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Einem jüngst gefällten Gerichtsurteil zufolge, sind auch im EU-Ausland lebende Elternteile durchaus berechtigt, einen Anspruch auf Kindergeld zu erheben.

Mutter lebt mit Kind in Österreich

Demnach wurde anhand eines Falles entschieden, bei welchem ein geschiedenes Ehepaar, Eltern eines achtjährigen Sohnes, getrennt in Deutschland und Österreich wohnten – wobei das Kind bei der Mutter in Österreich lebte. Eigentlich sind die bisher für den Bezug von Kindergeld geltenden Voraussetzungen nur beim Vater vorhanden.

Deutsches Recht ermöglicht Mutter Anspruch auf Kindergeld

Ein Gericht entschied nun jedoch, dass auch die Mutter – lebend in einem anderen EU-Staat – ebenfalls ein Recht auf Kindergeldzahlungen hat. Der Grund dafür ist die zu beachtende Gesamtsituation der Familie. Es wird nach deutschem Recht mit Blick auf das Kindergeld nicht zwischen geschiedenen und verheirateten Paaren unterschieden. Es greift die Basis der Wohnsitzfiktion. Somit hat die Mutter einen Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes. Es wird nämlich meist an den Elternteil gezahlt, bei welchem das Kind vorrangig lebt – in diesem Falle, die im EU-Ausland lebende Mutter!

Bildquelle: © Photographee.eu – Fotolia.com

 

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