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HEIMARBEIT STEUERN

Im Zeitalter der neuen Medien und einer unproblematischen Erledigung diverser Jobs von zu Hause aus, beispielsweise am Computer, gewinnt die Heimarbeit immer mehr an Bedeutung. Es ist jedoch noch nicht vollständig in den Köpfen der Menschen verankert, dass auch für Heimarbeit Steuern zu bezahlen sind. 

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Job in den eigenen vier Wänden um eine unselbstständige, oder selbstständige Tätigkeit handelt – in beiden Fällen werden für die Heimarbeit Steuern fällig.

Bei der unselbstständigen oder abhängigen Heimarbeit ist der Arbeitnehmer zu Hause für ein Unternehmen tätig, das die nötigen Mittel für die Verrichtung des Jobs zur Verfügung stellt und das Produkt danach käuflich erwirbt. Und natürlich sind für diese Art der Heimarbeit Steuern zu entrichten. Für die Berechnung der genauen Summen und die Abführung an das Finanzamt muss der unselbstständige Heimarbeiter dem Arbeitgeber seine Lohnsteuerkarte vorlegen, damit für diese Heimarbeit Steuern bezahlt werden. Allerdings werden die Abgaben dank einer gesetzlichen Regelung um 10 Prozent verringert. Ein weiterer Vorteil ist, dass jene Beträge steuerfrei sind, die der Arbeitgeber dem Heimarbeiter neben dem Basislohn bezahlt, beispielsweise für Aufwendungen wie Anteile an Telefon-, Heizungs-, Strom- oder Mietkosten, sodass nur noch für den Rest der Entlohnung dieser Heimarbeit Steuern fällig werden.

Ebenso werden auch für die selbstständige Heimarbeit Steuern fällig, wobei es sich bei dieser Tätigkeit um einen von einem bestimmten Unternehmen unabhängigen Job handelt, bei dem die Auftraggeber unter Umständen auch ständig wechseln. Oft bieten selbstständige Heimarbeiter aktiv ihre Dienstleistungen oder Produkte in diversen Medien an, um an Aufträge zu gelangen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sein Können oder seine Ware über Verkaufsorganisationen, beispielsweise auf Plattformen im Internet, zu vermarkten. Neben der Verpflichtung, auch für selbstständige Heimarbeit Steuern zu bezahlen, gelten außerdem noch einige andere Gesetze, die bei dieser Art des Gelderwerbs zum Tragen kommen. Da es sich hierbei um eine Art Existenzgründung handelt, muss das Gewerbe bei der Heimatgemeinde angemeldet werden.

Es werden bei der selbstständigen Heimarbeit Steuern selbstständig abgeführt, jeder ist dazu verpflichtet, dem Finanzamt, oder zuvor auch schon dem Steuerberater, wahrheitsgetreue Angaben zu seinen Umsätzen und Einnahmen abzuliefern, damit die Beträge erfasst und für die Heimarbeit Steuern korrekt eingehoben werden können.

DAS GRÜNDERLEXIKON

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Das Gründerlexikon hat aus seinem Ratgeber die 10 häufigsten Fragen im Zusammenhang mit einem Nebengewerbe zusammengetragen und in ein E-Book beantwortet. Gern stellen wir auch Ihnen diese häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Nebengewerbe vor und zwar:

1. Wo liegt der Unterschied zwischen Nebentätigkeit und Nebengewerbe?
2. Muss das Nebengewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden?
3. Nebeneinkünfte und Finanzamt?
4. Muss im Nebengewerbe eine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden?
5. Wie viele Stunden darf im Nebengewerbe gearbeitet werden?
6. Wo liegt die Hinzuverdienstgrenze?
7. Nebengewerbe immer als Kleinunternehmer?
8. Muss der Arbeitgeber informiert werden?
9. Besteht Rentenversicherungspflicht im Nebengewerbe?
10. Welche Unternehmensform ist die Richtige?

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