MINIJOB STEUER

Wenn Sie einen Minijob ausüben möchten, müssen Sie für diesen keine Steuern bezahlen. Jeder Bürger der Bundesrepublik hat das Recht, einen Nebenjob auf Minijobbasis anzunehmen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Diese übernimmt der Arbeitgeber in Form von Pauschalzahlungen.

Er zahlt auch einen geringen Beitrag in die Rentenkasse ein, sodass sich ein Minijob sehr gut eignet, um in den Genuss der Riesterförderung zu kommen. Voraussetzung für den Minijob ist, dass der monatliche Verdienst 400EUR nicht übersteigen darf. Wenn Sie auf Minijobbasis arbeiten, müssen Sie selbst für eine Krankenversicherung sorgen. Sie dürfen eine solche Tätigkeit auch dann ausüben, wenn Sie als Ehefrau oder Ehemann bei Ihrem Partner familienversichert sind. Ebenso haben Sie als Schüler oder Student das Recht, einem Minijob nachzugehen, ohne dass der Bezug von Kindergeld oder BaFöG gefährdet ist.

Sie können natürlich auch mehrere Minijobs ausüben, sind dann jedoch nicht mehr vollständig von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit. Für Sie bedeutet dies, dass Ihr Verdienst über 400EUR monatlich liegt, auch dann, wenn zwei verschiedene Arbeitgeber für Sie Sozialabgaben im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zahlen. Bis zu einem Verdienst von 800EUR gelten bezüglich der Abgabepflicht Sonderregelungen, Sie müssen diesen Verdienst nicht voll versteuern.

In jedem Fall müssen Sie sich jedoch selbst krankenversichern. Haben Sie noch eine hauptberufliche Beschäftigung, sollten Sie damit rechnen, dass Sie den zweiten Minijob versteuern müssen. Dies hängt von Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Auch Ihr persönlicher Steuersatz wird nach Ihrem Gesamtverdienst berechnet und liegt zwischen 15 und 42 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Ihr Freibetrag liegt bei etwa 8000EUR jährlich. Er wird in unregelmäßigen Abständen von Seiten der Regierung angepasst.

Wollen Sie ganz sicher gehen, dass Sie für Ihren Minijob keine Steuern zahlen müssen, sollten Sie nur einen annehmen. Dieser ist steuerfrei, unabhängig davon, wie viel Sie in Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit verdienen und er gefährdet auch Sozialleistungen wie BaFöG oder Kindergeld nicht.

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