Studium am

Vielen Studenten finanzieren die Eltern das Studium. Sind diese wirtschaftlich nicht dazu in der Lage, ist die Beantragung von BAföG ein gern beschrittener Weg. Doch nicht jeder hat Anspruch auf BAföG-Leistungen oder bekommt diese nicht in vollem Umfang.

Häufig sichern sich Studenten neben ihrem Studium den Lebensunterhalt mit selbstkonstruierten Finanzierungsmodellen: Eltern und eventuell weitere Verwandte geben so viel sie können, und den Rest verdienen sich die Studenten in diversen Jobs dazu. Manche nehmen außerdem noch einen Kredit auf.

Doch ist es für junge und noch nicht ins Berufsleben integrierte Menschen schwierig, überhaupt schon einen Kredit zu erhalten. Zwar könnten dann die Eltern sich um einen Kredit bemühen.

Doch bleibt als Tatsache, dass später rückzahlpflichtige Schulden zu womöglich hohen Zinsen und ungünstigen Konditionen einen hohen psychischen Druck aufbauen. Eine weitere Möglichkeit ist der Bildungskredit. Erfahren Sie hier, wie Sie den Bildungskredit richtig beantragen.

Überblick:

  • Seriös: der Bildungskredit
  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Gut zu wissen
  • Beantragung
  • Bachelor-Studium
  • Postgraduale Studiengänge
  • Staatsexamen, Diplom- und Magisterstudiengänge
  • Auslandsaufenthalte und Praktika
  • Kreditauszahlung
  • Kredithöhe
  • Auszahlungsmodus
  • Ausnahme
  • Zinsen
  • Kreditrückzahlung
  • Fazit

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Seriös: der Bildungskredit

Der Bildungskredit ist eine seriöse und empfehlenswerte Lösung für finanzielle Engpässe im Studium und ferner noch während einer Lehre oder fortgeschrittenem Schulbesuch. Es handelt sich beim Bildungskredit um ein Bildungskreditprogramm der Bundesrepublik Deutschland in Gemeinschaft mit der KfW Bankengruppe.

Vorgesehen ist der Bildungskredit für Studierende sowie Auszubildende beziehungsweise Schüler in der Schlussphase ihrer Ausbildung, für ein Zusatz- oder Aufbaustudium und außerdem für ein Praktikum.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Gewährung eines Bildungskredits erfolgt einkommens-, vermögens- und elternunabhängig. Für die Beantragung müssen Sie bereits volljährig sein, dürfen aber das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Außerdem muss Ihr Studium über eine staatliche oder staatlich anerkannte deutsche Hochschule laufen. Als Ausnahme anerkannt ist ein Studium im Ausland, wenn die dortige Ausbildungsstätte gleichwertig zu einer deutschen Hochschule ist.

Als weitere Voraussetzung für die Gewährung eines Antrags auf einen Bildungskredit gilt, dass der Antragsteller sich in der abschließenden Phase seiner Ausbildung befindet. Das meint Ausbildungsabschnitte wie das Bachelor-Studium ab dem 3. Fachsemester, das Master-Studium, das Hauptstudium in Diplomstudiengängen oder in einer Lehre die letzten 24 Monate.

Gut zu wissen

Einen Bildungskredit können Sie sogar bei einem Zweitstudium beantragen. Selbst falls Sie regelmäßig BAföG-Leistungen erhalten sollten, können Sie Ihren Antrag auf einen Bildungskredit stellen, sofern Sie die zuvor genannten Voraussetzungen für den Bildungskredit erfüllen.

Der Bildungskredit ist völlig anders strukturiert als zum Beispiel das BAföG. Er dient nicht der kontinuierlichen Finanzierung des Lebensunterhalts einschließlich der aufzuwendenden Kosten für Lehrmaterialien. Der Bildungskredit stellt eine eigene Form der finanziellen Unterstützung während des Studiums dar.

Beantragung

Ihren Bildungskredit beantragen Sie schriftlich oder via Internet beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Einzureichende Unterlagen genügen als Kopien.

Bachelor-Studium

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung inklusive Angabe der Hochschulsemester
  • Hochschulbescheinigung über die vollständig erbrachten Leistungen des 1. Studienjahres beziehungsweise erreichte 60 Credit Points
  • eventuell: Nachweis über voraussichtliches Studienende
  • nach Überschreiten des 12. Hochschulsemesters Nachweis der Zulassung zur Abschlussprüfung mit dem vom Prüfungsamt ausgefüllten Abschlussprüfungsvordruck

Postgraduale Studiengänge (Master-, Aufbau-, Zusatz- sowie Ergänzungsstudiengänge, jedoch keine Promotion)

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über bereits abgeschlossenes Studium
  • Staatsexamen, Diplom- und Magisterstudiengänge
  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung inklusive Angabe der Hochschulsemester
  • Kopie vom Zwischenprüfungszeugnis, Vordiplom oder Physikum beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung, dass alle Leistungen der ersten beiden Studiengänge absolviert sind, sofern weder Zwischenprüfung noch Vordiplom anfallen
  • eventuell: Nachweis über voraussichtliches Studienende
  • bei Überschreiten des 12. Hochschulsemesters Nachweis der Zulassung zur Abschlussprüfung mittels Abschlussprüfungsvordruck, ausgefüllt vom Prüfungsamt
  • bei Humanmedizin-Studenten: Nachweis über Absolvierung des sogenannten Praktischen Jahres
  • bei Jura-Studenten: Bescheinigung des Justizprüfungsamtes über die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder sonst Bescheinigung vom Prüfungsamt der juristischen Fakultät über die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung – beides unter Verwendung des Vordrucks „Abschlussprüfung Rechtswissenschaften

Auslandsaufenthalte und Praktika

  • Bescheinigung der deutschen Hochschule über den inhaltlichen Zusammenhang der im Ausland erbrachten Leistungen mit dem Studium
  • Hochschulbescheinigung über den inhaltlichen Zusammenhang des Praktikums mit dem Studium

Kreditauszahlung

  • Kredithöhe

Die Höhe des Bildungskredits bewegt sich in einem Rahmen von mindestens 1000 Euro und höchstens 7.200 Euro.

  • Auszahlungsmodus

Der Betrag wird nicht als Einmalzahlung überwiesen, sondern als monatliche Raten. Sie können die Monatsraten Ihres Bildungskredits und deren Höhe wählen. Maximal sind 24 Monatsraten à 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro möglich. Den Betrag Ihres Bildungskredits sowie die Höhe der Monatsraten legen Sie selbst fest.

  • Ausnahme

Ausnahmsweise können Sie eine Auszahlung in einer Summe bis zu 3600 Euro für Einmalaufwendungen beantragen. Unter solchen Einmalaufwendungen sind Posten wie Reisekosten für ein Auslandsemester oder Anschaffung eines Computers zu verstehen.

  • Weiterer Bedarf

Da das maximale Kreditvolumen beim Bildungskredit in Höhe von 7.200 Euro nur bei 24 Monatsraten à 300 Euro erreicht wird, schöpfen viele Antragsteller es nicht voll aus. Für einen nicht aufgebrauchten Betrag kann daher in einer neuen Ausbildungsphase ein weiterer Antrag auf einen Bildungskredit gestellt werden.

  • Zinsen

Beim Bildungskredit handelt es sich um ein hundertprozentiges zinspflichtiges Darlehen. Die Zinsen sind variabel und orientieren sich am sogenannten 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Stichtage hierfür sind jeweils der 1. April und 1. Oktober eines Jahres.

Die Verzinsung beginnt am ersten Auszahlungstag und wird bis zur Aufnahme der Rückzahlung gestundet.

  • Kreditrückzahlung

Die Regelung für die Rückzahlung des Bildungskredits ist sehr schuldnerfreundlich: Die Rückzahlungsphase startet 4 Jahre nach der Auszahlung der ersten Rate. Die Rückzahlungsraten betragen pro Monat 120 Euro. Es ist aber jederzeit möglich, den Bildungskredit in größeren Teilbeträgen oder komplett zurückzuzahlen.

Fazit

Der Bildungskredit ist eine zusätzliche und gut überschaubare Variante einer Kreditvergabe zu fairen Konditionen für Studenten und Auszubildende.

Bildquelle: © Gajus – Fotolia.com

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