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Die Pflegemafia ist unterwegs: Zusammen mit Ärzten und Patienten erbeutet sie Millionen Euro an Pflegegeldern aus dem deutschen Sozialsystem. Nun hatte eine Rentnerin, die eine Komplizin der Pflegemafia war, durch diese Einkünfte ernsthafte Probleme mit dem Sozialamt bekommen…

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Immer mehr Pflegebetrugsfälle

Immer häufiger werden in Deutschland Fälle von Pflegebetrügern aufgedeckt. Die Pflegedienste rechnen bei den Kranken- und Pflegekassen Pflegeleistungen ab, die in Wirklichkeit nie erbracht wurden. Damit das Ganze funktionieren kann, sind die Pflegedienste auf die Unterstützung von Ärzten und Pflegebedürftigen angewiesen, die dann als Komplizen mitwirken und dafür Teile der erbeuteten Summen bekommen.

Diese werden monatlich an die Komplizen ausgezahlt – in Fachkreisen werden sie auch als „Kick-Back-Zahlungen“ bezeichnet.

Amt darf Leistungen von Rentnerin kürzen

Nun hatte sich unter anderem eine Rentnerin, die die Grundsicherung im Alter bezog, zum Komplizen der Pflegemafia gemacht. Aufgrund der Einkünfte, die sie hierdurch monatlich einnahm, stellte das Sozialgericht eine teilweise Rückforderung der gezahlten Grundsicherungsbeträge.

Hoher volkswirtschaftlicher Schaden

Erst kürzlich wurde im „Bundeslagebild 2015 Organisierte Kriminalität“ veröffentlicht, dass Informationen vorliegen würden, dass bei dieser Form des organisierten Betrugs Bezüge zur Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) bestehen würden.

Der durch die Kranken- und Pflegekassen geschätzte Schaden, der hierdurch entstanden ist, beträgt sage und schreibe etwa eine Milliarde Euro. Das teilte das BKA im Summer bei der Vorlage des „Bundeslagebildes Wirtschaftskriminalität 2015“ mit.

Rentnerin erbeutete 245 bis 336 Euro pro Monat

Durch ihr Mitwirken konnte die Rentnerin, die zudem von der Sozialhilfe lebte, monatliche Zusatzeinnahmen generieren, deren Höhe sich zwischen 245 Euro und 336 Euro befanden. Die Staatsanwaltschaft stelle Kassenbücher und Dienstpläne des Verbrechernetzwerkes fest, die dokumentierten, dass rund 300 Patienten in den Abrechnungsfall verwickelt waren.

Die Rentnerin, um die es nun in dem Fall ging, bezog vom Sozialamt Steglitz-Zehlendorf seit mehreren Jahren die Grundsicherung im Alter. Gleichzeitig war sie auch eine Patientin des bestandenen Pflegedienstes.

Urteil: Frau muss über 1.000 Euro zurückzahlen

Nun muss die Rentnerin 1.125 Euro an das Sozialamt zurückzahlen, die sie zu viel bezogen hatte, da sie die Einnahmen durch den Pflegebetrug nicht einnahm. Die Rückzahlungen wurden durch eine Kürzung des Sozialhilfesatzes geregelt. Demnach stehen der Rentnerin nun 73 Euro weniger im Monat zu.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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