HEIMARBEIT GEWERBESCHEIN

Muss ich für meine Heimarbeit einen Gewerbeschein anmelden?

In den letzten Jahren, unter anderem mit der gesteigerten Popularität des Internets, hat die Anzahl der Heimarbeiter rapide zugenommen. Dies ist nicht verwunderlich, bietet Heimarbeit doch einige Vorzüge für den Arbeitnehmer. Oftmals ist der Verdienst gut, die Zeit frei einteilbar, nur wenig bis mäßig Aufwand nötig und spezielle Fachkenntnis nicht zwingend notwendig. Gerade durch diese Vorteile fühlen sich viele Menschen ermutigt, Heimarbeit zu betreiben oder sie zumindest auszuprobieren. Doch hierbei ist Vorsicht geboten: Wer von Zuhause aus arbeitet, verdient sein Geld nicht unbedingt steuerfrei. In welchem Fall Sie für Ihre Heimarbeit einen Gewerbeschein benötigen und wann es ausreichend ist, die Tätigkeit in der Steuererklärung anzugeben, lesen Sie im Folgenden.

Was ist ein Gewerbeschein?

Im Allgemeinen wird jede wirtschaftliche Tätigkeit als Gewerbe bezeichnet. Der für Heimarbeiter relevante Tatbestand ist die selbstständige Tätigkeit. Wenn Sie Heimarbeit betreiben, gehen Sie einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit nach, da Sie nicht für einen Arbeit-, sondern für einen  Auftraggeber arbeiten. Folglich können Sie sowohl Ihre Aufträge als auch Ihre Arbeitszeit frei wählen. Dabei werden Sie steuerlich auf unterschiedliche Weisen behandelt. Ob Sie einen Gewerbeschein beantragen müssen, hängt von der Häufigkeit der von Ihnen verrichteten Heimarbeit ab. Arbeiten Sie regelmäßig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, so müssen Sie in jedem Fall ein Gewerbe anmelden, da Sie sich ansonsten womöglich aufgrund von Schwarzarbeit strafbar machen würden. Ein Beispiel: Wenn Sie mithilfe einer Online-Auktion einige Bücher versteigern möchten, die Sie nicht mehr brauchen, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Wenn Sie jedoch regelmäßig Bücher einkaufen, mit dem Ziel, sie für mehr Geld auf der Auktionsplattform zu versteigern wenn Sie also Gewinnabsichten haben benötigen Sie auf jeden Fall einen Gewerbeschein.

Wann kann ich ohne Gewerbeschein arbeiten?

Wenn Sie, wie oben genannt, nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, so brauchen Sie keinen Gewerbeschein. Sie müssen Ihre Einnahmen durch die Heimarbeit jedoch in jedem Fall in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Die Grenze zwischen der Notwendigkeit und der Überflüssigkeit eines Gewerbescheines ist relativ unbestimmbar. Eine Art pauschalen Freibetrag, nach dem Sie sich richten können, gibt es in den meisten Fällen der Heimarbeit nicht. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob es für Sie nötig ist, ein Gewerbe anzumelden, wenden Sie sich sicherheitshalber bitte an einen Steuerberater.

Woher bekomme ich einen Gewerbeschein?

Sie müssen den Gewerbeschein beantragen. Dies können Sie im Normalfall beim Ordnungsamt Ihrer Stadt tun. Wohnen Sie in einem Stadtteil oder einer kleineren Ortschaft, können Sie den Gewerbeschein auch bei der zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Um eine schnelle, reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Sie auch in eigenem Interesse darauf achten, alle erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können. Hierzu gehören beispielsweise das ausgefüllte Antragsformular, ein gültiger Identitätsnachweis und gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung oder andere Nachweise. Die Regelungen sowie die Kosten für solch einen Antrag sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Erkundigen Sie sich am Besten im Vorhinein telefonisch beim zuständigen Amt über die Unterlagen, die Sie für den Gewerbeschein für Ihre Heimarbeit mitbringen sollten.

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