Hartz 4RechtSozialhilfe am

Was tun, wenn Sie Ihre Angaben zu Hartz IV nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben, aber der Hartz IV-Bescheid negativ ist oder Sie zu wenig Geld erhalten? Was müssen Sie für den Widerspruch beachten? Was gilt für eine Klage und den einstweiligen Rechtsschutz? Hier bekommen Sie Informationen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Form des Bescheids
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Widerspruchsgründe
  • Inhalt
  • Rechtsbeihilfe
  • Bescheidprüfung
  • Widerspruch und Klage
  • Klage gegen Hartz IV Bescheid
  • Gerichtliches Vorgehen
  • Erfolgsaussichten

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Form des Bescheids

Wie bei jedem anderen behördlichen Verwaltungsakt werden beim Hartz IV-Bescheid Unterlagen erstellt, auf denen alle wichtigen Informationen zum vorliegenden Fall vermerkt werden. Bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II kann der Bescheid entweder als Bewilligungsbescheid oder als Ablehnungsbescheid vorliegen. Beim Bewilligungsbescheid ist darauf zu achten, dass er nicht unbedingt in voller Höhe vorliegen muss. Es kann also sein, dass Sie Geld erhalten aber nicht so viel, wie Sie erhofft haben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Mit der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Bescheid beiliegt, werden Sie darüber informiert ob und wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können. Wenn Sie nicht juristisch versiert sind, sind vor allen die Fristen, die darin angegeben werden, von Interesse. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, ohne Verzögerung einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, der Sie weiter beraten kann.

Gründe für einen Widerspruch

Je nach Wohnort herrscht bei Ihrem Jobcenter eine hohe Arbeitsbelastung vor. Besonders in Krisenzeiten, zum Beispiel wenn ein Unternehmen vor Ort massenhaft Mitarbeiter entlässt, bleibt für den einzelnen ALG II-Antrag nur wenig Zeit.

Da kann es schnell zu Fehlern kommen die für Sie oder die Menschen, die mit Ihnen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gravierende Auswirkungen haben können. Auch die Arbeit von Behörden ist nicht immer perfekt. Darum sollten Sie es keinesfalls persönlich nehmen, wenn Ihr Antrag nicht so bearbeitet wird, wie es eigentlich sein müsste.

Was steht in einem Hartz IV Bescheid?

Der Bescheid zum Arbeitslosengeld II enthält Angaben darüber, wie hoch die Leistung für das Arbeitslosengeld II ist und wie lange diese Leistung gewährt wird. Dazu liegt ein Berechnungsbogen bei, der detailliert angibt, was als Grundlage für diese Entscheidung verwendet wurde. Da es sich um ein amtliches Dokument handelt, das mit einer sehr speziellen Materie zu tun hat, enthält ihr Hartz IV-Bescheid sehr viel schwer verständliches Amtsdeutsch und Fachbegriffe.

Deshalb gibt es im Internet einen Hartz IV-Bescheiderklärer vom Jobcenter, der manches klarer macht. Wenn Sie trotzdem etwas nicht verstehen, sollten Sie sich an einen Fachmann für Arbeitslosengeld oder direkt an Ihr Jobcenter wenden.

Hartz IV Bescheide vom Anwalt prüfen lassen

Es gibt zahlreiche Angebote von Rechtsanwälten und Anwaltskanzleien, Ihren Antrag auf Hartz IV bzw. den Bescheid auf Richtigkeit prüfen zu lassen. In der Regel ist dieses Angebot kostenlos, da die Anwälte darauf bauen, dass sie etwas an dem nachfolgenden Widerspruch oder der Klage verdienen können.

Deshalb besteht im ersten Schritt kein Risiko, wenn Sie Ihren Bescheid von einem Fachmann unter die Lupe nehmen lassen. In den meisten Fällen kommen Sie aber schneller und einfacher an das Geld, das Ihnen zusteht, wenn Sie sich auf direktem Weg mit dem Arbeitsamt einigen können.

Hartz IV Bescheid selbst prüfen

Im Internet finden Sie zahlreiche Angebote, mit denen Sie Ihren Anspruch auf ALG II selbst ausrechnen können. Diese Arbeitslosengeld II-Rechner können Ihnen meist aber nur eine ungefähre Vorstellung davon geben, was Ihr Jobcenter berücksichtigt und was nicht.

Da sich die Richtlinien für die Berechnung immer wieder ändern und neue Gesetze erlassen werden, kann es sein, dass der Hartz IV-Rechner nicht auf den neuesten Stand ist. Deshalb sollten Sie sich immer auf den Hartz IV Bescheid selbst beziehen, wenn Sie sich an das Arbeitsamt wenden.

Widerspruch und Klage

Gegen einen Hartz IV-Bescheid kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden. Erst wenn der Widerspruch zu keinem Ergebnis führt, können Sie das Mittel der Klage verwenden. Der Widerspruch wird schriftlich eingereicht (achten Sie dann darauf, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Schreiben auch wirklich beim Jobcenter angekommen ist) oder vor Ort persönlich zu Protokoll geben. Danach wird das Jobcenter Ihren Widerspruch prüfen und gegebenenfalls den Bescheid korrigieren.

Klage gegen Hartz IV Bescheid

Sie können beim Sozialgericht eine begründete Klage gegen Ihren Arbeitslosengeld II-Bescheid einreichen. Dabei werden keine Gerichtskosten erhoben, es können aber Kosten durch einen Anwalt entstehen. Behalten Sie also im Hinterkopf, dass Sie auch gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskosten-Beihilfe stellen müssen. Wenn Ihre Klage erfolgreich ist, muss das Jobcenter die entstandenen Kosten tragen.

Rechtsschutz und weitere Instanzen

Wenn Sie den normalen Verlauf des Verfahrens nicht abwarten können, also ein eiliger Bedarf besteht, können Sie einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Dazu sollten Sie sich unbedingt von Ihrem Anwalt beraten lassen, da diese Regelung nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommt.

Wenn Ihre Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen wird, haben Sie die Möglichkeit in Berufung zu gehen und sich damit an das Landessozialgericht zu wenden. Als dritte Stufe steht die Revision vor dem Bundessozialgericht zur Verfügung.

Der Weg durch alle Instanzen kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, führt aber im besten Fall dazu, dass Sie nicht nur Ihren Anspruch durchsetzen, sondern auch andere Hartz IV-Empfänger davon profitieren. Auf diese Weise wurden bereits häufiger Gesetze geändert oder präziser formuliert.

Wie viel Erfolg hat ein Widerspruch?

Man geht davon aus, dass etwa ein Drittel aller Widersprüche erfolgreich ist. Auch die Klagen vor dem Sozialgericht weisen eine sehr hohe Erfolgsquote auf. Etwa die Hälfte aller Fälle wird positiv beschieden.

Sie müssen jedoch bedenken, dass Sie nur gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen können. Andere Maßnahmen des Jobcenters sind davon nicht betroffen.

Bildquelle: © vege – Fotolia.com

2 Bewertungen
4.50 / 55 2