Hartz 4RechtSozialhilfe am

Rechtsberatung kann teuer sein. Doch wie können sich beispielsweise Arbeitslosengeld II-Empfänger juristische Unterstützung holen, wenn sie doch am Existenzminimum leben? In diesem Fall greift die Beratungshilfe, eine der Sozialleistungen in Deutschland. Lesen Sie in diesem Artikel, wer Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hat und wie Sie ohne ausreichendes Einkommen Hilfe in rechtlichen Fragen erhalten.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Voraussetzungen, um Beratungshilfe beantragen zu können
  • Wie errechnet sich das Monatseinkommen?
  • Vermögenswerte einsetzen
  • Weitere Voraussetzungen
  • Hartz IV-Empfänger und Leistungsberechtigte anderer Sozialleistungen
  • Wer gewährt Beratungshilfe?
  • Vergütung und Verpflichtung des Rechtsanwaltes
  • Welche Kosten deckt die Beratungshilfe?
  • Ausnahme Hamburg und Bremen
  • Wie kann man Beratungshilfe beantragen?
  • Vierwochenfrist
  • Ein Rechtsanwalt darf eine Beratungsgebühr berechnen
  • Entscheidung über Beratungshilfe

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Voraussetzungen, um Beratungshilfe beantragen zu können

Es gibt Auseinandersetzungen oder Geschehnisse, die ein Betroffener ohne eine Rechtsberatung durch einen Anwalt kaum klären kann. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann sich einen Rechtsbeistand schlichtweg nicht leisten. Wenn sich beispielsweise ein Leistungsberechtigter von Hartz IV bezüglich sozialrechtlicher Fragen beraten lassen muss, benötigt er dazu die Unterstützung des Staates.

Für diesen Fall gibt es die Beratungshilfe, die im Beratungshilfegesetz gemäß § 1 BerhG geregelt ist. Anspruch auf diese hat ein Rechtssuchender, wenn das einzusetzende Monatseinkommen 15 Euro nicht übersteigt, derjenige also gemäß § 115 II ZPO auch Anspruch auf die ratenfreie Prozesskostenhilfe hätte.

Wie errechnet sich das Monatseinkommen?

Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Beratungshilfe hat, muss vom eigenen Bruttoeinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Steuern, die Beiträge zur Sozialversicherung und weiteren Versicherungen, die Mietkosten in angemessener Höhe und beispielsweise Kosten für Kredite abziehen. Ist der Antragsteller erwerbstätig, kann einen weiteren Betrag subtrahieren: den sogenannten Erwerbstätigenbonus. Zudem informiert das Amtsgericht über jährlich festgelegte Freibeträge, die regeln, ob Anspruch auf Beratungshilfe besteht.

Vermögenswerte einsetzen

Wer über weitere Vermögenswerte unabhängig vom Bruttoeinkommen verfügt, muss diese zunächst in zumutbarer Weise und Höhe für die Deckung von juristischen Kosten einsetzen. Dies regeln die gesetzlichen Bestimmungen zur Vermögensanrechnung bei Sozialhilfe gemäß §90 SGB XII.

Weitere Voraussetzungen

Weitere Voraussetzungen bestehen darin, dass andere Möglichkeiten zur Hilfe nicht zur Verfügung stehen. Dazu können beispielsweise Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen, eine Rechtsschutzversicherung, die Beratung zuständiger Behörden oder des Jugendamtes zählen. Nur, wenn diese Hilfsoptionen nicht genutzt werden können, ist der Anspruch auf Beratungshilfe gegeben. Allerdings ist einem Antragsteller nicht zuzumuten, die Rechtsberatung jener Behörde zu nutzen, gegen deren Bescheid er vorgehen möchte.

Hartz IV-Empfänger und Leistungsberechtigte anderer Sozialleistungen

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann in der Regel davon ausgehen, die Voraussetzungen für Beratungshilfe zu erfüllen. Dies gilt auch für Menschen, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese Personengruppen können den Nachweis ihres Anspruchs führen, indem sie ihren Leistungsbescheid vorlegen.

Wer gewährt Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe wird von Rechtsanwälten oder Rechtsbeiständen beziehungsweise vom Amtsgericht gewährt. Letzteres ist dann der Fall, wenn dem Antragsteller unmittelbar weitergeholfen werden kann, zum Beispiel durch eine Auskunft, die Aufnahme eines Antrages oder Hinweise, wo der Rechtssuchende Hilfe finden kann.

Vergütung und Verpflichtung des Rechtsanwaltes

Übernimmt ein Rechtsanwalt die Beratungshilfe, so sind seine Vergütungsansprüche erheblich geschmälert. Er wird pauschal mit Gebühren von 35 bis 85 Euro und weiteren möglichen Zusatzgebühren bezahlt. Dennoch ist er nach § 49a BRAO verpflichtet, die Beratungshilfe zu leisten.

Nur aus wichtigen Gründen kann dieser im Einzelfall die Übernahme der Beratungshilfe ablehnen oder aber die Beratung bzw. Vertretung seines Mandanten ablehnen. Dies kann zum Beispiel bei beruflicher Überlastung der Fall sein oder aus anderen Gründen, die unter anderem in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) in § 16a Abs. 3 aufgeführt werden.

Welche Kosten deckt die Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird in Angelegenheiten des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Verfassungsrechts, des Steuerrechts, des Sozialrechts und des Verwaltungsrechts gewährt. Zum einen deckt die Beratungshilfe die Rechtsberatung des Mandanten ab, zum anderen die außergerichtliche Vertretung, die zum Beispiel die Korrespondenz mit der Gegenpartei umfasst.

In Strafsachen, einem Gerichtsverfahren oder bei Fragen zum Ordnungswidrigkeitsrecht erfolgt hingegen keine Vertretung, da hierfür die Prozesskostenhilfe erwogen werden muss, sondern ausschließlich die Beratung.

Ausnahme Hamburg und Bremen

In den beiden Bundesländern Hamburg und Bremen ersetzt die öffentliche Rechtsberatung die Beratungshilfe. Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen übernehmen hier die rechtliche Beratung, Anwälte werden hierfür nicht herangezogen. In Berlin bleibt es dem Rechtssuchenden überlassen, ob er eine anwaltliche Beratungshilfe oder aber eine öffentliche Beratungshilfe in Anspruch nimmt.

Wie kann man Beratungshilfe beantragen?

Die Antragstellung für Beratungshilfe muss über das Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers erfolgen. Der Antragsteller sollte neben seinen Einkommens- und Ausgabenachweisen auch die Unterlagen zur rechtlichen Auseinandersetzung oder Fragestellung einreichen. Es genügt nicht, den Beratungsbedarf anzumelden: Dieser muss auch nachgewiesen werden.

Vierwochenfrist

Wer sich im ersten Schritt dennoch an einen Anwalt wendet und nachträglich Beratungshilfe beantragt, muss eine Vierwochenfrist wahren, mit der er den Antrag stellen muss. Diese Frist beginnt mit dem ersten Beratungsgespräch oder einem ähnlichen Startzeitpunkt der Beratung.

Ein Rechtsanwalt darf eine Beratungsgebühr berechnen

Ist ein Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe tätig, kann er seinem Mandanten eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 15 Euro berechnen, weitere Gebühren, die der Anwalt an seinen Mandanten sind jedoch nicht zulässig. Er kann sich Auslagen und Gebühren stattdessen über eine Pauschale vom Staat erstatten lassen.

Entscheidung über Beratungshilfe

Die Entscheidung über Beratungshilfe trifft der Rechtspfleger. Lehnt dieser die Bewilligung der Beratungshilfe ab, so kann der Antragsteller in einer Erinnerung durch einen Richter dem Amtsgerichtes final entscheiden lassen. Dieser Akt gilt dann als unanfechtbar.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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