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	<title>Recht &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<description>Heimarbeit.de - Das Portal für Heimarbeit</description>
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	<title>Recht &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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		<title>Kindergeld bei Getrenntlebenden: Das müssen Sie wissen!</title>
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				<pubDate>Thu, 23 May 2024 14:39:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
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				<description><![CDATA[Sie haben ein Kind – oder mehrere – und leben von Ihrem Partner, dem Vater oder der Mutter, getrennt? Dann fragen Sie sich sicherlich wie ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Sie haben ein Kind – oder mehrere – und leben von Ihrem Partner, dem Vater oder der Mutter, getrennt? Dann fragen Sie sich sicherlich wie es um das <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> besteht bzw. was Sie bei einer Trennung von einem leiblichen Elternteil nun machen müssen. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Informationen zum Kindergeld bei Getrenntlebenden zusammen. Lesen Sie einfach weiter!</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Allgemeines zum Kindergeld</li> <li>Wer hat Anspruch auf Kindergeld?</li> <li>Wer stellt den Antrag auf Kindergeld?</li> <li>Was passiert bei geteiltem Sorgerecht bzw. gleichberechtigter Erziehung?</li> <li>Wie hoch ist das Kindergeld bei Getrenntlebenden?</li> <li>Was ist mit Unterhaltszahlungen bei Kindergeld?</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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             <h2>Wer stellt den Antrag auf Kindergeld?</h2> <p>Der Antragsteller ist der Elternteil mit Anspruch auf Kindergeld. Der Antrag auf Kindergeld kann bei der zuständigen Stelle der Familienkasse, oftmals bei der örtlichen Agentur für Arbeit ansässig, in schriftlicher Form gestellt werden. Einige Stellen bieten die Antragstellung im Online-Verfahren an.</p> <p>Hier gilt die Signatur im Sinne des Signaturgesetzes als Unterschrift des Antragstellers. Seit dem 01.01.2016 gilt, dass jeder Neuantrag auf Kindergeld die steuerlichen Identifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes beinhalten muss. Die persönliche Steuer-ID erhält jedes Kind mit der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt.</p> <p>Sie können den Antrag auf Kindergeld schon vor der Geburt des Kindes an die Familienkasse schicken, allerdings müssen Sie nach der Geburt die Geburtsurkunde sowie die Steuer-ID des Kindes nachreichen. Erst mit diesen Angaben wirkt der Antrag. Sollten Sie einen nachträglichen Antrag stellen, wird das Kindergeld ab dem Monat der Geburt rückwirkend gezahlt. Allerdings nur bis maximal vier Jahre, nach dieser Frist verjährt der Anspruch auf Kindergeld für diese Zeit.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Was passiert bei geteiltem Sorgerecht bzw. gleichberechtigter Erziehung?</h2> <p>Nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss das Kindergeld jedoch hälftig zwischen den getrennt lebenden Eltern aufgeteilt werden, wenn sie sich die Betreuung des Kindes gleichberechtigt teilen (Aktenzeichen: II-07 UF 45/13). Demnach muss erhält ein Elternteil das Kindergeld von der Familienkasse vollständig überwiesen und muss den anderen Elternteil auszahlen.</p> <p>Beachten Sie: Die oben genannte Regelung gilt nur im Wechselmodell, also wenn ein geteiltes Sorgerecht inklusive gleichberechtigter Betreuung in den jeweiligen Haushalten stattfindet. Besucht das Kind lediglich den einen Elternteil – für einige Tage oder Wochen – liegt kein Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes vor.</p> <p>Auch dann nicht, wenn das Kind beispielsweise aufgrund eines Streits mit der Mutter vorübergehend zum Vater zieht. Sofern keine Entscheidung nach reiflicher Überlegung getroffen wurde, spricht man nicht von einem dauerhaften Wechsel – so die Entscheidung des Finanzgerichtes Köln mit Aktenzeichen 10 K 1150/07.</p> <h2>Wie hoch ist das Kindergeld bei Getrenntlebenden?</h2> <p>Die Höhe des Kindergeldes hat nichts mit dem Beziehungsstatus der Eltern zu tun. So erhalten auch Getrenntlebende das übliche Kindergeld in voller Höhe.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Seit 01.01.2016 liegt das Kindergeld bei:</strong></span></p> <ul> <li>190 Euro für das 1. und 2. Kind (jeweils)</li> <li>196 Euro für das 3. Kind</li> <li>221 Euro für jedes weitere Kind</li> </ul> <p>Wird das Wechselmodell angewandt, liegt der jeweilige Anteil des Kindergeldes bei der Hälfte – also 95 Euro für das 1. und 2. Kind, 98 Euro für das 3. Kind und 110,5 Euro für jedes weitere Kind.</p> <p>Hinzu kommt der Kinderfreibetrag, den ohnehin jeder Elternteil hälftig auf sein Einkommen anrechnen kann. Dieser greift dann, wenn der zu versteuernde Anteil nach der sogenannten Günstigerprüfung aufgrund des Kinderfreibetrags niedriger ist als beim Kindergeld.</p> <p>Auch nach der Trennung rechnet jeder Elternteil mit der Hälfte des Kinderfreibetrages, die nicht übertragen werden kann. Dies ändert sich lediglich dann, wenn ein getrennt lebender Elternteil nicht ermittelt werden kann (im In- oder Ausland), dieser verstirbt oder das Kind alleine angenommen wurde.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Was ist mit Unterhaltszahlungen bei Kindergeld?</h2> <p>Ähnlich wie bei Alleinerziehenden müssen auch bei Getrenntlebenden bezüglich der Höhe des Kindergeldes mögliche Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden. Hier gibt es unterschiedliche Varianten, je nach Verteilung des Sorgerechts bzw. des Kindergelds.</p> <p>Hat nur ein Elternteil Anspruch auf Kindergeld und erhält er vom getrennt lebenden Partner <a href="http://www.heimarbeit.de/unterhalt-kindesunterhalt/">Unterhalt</a>, wird dieser auf das Kindergeld angerechnet. Für gewöhnlich wird die Hälfte des Kindergelds von der Unterhaltszahlung abgezogen.</p> <p>Beim Wechselmodell greift diese Regelung nicht, denn Betreuung und Barunterhalt (welches nach verschiedenen Gerichtsurteilen als gleichwertig gelten – „der eine betreut, der andere zahlt“) bzw. Fixkosten werden gleichberechtigt geteilt. Ein Unterhaltsanspruch kann dennoch im Wechselmodell entstehen, wenn sich dieser aus beiderseitigem Einkommen sowie den Mehrkosten für das Wechselmodell (insbesondere Wohn- und Fahrkosten) ergibt.</p> <p>In einem sogenannten „echten“ Wechselmodell sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, berechnet sich nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB über das bereinigte Nettoeinkommen der Eltern sowie durch einen Sockelbeitrag in Höhe eines angemessenen Selbstbehalts. Die genaue Unterhaltshöhe ist im Einzelfall zu ermitteln.</p> <p>Bildquelle: © DDRockstar &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Fake-Name bei Facebook: Dürfen Sie das überhaupt?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/fake-name-bei-facebook-duerfen-sie-das-ueberhaupt/</link>
				<pubDate>Wed, 14 Feb 2018 11:45:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltagsprobleme]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=77285</guid>
				<description><![CDATA[Über 1,3 Milliarden Menschen weltweit nutzen die Social Media-Plattform Facebook. Viele haben dort allerdings nicht ihren korrekten Vor- und Zunamen angegeben, um sich dort &#8211; ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Über 1,3 Milliarden Menschen weltweit nutzen die Social Media-Plattform <em>Facebook</em>. Viele haben dort allerdings nicht ihren korrekten Vor- und Zunamen angegeben, um sich dort &#8211; soweit es irgend möglich ist &#8211; anonym zu bewegen. Doch ist dies überhaupt erlaubt oder herrscht auf der Plattform die sogenannten Klarnamenpflicht?</p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <h2>So sieht es rechtlich aus</h2> <p>Seit Langem herrscht eine rege Diskussion bezüglich der Verwendung von Pseudonymen und Fake-Namen bei <em>Facebook</em>. Das Unternehmen selbst geht rigoros dagegen vor, löscht und/oder sperrt die Accounts von Usern, die sich nicht unter Ihrem korrekten Namen anmelden.</p> <p>Laut deutschem Gesetz ist es jedoch vollends erlaubt, sich unter einem ausgedachten Namen auf <em>Facebook</em> zu registrieren. Das sogenannte Telemediengesetz besagt, dass die Nutzung derartiger Plattformen auch unter Angabe eines Fake-Namens gestattet sei. Es gab bisher schon zahlreiche Verfahren in dieser Thematik. <em>Facebook</em> argumentiert in dieser Hinsicht meist damit, dass der Server des EU-Sitzes des Unternehmens in Irland ansässig und somit kein deutsches Recht in diesem Zusammenhang allgemeingültig zutreffend sei.</p> <h2>Deutsches Recht muss angesehen werden</h2> <p>Einem neuesten Urteil zufolge muss sich <em>Facebook</em> nun jedoch mit Blick auf Ihre Datenschutzvorgaben für die Bundesrepublik an deutschem Recht orientieren und entsprechende Einstellungsanpassungen vornehmen. Was heißt das für Sie? Sollten Sie sich für ein Pseudonym bei der Registrierung entscheiden, so befinden Sie sich nach deutschem Gesetz im Recht.</p> <p>Bildquelle: © Julien Eichinger &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Hartz-IV: Ihr Geld kommt nicht? Das können Sie tun!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-ihr-geld-kommt-nicht-das-koennen-sie-tun/</link>
				<pubDate>Mon, 12 Feb 2018 10:20:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=77260</guid>
				<description><![CDATA[Das Jobcenter hat Ihnen Ihr Geld nicht rechtzeitig überwiesen? Das können Sie tun&#8230; So gehen Sie in solch einem Fall vor Sollten Sie die Ihnen ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a> hat Ihnen Ihr Geld nicht rechtzeitig überwiesen? Das können Sie tun&#8230;</strong></p> <h2>So gehen Sie in solch einem Fall vor</h2> <p>Sollten Sie die Ihnen zustehenden Gelder von Ihrem Jobcenter nicht zum passenden Termin erhalten haben, können Sie zunächst dort direkt vorstellig werden. Sollte Ihnen dort nicht zugehört, bzw. Ihr Anliegen nicht ernstgenommen werden &#8211; Sie sind auf Ihr Geld schließlich angewiesen &#8211; gehen Sie den Weg des Schriftverkehrs. Bei einer Antwort haben Sie dann, für den Fall der Fälle, etwas schwarz auf weiß. Dies könnte noch wichtig werden!</p> <p>Laut § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II. ist das Jobcenter verpflichtet, die Leistungszahlungen am Anfang jeden Monats zu tätigen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich eben darauf berufen &#8211; dieser Paragraf ist die Grundlage Ihres Vorgehens.</p> <h2>Gehen Sie vor Gericht</h2> <p>Erhalten Sie, trotz wiederholten Aufforderung &#8211; mündlich und schriftlich &#8211; Ihr Geld nicht, so gehen Sie vor das Sozialgericht. Wird Ihnen grundlos eine Zahlung vom Jobcenter verweigert, so können Sie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Die dafür notwendigen Papiere sind ein aktueller Kontoauszug sowie eine schriftliche Ablehnung eines Vorschusses durch Ihr Jobcenter. Außerdem legen Sie dort die festgelegte Zahlungsfrist vor.</p> <p>Nur Mut! Viele Hartz-IV-Klagen haben Aussicht auf Erfolg. Informieren Sie sich ausreichend und beharren Sie auf Ihr Recht.</p> <p>Bildquelle: © Gajus &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Ihr Kind hat Kopfläuse? So reagieren Sie richtig!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/ihr-kind-hat-kopflaeuse-so-reagieren-sie-richtig/</link>
				<pubDate>Fri, 09 Feb 2018 10:28:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltagsprobleme]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>

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				<description><![CDATA[Laut des Infektionsschutzgesetzes nach §34, A.5 sind Eltern rechtlich dazu verpflichtet, einen Kopfläuse-Befall ihres Kindes bei Entdeckung umgehend zu melden &#8211; andernfalls droht eine hohe ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p data-kx="eb243ef2-d0ea-401f-bc77-dc0e7028ff92"><strong>Laut des Infektionsschutzgesetzes nach §34, A.5 sind Eltern rechtlich dazu verpflichtet, einen Kopfläuse-Befall ihres Kindes bei Entdeckung umgehend zu melden &#8211; andernfalls droht eine hohe Geldstrafe!</strong></p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <h2 data-kx="eb243ef2-d0ea-401f-bc77-dc0e7028ff92">Informations-Ablauf bei Kopfläusen ist klar geregelt</h2> <p data-kx="eb243ef2-d0ea-401f-bc77-dc0e7028ff92">Demnach müssen KiTa, Schule, Sportverein und andere öffentliche Einrichtungen, welche das Kind besucht, sofort über den Befall informiert werden. So soll eine Ausbreitung frühzeitig verhindert werden. Weiter müssen diese Institutionen dem hiesigen Gesundheitsamt im Anschluss zeitnah über den Befall Bescheid geben, damit auch diese zeitgerecht reagieren könnte.</p> <p data-kx="eb243ef2-d0ea-401f-bc77-dc0e7028ff92">Eltern, deren Kinder Läuse haben, sind ferner verpflichtet, bei Erkenntnis über den Befall umgehend mit der Behandlung zu beginnen. So wird gewährleistet, dass das Kind weiter am Unterricht teilnehmen oder die KiTa besuchen darf.</p> <p data-kx="eb243ef2-d0ea-401f-bc77-dc0e7028ff92">Ein Verstoß gegen die o.g. Pflichten kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden!</p> <p data-kx="eb243ef2-d0ea-401f-bc77-dc0e7028ff92">Bildquelle: © Herby ( Herbert ) Me &#8211; Fotolia.com</p> <p data-kx="eb243ef2-d0ea-401f-bc77-dc0e7028ff92"> <div id="article-mobile-read" class="article-mobile-read active"> <p dir="ltr" data-kx="e5d87e25-9c6d-46dd-8644-1411c0e48b12"> </div> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Unfall während Schulprojekts außerhalb der Schule: Schülerunfallversicherung greift dennoch!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/unfall-waehrend-schulprojekt-ausserhalb-der-schule-schuelerunfallversicherung-greift-dennoch/</link>
				<pubDate>Wed, 24 Jan 2018 14:02:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=77122</guid>
				<description><![CDATA[Meldung: Einem jüngst gesprochenen Urteil des Bundessozialgerichtes Kassen zufolge &#8211; gesprochen anhand eines Urteils des Landessozialgerichtes Stuttgarts &#8211; gilt der Unfall eines Schülers im Rahmen ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<div class="ce_text teaser lead block"> <p><strong>Meldung: Einem jüngst gesprochenen Urteil des Bundessozialgerichtes Kassen zufolge &#8211; gesprochen anhand eines Urteils des Landessozialgerichtes Stuttgarts &#8211; gilt der Unfall eines Schülers im Rahmen eines von der Schule organisierten und angesetzten Projektes als von der Schülerunfallversicherung abzudecken und finanziell zu übernehmen. Der Fall: Ein Schüler war auf dem Rückweg von einem (Schul-)Projekt gestürzt, schwer verunglückt und seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Landes-Unfallkasse wollte die Kosten dafür nicht übernehmen. Dieser Entscheidung widersprach das Bundessozialgericht im Rahmen des o.g. Urteils nun. </strong></p> <p>Bildquelle: © RioPatuca Images &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> </div> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Neues Gesetz: Männer und Frauen müssen gleich bezahlt werden!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/neues-gesetz-maenner-und-frauen-muessen-gleich-bezahlt-werden/</link>
				<pubDate>Thu, 04 Jan 2018 10:05:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[Gehälter]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76972</guid>
				<description><![CDATA[Meldung: Mit dem 01.Januar 2018 tritt in Island ein neues Gesetz in Kraft, welches ein Ungleichgewicht der Gehälter zwischen Männern und Frauen offiziell verbietet und ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Meldung: Mit dem 01.Januar 2018 tritt in Island ein neues Gesetz in Kraft, welches ein Ungleichgewicht der Gehälter zwischen Männern und Frauen offiziell verbietet und somit eine Revolution in diesem Bereich darstellt. Unternehmen, die eine Mitarbeiteranzahl von mehr als 25 Angestellten aufweisen, sind nun verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, dass es keinen Lohnunterschied zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmer gibt. Somit wird gewährleistet, dass beide Geschlechter für dieselbe Tätigkeit dasselbe Gehalt beziehen.</strong></p> <p>Bildquelle: © dikobrazik &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <p>&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Privatinsolvenz: Nicht alles ist pfändbar!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/privatinsolvenz-nicht-alles-ist-pfaendbar/</link>
				<pubDate>Mon, 20 Nov 2017 11:07:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Job]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=76793</guid>
				<description><![CDATA[Die Anzahl der Privatinsolvenzen in Deutschland sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Von 2006-2015 gab es beispielsweise eine deutliche Erhöhung der mehrfach verschuldeten Haushalte ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Anzahl der Privatinsolvenzen in Deutschland sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Von 2006-2015 gab es beispielsweise eine deutliche Erhöhung der mehrfach verschuldeten Haushalte von 1,64 auf 1,97 Millionen. Ein sehr unglücklicher und für die Schuldner höchst unangenehmer Zustand. Doch auch in diesem Bereich haben Sie Rechte! </strong></p> <p class="p2"><span class="s1"></span></p> <p>Wichtig dabei: Trotz der vorhandenen Schulden sind Schuldiger nicht dazu berechtigt, jedwede Gegenstände von Wert zu pfänden. Als für den &#8222;Lebensbedarf notwendige Gegenstände&#8220; dürfen demnach &#8211; dies wird natürlich von Fall zu Fall individuell entschieden &#8211; nicht gepfändet werden. Dabei zählen meist Gegenstände wie Computer, Fernseher oder Auto als unpfändbar.</p> <p>Schmuck hingegen &#8211; als für den Lebensbedarf abdingbar zu betrachten und einen deutlichen Wert darstellend &#8211; gilt als pfändbar und kann eigezogen werden. darüber hinaus wird jedoch, wie o.e., jeder Einzelfall gesondert betrachtet. Mitzunehmen für Schuldner ist jedoch die Informationen, dass sie auch in einer solch schweren Lebenslage mehr Rechte haben, als sie meist vermuten&#8230;</p> <p>Bildquelle: © Paolese &#8211; Fotolia.com</p> <p>&nbsp;</p> <p class="bodytext"> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Eklat bei Polizei: Muslim verweigert Frau Handschlag!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/eklat-bei-polizei-muslim-verweigert-frau-handschlag/</link>
				<pubDate>Mon, 24 Jul 2017 13:28:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=75573</guid>
				<description><![CDATA[In Rheinland-Pfalz kam es Ende Mai zu einem Eklat, als ein muslimischer Polizist den als Gratulation gemeinten Handschlag einer Kollegin verweigerte. Er hätte dies aus ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><strong><span class="s1">In Rheinland-Pfalz kam es Ende Mai zu einem Eklat, als ein muslimischer Polizist den als Gratulation gemeinten Handschlag einer Kollegin verweigerte. Er hätte dies aus „religiösen Gründen“ getan, wird er über einen Pressesprecher zitiert.</span></strong></p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                        </span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Verhalten kann schwere Folgen haben</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Da die Trennung von Staat und Religion in diesem Fall offenbar nicht befolgt wurde, könnte sein Handeln dem Polizisten nun teuer zu stehen kommen. Neben einem eingeleiteten Disziplinarverfahren hatte es ebenfalls zur Folge, dass der Beamte in den Innendienst versetzt wurde.</span></p> <h2>Verwaltungsgericht entscheidet</h2> <p class="p1"><span class="s1">Weitere Konsequenzen &#8211; über eine Gehaltskürzung &#8211; könnten bis hin zu einer Suspendierung führen. Das mit der deutschen Gesellschaft und Demokratie nicht zu vereinbarende Frauenbild stünde entgegen dem Neutralitätsgebot, welchem die Polizisten in Deutschland unterliegen.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Über die endgültigen Schritte entscheidet demnächst das Verwaltungsgericht.</span></p> <p>Beitragsbildquelle: © Robert Kneschke &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Doch keine Ehe für alle? Afd will klagen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/doch-keine-ehe-fuer-alle-afd-will-klagen/</link>
				<pubDate>Mon, 03 Jul 2017 15:27:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=74853</guid>
				<description><![CDATA[Gerade erst wurde im Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen. Partnern des gleichen Geschlechts ist es nun rechtlich gestattet, zu heiraten. Ein Recht, welches ihnen ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><span style="color: #000000;"><strong><span class="s1">Gerade erst wurde im Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen. Partnern des gleichen Geschlechts ist es nun rechtlich gestattet, zu heiraten. Ein Recht, welches ihnen bisher verwehrt geblieben war. Doch es gibt bereits deutlichen Gegenwind.</span></strong></span></p>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <p class="p1"><span class="s1">Wie die Afd ankündigte, wird sie bezüglich dieser Thematik eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen, um dem Ganzen einen Riegel vorzuschieben. Das wäre ein herber Rückschritt für Betroffene.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Gauland sieht „gesellschaftlichen Fehler“</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Vor dem Hintergrund des am Freitag (30.06.) beschlossenen Gesetzesentwurf zur Legitimierung der gleichgeschlechtlichen Ehe spricht Afd-Spitzenkandidat Alexander Gauland gar von einem „schweren gesellschaftlichen Fehler“ &#8211; begangen durch den Bundestag selbst. Die Ehe zwischen Mann und Frau wäre &#8211; so Gauland in der „Bild am Sonntag“ &#8211; in im christlichen Abendland kulturell verankert. Es werde prüfende Maßnahmen geben.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Auch aus konservativen Regierungskreisen wird Kritik laut. Ranghohe Mitglieder der CDU/CSU sehen grundsätzliche Probleme beim Thema „Ehe für alle“, da für diesen Schritt das Grundgesetz einer Änderung unterzogen werden müsse. Dies würde weitere Diskussionen aufwerfen und das eigentlich beschlossene Gesetz erneut vor eine harte Prüfung stellen.</span></p> <p>Beitragsbildquelle: © Syda Productions &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Info: Bei diesen Fehlern in der Betriebskostenabrechnung müssen Sie nicht zahlen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/bei-diesen-fehlern-in-der-betriebskostenabrechnung-muessen-sie-nicht-zahlen/</link>
				<pubDate>Tue, 06 Jun 2017 21:04:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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				<description><![CDATA[Die jährliche Betriebskostenabrechnung steht ins Haus und nicht selten wird der Verbraucher zur Kasse gebeten. Doch auch bei der Betriebskostenabrechnung können einige Fehler auftauchen, die ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Die jährliche Betriebskostenabrechnung steht ins Haus und nicht selten wird der Verbraucher zur Kasse gebeten. Doch auch bei der Betriebskostenabrechnung können einige Fehler auftauchen, die Sie unbedingt kennen müssen. Sollte es sich nämlich um einen dieser Fehler handeln, brauchen Sie nicht zu zahlen.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Jedes Frühjahr kommt die Betriebskostenabrechnung</li> <li>Die Reparaturkosten</li> <li>Die Grundsteuer</li> <li>Die Heizungskosten</li> <li>Gewerberäume</li> <li>Der Verteilerschlüssel</li> <li>Was Sie als Mieter nicht zahlen müssen</li> </ul>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Jedes Frühjahr kommt die Betriebskostenabrechnung</h2> <p>Jedes Frühjahr kommt die Betriebskostenabrechnung und mit Ihr eine ganze Menge Fehler. Fehler, die Ihnen bares Geld einbringen. Deshalb ist es enorm wichtig, die Betriebskostenabrechnung nicht als unabdingbares Übel hinzunehmen, sondern die einzelnen Posten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Immerhin ist nahezu jede zweite Abrechnung fehlerhaft, wie der Mieterbund beobachtet.</p> <p>Der Vermieter legt in der jährlichen Abrechnung die Betriebskosten auf die Mieter um, meistens im Kalenderjahr. Dauert die Zustellung des Schreibens mehr als ein Jahr, muss der Mieter nicht zahlen.</p> <h2>Die Reparaturkosten</h2> <p>Reparaturkosten und Instandhaltungskosten werden oftmals in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt. Das allerdings ist ein Fehler. Sie können die Rechnung kürzen oder eine neue erwirken.</p> <p>Häufig werden die Reparaturkosten in den Wartungskosten mit eingerechnet Besteht also bei einer Firma ein „Vollwartungsvertrag“, bei dem Reparaturen inbegriffen sind, muss der Vermieter 30 bis 50 Prozent von der Rechnung abrechnen, die er auf den Mieter umlegt.</p> <h2>Die Grundsteuer</h2> <p>Die Grundsteuer bei Eigentumswohnungen müssen für das gesamte Haus addiert und dann auf die einzelnen Wohneinheiten pro Quadratmeter umgerechnet werden. Sie dürfen von privaten Vermietern nicht einfach an den Mieter weitergereicht werden.</p> <h2>Die Heizungskosten</h2> <p>Bei den Heizungskosten dürfen nur die Kosten umgelegt werden, die in der Abrechnungsperiode auch entstanden sind. Sollte der Zeitraum abweichen, müssen Sie den Posten nicht bezahlen, sondern sollten ihn von dem Vermieter berichtigen lassen.</p> <h2>Gewerberäume</h2> <p>Gewerberäume bieten ebenfallsAnlass für Fehler, die von Mieter nicht getragen werden müssen. Ein Gewerbebetrieb hat oftmals höhere Wasserkosten oder auch Grundsteuer.</p> <p>Der Vermieter muss also diese Posten von den Gesamtkosten eingangs abziehen, ehe er die Kosten auf die Mieter umlegt. Kommt der dieser Abrechnungsweise nicht nach, ist Ihre Betriebskostenabrechnung fehlerhaft und muss von Ihnen nicht in dieser Weise bezahlt werden.</p> <h2>Der Verteilerschlüssel</h2> <p>Ändert sich der Verteilerschlüssel in Ihrer Betriebskostenabrechnung ist das ein Anzeichen für Leerstand. Für den Leerstand trägt der Vermieter den Anteil der Betriebskosten. Ein wichtiger Grund, den Vermieter um eine Erklärung zu bitten, wenn die Gesamtwohnfläche kleiner geworden ist.</p> <h2>Was Sie als Mieter nicht zahlen müssen</h2> <p>Als Mieter müssen Sie keine Beiträge für private Rechtsschutz, Hausrat- oder Mietausfallversicherung zahlen. Ebenso wenig kann der Vermieter Verwaltungskosten, wie beispielsweise Ausgaben für Telefon, Porto, Bankgebühren oder für die Hausverwaltung auf den Mieter umlegen.</p> <p>Sollte einer dieser Posten in der Betriebskostenabrechnung auftauchen, müssen Sie diese Kosten auf keinen Fall zahlen.</p> <p>Bildquelle: © Stockfotos-MG &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Erwerbsobliegenheit im Familienrecht – wer muss dazuverdienen?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/erwerbsobliegenheit-im-familienrecht-wer-muss-dazuverdienen/</link>
				<pubDate>Mon, 15 May 2017 23:01:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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				<description><![CDATA[Generell sind Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Nun kann aber nicht jeder unterhaltspflichtige Elternteil dem Mindestunterhalt zahlen, wenn das Einkommen nicht ausreicht. ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000"><strong>Generell sind Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber zum <a href="http://www.heimarbeit.de/unterhalt-kindesunterhalt/">Unterhalt</a> verpflichtet. Nun kann aber nicht jeder unterhaltspflichtige Elternteil dem Mindestunterhalt zahlen, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Für diesen Fall gibt es die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Unterhaltsverpflichtung</li> <li>Was gesteigerte Erwerbsobliegenheit genau bedeutet</li> <li>Welche Verpflichtungen sind mit der Erwerbsobliegenheit verbunden</li> <li>Auf wen bezieht sich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit?</li> <li>Der Betroffene kommt der Erwerbsobliegenheit nicht nach</li> <li>Welche Aspekte werden für das fiktive Einkommen herangezogen</li> </ul> <h2>Unterhaltsverpflichtung</h2> <p>Eltern sind Ihren minderjährigen Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Das Kindeswohl steht beim Gesetzgeber an erster Stelle. Derjenige, der den Barunterhalt leistet, muss seine Arbeitskraft bestmöglich einsetzten und vollumfänglich ausnutzen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Für diese Umschreibung steht die Begrifflichkeit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.</p> <h2>Was gesteigerte Erwerbsobliegenheit genau bedeutet</h2> <p>Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Elternteil alle Chancen wahrnehmen muss, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn er keine hat.</p> <p>Ebenso bedeutet es aber auch, dass derjenige, der zum Unterhalt verpflichtet ist, seinen Arbeitsplatz oder auch seinen Arbeitsort wechseln muss, wenn er damit über ein Einkommen verfügt, aus dem er den Mindestunterhalt zahlen kann.</p> <h2>Welche Verpflichtungen sind mit der Erwerbsobliegenheit verbunden?</h2> <p>Klar ist, bei der Erwerbsobliegenheit muss der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nachkommen. Doch muss er auch einen Nebentätigkeit suchen, wenn sein Verdienst nicht ausreicht, um den Unterhaltsverpflichtungen seinem Kind gegenüber nachkommen zu können?</p> <p>Ja, das muss er. Er muss notfalls einen <a href="http://www.heimarbeit.de/kategorie/nebenjob/">Nebenjob</a> aufnehmen, um seine Zahlungen leisten zu können. Bei allen Bemühungen, seine finanzielle Situation zu verbessern, reicht es nicht aus, sich nur wohnungsnah zu orientieren. Sie müssen sich auch überregional oder deutschlandweit für eine passende Arbeitsstelle einsetzen.</p> <h2>Auf wen bezieht sich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit?</h2> <p>Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit greift bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern. Ebenso bezieht sich die Erwerbsobliegenheit auch auf privilegierte minderjährige Kinder.</p> <p>Der Ehepartner hingegen kann sich nicht auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit berufen, wenn es sich um die Zahlung seines<br /> Unterhaltes handelt.</p> <h2>Der Betroffene kommt der Erwerbsobliegenheit nicht nach</h2> <p>Das Gericht ordnet dem Betroffenen ein fiktives Einkommen zu, wenn er seinen Verpflichtungen der Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt. Dieses fiktive Einkommen berücksichtigt die eigenen Verhältnisse. Dieses Einkommen ist dann die Grundlage für die Berechnung des Mindestunterhalts.</p> <p>Basis für die Festsetzung des fiktiven Einkommens und dem daraus berechneten Mindestunterhalt bleibt immer die Tatsache, dass die Erwerbsobliegenheit verletzt wurde und das der Unterhaltpflichtige dieses Einkommen auch erbringen könnte.</p> <h2>Welche Aspekte werden für das fiktive Einkommen herangezogen?</h2> <p>Die Aspekte, die für ein fiktives Einkommen relevant sind, beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche. Da werden das Alter, die Ausbildung und die Berufserfahrung herangezogen. Wichtig sind auch die persönlichen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen und sein Gesundheitszustand.</p> <p>Diese Aspekte werden ausreichend vom Gericht geprüft, bevor sie das fiktive Einkommen festlegen.<br /> Sieht das Gericht den Beweis für den Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit, dann kann der Unterhaltspflichtige mittels des fiktiven Einkommens zur Zahlung des Mindestunterhalts verurteilt werden.</p> <p>Bildquelle: © kwarner &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Höhere Freigrenzen bei Pfändungen: Mehr vom Netto</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hoehere-freigrenzen-bei-pfaendungen-mehr-vom-netto/</link>
				<pubDate>Mon, 08 May 2017 22:40:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/hoehere-freigrenzen-bei-pfaendungen-mehr-vom-netto/</guid>
				<description><![CDATA[Zum 01. Juli 2017 tritt eine neue Pfändungstabelle mit höheren Freigrenzen in Kraft. Damit bleibt Schuldnern künftig mehr Netto übrig. Möchten Sie von Zuhause aus ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000"><strong>Zum 01. Juli 2017 tritt eine neue Pfändungstabelle mit höheren Freigrenzen in Kraft. Damit bleibt Schuldnern künftig mehr <a href="http://www.heimarbeit.de/netto-gehalt-nebenjob-karriere-und-ausbildung/">Netto</a> übrig.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Unfändbare Freigrenze wird angehoben</h2> <p>Gemäß § 850c Abs. 2a Zivilprozessordnung (ZPO) müssen die Freigrenzen bei Pfändungen alle zwei Jahre angehoben werden. Der nächste Zeitpunkt ist der 01. Juli 2017. Und die Erhöhung ist nicht unerheblich. Bislang liegt der unfändbare Freibetrag bei 1.073,88 Euro für Alleinstehende. Ab Juli wird der Freibetrag auf 1.133,80 Euro angehoben.</p> <h2>Individueller Freibetrag von Nettoeinkommen und Unterhaltspflicht abhängig</h2> <p>Muss der Betroffene <a href="http://www.heimarbeit.de/unterhalt-kindesunterhalt/">Unterhalt</a> für den Ehepartner oder minderjährige Kinder zahlen, erhöht sich der Freibetrag um 426,71 Euro für die erste und 237.73 Euro für jede weitere unterhaltsberechtigte Person. Aus der Pfändungstabelle ergibt sich dann in Abhängigkeit zum Nettoeinkommen und den Unterhaltsansprüchen der jeweilige Pfändungsfreibetrag.</p> <h2>Freibeträge gelten auch bei P-Konto</h2> <p>Wer sein reguläres Girokonto als Pfändungsschutzkonto – das sogenannte P-Konto – bei seiner Hausbank führt, kann ebenfalls ab Juli die neuen Freigrenzen schützen lassen. In der Regel aktualisieren die Kreditinstitute den Grundfreibetrag. Möglich ist aber, dass sie eine neue Bescheinigung verlangen, wenn zu dem Grundfreibetrag noch weitere Freibeträge aufgrund von Unterhaltszahlungen kommen.</p> <p>Eine solch erforderliche P-Konten-Bescheinigung ist bei jedem Schuldnerberater erhältlich, der nach § 305 ZPO zugelassen ist.</p> <h2>P-Konto: Was ist das genau?</h2> <p>Ein Pfändungsschutzkonto schützt im Gegensatz zu einem normalen Girokonto ein gewisses Guthaben, sofern eine Behörde das Konto pfänden möchte. Für gewöhnlich muss ein betroffener Schuldner bei Gericht oder der pfändenden Behörde einen Antrag stellen, um einen gewissen Teil seines monatlichen Einkommens zum Leben haben zu dürfen. Mit dem P-Konto erübrigt sich dies, denn der Kontoinhaber kann innerhalb von 14 Tagen über das Geld verfügen.</p> <p>Bei einem P-Konto hat man also trotz Pfändung Zugriff auf das Guthaben und kann darüber verfügen, sofern es nicht den Grundfreibetrag und übrigen Freigrenzen überschreitet.</p> <h2>Wie kann man ein P-Konto beantragen?</h2> <p>Banken und Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln – kostenlos und innerhalb von vier Tagen bei Vorliegen einer Pfändung. Das geschieht aber nicht, sofern der Kontoinhaber nicht aktiv wird. Man muss also selber zur Bank gehen und die Umwandlung beantragen. Mehr als ein P-Konto pro Kontoinhaber ist nicht möglich. Während die Umwandlung kostenfrei sein muss, kann die Bank für die Kontoführung eine Gebühr erheben.</p> <h2>P-Konto: Was gilt es zu beachten?</h2> <p>Grundsätzlich ist ein P-Konto wie ein reguläres Girokonto zu führen. Der Kontoinhaber kann also Geldabhebungen, Überweisungen und Daueraufträge vornehmen. Allerdings verwehren die meisten Kreditinstitute den Inhabern eine Kreditkarte, da dies eine Bonität voraussetzt.</p> <p>Weiterhin dürfte es schwierig sein, das P-Konto zum Ansparen der Freibeträge zu nutzen. Denn diese müssen nach aktueller BGH-Rechtsprechung spätestens beim zweiten Monatswechsel aufgebraucht sein.</p> <p>Das betrifft insbesondere Personen, die Sozialleistungen erhalten. Diese werden oftmals zum Ende des Monats für den folgenden Monat überwiesen. Man erhält also die Sozialleistungen für August bereits Ende Juli. Man würde also die Freibeträge bereits vom Juli in den August mitnehmen und müsste diese bis Ende des Monats aufbrauchen. Der BGH urteilte jedoch, dass die Freibeträge auch bis September mitgenommen werden können.</p> <p>Bildquelle: © zest_marina &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Sozialhilfe: Wann Erben keine Rückzahlung leisten müssen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-wann-erben-keine-rueckzahlung-leisten-muessen/</link>
				<pubDate>Tue, 02 May 2017 21:24:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-wann-erben-keine-rueckzahlung-leisten-muessen/</guid>
				<description><![CDATA[In einigen Fällen können Erben von verstorbenen Leistungsempfängern vom Sozialamt zur Rückzahlung aufgefordert werden. Was Erben wissen müssen, erfahren Sie hier! Möchten Sie von Zuhause ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>In einigen Fällen können Erben von verstorbenen Leistungsempfängern vom Sozialamt zur Rückzahlung aufgefordert werden. Was Erben wissen müssen, erfahren Sie hier!</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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										</item>
		<item>
		<title>Kindergeld: Auch bei spät auftretender Behinderung!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kindergeld-auch-bei-spaet-auftretender-behinderung/</link>
				<pubDate>Fri, 21 Apr 2017 21:35:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/kindergeld-auch-bei-spaet-auftretender-behinderung/</guid>
				<description><![CDATA[Bislang galt: Tritt eine Behinderung vor dem 25. Lebensjahr des Kindes auf, können Eltern lebenslang Kindergeld beziehen. Nach aktueller Rechtsprechung gilt das auch für eine ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000"><strong>Bislang galt: Tritt eine Behinderung vor dem 25. Lebensjahr des Kindes auf, können Eltern lebenslang <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> beziehen. Nach aktueller Rechtsprechung gilt das auch für eine später auftretende Behinderung.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Urteil zum Kindergeldbezug</h2> <p>Das Finanzgericht Köln hat Anfang des Jahres entschieden, dass Eltern künftig auch dann für ihr behindertes Kind Kindergeld beziehen können, wenn die Behinderung erst nach dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist. Damit entschied das Finanzgericht Köln zugunsten eines Vaters, dessen Kindergeldantrag von der Familienkasse abgelehnt wurde, weil die Behinderung bei seiner Tochter erst mit 30 Jahren festgestellt wurde.</p> <h2>Vater klagt für seine behinderte Tochter</h2> <p>Im verhandelten Fall klagte ein Vater auf Kindergeld für seine mittlerweile über 40-jährige Tochter, die aufgrund ihrer Behinderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Der Grund: Die Tochter leidet an erblich bedingter Myotoner Dystrophie – eine Muskelerkrankung, bei der die Muskelkraft nach und nach schwindet. Erst nach dem 30. Geburtstag trat die Behinderung bei der Frau auf.</p> <p>Zuvor hatte sie als gelernte Bürokauffrau selber ihren Lebensunterhalt verdient. Schon zehn Jahre nach der Diagnose war sie 100 % schwerbehindert.</p> <h2>Zur Urteilsbegründung</h2> <p>Die Richter aus Köln gaben dem Vater recht, denn es käme nicht auf die Kenntnis der Behinderung an, sondern auch den Befund der Erbkrankheit. Obwohl die Behinderung bei der Tochter erst mit 30 Jahren auftrat, sei sie „unstreitig seit ihrer Geburt“ erkrankt, da „es sich um einen angeborenen Gendefekt handelt“.</p> <p>Weiterhin sei es unerheblich, dass die Tochter vor erreichen der Altersgrenze von heute 25 Jahren (früher 27 Jahre) ihren Lebensunterhalt eigenständig verdiente. Das Gesetz sieht keine Voraussetzung darin, dass der Betroffene auch diesbezüglich unvermögen sein muss.</p> <h2>Kindergeldregelungen für Kinder mit Behinderung</h2> <p>Grundsätzlich zahlt die Familienkasse Kindergeld für Kinder bis zur Volljährigkeit. Sind sie darüber hinaus in einer Ausbildung oder absolvieren ein Studium, haben sie bis maximal 25 Jahre Anspruch auf Kindergeld.</p> <p>Für Kinder mit Behinderung wird das Kindergeld über das 18. bzw. das 25. Lebensjahr hinausgezahlt, sofern sie nicht eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Weiterhin musste bislang die Behinderung vor dem vollendeten 25. Lebensjahr festgestellt werden.</p> <p>Nach aktueller Rechtsprechung liegt eine Behinderung dann vor, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten und die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.</p> <p>Während akute Krankheiten, die als von kurzer Dauer einzuschätzen sind, nicht als Behinderung gelten, können nach Urteilsspruch vom Bundesfinanzhof auch durch Suchtkrankheiten (Drogenabhängigkeit, Alkoholismus) Behinderung auftreten, die im Rahmen des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen sind.</p> <h2>Unvermögen, selbst den Lebensbedarf zu decken</h2> <p>Zentraler „Knackpunkt“ ist die Fähigkeit oder Unfähigkeit des Kindes, den notwendigen Lebensbedarf vollständig eigenständig zu decken. Denn es ist durchaus möglich, dass ein Betroffener trotz Behinderung berufstätig ist und seinen Lebensunterhalt verdient.</p> <p><span style="color: #ff6600"><strong>Zu beachten ist:</strong></span> Die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, muss nicht zwingend vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein, um Anspruch auf Kindergeld zu haben.</p> <p>Bildquelle: © Olesia Bilkei &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Alleinerziehende Arbeitnehmer: Das muss Ihr Chef berücksichtigen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/alleinerziehende-arbeitnehmer-das-muss-ihr-chef-beruecksichtigen/</link>
				<pubDate>Mon, 10 Apr 2017 22:19:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/alleinerziehende-arbeitnehmer-das-muss-ihr-chef-beruecksichtigen/</guid>
				<description><![CDATA[Als Alleinerziehender muss man all das alleine leisten, wofür bei Paarfamilien zwei Elternteile da sind. Dass das nicht immer einfach ist, ist eine logische Konsequenz. ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Als Alleinerziehender muss man all das alleine leisten, wofür bei Paarfamilien zwei Elternteile da sind. Dass das nicht immer einfach ist, ist eine logische Konsequenz. Selbst kleinere Dinge im <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> können im Leben eines Alleinerziehenden das reinste Chaos anrichten: Wenn die Kita schließt, das Kind krank ist oder die Großeltern nicht verfügbar sind, kann es schnell dazu kommen, dass die Arbeit hinten anstehen muss. Natürlich muss die Arbeitswelt auf die unterschiedlichen Belange von alleinerziehenden Müttern und Vätern Rücksicht nehmen &#8211; allerdings nicht grenzenlos!</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Extreme Doppelbelastung mit Auswirkung auf Job und Gesundheit</h2> <p>Das Jonglieren zwischen Kind und Job ist eine echte Mammut-Herausforderung. Selbst Eltern-Duos haben es heute lange nicht mehr so einfach, wie einige Jahrzehnte zuvor. Sie stoßen ebenfalls an ihre Grenzen: Die ständigen Preissteigerungen und die gleichzeitige Stagnation der Löhne sorgt dafür, dass immer mehr Eltern unter der Last ihres Alltags kollabieren.</p> <p>Besonders schwer betroffen sind hierbei die Alleinerziehenden. Und auch hier gibt es nochmal besonders harte Fälle &#8211; nämlich dann, wenn die Alleinerziehenden keine Hilfe von ihren Angehörigen erhalten. Doch selbst mit der Unterstützung der Familie oder von Freunden ist es nicht immer einfach.</p> <p>Schade ist, dass die Arbeitswelt für diesen Punkt der Alleinerziehenden keinen Ausgleich vorgesehen hat. <a href="http://www.heimarbeit.de/alleinerziehende-muetter/">Alleinerziehende Mütter</a> und Väter genießen im Beruf keinen besonderen Schutz, wie ihn zum Beispiel Schwangere oder Schwerbehinderte haben.</p> <p>Immerhin ein paar Privilegien gibt es. Sie sind jedoch rar, weswegen man sich diese als alleinerziehender Elternteil unbedingt genauestes einprägen sollte.</p> <h2>Wichtige Privilegien als Alleinerziehender</h2> <p>Beachten Sie bitte, dass die folgenden Privilegien als eine Art „Rücksicht“ aufgrund besonderer Bedürfnisse zu beachten sind. Als Alleinerziehender wäre es fatal, diese als sein „Recht“ zu bezeichnen und auf ihnen zu beharren.</p> <p>Berufstätige Alleinerziehende genießen unter anderem das Privileg, dass wenn der Arbeitgeber eine Ermessensentscheidung trifft, er sie aufgrund ihrer besonderen Belange berücksichtigen muss.</p> <h2>Anordnen von Überstunden</h2> <p>Besonders typische Fälle bei solchen Ermessensentscheidungen sind zum Beispiel Versetzungen, die Verlängerung der <a href="http://www.heimarbeit.de/elternzeit-das-muessen-sie-wissen/">Elternzeit</a> oder eine Anordnung von Mehrarbeit. Wenn beispielsweise nach Feierabend noch eine Menge Arbeit ansteht, so muss der Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung seines Personals berücksichtigen, dass Alleinerziehende unter Umständen dringender zeitig nach Hause müssen (um den Nachwuchs vom Kindergarten abzuholen, etc.).</p> <p>Das betrifft auch die Ermessensentscheidungen in Bezug auf Urlaubswahl der Arbeitnehmer. Der Chef ist dazu verpflichtet, Schul- oder Kita-Ferienzeiten zu berücksichtigen. Hier haben allerdings nicht nur Alleinerziehende den Anspruch auf besondere Berücksichtigung, sondern allgemein Eltern.</p> <h2>Anspruch auf Home-Office für Alleinerziehende?</h2> <p>Für den Fall, dass ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt sein sollte, dürfen Eltern in der Regel zehn Tage im Jahr freinehmen. Damit Alleinerziehende hier keinen Nachteil haben, erhalten sie pro Jahr sogar 20 Tage.</p> <p>Einen besonderen Anspruch auf Home-Office, also das Arbeiten von Zuhause aus, haben Alleinerziehende jedoch nicht. Einen solchen Anspruch hat man nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt wurde.</p> <p>Dennoch kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber auf das Thema „Home-Office“ anzusprechen. Gegebenenfalls sind einige der zu erledigenden Aufgaben auf Arbeit tatsächlich auch von Zuhause aus machbar.</p> <p>Zusammen mit dem Chef könnte man dann einen Weg vereinbaren, wie die eigene Arbeitsleistung überprüft werden kann. Er soll schließlich nicht das Gefühl bekommen, dass zuhause gefaulenzt wird. Hier gibt es gleich mehrere flexible Wege, das Arbeitsverhältnis von Zuhause zu gestalten. Allerdings eignen sich längst nicht alle Jobs fürs Home-Office.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong></span> Im Zweifel sollten Sie die Absprachen mit ihrem Chef unbedingt schriftlich festhalten. Das ist wichtig, damit auch im Nachhinein Entscheidungen nicht infrage gestellt werden können. Das ist immer sicherer für beide Seiten. Der Arbeitgeber darf beim Widerruf solcher Regelungen dann nämlich nicht willkürlich handeln. </p> <p>Bildquelle: © dirkkoebernik &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Mindestlohn und Rente für Häftlinge?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/mindestlohn-und-rente-fuer-haeftlinge/</link>
				<pubDate>Thu, 23 Mar 2017 21:37:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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				<description><![CDATA[Immer wieder kommt die Debatte auf: Haben auch Gefängnisinsassen Anspruch auf Rente und Mindestlohn? Der Gefangenensprecher der JVA Wolfenbüttel sagt ja und kritisiert die dort ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Immer wieder kommt die Debatte auf: Haben auch Gefängnisinsassen Anspruch auf Rente und <a href="http://www.heimarbeit.de/mindestlohn-mindestlohnrechner-alle-infos/">Mindestlohn</a>? Der Gefangenensprecher der JVA Wolfenbüttel sagt ja und kritisiert die dort produzierenden Unternehmen öffentlich!</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                         <h2>Niedriger Stundenlohn für Häftlinge</h2> <p>Die Resozialisierung ist das Ziel einer Inhaftierung. Nach dem Eingliederungsgrundsatz nach § 3 Abs. 3 Srafvollzugsgesetz (StVollzG) und die Stellung der Gefangenen nach § 4 Abs. 1 StVollzG hat der Gefangene an der „Erreichung des Vollzugsziels“ mitzuwirken. Nach § 41 StVollzG wird deutlicher: Der Gefangene ist zu einer angemessenen Arbeit verpflichtet! Ausgenommen sind nur Häftlinge in Untersuchungshaft, Sicherheitsverwahrung oder Rentner.</p> <p>Sie machen eine Lehre im Handwerk oder in der Küche oder arbeiten für Unternehmen, die einen Teil ihrer Produkte in Gefängnissen fertigen lassen. Das sorgt allerdings immer wieder für Diskussionen in der Politik und Gesellschaft, denn die Häftlinge erhalten nur einen sehr niedrigen Stundenlohn.</p> <h2>Gefangenensprecher kritisiert Unternehmen</h2> <p>In einem Schreiben an die Unternehmen, die in der JVA Wolfenbüttel produzieren lassen, kritisiert der Gefangenensprecher Kai Rollhagen die Situation: Gefangene erhalten einen Stundenlohn von 1,60 Euro. Dadurch können die Gefangenen keine Rentenansprüche generieren oder den <a href="http://www.heimarbeit.de/unterhalt-kindesunterhalt/">Unterhalt</a> für Kinder zahlen.</p> <p>Rollhagen merkt in diesem Zusammenhang an, dass darunter vor allem die Kinder leiden würden, die für die Inhaftierung des Elternteils keine Schuld tragen. Auch Schulden könnten die Gefangenen bei einem Stundenlohn von 1,60 Euro nicht ableisten. Die Last dafür würde wiederum der Steuerzahler tragen.</p> <h2>Soziale Verantwortung sei wichtig</h2> <p>Kai Rollhagen fordert daher den Stundenlohn der Gefangenen an den gesetzlichen Mindestlohn anzupassen. Direkt an die Unternehmen gerichtet, formuliert der Gefangenensprecher: „Ich fordere Sie hiermit auf, Ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, und dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird!“</p> <h2>Seit Jahren keine Einigung</h2> <p>Tatsächlich ist die Debatte um Rente und Mindestlohn hinter Gittern nicht neu. Schon seit Jahren kämpfen Häftlinge, Vereine und Politiker dafür, dass auch Inhaftierte von diesen Rechten profitieren.</p> <p>Geändert hat sich bislang nichts. Ein Tagesverdienst von 15 Euro ist weit entfernt vom gesetzlichen Mindestlohn. Für viele Gefangene ist die gering bezahlte Arbeit der direkte Weg in die Altersarmut. Wenn man denn überhaupt von Arbeit sprechen kann: Viele Betroffene sprechen von reiner „Beschäftigungstherapie“.</p> <p>Für einige Politiker geht es aber mitunter genau darum: Gefangene müssen nicht für ihren Lebensunterhalt arbeiten, sondern an ihrer Resozialisierung arbeiten. Zu diesem Schluss kam SPD-Politiker Mike Bischoff nach dem Vorstoß von Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Die Linke) im vergangenen Jahr, den Mindestlohn für Häftlinge einzuführen.</p> <p>Auch aus der CDU gab es im letzten Jahr Gegenwind: &#8222;Wenn ich jetzt die gleichen Maßstäbe ansetze und einen Mindestlohn fordere für das Tütenkleben, dann wird man verschiedene Tätigkeiten gar nicht mehr machen können &#8211; weil sie einfach nicht mehr bezahlbar sind“, so der parlamentarische Geschäftsführer Jan Redmann.</p> <p>Bildquelle: © Joerg Sabel &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Unterhalt im Trennungsjahr: Was steht Ex-Partnern zu?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/unterhalt-im-trennungsjahr-was-steht-ex-partnern-zu/</link>
				<pubDate>Thu, 16 Mar 2017 22:11:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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				<description><![CDATA[Nach der Trennung steht dem bedürftigen Ehepartner ein Trennungsunterhalt zu – sofern der andere Ehegatte diesen leisten kann. Hier erfahren Sie alles zum Unterhalt im ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Nach der Trennung steht dem bedürftigen Ehepartner ein Trennungsunterhalt zu – sofern der andere Ehegatte diesen leisten kann. Hier erfahren Sie alles zum <a href="http://www.heimarbeit.de/unterhalt-kindesunterhalt/">Unterhalt</a> im Trennungsjahr!</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Anspruch auf Trennungsunterhalt im BGB</h2> <p>Trennen sich Eheleute zerbricht nicht nur eine Beziehung, sondern auch eine ökonomische Lebensgemeinschaft, in der man sich unter anderem die Kosten für die Lebensführung teilte. Nach § 1361 BGB steht dem wirtschaftlich schwächer gestellten Ehepartner mit der Trennung ein Anspruch auf Unterhalt zu.</p> <h2>Unterhaltsvoraussetzungen für den Ex-Partner</h2> <p>Grundsätzlich gelten die allgemeinen Unterhaltsvoraussetzungen, die sich aus der Bedürftigkeit des einen Ehegatten und der Leistungsfähigkeit des anderen zusammensetzen.</p> <p>Während die Anspruchsvoraussetzungen bei Kindesunterhalt automatisch erfüllt sind, da der Gesetzgeber immer von einer Bedürftigkeit bei minderjährigen Kindern und Gleichgestellten ausgeht, muss der Bedarf beim Ehegatten geklärt werden. Zwar ist es in der Regel recht unwahrscheinlich, dass beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen haben, aber grundsätzlich ist dies möglich.</p> <p>Auf der anderen Seite steht die Leistungsfähigkeit, also die finanzielle Möglichkeiten des Ehegatten Unterhalt zu zahlen. Dies wird im Zusammenhang mit dem Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, der seit 2015 bei 1.200 Euro liegt. Dieser wird vom bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen.</p> <p>Von der Endsumme erhält der Unterhaltsberechtigte 45 Prozent. Werden Einkünfte aus Vermietung oder Vermögenserträge erwirtschaftet, erhält der Unterhaltsberechtigte 50 Prozent des Einkommens.</p> <h2>Unterhaltsberechtige Kinder sind vorrangig zu behandeln</h2> <p>Der Anspruch auf Trennungsunterhalt gilt allerdings nur so weit, bis keine anderen Unterhaltsverpflichtungen gegeben sind. Das heißt: Unterhaltspflichtige Kinder des Unterhaltspflichtigen werden immer vorrangig bedient. Weiterhin können die Eheleute eine private Vereinbarung treffen, etwa wenn die Ehefrau auf den Trennungsunterhalt verzichtet.</p> <p>Darüber hinaus ist ein Unterhaltsanspruch nur gegeben, wenn die Ehe nicht nur wenige Wochen gedauert hat. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man sich erst nach einigen Wochen und Monaten an die eheliche Lebensführung gewöhnt hat, mit der für einen Ehepartner finanzielle Verbesserung einhergeht.</p> <h2>Unterhaltsanspruch nur im Trennungsjahr</h2> <p>Das Trennungsunterhalt wird für die Frist von einem Jahr gezahlt. Während des sogenannten Trennungsjahres soll es insbesondere dem Ehepartner möglich sein, sich neu zu ordnen und eine Erwerbstätigkeit zu finden (bzw. nicht erwerbstätig sein zu müssen), der in der Ehe für die Kindesbetreuung zuständig war. Für die Zeit des Trennungsjahres kann nicht verlangt werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte erwerbstätig ist.</p> <p>Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag der Trennung, wobei unerheblich ist, ob das Ehepartner zunächst weiterhin zusammen wohnt oder nicht. Das Trennungsjahr ist weiterhin Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrags. Grundsätzlich werden aber die Scheidungsanträge einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht.</p> <p>So kann das Scheidungsverfahren unmittelbar nach Ablauf des Jahres beginnen. Nach Ablauf des Trennungsjahres erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt, spätestens zum Zeitpunkt der rechtskräftigen <a href="http://www.heimarbeit.de/scheidung-die-10-wichtigsten-punkte/">Scheidung</a>. Ob nach der Scheidung weiterhin ein Anspruch auf Unterhalt besteht, muss separat geklärt werden.</p> <p>Bildquelle: © BirgitKorber &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Arbeitslos: Keine Meldepflicht nach Anerkennungsjahr</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/arbeitslos-keine-meldepflicht-nach-anerkennungsjahr/</link>
				<pubDate>Wed, 15 Mar 2017 19:45:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/arbeitslos-keine-meldepflicht-nach-anerkennungsjahr/</guid>
				<description><![CDATA[Bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis, das mit Arbeitslosigkeit endet, besteht keine Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit. Das entschied nun das Landessozialgericht Hessen. Möchten Sie von ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis, das mit Arbeitslosigkeit endet, besteht keine Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit. Das entschied nun das Landessozialgericht Hessen.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                         <h2>Urteil zur Meldepflicht bei Arbeitslosigkeit</h2> <p>Normalerweise müssen sich Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor Ende der Erwerbstätigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Andernfalls droht eine Sperrfrist von einer Woche.</p> <p>Das Landessozialgericht Hessen hat nun entschieden, dass die Meldepflicht entfällt, wenn man ein betriebliches Ausbildungsverhältnis oder ein Anerkennungsjahr absolviert und danach arbeitslos wird. So können Arbeitslose, die sich verspätet arbeitslos melden, dennoch ohne Sperrzeit <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> erhalten.</p> <p>Die Richter verhandelten den Fall einer Frau, die an einer Fachhochschule Sozialpädagogik studiert und anschließend ein Anerkennungsjahr absolvierte. Nach Ende dieser Zeit meldete sich die Frau arbeitslos.</p> <p>Die Agentur für Arbeit setzte eine Sperrzeit von sieben Tagen an, weil die Frau sich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hatte. Weiterhin sei das Anerkennungsjahr nicht als betriebliches Ausbildungsverhältnis zu werten oder diene dem Zweck der Übernahme durch den Arbeitgeber.</p> <h2>Keine Notwendigkeit der Meldepflicht</h2> <p>Das hessische Landesozialgericht kam zu dem Urteil, dass ein Anerkennungsjahr einer betrieblichen Ausbildung gleiche und die Meldepflicht nicht erforderlich ist.</p> <p>Das begründet sich darin, dass die Meldepflicht hauptsächlich dazu dient, die Vermittlung in Arbeit nach einer Arbeitslosigkeit zu beschleunigen. Da die meisten Auszubildenden jedoch nach Ende der Ausbildung vom Arbeitgeber übernommen werden, sieht der Gesetzgeber hier keine Notwendigkeit für eine Meldepflicht. Damit steht der Frau das volle Arbeitslosengeld zu.</p> <h2>Arbeitslos oder arbeitssuchend?</h2> <p>Die Agentur für Arbeit unterscheidet zwischen zwei Situationen, wie der Arbeitnehmer eine drohende Arbeitslosigkeit melden kann: arbeitssuchend und arbeitslos.</p> <p>Um Leistungen wie Arbeitslosengeld I zu erhalten, muss man sich zwingend arbeitslos melden und das spätestens bis drei Monate vor Ende der Erwerbstätigkeit. Dann ist in der Regel die Leistung der Arbeitslosenversicherung zum Beginn der Arbeitslosigkeit gesichert. Wer sich nur arbeitssuchend meldet, hat lediglich Anspruch auf Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung.</p> <p>Für den Betreffenden besteht nach § 38 SGB III eine Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung. Das dient dazu, dass die Jobsuche effizienter gestaltet werden kann – unter Umständen kann die Agentur für Arbeit bereits innerhalb der drei Monate ein neues Beschäftigungsverhältnis vermitteln. Erfährt man erst kurzfristig von der drohenden Arbeitslosigkeit, muss man sich binnen drei Tagen bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.</p> <h2>Persönliche Meldung erforderlich</h2> <p>Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das kann zunächst telefonisch oder schriftlich – auch online – erfolgen.</p> <p>Hierzu ist die Angabe von persönlichen Daten und dem Endzeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Wer sich nicht persönlich arbeitslos meldet, muss dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, damit die angegebenen Daten überprüft werden können.</p> <p>Bildquelle: © Zerbor &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Elternunterhalt: Was gilt für Kinder?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/elternunterhalt-was-gilt-fuer-kinder/</link>
				<pubDate>Wed, 15 Mar 2017 19:37:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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				<description><![CDATA[Immer wieder Teil von Rechtsstreitigkeiten: Das Elternunterhalt. Aber wann genau sind Kinder in der Pflicht, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen? Möchten Sie von Zuhause aus ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Immer wieder Teil von Rechtsstreitigkeiten: Das Elternunterhalt. Aber wann genau sind Kinder in der Pflicht, ihren Eltern <a href="http://www.heimarbeit.de/unterhalt-kindesunterhalt/">Unterhalt</a> zu zahlen?</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Finanzierung von Alten- und Pflegeheim</h2> <p>Was für Ex-Partner und getrennt lebende Elternteile gilt, gilt unter Umständen auch für Kinder: Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung. In der Regel können Kinder dann zum Elternunterhalt verpflichtet werden, wenn die Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind und sowohl Altersrente als auch Pflegeversicherung die Kosten nicht decken.</p> <p>Zwar springt zunächst das Sozialamt ein und übernimmt die restlichen Kosten für das Alten- oder Pflegeheim. Dieses holt sich das Geld aber später von den Kindern zurück.</p> <h2>Wann und wie viel Elternunterhalt muss gezahlt werden?</h2> <p>Ob Kinder tatsächlich Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen, hängt davon ab, ob sie zahlen können. Es gilt wie beim Trennungs- oder Kindesunterhalt ein Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen. Dieser liegt seit dem 01. Januar 2017 bei 1.800 Euro. Für Familien gilt ein Selbstbehalt von 3.240 Euro.</p> <p>Ob und wie viel Unterhalt Eltern von ihren Kinder bekommen können, wird anhand des bereinigten Nettoeinkommens der Kinder berechnet. Hierzu wird das durchschnittliche Nettoeinkommen pro Monat ermittelt sowie andere Einkünfte z.B. aus Vermietung oder Verpachtung hinzugerechnet. Von diesem Betrag werden dann verschiedene Kostenpunkte abgezogen – unter anderem berufsbedingte Aufwendungen, private Altersvorsorge oder Darlehensverbindlichkeiten.</p> <p>Andere Kosten wie Miete oder Hausratsversicherung sind bereits im Selbstbehalt berücksichtigt und werden daher nicht extra abgezogen.</p> <h2>Hälfte nach Abzug des Selbstbehalts</h2> <p>Allerdings: Wer nachweisen kann, dass Miete und Nebenkosten über dem Pauschalbetrag von 480 Euro liegen, kann diese tatsächlichen Mehrkosten abziehen. Von dem bereinigten Nettoeinkommen wird der geltende Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle abgezogen. Von dem restlichen Betrag können Eltern Anspruch auf 50 % als Unterhalt erheben. Bleiben also nach Abzug des Selbstbehalts 300 Euro übrig, läge der Elternunterhalt bei 150 Euro.</p> <p>Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehegatten und leiblichen Kindern gelten vor dem Elternunterhalt.</p> <h2>Vermögen, Schonvermögen und andere Unterhaltsverpflichtungen</h2> <p>Im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt gilt: Eltern müssen zunächst ihr eigenes Vermögen für die Finanzierung des Alten- oder Pflegeheims nutzen, bevor Kinder in die Unterhaltspflicht genommen werden. Das Vermögen der Kinder kann ebenfalls eingesetzt werden, allerdings nur bis zum <a href="http://www.heimarbeit.de/schonvermoegen-das-muessen-sie-wissen/">Schonvermögen</a>. Auch Erspartes für Reparaturen am Haus oder Auto darf einbehalten werden.</p> <p>Gibt es mehrere Kinder mit ausreichendem Einkommen, wird der Elternunterhalt anteilig verteilt. Das gilt für alle Kinder, die direkt von dem Betroffenen abstammen. Nach BGH-Urteil sind demnach Schwiegerkinder ausgenommen. Allerdings kann ihr Einkommen bei der Berechnung des Familienbedarfs berücksichtigt werden.</p> <h2>Unterhaltspflicht trotz Kontaktabbruch</h2> <p>Der Bundesgerichtshof hat in 2010 entschieden, dass der Elternunterhalt selbst dann gilt, wenn Kind und Elternteil seit Jahren keinen Kontakt haben. Nach § 1611 BGB heißt es, dass nur eine schwere Verfehlung gegen das Kind dazu führen kann, dass der Elternunterhalt verwehrt werden kann.</p> <p>Nach verschiedenen Urteilen des BGH liegt eine solche schwere Verfehlung aber auch dann nicht vor, wenn der Kontakt abgebrochen ist und das Kind bis auf den Pflichtanteil per Testament enterbt wurde. Im verhandelten Fall hatten Vater und Kind über 40 Jahre keinen Kontakt. Das Kind musste dennoch zahlen.</p> <p>Bildquelle: © DN6 &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Miet-Nebenkosten – wenn die Nachzahlung droht</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/miet-nebenkosten-wenn-die-nachzahlung-droht/</link>
				<pubDate>Tue, 14 Mar 2017 22:52:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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				<description><![CDATA[Die Miet-Nebenkosten können im besten Fall eine Rückzahlung bedeuten. Oftmals aber droht den Mietern eine Nachzahlung, dann ist es gut zu wissen, was zu beachten ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Die Miet-Nebenkosten können im besten Fall eine Rückzahlung bedeuten. Oftmals aber droht den Mietern eine Nachzahlung, dann ist es gut zu wissen, was zu beachten ist.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Was genau meint der Volksmund mit den Nebenkosten?</li> <li>Welche Betriebskosten zählen zu den Nebenkosten?</li> <li>Die Nebenkostenvorauszahlung</li> <li>Der Abrechnungszeitraum</li> <li>Die Fristen</li> <li>Die Fristen für Einwendungen</li> <li>Die Zahlungspflicht</li> <li>Die Belege einsehen</li> <li>Die <a href="http://www.heimarbeit.de/nebenkostenabrechnung-das-sollten-sie-wissen/">Nebenkostenabrechnung</a> verstehen</li> </ul> <h2>Was genau meint der Volksmund mit den Nebenkosten?</h2> <p>Der Volksmund spricht allgemein von den Nebenkosten und meint damit die Betriebskosten. Das sind die laufenden Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden können.</p> <p>Die wirklichen Nebenkosten sind genau genommen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die der Vermieter nur bedingt auf den Mieter umlegen kann, wenn sie mit einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag verankert sind.</p> <h2>Welche Betriebskosten zählen zu den Nebenkosten?</h2> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Damit Sie wissen, um welche Kosten es sich bei Ihrer Nebenkostennachzahlung handelt, hier ein Überblick:</strong></span></p> <ul> <li>Grundsteuer</li> <li>Aufzug</li> <li>Entwässerung</li> <li>Wasserversorgung</li> <li>Müllbeseitigung und Straßenreinigung</li> <li>Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung</li> <li>Beleuchtung</li> <li>Schornsteinreinigung</li> <li>Gemeinschaftsantenne</li> <li>Sach- und Haftpflichtversicherung</li> <li>Einrichtungen für die Wäsche/maschinelle Wäscheeinrichtung</li> <li>Eis- und Schneebeseitigung/Winterdienst</li> <li>Hauswart</li> <li>Sonstige Betriebskosten</li> <li>Neue Betriebskosten</li> </ul> <h2>Die Nebenkostenvorauszahlung</h2> <p>Die Nebenkostenvorauszahlung bedeutet, der Mieter zahlt eine Nettokaltmiete mit einer monatlichen Nebenkostenvorauszahlung. In diesem Fall ist der Vermieter zur Nebenostenabrechnung verpflichtet. Wenn die Vorauszahlungen den tatsächlichen Verbrauch nicht abdecken, kommt eine Nachzahlung der Miet-Nebenkosten auf den Mieter zu.</p> <h2>Der Abrechnungszeitraum</h2> <p>Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung sind zwölf Monate. Hier gilt das Kalenderjahr oder eine vorgegebene Zeitspanne innerhalb eines Kalenderjahres.</p> <h2>Die Fristen</h2> <p>Wenn Ihnen eine Nachzahlung für die Nebenkosten droht, ist die Frist an die sich der Vermieter halten muss wichtig. Versäumt der Vermieter die Frist, innerhalb zwölf Monaten die Nebenkostenabrechnung zu stellen, ist der Mieter nicht verpflichtet, eventuelle Nachzahlungen, die diesen Zeitraum betreffen, zu leisten.</p> <h2>Die Frist für Einwendungen</h2> <p>Wenn Sie bei den Miet-Nebenkosten eine Nachzahlung leisten müssen, können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt Einwand gegen die Nebenkostenabrechnung erheben.</p> <h2>Die Zahlungspflicht</h2> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Sie haben eine Zahlungspflicht für die Miet-Nebenkosten als Nachzahlung wenn:</strong></span></p> <ul> <li>ein Nachforderungsanspruch seitens des Vermieters besteht</li> <li>die Angaben rechnerisch und inhaltlich korrekt sind</li> <li>der Mieter von der Darstellung her die Nebenkostenabrechnung her nachvollziehen kann</li> </ul> <p>Die Nachzahlung für die Miet-Nebenkosten ist innerhalb von 30 Tagen fällig. In dieser Zeit sollten Sie die Nebenkostenabrechnung überprüfen.</p> <h2>Die Belege einsehen</h2> <p>Sie haben als Mieter das Recht, die Belege, die für die Nebenkostenabrechnung relevant sind, einzusehen. Der Vermieter muss zur Überprüfung nach Aufforderung die erforderlichen Originalbelege mit Originalrechnungen vorzulegen. Diese können Sie vor Ort beim Vermieter sichten oder als Kopie ausgehändigt bekommen.</p> <p>Wenn Sie bei den Miet-Nebenkosten eine Nachzahlung leisten müssen, die strittig ist, sollten Sie zu den Terminen der Belegsichtung einen Zeugen mitnehmen.</p> <h2>Die Nebenkostenabrechnung verstehen</h2> <p>Der Verteilerschlüssel muss in der Abrechnung angegeben und erläutert sein, damit eine Nebenkostenabrechnung verständlich ist. Eine Voraussetzung für die Zahlungspflicht der Nebenkostenabrechnung.</p> <p>Zusätzlich müssen die geleisteten Vorauszahlungen aufgeführt werden.</p> <p>Bildquelle: © ghazii &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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