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	<title>GEZ &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<description>Heimarbeit.de - Das Portal für Heimarbeit</description>
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	<title>GEZ &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<item>
		<title>Höhere Rundfunkgebühren gefordert: ARD möchte mehr Geld!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hoehere-rundfunkgebuehren-gefordert-ard-moechte-mehr-geld/</link>
				<pubDate>Tue, 09 Jan 2018 11:21:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Meldung]]></category>

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				<description><![CDATA[Meldung: Da ansonsten eine krasse Einkürzung der Programme drohen würde, fordert der neue Vorsitzende der ARD, Ulrich Wilhelm, eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ab dem Jahre ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: Da ansonsten eine krasse Einkürzung der Programme drohen würde, fordert der neue Vorsitzende der ARD, Ulrich Wilhelm, eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ab dem Jahre 2021. Der ehemalige Regierungssprecher Angela Merkels sieht eine fehlende Anpassung des Rundfunkes an die vorherrschende Inflation. Es müsse eine Angleichung an die entstandenen und noch entstehenden Teuerungen getätigt werden, um ein Fortlaufen des aktuell weitgefächerten Kurses bezüglich des Programms der Öffentlich-Rechtlichen zu gewährleisten. Das Ganze sieht Wilhelm als wichtige Daseinsvorsorge der Sender an.</strong></p> <p>&nbsp;</p> <p>Bildquelle: © Marek Gottschalk &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <div class="g g2"></div> <div class="g g4 g-ie6"> <article> <div class="formatted"> <p>&nbsp;</p> </div> </article> </div> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Rundfunkbeiträge zurückholen: So geht’s!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/rundfunkbeitraege-zurueckholen-so-gehts/</link>
				<pubDate>Fri, 27 Oct 2017 22:44:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Gut für Dich]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76641</guid>
				<description><![CDATA[Aufgepasst: Wer sich noch immer nicht vom Rundfunkbeitrag hat befreien lassen, der kann das für bis zu drei Jahre nachträglich tun. Bislang war eine Befreiung ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p class="p3"><strong><span class="s1">Aufgepasst: Wer sich noch immer nicht vom Rundfunkbeitrag hat befreien lassen, der kann das für bis zu drei Jahre nachträglich tun.</span></strong></p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <p class="p3"><span class="s1">Bislang war eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend möglich. Dies hat sich seit dem ersten Januar geändert: Wer nämlich zu viel gezahlt hat, kann seitdem für bis zu drei Jahre rückwirkend Geld zurück bekommen. Insgesamt bis zu 630 Euro! </span></p> <p class="p3"><span class="s1">Allerdings ist hierfür erforderlich, im entsprechenden Zeitraum befreiungsberechtigt gewesen zu sein. Befreiungsberechtigt sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch oder taubblinde Personen.</span></p> <p class="p3"><span class="s1">Ein Befreiungsantrag muss schriftlich erfolgen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf der Website des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.</span></p> <p>Bildquelle:  © Marek Gottschalk &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Hostel-Besitzerin: Tatsächlich erste Klage gegen GEZ erfolgreich?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hostel-besitzerin-tatsaechlich-erste-klage-gegen-gez-erfolgreich/</link>
				<pubDate>Mon, 02 Oct 2017 10:04:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Änderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76364</guid>
				<description><![CDATA[Meldung: in Leipzig wurde die Zahlung des Rundfunkbeitrages erstmalig für nicht rechtens erklärt. Die Besitzerin eines Hostels (Neu-Ulm) hatte gegen diese &#8211; bereits im Jahre ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: in Leipzig wurde die Zahlung des Rundfunkbeitrages erstmalig für nicht rechtens erklärt. Die Besitzerin eines Hostels (Neu-Ulm) hatte gegen diese &#8211; bereits im Jahre 2015 &#8211; geklagt. Der Grund: Neben den grundsätzlich zu zahlenden 17, 50 Euro sollte sie entsprechend der Festlegung im Bereich der Betriebsstätten weitere 5,83 Euro pro belegbarem Zimmer zahlen. Da dort allerdings weder ein Fernseher, noch ein Radio und/oder freies Internet vorhanden waren, ging sie rechtlich gegen diese Forderungen vor. Nach mehreren gescheiterten Verfahren gab das Bundesverwaltungsgericht der Frau nun doch im ersten Schritt Recht. Ein endgültiger Erfolg der Klage wäre gleichzeitig der erste gegen den Beitrag überhaupt. Dies bleibt nun abzuwarten&#8230;</strong></p> <p>Bildquelle:  © fizkes &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Gerichtsurteil: Darf man die GEZ bar zahlen?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gerichtsurteil-darf-man-die-gez-bar-zahlen/</link>
				<pubDate>Mon, 28 Aug 2017 11:56:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Meldung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76130</guid>
				<description><![CDATA[Meldung: Diese Frage dürfte gar viele Menschen in Deutschland &#8211; die beispielsweise gar nicht über ein eigenes Konto verfügen &#8211; sehr interessieren: Ist es erlaubt, ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: Diese Frage dürfte gar viele Menschen in Deutschland &#8211; die beispielsweise gar nicht über ein eigenes Konto verfügen &#8211; sehr interessieren: Ist es erlaubt, die geforderten Rundfunkgebühren bar an der entsprechenden Stelle zu zahlen? In seinen Mitteilungen weist der Beitragsservice vermehrt darauf hin, dass die Beiträge &#8222;bargeldlos&#8220; zu zahlen seien. Der Grund: Die Abläufe wären extrem aufwendig und die Verwaltungsverfahren würden den Rahmen sprengen. Zwar ist es in manchen Städten und unter ganz gewissen Umständen möglich, die Rundfunkbeiträge bar zu hinterlegen &#8211; dies geschieht jedoch extrem selten!  Es sind schon mehrere Klagen in diesem Bezug vor Gericht gescheitert. So auch zuletzt bei einem entsprechenden Fall in Köln! Die Chancen stehen &#8211; laut Experten &#8211; auch weiter sehr schlecht, dass solch ein Urteil zukünftig positiv ausfallen könnte!</strong></p> <p>Bildquelle: © Marek Gottschalk &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                        </span></p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Achtung, Virus: GEZ-Mails nicht echt!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/achtung-virus-gez-mails-nicht-echt/</link>
				<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 14:57:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Abzocke]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=75999</guid>
				<description><![CDATA[Wer eine E-Mail von der GEZ erhält, sollte diese unter keinen Umständen öffnen oder auf angegebene Links klicken! Warum? Ganz einfach: Die Mail ist nicht ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer eine E-Mail von der GEZ erhält, sollte diese unter keinen Umständen öffnen oder auf angegebene Links klicken! Warum? Ganz einfach: Die Mail ist nicht von der GEZ!</strong></p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                        </div>
                        </span></p> <h2>Beitragsservice arbeitet nur per Post!</h2> <p>Der Verbraucherschutz warnt vor der Öffnung von E-Mail, die angeblich von der GEZ stammen. Dabei handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine mit einem Virus behängten Mail. Diese beziehen sich oft auf vermeintliche Mahnungen und ausstehende Zahlungen. Doch Vorsicht!Auf diesem Wege sollten grundsätzlich niemals persönliche Informationen oder gar Kontodaten weitergegeben werden.</p> <p>Obwohl die Gebühreneinzugzentrale mittlerweile mit Inkassounternehmen zusammenarbeitet, um bei Nichtzahlung des Beitrages den jeweiligen Zahlungspflichtigen schneller und gezielter zur Zahlung zu bewegen, agiert diese weiterhin aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Post.</p> <h2>Informationen direkt bei Verbraucherzentralen einholen</h2> <p>Die Verunsicherung der Menschen bezüglich der Thematik ist selbsterklärend groß. Um sich bei Unsicherheit auf der sicheren Seite zu bewegen, fragen Sie bei Bedarf bei entsprechenden Verbraucherzentralen nach.</p> <p>Beitragsbildquelle: © REDPIXEL &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>GEZ-Verweigerer: Auto weg!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gez-verweigerer-auto-weg/</link>
				<pubDate>Mon, 07 Aug 2017 09:11:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Stories]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=75831</guid>
				<description><![CDATA[In Thüringen hat ein 30-Jähriger die Rundfunkbeitragszahlungen eingestellt und wurde dafür aufs Härteste bestraft &#8211; mit einer Pfändung, die es in sich hatte! Es ging ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><strong><span class="s1">In Thüringen hat ein 30-Jähriger die Rundfunkbeitragszahlungen eingestellt und wurde dafür aufs Härteste bestraft &#8211; mit einer Pfändung, die es in sich hatte!</span></strong></p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                        </span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Es ging um 758, 46 Euro</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Weil der Mann sich gegen den Einzug der Rundfunkgebühren sträubte, pfändeten die Behörden letztlich sein Auto. Die ausstehenden Zahlungen beliefen sich auf einen Betrag von 758,46 Euro. Dagegen steht ein ca. 20.000 Euro teurer Mazda, welcher dem 30-Jährigen als Pfändung genommen wurde.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Dem Erfurter war dieser Schritt der Behörden zwar &#8211; wie sollte es anders sein &#8211; eindeutig zu drastisch, dennoch tätigte er schließlich die entsprechende Überweisung des Gesamtbetrages. Er hatte Angst, seinen Wagen gar gänzlich zu verlieren…</span></p> <p>Beitragsbildquelle: © Marek Gottschalk &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Trotz Milliarden Rücklagen: Mehr Rundfunkbeitrag bis 2021?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/trotz-milliarden-ruecklagen-mehr-rundfunkbeitrag-bis-2021/</link>
				<pubDate>Thu, 25 May 2017 19:40:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=74151</guid>
				<description><![CDATA[Müssen wir in Zukunft mehr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen? Denn trotz 1,16 Milliarden Euro Rücklagen soll eine Erhöhung des Beitrags erforderlich sein. Rücklagen reichen ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Müssen wir in Zukunft mehr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen? Denn trotz 1,16 Milliarden Euro Rücklagen soll eine Erhöhung des Beitrags erforderlich sein.</strong></span></p> <h2>Rücklagen reichen nicht aus</h2> <p>Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat mit der Einführung des Haushaltsabgabe in 2013 nicht nur die laufenden Kosten für Programm und Verwaltung decken können, sondern gleichzeitig ein nettes Polster anlegen können. 1,16 Milliarden Euro. Auf die Mehrkosten durften die öffentlich-rechtlichen Sender erst in 2016 zugreifen.</p> <p>Bereits in 2015 wies die ARD darauf hin, dass die Rücklagen keinesfalls zur Kostendeckung reichen würden. Dennoch hatte man zwischenzeitlich von einer Senkung des Beitrags gesprochen – pro Monat 30 Cent weniger.</p> <h2>139 Millionen Euro werden fehlen</h2> <p>Nun hat die KEF – Kommission für den Finanzbedarf – einer aktuellen Rechnung zufolge einen erforderlichen Anstieg ermittelt, um die Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu decken.</p> <p>So soll die Erhöhung bei mehr als einem Euro liegen. Bis 2021 sollen die Beiträge erhöht werden. Dann wäre es den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten möglich, die vermeintliche Finanzlücke von 139 Millionen Euro zu füllen. Denn die fehlen trotz Sparvorgaben.</p> <p>Auf die Summe von 139 Millionen Euro kommt die KEF unter anderem aufgrund einer Gesetzesnovellierung für den WDR, der die Werbezeiten im Radio bereits deutlich reduzieren musste. Das allein bringt laut Kalkulation 81 Millionen Euro weniger ein. Weiterhin sind deutlich mehr Haushalte von der Beitragszahlung befreit als zur Einfühung der Zwangsabgabe vermutet wurde.</p>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Ein Euro mehr pro Monat?</h2> <p>Der Chef der KEF, Heinz Fischer-Heidlberger, teilte dem MDR mit, dass die erhöhten Kosten vor allem auf die „Ausdehnung der Mediatheken und Telemedien“ zurückzuführen seien. „Zahlen kann man erst abgeben, wenn man weiß, was 2019/2020 auf dem Tisch liegt. Aber ich gehe davon aus, dass das auf jeden Fall über einem Euro Zusatzbeitrag liegen wird.“</p> <p>Alternativ noch weitere Einsparungen vorzunehmen, würden ARD, ZDF und Deutschlandradio drastisch treffen und wären laut KEF daher nicht realisierbar. Zumal Einsparungen im Personal ohnehin schon geplant sind.</p> <h2>Weiterer Groll für GEZ-Gegner</h2> <p>Noch ist die Erhöhung der Rundfunkbeiträge nicht in trockenen Tüchern. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer müssen zunächst der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmen.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Dennoch:</strong> </span>Für viele Bürger ist der Rundfunkbetrag längst zum großen Streitthema geworden. Mit der Haushaltsabgabe – die auch Zwangsabgabe genannt wird – sind viele Bürger in den „Streik“ gegangen und haben die Zahlungen verweigert. Mitunter sind Zahlungsverweigerer sogar in Haft genommen worden.</p> <p>Für weitere Kritik werden sicherlich auch die Pensionsansprüche sorgen, die laut „Epochtimes.de“ bereits in 2016 „unterversorgt“ waren und bei 2,2 Millionen Euro liegen.</p> <p>Und Pensionsansprüche erarbeiten sich nicht nur Intendanten und Abteilungsleiter, auch einfache Angestellte können mit einem satten Plus in der Rentenkasse rechnen, das sie zusätzlich zur staatlichen Rente kassieren.</p> <p>Spannend sei laut „Epochtimes.de“ auch die Tatsache, dass das durchschnittliche Alter der Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei 50 Jahren liegt, die Pensionsansprüche also in Zukunft deutlich wachsen werden.</p> <p>Bildquelle: © momius &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Rundfunkgebühren könnten in ungeahnter Höhe steigen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/rundfunkgebuehren-koennten-in-ungeahnter-hoehe-steigen/</link>
				<pubDate>Tue, 23 May 2017 20:26:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=74129</guid>
				<description><![CDATA[Es droht erneut Ärger mit den Öffentlich-Rechtlichen. Wie der KEF-Chef mitteilte, könnten die Rundfunkgebühren bald schon nämlich steigen &#8211; und zwar in ungeahnter Höhe! Erhöhung ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Es droht erneut Ärger mit den Öffentlich-Rechtlichen. Wie der KEF-Chef mitteilte, könnten die Rundfunkgebühren bald schon nämlich steigen &#8211; und zwar in ungeahnter Höhe!</strong></span></p> <h2>Erhöhung um mehr als zwölf Euro pro Jahr</h2> <p>Der KEF-Chef geht davon aus, dass die Rundfunkgebühren um mehr als einen Euro pro Monat steigen werden. Das würde eine Preissteigerung von etwa zwölf Euro pro Jahr bedeuten. Als Grund für die steigenden Rundfunkgebühren sehen Experten den Ausbau sowie die Finanzierung neuer Techniken.</p> <p>Auch die Ausdehnung der Mediatheken könnte für den Verbraucher teuer werden. Die derzeitigen Rundfunkgebühren liegen bei monatlich 17,50 Euro.</p>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                         <h2>KEF geht von Preiserhöhung aus</h2> <p>Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geht davon aus, dass die Rundfunkgebühren um mehr als einen Euro pro Monat steigen könnten. Wirklich genaue Zahlen könnte man allerdings erst dann nennen, wenn man weiß, „was 2019/2020 auf dem Tisch liegt“ &#8211; so der Chef der KEF Heinz Fischer-Heidlberger am Mittwoch gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk.</p> <p>Er geht allerdings davon aus, dass die Steigerung „auf jeden Fall über einem Euro Zusatzbeitrag liegen wird“.</p> <h2>Stabile GEZ-Gebühren wohl kaum möglich</h2> <p>Eine Beitragsstabilität soll laut dem Experten in der nächsten Gebührenperiode wohl kaum möglich sein, da sich die Kosten für die Öffentlich-Rechtlichen erhöht haben sollen. Deswegen soll es laut Heidlberger eine mögliche Beitragserhöhung in „ungewohnter Größenordnung“ geben.</p> <h2>Besonders teuer: Die Mediatheken</h2> <p>Schon öfter wurden die Öffentlich-Rechtlichen aufgrund zu geringer Sparbemühungen kritisiert &#8211; doch nicht dieses Mal. Der KEF-Chef würdigte die Sparbemühungen der öffentlich-rechtlichen Sender, verwies dabei auch darauf, dass es durch neue Techniken sowie die Ausdehnung der Mediatheken und Telemedien zusätzliche Aufwendungen gebe, die „finanziert sein“ müssten.</p> <h2>Wer ist die KEF?</h2> <p>Bei der KEF handelt es sich um eine Organisation, die den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender ermittelt und prüft. Sie kann vorschlagen, dass die Rundfunkgebühren für den Verbraucher steigen oder fallen &#8211; je nach dem, wie viel Geld die Öffentlich-Rechtlichen benötigen.</p> <p>Die endgültige Entscheidung für die Höhe des Rundfunkbeitrags liegt jedoch nicht bei der KEF, sondern bei den Ländern, die eine entsprechende Abstimmung für die nächste Periode durchführen.</p> <p>Bildquelle: © Marek Gottschalk &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Sie liest lieber Zeitung: ohne Anwalt: 70-jährige klagt gegen Rundfunk-Gebühren</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/sie-liest-lieber-zeitung-ohne-anwalt-70-jaehrige-klagt-gegen-rundfunk-gebuehren/</link>
				<pubDate>Mon, 15 May 2017 22:45:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=74025</guid>
				<description><![CDATA[Die Rundfunkgebühren sind immer wieder im Fokus. Diesmal im Zusammenhang mit einer Klage, die von einer 70-jährigen geführt wird. Die Dame liest lieber Zeitung und ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000"><strong>Die Rundfunkgebühren sind immer wieder im Fokus. Diesmal im Zusammenhang mit einer Klage, die von einer 70-jährigen geführt wird. Die Dame liest lieber Zeitung und begründet die Klage gegen die Rundfunkgebühren mit der Tatsache, keinen Rundfunkempfänger zu nutzen.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Die säumigen Beiträge häufen sich</li> <li>Der Hintergrund der Klage</li> <li>Wie die Klage begründet wird</li> <li>Ist die Klage der Dame ein Einzelfall?</li> <li>Der Unmut gegen die Rundfunkgebühren wächst merklich</li> <li>Die Chancen der Klägerin</li> </ul> <h2>Die säumigen Beiträge häufen sich</h2> <p>Anna Vollmers, eine 70-jährige Dame, ist der Rundfunkanstalt eine stattliche Summe schuldig. Ihre säumigen Beiträge haben sich seit Jahren angehäuft und belaufen sich inzwischen auf 832, 46 Euro.</p> <p>Das ist die Summe, um die es in der Klage geht, die Anna Vollmers ohne Anwalt gegen die Rundfunkgebühren durchsetzen möchte.</p> <h2>Der Hintergrund der Klage</h2> <p>Die rüstige Dame verzichtet seit 1981 schon auf Fernsehen. Sie sieht die mittlerweile festgesetzten Rundfunkgebühren von vierteljährlich 53,94 Euro als zu teuer an.</p> <p>Sie zahlt die Rundfunkgebühren nicht nur, sie klagt auch dagegen. Ihrer Meinung nach sind die Informationen aus der Zeitung nicht nur umfassender, sondern auch kritischer. Zeitung lesen ist nach Aussage von Anna Vollmers die bessere, günstigere und zeitsparender Methode, sich zu informieren.</p> <p>Deshalb verzichtet sie auf fernsehen und zahlt auch keinerlei Rundfunkgebühren.</p> <h2>Wie die Klage begründet wird</h2> <p>Keine Lust die Rundfunkgebühren zu zahlen haben mittlerweile viele Haushalte, doch ist dieser Unmut noch keine Begründung, die Rundfunkgebühren einzubehalten.</p> <p>Anna Vollmers beruft sich bei der Klagebegründung auf die Tatsache, dass sie keine Rundfunkgeräte nutze. Die Kosten von 53,94 im Vierteljahr sind in ihren Augen zu teuer, für jemanden, der das Angebot, das mit den Kosten verbunden ist, gar nicht nutzt.</p> <p>Sie fühlt sich außerdem in ihrer Informationsfreiheit gehindert und sieht die Rundfunkgebühren als gesetzeswidrig an.</p> <p>Sie hat deshalb beim Verfassungsgericht Klage gegen die TV-Gebühren<br /> eingereicht.</p> <h2>Ist die Klage der Dame ein Einzelfall?</h2> <p>Die Kritik an dem Pflichtbeitrag der Rundfunkanstalten wächst zusehends. Anna Vollmer ist schon lange kein Einzelfall mehr.<br /> Die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren beliefen sich 2015 auf ganze acht Milliarden Euro. Geld, das unter anderem dafür verwendet werden sollte, Vielfalt und Qualität zu gewährleisten. Der Verbraucher sieht grade hier aber eklatante Defizite.</p> <h2>Der Unmut gegen die Rundfunkgebühren wächst merklich</h2> <p>Anna Vollmers klagt gegen die Rundfunkgebühren und ist mit ihrer Klage eine von vielen, die gegen den Pflichtbeitrag Front machen. Die Verbraucher ziehen inzwischen allerlei Register, sich gegen die Kostennote durchzusetzen.</p> <p>Sie machen den Mitarbeitern der Rundfunkgebührenstelle nicht nur die Arbeit, sondern auch das Leben schwer, in dem sie Möglichkeiten ausschöpfen, die Beiträge einzubehalten.</p> <p>Auch der Klageweg wird von vielen Konsumenten immer mehr in Anspruch genommen, weil in ihren Augen der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.</p> <h2>Die Chancen der Klägerin</h2> <p>Anna Vollmers erwartet mit der Klage Beitrag zu erwirken, mit dem alle Informationsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Eine Erwartung, die sie mit vielen Verbrauchern teilt, die aber laut der Einschätzung des Gerichts, keine guten Chancen auf Erfolg haben wird.</p> <p>Bildquelle: © Dan Race &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Streit um GEZ-Gebühren: Wer guckt, soll zahlen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/streit-um-gez-gebuehren-wer-guckt-soll-zahlen/</link>
				<pubDate>Mon, 15 May 2017 22:32:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=74021</guid>
				<description><![CDATA[Gegner der GEZ-Zwangsabgabe haben einen Aktionstag in Berlin organisiert. Sie fordern, dass nur die Haushalte Gebühren zahlen sollen, die die öffentlich-rechtlichen Sender auch hören bzw. ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gegner der GEZ-Zwangsabgabe haben einen Aktionstag in Berlin organisiert. Sie fordern, dass nur die Haushalte Gebühren zahlen sollen, die die öffentlich-rechtlichen Sender auch hören bzw. sehen. </strong></p> <h2>Aktionstag gegen GEZ</h2> <p>Was passiert mit den Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Bleibt die Haushaltsabgabe trotz aller Kritik und Klagen bestehen oder ändern die Sender ihr Finanzierungskonzept? Gegner der Zwangsabgabe haben zu einem Aktionstag aufgerufen und eine Demonstration in Berlin veranstaltet.</p> <p><span style="color: #ff6600"><strong>Das Ziel:</strong></span> Bürger sollen wieder die Wahl haben, ob sie die Gebühren leisten wollen oder nicht.</p> <p>Wer nicht schaut, soll auch nicht zahlen. Die „eklatanten Verstöße gegen das Grundgesetz sowie die soziale Unverträglichkeit des Rundfunkbeitrages“ sind wichtige Eckpunkte des Aktionstags in Berlin.</p> <h2>Es geht ums Prinzip</h2> <p>Viele Kritiker sind „aus Prinzip“ gegen die Zwangsabgabe, denn sie wollen nichts zahlen, was sie nicht bestellt haben. So sind bereits viele Zahlungsverweigerer aus diesem Grund in die Öffentlichkeit geraten – entweder weil der Zwangsvollstrecker drohte oder der Beitragsservice einen Haftbefehl ausstellte.</p> <h2>Hat der Rundfunk seine Berechtigung verloren?</h2> <p>Die Zwangsabgabe bleibt aber nicht das einzige Motiv, um gegen die GEZ auf die Straße zu gehen. „Seit Jahren geht das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weit über eine mediale Grundversorgung hinaus. Die Finanzierung des nicht notwendigen und überdimensionierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Zwang muss ein Ende haben“, heißt es auf dem Aktionstag.</p> <p>Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber einen Versorgungsauftrag hat, der alle Zielgruppen gleichermaßen abdeckt, bleibt die Frage, ob ARD und ZDF heute noch ihre Berechtigung haben? „Das mit der Grundversorgung und dem Informations- und Bildungsauftrag, das ist alles überholt“, so der „Nichtnutzer“ René Ketterer zu „Sputniknews.com“.</p> <h2>Privatsphäre versus Zwangsabgabe</h2> <p>Der Beitragsservice argumentiert mit einfacheren Prozessen durch die Einführung der Haushaltsabgabe. So müsse man nicht in die Privatsphäre der Bewohner eindringen, um überprüfen zu können, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Mit der Haushaltsabgabe müssen aber alle Haushalte in Deutschland Gebühren zahlen, ungeachtet, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht.</p> <h2>Gebührengegner werden zunehmend kreativ</h2> <p>Im Internet gibt es Gruppen und Foren, in denen sich Gegner darüber austauschen, mit welchen Tricks und Maßnahmen sie die Gebühren umgehen.</p> <p>Und wenn das nicht möglich ist, dann wollen sie doch zumindest den Beitragsservice schikanieren. Dazu fragen sie die Vertragsdetails in Papierform an, zögern Zahlungen bis zum letzten Moment hinaus oder beschäftigen die Mitarbeiter auf andere Weise.</p> <h2>„Prominente“ GEZ-Gegner noch ohne Erfolg</h2> <p>Einen gewissen Prominentenstatus erhielt unter anderem Sieglinde Baumert, die als Folge ihrer Beitragsverweigerung sogar 60 Tage im Gefängnis saß.</p> <p>Ähnliche Fälle sind bekannt, in denen sich Beitragsverweigerer öffentlich mit dem Beitragsservice gestritten haben. In einigen Fällen war der öffentliche Druck so hoch, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Haftbefehle zurücknahmen.</p> <p>Einsicht darüber, dass die Betroffenen keine Empfangsgeräte haben, gibt es von Seiten des Beitragsservice nicht. Auch eingereichte Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht hatten bislang keinen Erfolg.</p> <p>Bildquelle:  © svort &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>GEZ: Immer mehr Pfändungen auch bei Armen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gez-immer-mehr-pfaendungen-auch-bei-armen/</link>
				<pubDate>Thu, 04 May 2017 21:16:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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				<description><![CDATA[Kreis Lippe: Seit dem Jahr 2013 sind die Kommunen verpflichtet, für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei säumigen Zahlern das Geld einzutreiben. Das ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Kreis Lippe: Seit dem Jahr 2013 sind die Kommunen verpflichtet, für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei säumigen Zahlern das Geld einzutreiben. Das ist auch der Grund dafür, weshalb der Beitragsservice selbst oft nur wenig mit diversen Verhaftungen zu tun hat &#8211; es ist eben mittlerweile die Aufgabe der Kommunen selbst.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                         <h2>Immer mehr Nichtzahler</h2> <p>Der Aufwand wächst und wächst. Immer mehr Menschen stellen sich gegen den Beitragsservice. Experten gehen mittlerweile von rund 5 Millionen Beitragspflichtigen aus, die nicht zahlen wollen, ihre Zahlungen hinauszögern oder im <a href="http://www.heimarbeit.de/mahnverfahren-das-muessen-sie-wissen/">Mahnverfahren</a> stecken. Die Kommunen bekommen damit immer mehr zu tun.</p> <p>Während es vor einigen Jahren noch möglich war, dem Beitragsservice oder ehemals GEZ vorzutäuschen, nicht zu existieren, schauen die Verantwortlichen heute in die Melderegister. Die Mitarbeiter des Beitragsservice wissen damit ganz genau, wer sich versteckt hält und nicht entdeckt werden möchte…</p> <p>Da nun auch an diese entsprechenden Haushalte Mahnungen verschickt und Pfändungen vorgenommen werden, haben die Kommunen noch mehr zu tun.</p> <p>So ist es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Laut Erlass des NRW-Innenministeriums sind dort die Kommunen für die Vollstreckung zuständig. Das Ganze funktioniert dann so, dass der WDR zwar weiterhin die Briefe wie Zahlungserinnerungen und Mahnungen an die säumigen Beitragszahler schickt, die letzte Stufe (die Vollstreckungsgesuche) jedoch von der Kommune selbst in Angriff genommen wird.</p> <p>Der Beitragsservice kann auf diese Weise selbst die Pfändungsbescheide ausstellen und dann an die Kommunen weiterreichen. Früher mussten sich damit noch die Gerichte beschäftigen.</p> <h2>Verbraucherschützer befürworten neues Verfahren</h2> <p>Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das neue Verfahren sogar besser. Es soll die Privatsphäre schützen, indem niemand mehr kommt und nachschaut, ob „beitragspflichtige Geräte“ im Haushalt vorhanden sind. Allerdings gibt es auch einen Nachteil. Denn auch Personen, die kein Empfangsgerät besitzen, müssen den Beitrag entrichten.</p> <p>Für die Kommunen bedeutet die Umstellung allerdings einen erheblichen Mehraufwand. Für ihre Amtshilfe werden die Kommunen immerhin entschädigt. Pro bearbeiteten Fall bezahlt der Beitragsservice 23 Euro &#8211; auch die Auslagen werden erstattet.</p> <h2>Nicht alle müssen zahlen</h2> <p>Grundsätzlich muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Hier ist es egal, ob es sich um eine Ferienwohnung oder um einen Dauerwohnsitz handelt. Ausnahmen gibt es nur wenige: So bleiben Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und auch Studenten, die Bafög erhalten, vom Rundfunkbeitrag befreit. </p> <h2>Viele Arme müssen jeden Monat zahlen</h2> <p>Allerdings nützt die Beitragsbefreiung längst nicht allen etwas. Viele Haushalte, die nicht unter die streng eingegrenzten Gruppen fallen, haben ebenfalls ein recht niedriges Einkommen. Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr gibt es für sie nicht &#8211; sie werden zur Beitragszahlung verpflichtet. Dadurch werden von den GEZ-Zahlungen auch viele ärmere Haushalte ziemlich hart getroffen.</p> <h2>Ungerechte Beitrags-Regelung?</h2> <p>Pro Haushalt werden derzeit 17,50 Euro fällig. Zwischen <a href="http://www.heimarbeit.de/geringverdiener-das-muessen-sie-wissen-2/">Geringverdiener</a> und Reich wird allerdings keine besondere Grenze gezogen. Alle zahlen gleich. Damit trifft es diejenigen, die ohnehin ein niedriges Einkommen beziehen, besonders hart.</p> <p>Bildquelle: © Andreas Gruhl &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
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		<title>GEZ für Kühe: Warum ein Landwirt den Rundfunkbeitrag für einen Stall zahlen muss!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gez-fuer-kuehe-warum-ein-landwirt-den-rundfunkbeitrag-fuer-einen-stall-zahlen-muss/</link>
				<pubDate>Mon, 24 Apr 2017 13:45:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/gez-fuer-kuehe-warum-ein-landwirt-den-rundfunkbeitrag-fuer-einen-stall-zahlen-muss/</guid>
				<description><![CDATA[Ein weiterer GEZ-Irrsinn: Ein Landwirt aus Bayern zahlt für einen Kuhstall die Rundfunkgebühren an ARD und ZDF. Dabei hat der Stall nicht einmal einen Stromanschluss. ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000"><strong>Ein weiterer GEZ-Irrsinn: Ein <a href="http://www.heimarbeit.de/landwirt-ausbildung-gehalt-studium-perspektive/">Landwirt</a> aus Bayern zahlt für einen Kuhstall die Rundfunkgebühren an ARD und ZDF. Dabei hat der Stall nicht einmal einen Stromanschluss. Der Landwirt hofft nun auf die Klage von GEZ-Gegnern.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>GEZ für Kuhstall ohne Steckdose</h2> <p>Ein Kuhstall, in dem weder Fernseher noch Radio vorhanden ist, nicht einmal eine Steckdose installiert ist, gilt in den Augen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Betriebsstätte und daher muss ein Landwirt aus Bayern Rundfunkgebühren zahlen. Der „Merkur“ titelt zurecht: „Öffentlich-knechtlich.“</p> <h2>Kuh-GEZ: Rund 70 Euro pro Jahr</h2> <p>„Das Licht muss man von außen einschalten“, so Landwirt Helmuth Demmel aus Wiesham beim Grafing. Das stört den Beitragsservice, früher die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), nicht wirklich. Schon mehrmals habe der Landwirt aus Bayern dort angerufen. Doch „die Auskunft war immer die gleiche. Ich muss bezahlen“, so der Bauer.</p> <p>Und Demmel zahlt, schließlich möchte er nicht irgendwann zwangsvollstreckt werden. Zumal der Betrag von 69,96 Euro pro Jahr überschaubar ist. Dennoch: „Das ist nur eine Kleinigkeit, aber es ärgert mich“, so Demmel weiter.</p> <h2>Landwirt hofft auf laufende Klagen</h2> <p>Wie viele andere GEZ-Kritiker geht es dem Landwirt „ums Prinzip“. Warum Rundfunkgebühren für einen Kuhstall zahlen, in dem es keine Steckdose gibt und die „Beschäftigten“ Kühe sind? Vorerst hat der Landwirt, der seit 2013 nicht nur für seinen Haushalt Rundfunkgebühren zahlt, sondern auch für seine Kühe, resigniert und bezahlt. Doch er hofft auf die Klagen mehrerer GEZ-Gegner, die die Art der öffentlich-rechtlichen Haushaltsabgabe für verfassungswidrig halten.</p> <h2>Kritiker klagen gegen zwanghafte Abgabe</h2> <p>Bis 2013 zahlte man Rundfunkgebühren, wenn Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden waren. Da dies für die GEZ jedoch schwer zu kontrollieren ist, zumal die Mitarbeiter nicht in Haushalte gelassen werden müssen, führte man die Haushaltsabgabe ein. Sie gilt für jeden Haushalt – ungeachtet des Vorhandenseins von Fernseher- und Radioempfangsgeräten.</p> <p>Eine solch zwanghafte Abgabe ist für viele Kritiker aber nicht mit der Verfassung vereinbar, unter anderem da sie einer Steuer gleicht und Steuern dürfe nur der Staat erheben. Bislang hatten die Klagen der GEZ-Gegner keinen Erfolg vor Gericht. Bei einer der Klagen erwartet man zum Ende des Jahres eine Entscheidung.</p> <h2>Befreiung nur in Ausnahmefällen möglich</h2> <p>Immerhin zahlt Demmel nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags für seine Betriebsstätte, da er – wie auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag anerkennt – eine Betriebsstätte ohne „Beschäftigte“ führt. Befreien lassen kann es sich aber nicht, weil seine Wohnhaus und das Gebäude, in dem sich der Kuhstall befindet, getrennt von einander auf dem Bauernhof stehen.</p> <p>Wäre dem nicht so, könnte Demmel noch argumentieren, dass er mit seinen Kühen in einer Art „Kommune“ lebt. Schließlich kann man sich unter anderem dann befreien lassen, wenn man mit einer anderen Person zusammenzieht. Man zahlt dann nur noch für den Haushalt.</p> <p>Bildquelle: © mmphoto &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>AfD-Chefin Petry will verpflichtenden Rundfunkbeitrag abschaffen</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/afd-chefin-petry-will-verpflichtenden-rundfunkbeitrag-abschaffen/</link>
				<pubDate>Fri, 21 Apr 2017 21:46:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/afd-chefin-petry-will-verpflichtenden-rundfunkbeitrag-abschaffen/</guid>
				<description><![CDATA[ARD und ZDF sind nicht mehr zeitgemäß und müssen reformiert werden, meint die AfD-Chefin Frauke Petry. Sie will den jetzigen Rundfunkbeitrag in jedem Fall abschaffen! ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000"><strong>ARD und ZDF sind nicht mehr zeitgemäß und müssen reformiert werden, meint die AfD-Chefin Frauke Petry. Sie will den jetzigen Rundfunkbeitrag in jedem Fall abschaffen!</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                         <h2>Petry will freiwilligen Beitrag einführen</h2> <p>Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse unparteilich sein. Das ist er aber laut der AfD nicht mehr. Parteichefin Frauke Petry fordert daher, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert werden muss.</p> <p>ARD und ZDF sollen wieder nüchtern, klar und ausgewogen berichten, soll Petry laut Reuters am Dienstag in Berlin gefordert haben. Vor allem will die AfD die Beitragszahlung reformieren. Vom verpflichtenden Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt soll auf einen freiwilligen Beitrag umgestellt werden.</p> <h2>Weniger Parteieinfluss auf Sender</h2> <p>Weiterhin fordert die AfD-Chefin, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weniger parteilich wird und die Aufsichtsgremien mehrheitlich von „staatsfernen Personen“ besetzt werden sollten, um den Einfluss der Regierung auf die Sender zu reduzieren.</p> <p>In den Verwaltungsräten von ARD und ZDF sitzen mehrere Vertreter der Landesregierungen und ein Vertreter des Bundes. Damit die politische Einflussname deutlich vermindert wird, entschied das Bundesverfassungsgericht über eine neue Zusammensetzung nach einer Normenkontrollentscheidung. Ab Sommer diesen Jahres sollen die Aufsichtsräte nach neuer Regelung zusammengesetzt werden.</p> <h2>Will AfD „Lügenpresse“ klein halten?</h2> <p>Dass die AfD eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert, ist nichts Neues. Schon in 2016 wurde der sehr harte Kurs gegen die öffentlich-rechtlichen Medien deutlich.</p> <p>So klagte die AfD immer wieder eine vermeintlich unfaire Berichterstattung an. Der Begriff „Lügenpresse“ kam auf und wurde nicht zuletzt durch die Parteimitglieder der AfD öffentlich geprägt. Frauke Perty griff im März 2016 die ZDF-Journalistin Dunja Hayali verbal an, sie sei „mehr Aktivistin denn professionell arbeitende Journalistin“.</p> <p>Hintergrund ist der Streit über ein geplatztes Interview im „ZDF-Morgenmagazin“, dass Hayali unter anderem moderiert. Die AfD gab eine technische Probleme für die Ursache an, doch die ZDF-Moderatorin stellte auf ihrer Facebook-Seite klar: Das Interview „hatte Frauke Petry zunächst zugesagt, dann aber vor der Sendung wieder abgesagt“, so Hayali. Einen vermeintlichen Hacker-Angriffe auf E-Mail-Konten schloss Hayali weiterhin aus. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich per SMS und Telefon.</p> <h2>Was die AfD ändern will!</h2> <p>Nach dem Grundsatzprogramm der AfD sollen sich ARD und ZDF ab „2018 an selbst“ finanzieren. Stattdessen will man einen „steuerfinanzierten Rundfunk mit zwei Rundfunksendern und zwei Fernsehsendern“ einführen. Die direkte Finanzierung durch Steuergelder würde die Sender aber noch enger an den Staat binden, was nicht – wie von der AfD gewünscht – zu einer unabhängigen Berichterstattung beitragen würde.</p> <h2>Machtkämpfe hinter den Kulissen</h2> <p>Wie die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkret aussehen würde, bleibt aber zunächst zweitrangig. Denn mit der Abschaffung der Rundfunkgebühren hat Frauke Petry in jedem Fall ein populistisches Thema gefunden, das von den innerparteilichen Machtkämpfen der AfD ablenkt.</p> <p>Erst kürzlich wurde öffentlich, dass Parteivize Alexander Gauland und der Chef des rechten Außenflügels Björn Höcke ein Bündnis gegen Petry geschmiedet haben.</p> <p><span style="color: #ff6600"><strong> Das Ziel:</strong></span> Die alleinige Spitzenkandidatur von Petry verhindern. Am Wochenende findet der Parteitag der AfD in Köln statt. Es könnte erneut zu einer Spaltung der Partei kommen.</p> <p>Bildquelle: © Marek Gottschalk &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>GEZ: Muss zweifache Mutter nun doch ins Gefängnis?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gez-muss-zweifache-mutter-nun-doch-ins-gefaengnis/</link>
				<pubDate>Tue, 04 Apr 2017 22:01:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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				<description><![CDATA[Schon seit einiger Zeit weigert sich Mandy Bock (36) hartnäckig, die ausstehenden Rundfunkgebühren zu zahlen. Nun soll sie ihr Vermögen offenlegen, doch auch hiergegen hatte ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Schon seit einiger Zeit weigert sich Mandy Bock (36) hartnäckig, die ausstehenden Rundfunkgebühren zu zahlen. Nun soll sie ihr Vermögen offenlegen, doch auch hiergegen hatte sich die zweifache Mutter geweigert. Und obwohl der MDR zunächst versprach, Zahlungsverweigernde nicht mehr ins Gefängnis zu stecken, soll die 36-Jährige laut einem Brief vom Gerichtsvollzieher nun doch in den Knast.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <p>„Sollten Sie zu diesem Termin nicht erschein, müssen Sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u.U. mit polizeilicher Unterstützung, selbst zuschreiben. Hiernach erfolgt die Eingliederung in eine Justizvollzugsanstalt“, hießt es in dem Brief, den Mandy Bock erhalten hat.</p> <p>Nach wie vor weigerte sich Mandy jedoch, den so wichtigen Termin wahrzunehmen. Sie erklärt, sie wolle die Rundfunkgebühren an die Öffentlich-Rechtlichen nicht zahlen &#8211; sie habe das schließlich nicht bestellt. Dies erzählte sie in einem Interview mit „Focus Online“.</p> <p>Die Mutter spricht damit in ziemlich einfachen Worten genau das aus, was derzeit Millionen von Menschen in Deutschland denken. Dabei beruft sich die Mutter auch auf ein Versprechen des MDR, dass niemand mehr ins Gefängnis müsste, wenn er seine Beiträge nicht gezahlt hat. Hieran hält der MDR im Übrigen auch weiterhin fest. Über lokale Medien ließ der MDR verkünden, dass dem Sender nichts von der drohenden Haftstrafe bekannt war.</p> <h2>Was wird als Nächstes passieren?</h2> <p>Was wirklich passieren wird, kann wohl kaum jemand sagen. Auch nicht Mandy selbst. Sie Mutter zweier Kinder weiß nur, dass sie sich nicht einschüchtern lassen möchte. Auch, wenn notfalls ihr Konto gepfändet wird. Dies sei immerhin schon bei einem Bekannten Mandys passiert, weil dieser sich ebenfalls geweigert hatte, auf die monatlichen Beitragszahlungen zu reagieren.</p> <p>„Was als nächstes kommt, weiß ich nicht. Vielleicht eine Pfändung. Das läuft hier bei jedem anders“, erklärt Mandy.</p> <p>Doch warum soll sie für etwas bezahlen, was sie sich nicht ausgesucht hat? Denn Radio hatte sie schließlich viele Jahre lang nur im Auto gehört. Dafür hatte sie auch stets freiwillig Gebühren bezahlt.</p> <p>Warum soll sie aber zwangsweise jeden Monat viel Geld für einen Fernseh-Service zahlen, der weder von ihr noch ihrer Familie genutzt wird? Das sieht die Mutter nicht ein.</p> <p>Nun geht die Konfrontation mit dem MDR in die nächste Runde. Bereits im Herbst letzten Jahres gab es Ärger zwischen einer Mutter und den Öffentlich-Rechtlichen. Damals hatte sich eine Alleinerziehende aus Brandenburg geweigert, ihre Beiträge zu zahlen. Auch ihr wurde mit sechs Monaten Haft gedroht.</p> <h2>GEZ-Verweigerer: Ist eine Haftstrafe überhaupt erlaubt?</h2> <p>Derzeit ist es laut Rechtslage noch möglich, dass in besonders harten Fällen auf eine Erzwingungshaft zurückgegriffen wird. Dennoch möchten die Öffentlich-Rechtlichen ein solches Vorgehen natürlich weitestgehend vermeiden. Dies bestätigte ein Sprecher des MDR.</p> <p>Bildquelle: Africa Studio &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Wegen nicht gezahlter GEZ-Beiträge: Mutter zweier Kinder droht Gefängnisstrafe</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/wegen-nicht-gezahlter-gez-beitraege-mutter-zweier-kinder-droht-gefaengnisstrafe/</link>
				<pubDate>Mon, 03 Apr 2017 22:08:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Mütter]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/wegen-nicht-gezahlter-gez-beitraege-mutter-zweier-kinder-droht-gefaengnisstrafe/</guid>
				<description><![CDATA[Ein dramatischer Fall in Thüringen schlägt derzeit hohe Wellen: Weil eine Mutter sich weigerte, ihre GEZ-Beiträge zu zahlen, droht der 36-Jährigen eine Haftstrafe. Berichtet hatte ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Ein dramatischer Fall in Thüringen schlägt derzeit hohe Wellen: Weil eine Mutter sich weigerte, ihre GEZ-Beiträge zu zahlen, droht der 36-Jährigen eine Haftstrafe. Berichtet hatte von diesem Fall die Website „Focus Online“. Die Frau hatte seit dem Jahr 2013 keine Beiträge mehr an die Öffentlich-Rechtlichen gezahlt. Nun schuldet die Mutter aus Eisfeld dem Beitragsservice beinahe 300 Euro. Dies steht in einem Schreiben eines Gerichtsvollziehers aus Thüringen &#8211; das Schreiben kursiert derzeit im Netz.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <p>Auch dieser GEZ-Fall schlägt aktuell hohe Wellen. In dem Brief fordert das Amtsgericht Hildburghausen die Frau auf, ihr Vermögen zur genannten Frist offenzulegen. Auch einen Haftbefehl gegen die Mutter soll es nun geben.</p> <p>Unter anderem heißt es in dem Schreiben: „Sollten Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, müssen Sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u.U. mit polizeilicher Untersuchung, selbst zuschreiben. Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.“</p> <h2>„Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe.“</h2> <p>Die junge Frau und Mutter bleibt weiterhin hartnäckig. Sie sieht nicht ein, weshalb sie etwas bezahlen sollte, was sie überhaupt nicht bestellt hat. Auch eine Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse möchte die Frau nicht teilen. Obwohl die Frist nun bereits verstrichen ist, hat sich in dem Fall nichts mehr getan.</p> <p>Gegenüber „Focus Online“ berichtete sie: „Die Dame von Landratsamt, die den Haftbefehl beim Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben hat, wusste, dass ich zwei Kinder habe.“</p> <p>Zudem weigere sie sich laut eigener Aussage nicht, weil sie es sich nicht leisten könne, sondern weil sie es schlicht und ergreifend nicht bestellt habe. „Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe. Was also soll eine Vermögensauskunft bringen?“</p> <p>Der MDR, der Empfänger der ausstehenden Rundfunkgebühren, distanziert sich von der drohenden Haftstrafe der Mutter. Er sei über den Vorgang nicht informiert gewesen. Dennoch verlangt der Sender weiterhin die ausstehende Zahlung. </p> <p>Bildquelle: © TinPong &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>GEZ: Mutter samt Baby in Zelle gesteckt</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gez-mutter-samt-baby-in-zelle-gesteckt/</link>
				<pubDate>Mon, 03 Apr 2017 22:03:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/gez-mutter-samt-baby-in-zelle-gesteckt/</guid>
				<description><![CDATA[Der WDR ließ eine junge Mutter samt ihrem Baby ins Gefängnis stecken, weil sie ihre Rundfunkgebühr nicht zahlte. Im Internet schlug der aktuelle Fall bereits ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Der WDR ließ eine junge Mutter samt ihrem Baby ins Gefängnis stecken, weil sie ihre Rundfunkgebühr nicht zahlte. Im Internet schlug der aktuelle Fall bereits Wellen.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <p>Weil sich das junge Paar weigerte, die Rundfunkgebühren an die Öffentlich-Rechtlichen zu zahlen, schlug das zuständige Amtsgericht knallhart zu und verurteilte die Mutter zusammen mit ihrem erst acht Monate alten Säugling zu einer Haftstrafe, bis die Summe beglichen wird.</p> <p>Doch wie konnte es zu einem so dramatischen Schritt überhaupt kommen? In einem Interview mit einer RT Deutsch-Reporterin erzählte der Vater, was alles schiefgelaufen war.</p> <p>Auf dem Newsportal „mmnews.de“ wurde erst kürzlich ein Hilferuf des Mannes der jungen Frau veröffentlicht, in dem er das herzlose Vorgehen der Beteiligen im Prozess beschreibt. </p> <p>Bildquelle: © ztranger &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Sich vor Rundfunkgebühren drücken &#8211; kreative Versuche aus dem Internet!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/sich-vor-rundfunkgebuehren-druecken-kreative-versuche-aus-dem-internet/</link>
				<pubDate>Sat, 25 Feb 2017 02:04:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Stories]]></category>

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				<description><![CDATA[Immer wieder kursieren im Internet Gerüchte, die Haushaltsabgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sei rechtswidrig. Ein aktuelles Urteil dazu gibt es nicht und so bleibt den Beitragsverweigerern ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Immer wieder kursieren im Internet Gerüchte, die Haushaltsabgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sei rechtswidrig. Ein aktuelles Urteil dazu gibt es nicht und so bleibt den Beitragsverweigerern nur der kreative Widerstand!</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>GEZ: Wie sich Kreative zur Wehr setzen!</h2> <p>Nach aktueller Rechtsprechung gibt es keine Option, sich rechtmäßig vor der Haushaltsabgabe des Beitragsservices zu drücken, sofern man sich nicht aus den offiziellen Gründen befreien lassen kann. Sämtliche Klagen, die vor verschiedenen Gerichten verhandelt wurden, gingen zugunsten der Landesrundfunkanstalten aus, so dass die säumigen Bürger am Ende doch zahlen mussten.</p> <p>Dennoch gibt es viele Bürger, die die Zahlung der Rundfunkgebühren, früher GEZ, verweigern bis Mahnbescheide, Gerichtsvollzieher und Haftbefehle folgen, und jene, die einfach nach kreativen Möglichkeiten suchen, dem Beitragsservice das &#8222;Leben schwer zu machen&#8220;.</p> <p>Mittlerweile haben sich Internetforen etabliert, in denen sich Beitragsverweigerer über ihre Methoden und deren Wirksamkeit austauschen und nach weiteren Tipps suchen, entweder die Beiträge nicht zahlen zu müssen oder wenigstens für ordentlichen Aufwand in den Rundfunkanstalten zu sorgen. So zum Beispiel mit der Variante, erst nach mehreren Mahnschreiben zu zahlen &#8211; sozusagen &#8222;in letzter Minute&#8220;.</p> <p>Der Grund: Bis der Beitragsservice mit Vollstreckung oder Haftbefehl droht, musst er Personal und Kosten in diverse Schreiben investieren, um den säumigen Bürger zum Zahlungen zu mahnen. Andere stellen zahlreiche Anfragen und lassen sich den Rundfunkstaatsvertrag per Post zuschicken, um für Mehraufwand zu sorgen, oder zahlen unter Vorbehalt, für den Fall, dass die Haushaltsabgabe doch noch als verfassungswidrig erklärt wird.</p> <h2>Der Klageweg ist nicht preiswert</h2> <p>Wer den Gebührenbescheid in den Händen hält und sich in jedem Fall zur Wehr setzen möchte, kann lediglich den Weg über eine Klage gehen. Man muss allerdings wissen, dass das im Zweifelsfall teuer werden kann, denn der Betroffene trägt das Kostenrisiko. Gleichfalls ist die Aussicht auf Erfolg gering. Bislang wurden viele Klagen entschieden und die Gerichte urteilten stets zugunsten des Beitragsservices.</p> <p>Vom Rundfunkbeitrag ausgenommen sind in der Regel nur Personen, die diesen aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen nicht zahlen können oder müssen. Das gilt unter anderem für Personen, die <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> I oder II beziehen, hörgeschädigt oder blind sind.</p> <h2>Nicht die Nutzung entscheidet über Abgabe</h2> <p>Besonders bitter für viele Bürger: Die Haushaltsabgabe ist auch dann fällig, wenn keine Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind oder die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender nicht genutzt werden. Der Beitragsservice argumentiert mit Smartphones und Laptops, über dies es heutzutage ebenfalls jederzeit möglich sei, die Programme zu nutzen.</p> <p>Um dies nicht im Einzelfall überprüfen zu müssen und damit in die Privatsphäre der Bürger eindringen zu müssen, habe man eben 2013 die Haushaltsabgabe eingeführt. Gegner argumentieren, dass diese pauschale Abgabe wesensgleich zu einer Steuer sei, die aber nur vom Staat erhoben werden darf. Sicherlich werden sich die Gerichte in Deutschland noch häufiger mit dieser Frage beschäftigen müssen.</p> <p>Bildquelle: © kamasigns &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Keine GEZ zahlen: Diese Personengruppen können sich befreien lassen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/keine-gez-zahlen-diese-personengruppen-koennen-sich-befreien-lassen/</link>
				<pubDate>Tue, 31 Jan 2017 22:45:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/keine-gez-zahlen-diese-personengruppen-koennen-sich-befreien-lassen/</guid>
				<description><![CDATA[Viele Beitragszahler würden sich sicherlich gerne von der Gebühr für öffentlich-rechtlichen Rundfunk befreien lassen. Tatsächlich ist dies nur aus zwei Gründen möglich. Wer eine Befreiung ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Viele Beitragszahler würden sich sicherlich gerne von der Gebühr für öffentlich-rechtlichen Rundfunk befreien lassen. Tatsächlich ist dies nur aus zwei Gründen möglich. Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann, erfahren Sie hier!</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                         <h2>Einfacher befreien lassen</h2> <p>Nachdem ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahr 2013 die Haushaltsabgabe eingeführt haben, ist der Groll gegen die Gebühreneinzugszentrale – nun Beitragsservice – groß. Zwar gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung zu beantragen. Dies gilt aber nur für bestimmte Personengruppen. Dass in vielen Haushalten gar keine Empfangsgeräte vorhanden sind, ist für den Beitragsservice irrelevant.</p> <p>Grundsätzlich muss eine Befreiung beantragt werden, automatisch wird niemand von der Zahlung der Gebühren ausgeschlossen. Seit 2017 ist das Antragsverfahren leichter geworden, denn Antragsteller müssen ihre Nachweise über die Befreiung nicht mehr im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen. Nun reicht eine einfache Kopie der Bescheide und Dokumente.</p> <h2>Befreiung oder Ermäßigung aus zwei Gründen</h2> <p>Der Beitragsservice gewährt eine Befreiung oder Ermäßigung des Regelbeitrags in Höhe von 17,50 Euro pro Monat, wenn der Antragsteller einen „sozialen“ oder „gesundheitlichen“ Grund vorweisen kann. „Aus sozialen Gründen“ können Personen angeben, die Leistungen vom Staat erhalten.</p> <p>Hierzu zählen <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II (Hartz IV), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-leistungen-fuer-alleinerziehende/">Sozialhilfe</a>, Asylbewerberleistungen, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld nach SGB III. Eine Befreiung ist auch dann möglich, wenn die genannten Sozialleistungen aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze versagt wurden, die Überschreitung aber niedriger als der Rundfunkbeitrag ist.</p> <p>Weiterhin kann sich jeder befreien lassen, der Hilfe zur Pflege nach SGB XII oder BVG, Pflegezulagen nach LAG, der als Volljähriger in einer vollstationären Einrichtung lebt (Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII) oder Blindenhilfe nach SGB XII erhält.</p> <p>Die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen gilt für Blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60, hörgeschädigte und taube Menschen, taubblinde Personen und Menschen mit einer Behinderung mit einem Mindestgrad von 80. Wer im Sinne des § 27e BVG als Sonderfürsorgeberechtigter gilt, kann sich ebenfalls befreien lassen.</p> <h2>Haushaltsabgabe für viele nicht nachvollziehbar</h2> <p>Dass sich bestimmte Personengruppen von der Gebührenpflicht befreien lassen können, ist eine echte Entlastung für die Betroffenen. Viele Deutsche können aber nicht nachvollziehen, warum sich nicht auch jene abmelden können, die gar keine Empfangsgeräte in der Wohnung haben. Denn das berücksichtigt die Haushaltsabgabe – gerne auch als Zwangsabgabe bezeichnet – nicht.</p> <p>Die Rundfunkanstalten argumentieren, dass in der heutigen Zeit theoretisch jeder die Programme empfangen kann – nicht nur über TV und Radio, sondern eben auch über PC, Laptop, Tablet und Smartphone. Vor Gericht hatte diese Argumentation bislang Stand, denn mehrere Klagen gegen die Haushaltsabgabe waren erfolglos.</p> <p>Für viele Menschen ist aber die zwanghafte Abgabe der GEZ-Gebühren und das Vorgehen des Beitragsservices im Rahmen nicht gezahlter Beiträge ein guter Grund zur Zahlungsverweigerung. Immer wieder werden Fälle öffentlich, in denen säumigen Beitragszahlern mit Haft gedroht wird – jüngst einer zweifachen Mutter aus Thüringen.</p> <p>Besonders hohe Wellen schlug die Inhaftierung von Sieglinde Baumert, die 61 Tage in Haft saß, weil sie sich weigerte die GEZ-Gebühren zu zahlen. Häufige Argumentationsweise: Sie wollen nichts zahlen, was sie nicht nutzen! </p> <p>Bildquelle: © Ralf Kalytta &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>GEZ: Aufregung um neuen Haftbefehl gegen Mutter!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gez-aufregung-um-neuen-haftbefehl-gegen-mutter/</link>
				<pubDate>Tue, 31 Jan 2017 22:41:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/gez-aufregung-um-neuen-haftbefehl-gegen-mutter/</guid>
				<description><![CDATA[Eigentlich wollte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach Aufsehen erregenden Fällen wie um Sieglinde Baumert von der Ausstellung von Haftbefehlen gegen säumige Beitragszahler ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Eigentlich wollte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach Aufsehen erregenden Fällen wie um Sieglinde Baumert von der Ausstellung von Haftbefehlen gegen säumige Beitragszahler absehen. Nun wird aber wieder einer Mutter aus Thüringen mit Gefängnis gedroht.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Neuer Wirbel um Haftbefehl</h2> <p>Eine neuer Haftbefehl gegen eine Mutter aus Thüringen sorgt nun für neue Aufregung rund um den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Denn eigentlich hatte man angekündigt, vorerst von Haftbefehlen gegen säumige Beitragszahler abzusehen.</p> <p>In der Vergangenheit sorgten Skandale wie der Fall von Sieglinde Baumert für viel Aufsehen und harte Kritik am Beitragsservice und der Haushaltsabgabe, die jeden Bürger dazu zwingt, 17,50 Euro pro Monat zu zahlen – ungeachtet des Vorhandenseins von Empfangsgeräten und deren tatsächliche Nutzung. Schließlich bestünde dennoch die Möglichkeit, die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender zu empfangen. Sieglinde Baumert gilt als Paradebeispiel für Beitragsverweigerer – sie saß tatsächlich 61 Tage in Haft.</p> <h2>Zweifache Mutter verweigert Zahlung – Gerichtsvollzieher schickt Haftbefehl</h2> <p>Der 36-jährigen Mandy Bock, eine zweifache Mutter aus Eisleben in Thüringen, soll es nun ähnlich gehen. Sie verweigert die Zahlung der Beitragsgebühren aus dem einfachen Grund: Sie besitze kein Fernsehen! Für den GEZ-Nachfolger spielt das keine Rolle: Die Mutter soll 296,84 Euro zahlen. Und weil sich Mandy Bock auch dagegen wehrt, hat das Amtsgericht Hildburghausen einen Haftbefehl ausgestellt.</p> <p>„Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften“, schreibt der Gerichtsvollzieher in einem Schreiben vom 19. Januar. Weiterhin fordere er die Frau auf, im Amtsgerichts vorstellig zu werden, „um unnötiges Aufsehen zu vermeiden.“ Würde Mandy Bock die Vermögensauskunft nicht abgeben, würde eine Verhaftung „u.U. mit polizeilicher Unterstützung“ und eine Inhaftierung erfolgen.</p> <h2>Mutter geht es „ums Prinzip“ &#8211; und bleibt standhaft</h2> <p>Das Schreiben vom Gerichtsvollzieher will die Mutter aus Thüringen nicht hinnehmen. „Es geht mir ums Prinzip, dass ich nichts bezahle, was ich nicht bestellt habe“, sagte Mandy Bock gegenüber dem Portal „inSüdthüringen.de“. Die Androhung der Inhaftierung habe die Thüringerin sogar noch bestärkt zu kämpfen. „Ich habe mir gesagt, jetzt kämpfe ich. Wir schauen kein Fernsehen und können auch keins empfangen.“</p> <p>Nicht nachvollziehen kann sich auch das Verhalten des Landratsamtes, welches den Haftbefehl in Auftrag gegeben hat. „Die Dame (…) wusste, dass ich zwei Kinder habe“, so Bock gegenüber „Focus Online“, „sie sagte, ich solle mir selbst Gedanken machen, was dann mit den Kindern geschieht.“</p> <h2>MDR zieht Haftbefehl zurück</h2> <p>Nachdem der Fall von Mandy Bock in den Medien und sozialen Netzwerken hohe Aufmerksamkeit erhielt, meldete sich der MDR und distanzierte sich von dem Haftbefehl. Wie man gegenüber „inSüdthüringen.de“ erklärte, habe der MDR nichts von diesem Vorgehen gewusst. Die Haftandrohung gegen Mandy Bock wurde ausgesetzt, die Forderung von fast 300 Euro bestünde aber weiterhin.</p> <p>Bildquelle: © Heiko Küverling &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>GEZ besiegt: Alleinerziehende packt aus &#8211; so hat sie es geschafft!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/gez-besiegt-alleinerziehende-packt-aus-so-hat-sie-es-geschafft/</link>
				<pubDate>Mon, 30 Jan 2017 12:22:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Mütter]]></category>

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				<description><![CDATA[Unglaublich! Die alleinerziehende Mutter Kathrin Weihrauch hat es tatsächlich geschafft, den Kampf gegen den GEZ-Beitrag zu gewinnen! Ihr ist es gelungen, mithilfe ihrer Zivilcourage den ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Unglaublich! Die alleinerziehende Mutter Kathrin Weihrauch hat es tatsächlich geschafft, den Kampf gegen den GEZ-Beitrag zu gewinnen! Ihr ist es gelungen, mithilfe ihrer Zivilcourage den Rundfunk Berlin-Brandenburg in die Knie zu zwingen. Wie ihr das genau gelungen ist, erfahren Sie  in unserem Artikel…</span></strong></p> <h2>Alleinerziehende GEZ-Heldin zeigt, wie es gehen kann</h2> <p>Es hört sich wie ein schlechter Scherz an, doch lange Zeit sollte die GEZ-Rebellin Kathrin Weihrauch ins Gefängnis, weil sie sich weigerte, ihre GEZ-Beiträge zu zahlen. Dass sie heute nicht im Gefängnis steckt, hat sie ihrem unbeugsamen Gerechtigkeitssinn zu verdanken. Sie ist eine Kämpferin, wie sie im Buche steht. Ein wunderbares Idol für viele Alleinerziehende. Sie zeigt, wie man sich auch als vermeintlich unbedeutender alleinerziehender Elternteil gegen einen den riesigen Beitragsservice von ARD, ZDF und Co durchsetzen kann.</p> <p>In einem Video-Interview mit Heiko Schrang, einem weiteren sehr berühmten GEZ-Verweigerer und Verfasser des Buches „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen“, verrät sie ihre lange und unglaubliche Geschichte.</p> <h2>Ein besonders ausgeprägter Sinn für Gerechtigkeit</h2> <p>Die alleinerziehende Mutter Kathrin Weihrauch sagt von sich selbst, sie hätte schon immer einen sehr ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit gehabt. Dass sie nun jeden Monat Geld zahlen muss für einen Service, den sie nicht nutzt, empfand sie als äußerst ungerecht. Fürs Fernsehen hat sie sich nie interessiert. Auch heute noch besitzt sie kein solches Gerät. Den Rundfunkbeitrag möchte sie daher auch weiterhin nicht zahlen.</p> <h2>Ein großes Vorbild für ihr Kind</h2> <p>Gegen den Rundfunk Beitragsservice vorzugehen ist keine einfache Sache. Die alleinerziehende Mutter wusste das und bekam das auch immer wieder zu spüren. Um sich letztendlich durchzusetzen, musste sie einigen Stress bewältigen. In scheinbar aussichtslosen Situationen wandte sich die Mutter deswegen an die Öffentlichkeit. In Foren fragte sie um Rat, und erhielt neben einem enormen Zuspruch für ihr Vorgehen auch einige wichtige Tipps. Schließlich, mit der Hilfe der sozialen Netzwerke und einiger Medien, wurde der Fall deutschlandweit bekannt. Der Vollstreckungsbescheid ging durch die Presse &#8211; ganz Deutschland war empört über das Vorhaben des RBB, die alleinerziehende Mutter wegen einiger lächerlichen Rundfunkbeiträge ins Gefängnis zu stecken.</p> <p>Wie aber erklärt man seiner kleinen Tochter eine solche Situation? Kathrin Weihrauch erklärte es ihrer Tochter auf sehr einfache Weise: Es sei wichtig „das bekannt zu machen, dass das viele Leute sehen und dann sagen, oh, das ist aber so nicht in Ordnung.“ Die kleine Tochter sieht ihre Mutter nun als eine Heldin.</p> <h2>Was kostet eine solche Haftmaßnahme?</h2> <p>Wie entschlossen man zur Haftstrafe beim RBB war, zeigen die möglichen Kosten für eine Haftung in Höhe von mehr als 20.000 Euro. Eine unvorstellbare Summe, die in keinen Verhältnis zu den ausstehenden Rundfunkbeiträgen in Höhe von insgesamt 309 Euro steht. Doch die war man anscheinend bereit auszugeben. Es sollte ein Exempel statuiert werden, was passiert, wenn man sich (zu Recht) gegen die Zwangsbeiträge wehrt. Ein solches Vorgehen erinnert beinahe an längst vergessene Zeiten. Den Menschen soll Angst gemacht werden, damit sie ihre Beiträge weiterhin brav zahlen…</p> <p>Bildquelle: © mariellame &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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