Die Grundsicherung ist eine finanzielle Hilfeleistung vom Staat, die Menschen dabei hilft, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie wird in Deutschland dann gewährt, wenn ein Staatsbürger nicht dazu in der Lage ist, sich durch Einkommen oder Vermögen aller Art zu ernähren, eine Unterkunft zu bezahlen oder sich eine Krankenversicherung zu leisten. Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die sich in Deutschland in mehrere Bereiche aufteilt. Ziel der Grundsicherung ist die Vermeidung der Armut.
✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet
Übersicht
- Modell deutsche Grundsicherung
- Wer kann Grundsicherung beziehen?
- Grundsicherung in welcher Höhe?
- Grundsicherung und Hinzuverdienst
- Grundsicherung für arbeitsfähige Personen
- Grundsicherung für nicht-arbeitsfähige Personen
- Grundsicherung im Alter
- Höhe Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung für Erwerbsminderung
- Antrag auf Grundsicherung für Erwerbsminderung
- Höhe Grundsicherung für Erwerbsminderung
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Modell deutsche Grundsicherung
Wie es das Sozialgesetzbuch will, teilt sich die finanzielle Grundsicherung in Deutschland in Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auf. Unter die Sozialhilfe fallen die Leistungen zur Grundsicherung im Alter, sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Dazu kommen die Arbeitslosenunterstützung Arbeitslosengeld II (bekannt als Hartz 4), sowie die Grundsicherung für Nichterwerbstätige, namens Sozialgeld.
Wer kann Grundsicherung beziehen?
Bei der Grundsicherung liegt das Bestreben zu Grunde, das Existenzminimum des Antragstellers zu gewährleisten. Das heißt, wer weniger verdient oder zur Verfügung stehen hat, als es in Deutschland unter „Existenzminimum“ definiert ist, kann Grundsicherung beantragen.
Dies bezieht verschiedene Personenkreise mit ein, die allesamt aus vollkommen unterschiedlichen Gründen unter finanziellen Nöten leiden können, wie Arbeitslose, Erwerbsunfähige, Rentner mit zu geringer Rente, Immigranten, Alleinerziehende, Geschiedene, Großfamilien.
Grundsicherung in welcher Höhe?
Die Höhe der Grundsicherung bezieht sich immer auf die persönlichen Umstände des / der Beantragenden. So erhalten Alleinstehende 382€ im Monat Grundsicherung, Ehepaare haben ein anrecht auf 690€. Zusätzlich können auch Leistungen bezogen werden, die zum Beispiel Miet- und Nebenkosten betreffen.
So könnte zum Beispiel ein Ehepaar, das für 600€ zur Miete wohnt 1290€ Grundsicherung beziehen. Hinzu käme auch noch eine Leistung zur Grundsicherung in Höhe von 17€ für warmes Wasser, sofern dieses nicht über eine Zentralheizung erwärmt wird.
Grundsicherung und Hinzuverdienst
Die Grundsicherung gilt als Sozialhilfe, um Menschen sozusagen von der Armutsgrenze fernzuhalten. Um dieses Vorhaben zu unterstützen, können die Betroffenen auch selbst tätig werden, im wahrsten Sinne des Wortes. Hinzuverdienste zur Grundsicherung in Höhe von 100 Euro werden gar nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Einkünfte zwischen 100 und 1000€ werden zu 20% nicht angerechnet. Falls Sie Kinder haben, wird die Grenze der anrechnungsfreien Hinzuverdienste zur Grundsicherung angehoben.
Rechenbeispiel:
- 1000 Euro Hinzuverdienst
- –> 100€ Freibetrag
- –> 20% anrechnungsfrei = 200€
- –> es bleiben 300€, die restlichen 700€ werden auf die Grundsicherung angerechnet.
Grundsicherung für arbeitsfähige Personen
Eine große Gruppe derer, die Grundsicherung beziehen, sind Menschen, die am Rande der Armutsgrenze leben, wie Arbeitslose, Alleinerziehende oder Immigranten. Sie befinden sich aus verschiedenen Gründen (Persönliches, Schulden, mangelnde Bildung) in einer finanzielle Notlage, die zu einem Abrutschen in die relative Armut führen kann. Die Grundsicherung soll gewährt werden, seitens der Bezieher/innen soll aber im Idealfall auch an einer eigeninitiativen Verbesserung der Situation gearbeitet werden.
Grundsicherung für nicht-arbeitsfähige Personen
Sehr weit verbreitet ist als zweite Größe aber auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Rentner und Erwerbsunfähige müssen zu einem nicht geringen Anteil in Deutschland vor der Armutsgrenze bewahrt werden. Sie erhalten steuerfinanzierte Grundsicherung in Höhe ihres Bedarfs. Dieser orientiert sich, genau wie bei den anderen Gruppen von Sozialhilfeempfängern, an der Sicherung der Grundbedürfnisse.
Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung im Alter ist vor allem für jene Menschen eine wichtige finanzielle Unterstützung, die in Ruhe ihren Lebensabend genießen wollen. Das ist jedoch nicht immer möglich, nämlich wenn die Rente nicht ausreicht. Aus verschiedenen Gründen zu wenig im Leben gearbeitet, nun reicht die Rente nicht, um das Existenzminimum zu halten.
Höhe Grundsicherung im Alter
Während das Existenzminimum in Deutschland festgesetzt ist, muss die Höhe der Grundsicherung immer erst individuell ermittelt werden. Dazu gibt es speziell bei der Grundsicherung im Alter drei Regelbedarfsstufen. Je nachdem, welcher dieser Stufen ein / eine Beantragende zugehörig ist, wird ein monatlicher Betrag ausgezahlt.
Es können ergänzend weitere Hilfen zur Grundsicherung in Höhe verschiedener Posten beantragt werden. Es spielen auch andere Faktoren eine Rolle, wie Ehepartner, Vermögen von Kindern oder auch persönliche Behinderung.
Grundsicherung für Erwerbsminderung
Und damit zum nächsten großen Themenbereich der Grundsicherung. Man muss nicht gleich unter einer Behinderung leiden, um Grundsicherung für Erwerbsminderung bewilligt zu bekommen. Allerdings geht dieser Bewilligung ein komplexes Antragsverfahren voraus.
Antrag auf Grundsicherung für Erwerbsminderung
Ein Antrag besteht aus einer ganzen Reihe von Dokumenten, die dem Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden müssen. Der Bedarf, bzw. die Berechtigung von Grundsicherung für Erwerbsminderung zu erlangen muss dann eine Untersuchung durch einen Amtsarzt erfolgen, um die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit festzustellen.
Höhe Grundsicherung für Erwerbsminderung
Wichtig ist zunächst einmal, ob es sich um eine volle oder eine teilweise Erwerbslosenrente handelt. Auch die bisher geleistete Arbeit, bzw. die bisherigen Einzahlungen in die Rentenkasse haben Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung, wie natürlich auch das Renteneintrittsalter. Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung lag der Durchschnitt der vollen Grundsicherung in Höhe von 650€. Bei teilweise Rentenzahlung sind es ca. 50%.
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