Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur zurückmelden. Auch während der Abwesenheit muss man von der Agentur erreichbar sein.

Das ist in der sogenannten Erreichbarkeitsordnung festgelegt. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die staatliche Zuwendung für drei Monate um 20 Prozent gekürzt wird.

Günstige Angebote nutzen

Die Urlaubsplanung ist für Arbeitslosengeld II Empfänger also nicht so einfach, denn die finanziellen Möglichkeiten bleiben stark eingeschränkt. Wir empfehlen  deshalb auf Reisevergleichsportalen wie z.B. Clubvergleich.de zu schauen, denn wer zeitlich flexibel ist, kann dort kurzfristig sehr günstige Angebote finden. Alternativ gibt es auch natürlich auch günstige Busreisen innerhalb Deutschland und Europa.

Bildquelle: © Leszek Czerwonka – Fotolia.com

9 Bewertungen
4.56 / 55 9