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Ab 2017 erhalten Eltern für ihre Kinder nur dann Kindergeld, wenn sie die Steuer-ID des Nachwuchses angegeben haben. Die Frist, diese zu übermitteln, endet mit dem 31. Dezember 2016. Aber erhält man dann wirklich kein Kindergeld mehr?

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Steuer-ID an die Familienkasse schicken

Seit dem 01. Januar 2016 haben Eltern nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre und die Steueridentifikationsnummer des Kindes vorliegen. Zum Ende des Jahres läuft die Frist ab, die Steuer-ID an die Familienkassen zu übermitteln. Die steuerlichen Identifikationsnummern müssen an die zuständige Familienkasse geschickt werden. Diese steht auf dem Kindergeldbescheid.

Die telefonische Übermittlung der Steuer-ID ist leider nicht möglich, sodass Eltern in jedem Fall ein Schreiben an die Familienkasse schicken müssen. Wer kurz vor Jahresende sicher gehen möchte, dass die Steuer-ID in 2017 vorliegt, sollte ein formloses Schreiben verfassen und dieses per Post und per Fax an die Familienkasse schicken.

Wo findet man die Steuer-ID des Kindes?

Die persönliche Steuer-ID findet der anspruchsberechtigte Elternteil auf seinem Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt. Seit 2008 erhält diese Nummer jeder Deutsche für das ganze Leben. Die Steuer-ID des Kindes geht aus einem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern hervor, welches nach der Geburt an die Eltern gesandt wird, sobald die Meldebehörde die erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt hat.

Ist die Steuer-ID nicht vorhanden, kann man sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut abfragen. Allerdings kann es je nach Arbeitsaufkommen länger dauern, bis die steuerliche Identifikationsnummer schriftlich übermittelt wurde. Und die Steuer-ID darf aus Datenschutzgründen nicht telefonisch oder per E-Mail übermittelt werden. Die Anfrage der Nummer kann online abgeschickt werden.

Warum kommt die Steuer-ID für das Kindergeld?

Eine steuerliche Identifikationsnummer ist immer einmalig. Das bedeutet jeder Deutsche hat eine eigene Steuer-ID und behält diese sein Leben lang. Sollte er einmal den Einkommenssteuerbescheid verlegen oder andere Unterlagen, aus denen die ID hervorgeht, kann eine erneute Mitteilung immer angefragt werden. Das ändert die Steuer-ID aber nicht.

Kindergeld erhält grundsätzlich nur ein Elternteil. Ab Januar 2017 ist die Auszahlung zudem an die Steuer-ID gebunden, wodurch der Bund doppelte Kindergeldzahlungen oder Betrug verhindern möchte.

Über mehrere Jahre hinweg hatten Hunderte Beamte und Angestellte doppelt Kindergeld kassiert. In den insgesamt 1.306 Fällen, die allein in 2009 aufgedeckt wurden, war ein Elternteil im öffentlichen Dienst und der andere in der Privatwirtschaft angestellt. Da für Beamte und Angestellte der Privatwirtschaft unterschiedliche Stellen das Kindergeld auszahlen, beantragten die Ehepaare einfach zweimal Kindergeld.

Was passiert, wenn keine Steuer-ID vorliegt?

Die Änderung, dass eine Steuer-ID künftig für den Kindergeldanspruch zwingend erforderlich ist, ist seit Januar 2016 bekannt. Weiterhin wurden alle Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, schriftlich über die Mitteilung der Steuer-ID informiert. Wer es dennoch versäumt hat, oder gar kurzfristig einen Kindergeldantrag stellen will, muss nicht in Panik geraten. Für einen Kindergeldantrag kann die Nummer nachgereicht werden, bestehende Kindergeldansprüche werden nicht direkt aufgehoben, wenn die ID fehlt.

Rückzahlung bis 01. Januar 2016 möglich

Die Familienkasse müssen dann zunächst, im Rahmen ihrer Mittel, die fehlende Steuer-Identifikationsnummer ermitteln. Können sie dies nicht, erfolgt eine schriftliche Anfrage an den Kindergeldbezieher. Teilt der Berechtigte die Nummer nicht mit, muss die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufheben. Und das könnte sehr schmerzhaft werden, denn der Berechtigte müsste dann das Kindergeld rückwirkend bis zum 01. Januar 2016 zurückzahlen.

Bildquelle: © motorradcbr – Fotolia.com

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