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	<title>Kinderfreibetrag &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<description>Heimarbeit.de - Das Portal für Heimarbeit</description>
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	<title>Kinderfreibetrag &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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		<title>Mehr Kindergeld erhalten &#8211; So geht&#8217;s!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/mehr-kindergeld-beantragen-so-gehts/</link>
				<pubDate>Fri, 12 Aug 2016 20:27:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Empfohlen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>

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				<description><![CDATA[Entgegen der weit verbreiteten Meinung, handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll die Grundversorgung und das ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><span class="s1"><b>Entgegen der weit verbreiteten Meinung, handelt es sich beim <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> um keine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll die Grundversorgung und das steuerliche <a href="http://www.heimarbeit.de/existenzminimum-ab-wann-lebt-man-am-minimum/">Existenzminimum</a> jedes Kindes in Deutschland sicherstellen. Dabei entsteht der Anspruch automatisch vom Geburtsmonat (mit einigen Sonderregeln und Ausnahmen) an, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.</b></span></p> <p class="p1"><span class="s1"><b>Heimarbeit.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Kindergeld und zeigt Ihnen wie Sie mehr Kindergeld beantragen.</b></span></p> <h2 class="p1"><span class="s1"><b>Geld verdienen als Mama von Zuhause aus</b></span></h2> <p><span class="s1"><b><span style="color: #ff6600;">Empfohlen von Verbraucherschutz.de</span>: Mit diesen Unternehmen können Sie von Zuhause aus als Mutter Geld verdienen: <a href="https://www.heimarbeit.de/heimarbeit/heimarbeit-geld-verdienen/" target="_blank" rel="dofollow">Jetzt lesen</a></b></span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">So erhalten Sie deutlich mehr Kindergeld!</span></h2> <p>[sociallocker]</p> <h2 class="p1"><span class="s1">Und diese Informationen erwarten Sie hier</span></h2> <ul> <li> <p class="p1"><span class="s1">Allgemeine Informationen zum Kindergeld</span></p> </li> <li> <p class="p1">Kindergeld als Leistung des Gesetzgebers</p> </li> <li> <p>Wer hat Anspruch auf Kindergeld?</p> </li> <li> <p>Wovon ist die Auszahlung des Kindergeldes abhängig?</p> </li> <li> <p class="p1"><span class="s1">Nutzen und Verwendungszweck</span></p> </li> <li> <p class="p1"><span class="s1">Wie beantrage ich Kindergeld?</span></p> </li> <li> <p class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 1</span></p> </li> <li> <p class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 2</span></p> </li> <li> <p class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 3</span></p> </li> <li> <p class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 4</span></p> </li> <li> <p class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 5</span></p> </li> <li> <p class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 6</span></p> </li> </ul> <h2 class="p1"><span class="s1">Allgemeine Informationen zum Kindergeld</span></h2> <h2 class="p1">Kindergeld als Leistung des Gesetzgebers</h2> <p class="p1"><span class="s1">Viele Eltern machen sich Gedanken, ob die individuelle Familienplanung finanzierbar ist oder tatsächlich zu einem übermäßigen, finanziellen Risiko führt. Durch das vom Staat eingeführte Kindergeld wird genau dieser einen zusätzlichen Anreiz für die Familienplanung geschaffen und hilft, die alltäglichen Kosten der Familie finanziell etwas abzumildern.</span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2 class="p1"><span class="s1">Wer hat Anspruch auf Kindergeld?</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Einen Anspruch auf Kindergeld haben leibliche Eltern oder Erziehungsberechtigte, genauso wie Pflege-, Stief-, Groß und Adoptiveltern, sofern sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie unbeschränkt steuerpflichtig sind. Das Anrecht besteht für jedes einzelne Kinder unabhängig von der Anzahl, wobei das monatlich ausgezahlte Kindergeld in seiner Höhe von der Zahl der Kinder abhängt.</span></p> <p class="p1"><span class="s1"><span style="color: #ff6600;"><b>Gut zu wissen:</b> </span>Da der <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldanspruch-pruefen-so-geht-es-richtig/">Kindergeldanspruch</a> bereits im Geburtsmonat entsteht, erhalten die Erziehungsberechtigten auch Kindergeld für den vollen Monat, wenn das Kind zum Beispiel am Monatsletzten, z.B. 31.07. geboren wird.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Wovon ist die Auszahlung des Kindergeldes abhängig?</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Ohne Einschränkungen wird das Kindergeld für jedes natürliche oder adoptierte Kind einer Familie bis zur Volljährigkeit, also dem Erreichen des 18. Lebensjahres ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass sich das Kind regelmäßig in Deutschland bzw. einem anderen EU-Staat aufhält. Der Einsatzzweck nicht eingeschränkt. Das Kindergeld ist eine Zahlung, die dem Kind selbst zusteht, so dass beispielsweise Vollwaisen dieses Geld für sich selbst beantragen können. Zuständig ist in jedem Fall die örtliche Familienkasse.</span></p> <p class="p1"><span class="s1"><img class="aligncenter size-full wp-image-34192" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2016/08/Kindergeld-Auszahlung-2016.png" alt="Kindergeld Auszahlung 2016" width="1440" height="7418" /></span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Nutzen und Verwendungszweck</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Das ausgezahlte Kindergeld wird in der Regel zur Deckung der Lebenshaltungskosten verwendet, die mit jeder weiteren Person in einem Haushalt steigen. In den ersten Wochen und Monaten eines Kindes werden von der Ersteinrichtung bis zu Windeln elementare Kosten durch das Kindergeld finanziert, in späteren Jahren werden damit Ausgaben wie Kleidung, Schulbücher oder Nahrungsmittel gedeckt.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Es ist im Übrigen auch zulässig, dass das Kindergeld gespart wird, beispielsweise um Grundlage für den Führerschein des Kindes zu schaffen. Je nach den finanziellen Verhältnissen des Haushaltes ist hier Spielraum möglich. Auch ein zweckentfremdeter Einsatz ist möglich,</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Wie beantrage ich Kindergeld?</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Kindergeld wird nicht automatisch vom Staat bezahlt, sondern muss für jedes Kind separat schriftlich beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte (nicht das Kind selbst!). Der richtige Ansprechpartner ist die Familienkasse der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die auch bei sämtlichen Fragen weiterhilft und wertvolle Informationen liefert. Zusammen mit einer Geburtsurkunde wird der Kindergeldantrag bei der Behörde eingereicht, wobei mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden muss.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Ergänzend lohnt sich der Blick ins Internet, Wissenswertes lässt sich beispielsweise auf den Webseiten der Bundesarbeitsagentur finden.</span></p> <p class="p1"><span class="s1"><span style="color: #ff6600;"><b>Gut zu wissen: </b></span>Bis zu 4 Jahre rückwirkend können Leistungen beantragt werden. Wer also den Kindergeldantrag zunächst verpasst, hat genügend Zeit, ihn nachzuholen.</span></p> <p class="p1"><span class="s1"><span style="color: #ff6600;"><b>Besonderheit:</b> </span>Als Beamte/r und Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst gilt es, sich beim Dienstherren bzw. der Vergütungsstelle zu melden und dort das Kindergeld zu beantragen. Hier erfolgt direkt an den Anspruchsberechtigten auch monatlich die Zahlung zusammen mit den Bezügen.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 1</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Die Zahlung des Kindergeldes für jedes natürliche oder adoptierte Kind einer Familie kann durchaus auch nach zur Volljährigkeit, also nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres erfolgen. Befindet sich dieses noch in der Schule oder einer ersten beruflichen Ausbildung, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld bezogen werden. Die Lehrzeit wird ebenso wie die Berufsausbildung oder ein Erststudium zur Ausbildungsphase gerechnet. </span></p> <p class="p1"><span class="s1">Die Auszahlung von Kindergeld endet spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 2</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Auch wenn es streng genommen keine Variante ist, so ist es doch erwähnenswert. Immerhin geht es hier um einige wertvolle Eurobeträge, über die sich wohl jede Familie in jüngster Vergangenheit freute.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Dank des Beschlusses vom 10. Juli 2015 in dem der Bundesrat der Erhöhung der familienpolitischen Leistungen zugestimmt hat. Damit stiegen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag in mehreren Stufen. </span></p> <p class="p1"><span class="s1">Der Grundfreibetrag wurde erst um 118 Euro und schließlich um weitere 180 Euro angehoben. Gleichzeitig stieg der Kinderfreibetrag um anfängliche 144 Euro und weiterhin um 96 Euro.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Kindergeld stieg in zwei Schritten, in 2015 um vier Euro und in 2016 um weitere zwei Euro:</span></p> <p class="p1"> </p> <table style="height: 57px;" width="464"> <tbody> <tr> <td><strong> </strong></td> <td><strong>bis 31.12.2014</strong></td> <td><strong> 01.01.2015</strong></td> <td><strong>01.01.2016</strong></td> </tr> <tr> <td><strong>1. und 2. Kind</strong></td> <td>184 Euro</td> <td> 188 Euro</td> <td>190 Euro</td> </tr> <tr> <td><strong>3. Kind</strong></td> <td>190 Euro</td> <td> 194 Euro</td> <td>196 Euro</td> </tr> </tbody> </table> <table style="height: 20px;" width="459"> <tbody> <tr> <td><strong>ab dem 4. Kind</strong></td> <td>215 Euro            </td> <td>219 Euro        </td> <td>221 Euro     </td> </tr> </tbody> </table> <p class="p1">Seit dem 01. Juli 2016 wird zudem der Kinderzuschlag um 20 Euro monatlich angehoben.</p> <p class="p1"><span class="s1">Siehe <a href="https://www.heimarbeit.de/rente-kinderzuschlag-das-aendert-sich-ab-dem-1-juli/" rel="dofollow">in diesem Artikel</a> weitere Informationen.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 3</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Die Höhe des Kindergeldes ist in § 66 EStG bzw. § 6 BKGG definiert und richtet sich nach der Anzahl der Kinder. <br /> Seit dem 1. Januar 2016 erhalten Eltern ein höheres Kindergeld, im Bezug auf die Auszahlungshöhen im Jahr 2015 wurde für jedes Kind ein Aufschlag von zwei Euro eingerechnet. </span> </p> <p class="p1"><span class="s1">Für das erste und zweite Kind werden demnach 190 Euro Kindergeld ausgezahlt. Für das dritte Kind werden seit 2016 196 Euro gezahlt, für das vierte und jedes weitere Kind zahlt der Gesetzgeber zukünftig 221 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wurde erkennbar erhöht und liegt seit 2016 bei 7.248 Euro. Die steuerliche Bedeutung des Freibetrags wird <a href="https://www.heimarbeit.de/endlich-mehr-kindergeld-fuer-familien-2016/" rel="dofollow">in diesem Artikel </a>näher beschrieben. </span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 4</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Um Familien vor der Armut bewahren gibt es für Familien mit geringem Einkommen zudem die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Dieses gilt als Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Dieser soll Familien mit Kindern davor bewahren, Hartz-IV-Leistungen beziehen zu müssen. Haben Eltern Schwierigkeiten, den <a href="http://www.heimarbeit.de/unterhalt-kindesunterhalt/">Unterhalt</a> ihrer Kinder zu decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt seit dem 01. Juli 2016 für jedes im Haushalt lebende Kind 160 Euro. </span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 5</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten wird das Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Wichtig dabei: Die Behinderung muss bereits vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Zudem muss die Voraussetzung bestehen, dass das Einkommen des Kindes den Grundfreibetrag von 8.652 Euro (seit 01.01.2016) pro Jahr nicht übersteigt. </span></p> <p class="p1"><span class="s1">Behinderten Personen wird ferner der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag gewährt – dieser ist nach dem dauernden Grad der Behinderung in verschiedene Stufen gestaffelt.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Mehr Kindergeld &#8211; Variante 6</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Wenn die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen, kann es sinnvoll sein, auf die monatlichen Kindergeldzahlungen zu verzichtet. Der Vorteil des so genannten Kinderfreibetrags: .Die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag ist häufig höher als die Zahlungen des Kindergeldes.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Seit Januar 2012 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Nun muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung der Nachweis gebracht werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. </span></p> <p class="p1"><span class="s1">Das sollte Sie auch interessieren! Kinderfreibetrag wurde erhöht, jetzt lesen <a href="https://www.heimarbeit.de/kinderfreibetrag-das-muessen-sie-wissen/" rel="dofollow">>></a></span></p> <p class="p1"><span class="s1">Bildquelle: © Kristin Gründler &#8211; Fotolia.com</span></p> <p>[/sociallocker]</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Erhöhung des Kinderfreibetrages: das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/erhoehung-des-kinderfreibetrages-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Thu, 28 Apr 2016 14:20:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/erhoehung-des-kinderfreibetrages-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Der Kinderfreibetrag soll die Vorgabe erfüllen, das Existenzminimum für Kinder frei zu stellen. Hierfür gilt die jährliche Prüfung der Einkommensteuerveranlagung, um zu ermitteln, ob der ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Der Kinderfreibetrag soll die Vorgabe erfüllen, das <a href="http://www.heimarbeit.de/existenzminimum-ab-wann-lebt-man-am-minimum/">Existenzminimum</a> für Kinder frei zu stellen. Hierfür gilt die jährliche Prüfung der Einkommensteuerveranlagung, um zu ermitteln, ob der Kinderfreibetrag die bessere finanzielle Alternative ist. Wie sich dabei die Erhöhung des Kinderfreibetrages auswirkt und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> oder Kinderfreibetrag</li> <li>Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag</li> <li>Der Kinderfreibetrag</li> <li>Wer kann den Kinderfreibetrag erhalten?</li> <li>Kinderfreibetrag bei minderjährigen Kindern</li> <li>Erhöhung des Kindergeldfreibetrages bei volljährigen Kindern</li> <li>Altersbeschränkung für <a href="http://www.heimarbeit.de/behinderte-kinder-das-muessen-sie-wissen/">behinderte Kinder</a> beim Kinderfreibetrag</li> <li>Wie sieht die Erhöhung des Kinderfreibetrages aus?</li> <li>Besonderheiten bei Kinderfreibetrag</li> <li>Wie Sie den erhöhten Kinderfreibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf allein beanspruchen können</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Kindergeld oder Kinderfreibetrag</h2> <p><img class="alignright size-full wp-image-35257" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2016/04/Kinderfreibetrag-2016.png" alt="Kinderfreibetrag 2016" width="1440" height="7418" /></p> <p>Wer sich für die Erhöhung des Kindergeldfreibetrages interessiert, hat auch den Vorteil von dieser Art der staatlichen Unterstützung. Denn, ob Sie Kindergeld erhalten oder den Kinderfreibetrag nutzen können, erfahren Sie vom Finanzamt anhand der jährlichen Berechnung der Einkommensteuer. Diese Art nennt sich Günstigerprüfung und wird im Sinne des Steuerpflichtigen ermittelt.</p> <p>Deshalb liegt die Entscheidung, ob Sie Kindergeld weiterhin beziehen oder den steuerlichen Vorteil des Kinderfreibetrages nutzen nicht in Ihrer Hand. Aus diesem Grund können Sie auch keinen Antrag auf einen Kinderfreibetrag stellen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag</h2> <p>Sie sollten wissen, wie Ihnen die Erhöhung des Kinderfreibetrages durch die Günstigerprüfung als finanziell bessere Alternative zugute kommt. Grundlegend werden zwei Berechnungen durchgeführt, die darüber entscheiden, ob Sie weiterhin Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Wenn die Differenz beider Berechnungen höher ist, als das Kindergeld, werden Sie den Kinderfreibetrag als Steuervorteil nutzen können.</p> <p>Die Differenz ergibt sich aus der Einkommensteuer und der Berechnung der Einkommensteuer unter vorheriger Verminderung des zu versteuernden Einkommens um den Kinderfreibetrag. Die Grenze ist somit bei Verheirateten 2.280 Euro und bei Alleinerziehenden die Hälfte, also 1.140 Euro.</p> <h2>Der Kinderfreibetrag</h2> <p>Wer die Erhöhung des Kinderfreibetrages für sich beanspruchen kann, hat mit dieser Art der staatlichen Unterstützung keinen Anspruch auf eine Auszahlung. Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag, der Ihnen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Somit haben Sie bei der Berechnung der Einkommensteuer mit dem Kinderfreibetrag eine steuermindernde Auswirkung. Mit der Gewährung des Kinderfreibetrages soll das Existenzminimum des Kindes freigestellt werden, so wie das Kindergeld den Grundbedarf des Kindes decken soll.</p> <h2>Wer kann den Kinderfreibetrag erhalten?</h2> <p>Sie müssen die Voraussetzung erfüllen, die für Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichermaßen gilt. Die Grundlage dafür ist ein Wohnsitz in Deutschland oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Weiterhin müssen Sie, falls Sie beides nicht haben, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein.</p> <p>Die Feststellung, ob Ihnen der Kinderfreibetrag und somit auch die Erhöhung des Kinderfreibetrages zugute kommen, stellt das Finanzamt fest. Selbstverständlich müssen Sie erziehungsberechtigte Eltern oder Großeltern sein. Alternativ können auch Pflege- und Adoptiveltern den Kinderfeibetrag steuermindernd nutzen oder Stiefeltern, bei denen die Kinder Haushalt leben.</p> <h2>Kinderfreibetrag bei minderjährigen Kindern</h2> <p>Für minderjährige Kinder wird der Kinderfreibetrag ab dem Geburtsmonat berechnet. Das bedeutet, genau wie beim Kindergeld, dass für den Geburtsmonat und die restlichen verbleibenden Monate des Jahres ein Anspruch berechnet werden kann.</p> <p>Kinderfreibeträge und die Erhöhung von Kinderfreibeträgen können bei minderjährigen Kindern nur den Eltern steuermindernd angerechnet werden. Erst bei Volljährigkeit des Kindes gibt es besondere Voraussetzung, damit der Kinderfreibetrag aufrechterhalten werden kann. Welche das sind, erfahren Sie im nächsten Kapitel.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Erhöhung des Kinderfreibetrages bei volljährigen Kindern</h2> <p>Für volljährige Kinder müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, um die Erhöhung des Kinderfreibetrages für sich einstreichen zu können. Kinder ab dem 18. Lebensjahr müssen sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, damit Sie den Kinderfreibetrag steuermindernd erhalten.</p> <p>Die Voraussetzung dafür ist auch gegeben, wenn sich das volljährige Kind beim ansässigen Arbeitsamt arbeit- oder ausbildungssuchend gemeldet hat. Für beide Voraussetzungen kann der Kindergeldfreibetrag bis zum 25. Lebensjahres des Kindes genutzt werden. Die Monate, die für den Wehr- oder <a href="http://www.heimarbeit.de/zivildienst-das-muessen-sie-wissen/">Zivildienst</a> aufgewendet wurden, können über das 25. Lebensjahr hinaus angehängt werden.</p> <h2>Altersbeschränkungen für behinderte Kinder beim Kinderfreibetrag</h2> <p>Die Erhöhung des Kinderfreibetrages kommt für Kinder mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen bis zum 25. Lebensjahr in Frage. Hier gilt die Einschränkung des Kindes als Grund genug, wenn diese vor dem 25. Lebensjahr bestanden hat.</p> <h2>Wie sieht die Erhöhung des Kinderfreibetrages aus?</h2> <p>Die Höhe des Kinderfreibetrages ist seit 2105 stufenweise gestiegen, wie auch das Kindergeld. Für 2016 wirkt sich die Erhöhung des Kinderfreibetrages mit 7.248 Euro jährlich je Kind für beide Eltern aus. Zuvor im Jahr 2015 betrug der Kinderfreibetrag 7.152 jährlich je Kind und bis 2014 waren es lediglich 7.008 Euro jährlich je Kind.</p> <p>Die Summe des Kinderfreibetrage 2016 setzt sich aus dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf mit 2.640 Euro und dem sächlichen Existenszminimums des Kindes mit 4.512 Euro zusammen. Getrenntlebende Eltern wird der halbe Kinderfreibetrag in Höhe von 3.624 Euro jährlich pro Kind angerechnet.</p> <h2>Besonderheiten beim Kinderfreibetrag</h2> <p>Der halbe Kinderfreibetrag mit der Erhöhung kann in besonderen Fällen auf einen Elternteil übertragen werden. Wenn Eltern zum Beispiel geschieden oder getrennt leben, ist das möglich.</p> <p>Diese Option steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn der unterhalspflichtige Elternteil seine Unterhaltzahlungen nur unregelmäßig oder gar nicht leistet. Auch wenn beim Unterhaltspflichtigen aufgrund von ungenügender Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht besteht, kann der halbe Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden. Der Freibetrag kann auch von einem Elternteil allein beansprucht werden, wenn der andere Elternteil verstorben ist.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wie Sie den Kinderfreibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf allein beanspruchen können</h2> <p>Normalerweise wird die Erhöhung des Kinderfreibetrages als steuerliche Entlastung für den Teil des Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zu gleichen Teilen auf die Eltern aufgeteilt. Als Alleinerziehende haben Sie die Möglichkeit den gesamten Freibetrag für diesen Bereich in Höhe von 2.640 Euro auf Antrag für sich allein zu beanspruchen.</p> <p>Dafür darf das Kind nicht bei dem anderen Elternteil gemeldet sein. Der andere Elternteil allerdings kann bei begründetem Widerspruch die Übertragung ablehnen. Das ist der Fall, wenn er das Kind auch umfänglich betreut oder für die <a href="http://www.heimarbeit.de/kinderbetreuungskosten-das-muessen-sie-wissen/">Kinderbetreuungskosten</a> aufkommt.</p> <p>Bildquelle: © PeJo &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Kinderfreibetrag: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kinderfreibetrag-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Wed, 01 Apr 2015 16:04:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/kinderfreibetrag-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Eine finanzielle Entlastung für Eltern bietet in erster Linie das Kindergeld. Dieses soll sicherstellen, dass Kinder in jedem Fall angemessen versorgt werden können, was ihre ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Eine finanzielle Entlastung für Eltern bietet in erster Linie das <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a>. Dieses soll sicherstellen, dass Kinder in jedem Fall angemessen versorgt werden können, was ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Ausbildung angeht. Doch in vielen Fällen ist es steuerlich günstiger, anstatt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag anrechnen zu lassen. Was genau das ist und wie er berechnet und beantragt wird, erfahren Sie hier.</span></strong></p> <p><img class="aligncenter size-full wp-image-33940" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2015/04/Mutter-Facebook-Heimarbeit.png" alt="Mutter Facebook Heimarbeit" width="1295" height="414" /></p> <div class="fb-page" data-href="https://www.facebook.com/Heimarbeit.de/" data-width="610" data-small-header="false" data-adapt-container-width="false" data-hide-cover="false" data-show-facepile="true"> <div class="fb-xfbml-parse-ignore"> <blockquote cite="https://www.facebook.com/Heimarbeit.de/"> <p><a href="https://www.facebook.com/Heimarbeit.de/" rel="nofollow">Heimarbeit.de</a></p> </blockquote> </div> </div> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Was ist der Kinderfreibetrag?</li> <li>Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?</li> <li>Wie setzt sich die Höhe des Kinderfreibetrags zusammen?</li> <li>Wie wird der Kinderfreibetrag auf die Einkommensteuer angerechnet?</li> <li>Wie verhalten sich Kindergeld und Kinderfreibetrag zueinander?</li> <li>Wie kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?</li> <li>Wird der Kinderfreibetrag auch bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt?</li> <li>Wie verhält sich der Kinderfreibetrag bei verschiedenen Haushalten?</li> <li>Wie verhält sich der Kinderfreibetrag im Falle einer <a href="http://www.heimarbeit.de/scheidung-die-10-wichtigsten-punkte/">Scheidung</a>?</li> <li>Wie verhält sich der Kinderfreibetrag bei Pflegekindern?</li> <li>Wie verhält sich der Kinderfreibetrag bei Kindern in der Ausbildung?</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Was ist der Kinderfreibetrag?</h2> <p><img class="aligncenter size-full wp-image-35257" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2015/04/Kinderfreibetrag-2016.png" alt="Kinderfreibetrag 2016" width="1440" height="7418" /></p> <p>Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Freistellung des Existenzminimums für Kinder. Eltern werden mit dem Kinderfreibetrag in einer bestimmten Höhe nach § 32 Abs. 6 EStG Steuererleichterungen auf die Einkommensteuer gewährt, wenn sie ein oder mehrere Kinder haben. Der Gesetzgeber möchte mit dem Kinderfreibetrag sicher stellen, dass die Steuerzahler in jedem Fall für die Ernährung, Kleidung und die Unterstützung der Ausbildung ihrer Kinder aufkommen können.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?</h2> <p>Anspruch haben alle Personen, die berufstätig sind und der gesetzlichen Einkommensteuer unterliegen. Er gilt unabhängig davon, ob die Elternteile verheiratet, geschieden, ledig oder verwitwet sind. Der Anspruch besteht ab Geburt des Kindes und währt solange, wie auch der Anspruch auf das Kindergeld besteht.</p> <h2>Wie setzt sich die Höhe des Kinderfreibetrags zusammen?</h2> <p>Die Höhe des Kinderfreibetrags wird in Abständen von der Bundesregierung geprüft und gegebenenfalls angepasst. Zur Zeit beträgt der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG 7.248 Euro pro Kind und Jahr. </p> <h2>Wie wird der Kinderfreibetrag auf die Einkommensteuer angerechnet?</h2> <p>Das Finanzamt nimmt die Berechnung des Kinderfreibetrags vor. Dafür wird zunächst die Einkommensteuer auf das zu besteuernde Einkommen berechnet. Dann wird das zu versteuernde Einkommen um den Kinderfreibetrag (voll oder halb) vermindert und die Einkommensteuer aufgrund der neuen Bemessungsgrundlage neu errechnet. Wenn dann die Differenz der beiden errechneten Einkommensteuern die Höhe des Kindergeldes übersteigt, ergibt sich ein Steuervorteil. Die Grenzen dafür sind:</p> <ul> <li>2.280 Euro bei Verheirateten (190 Euro Kindergeld x 12 Monate);</li> <li>1.140 Euro bei getrennt lebenden Elternteilen (Das Kindergeld wird hier zur Hälfte berücksichtigt).</li> </ul> <h2>Wie verhalten sich Kindergeld und Kinderfreibetrag zueinander?</h2> <p>Finanzielle Entlastung erhalten Eltern durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, zusammen ist dies nicht möglich. In erster Linie dient das Kindergeld als Mittel zur steuerlichen Entlastung des Einkommens, um den <a href="http://www.heimarbeit.de/unterhalt-kindesunterhalt/">Unterhalt</a> eines Kindes zu gewährleisten.</p> <p>Übersteigt die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag die des Kindergeldes, greift automatisch ersterer. Dieses Zusammenspiel von Kindergeld und Kinderfreibetrag gilt nur für die Einkommensteuer, bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und eventueller <a href="http://www.heimarbeit.de/kirchensteuer-was-die-kirche-mit-ihrem-ganzen-geld-macht/">Kirchensteuer</a> werden die Freibeträge berücksichtigt.</p> <h2>Wie kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?</h2> <p>Ein gesondertes Beantragen des Kinderfreibetrags ist nicht nötig. Wenn das Kindergeld beantragt wurde, kann man dies als eine Art Vorabzahlung betrachten, da es monatlich gezahlt wird. Bei der jährlichen Steuerprüfung nimmt das Finanzamt dann automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung vor und errechnet, ob das Beziehen des Kindergeldes oder das des Kinderfreibetrags vorteilhafter für den Steuerzahler ist. In der Regel kann man sagen, dass höhere Einkommen eher von dem Kinderfreibetrag profitieren, das heißt, ab einem Einkommen von ca. 50.000 Euro pro Jahr und Haushalt.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wird der Kinderfreibetrag auch bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt?</h2> <p>Bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. Bei der Geburt eines Kindes muss zwar die Lohnsteuerkarte geändert und das Kind darauf eingetragen werden, jedoch wirkt sich dies nur auf die Höhe der Zuschlagsteuern aus, also auf den Solidaritätszuschlag und die eventuelle Kirchensteuer.</p> <p>Diese Eintragung hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse der Eltern. In der Regel wird jedem Elternteil in der Lohnsteuerkarte bei dem Kinderfreibetrag eine 0,5 eingetragen (für einen halben Kinderfreibetrag). Bei steuerlichem oder familiärem Ungleichgewicht bekommt ein Elternteil eine 1 eingetragen (für den vollen Kinderfreibetrag) und der andere keinen Eintrag.</p> <h2>Wie verhält sich der Kinderfreibetrag bei verschiedenen Haushalten?</h2> <p>Bei Eltern, die im Inland und nicht dauerhaft getrennt leben, wird das zu versteuernde Einkommen des Haushalts errechnet und der Kinderfreibetrag darauf angerechnet. Jedem Elternteil steht hier ein halber Kinderfreibetrag zu, also 3.624 Euro.</p> <h2>Wie verhält sich der Kinderfreibetrag im Falle einer Scheidung?</h2> <p>Im Falle einer Scheidung gilt in der Regel der gleiche Kinderfreibetrag wie in einer Partnerschaft. Jedem Elternteil steht die Hälfte zu, ungeachtet dessen, bei wem die Kinder betreut werden. Falls ein Elternteil jedoch seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen sollte, kann der Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden.</p> <p>Das ist auch gegen die Zustimmung des ersteren Elternteils möglich, wenn dieser keine Betreuungskosten übernimmt oder das Kind nur in unwesentlichem Maß betreut. Der Kinderfreibetrag kann mit Zustimmung auch auf Großeltern und Stiefeltern übertragen werden.</p> <h2>Wie verhält sich der Kinderfreibetrag bei Pflegekindern?</h2> <p>Auch Eltern, die Pflegekinder in ihren Haushalt aufgenommen haben, können den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die Feststellung eines Pflegekindschaftsverhältnisses. Das bedeutet, dass die Beziehung zu dem Kind für einen längeren Zeitraum geplant und einen familienähnlichen Charakter haben muss.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wie verhält sich der Kinderfreibetrag bei Kindern in der Ausbildung?</h2> <p>Grundsätzlich gilt, dass der Kinderfreibetrag so lange bezogen werden kann wie das Kindergeld. Das bedeutet, dass der Kinderfreibetrag bei Kindern, die zwar volljährig sind, sich jedoch in Erstausbildung oder -studium befinden, bis zu ihrem 25. Lebensjahr angerechnet werden kann.</p> <p>Bildquelle: © PhotographyByMK &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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