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Der Minijob bietet vielen Menschen eine gute Gelegenheit, ihr reguläres Gehalt aufzubessern, sich ein wenig mehr leisten zu können oder nach einer Arbeitspause allmählich wieder in das Berufsleben zurück zu kehren. Auch viele Studenten nehmen die Möglichkeit der Minijobs wahr, um sich ihr Studium zu finanzieren oder ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der flächendeckende Mindestlohn pro Stunde beträgt 8,50 EUR.

Minijobs unterscheiden sich nach dauerhaften geringfügigen Beschäftigungen sowie kurzfristigen Beschäftigungen, wie sie häufig in der Ernte- und Touristiksaison zu finden sind. Für letztere Kategorie besteht keine Beitragspflicht zur Rentenversicherung, jedoch gilt der gleiche Mindestlohn. Sämtliche An- und Abmeldeverfahren sowie die Beitragszahlungen erfolgen über die Minijobzentrale. Für das korrekte Procedere sind allein die jeweiligen Arbeitgeber verantwortlich.

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Übersicht:

  • Wissenswertes zu Minijobs
  • Welche Rechte haben Minijobber
  • Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
  • Auswirkungen auf Rentenzahlungen
  • Minijob-Rechner für Arbeitgeber

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Minijob-Rechner


Hilfreiche Informationen zu Minijobs

Arbeitsvertrag Minijob

Minijobs beleben den Arbeitsmarkt in erstaunlichem Umfang und erfreuen sich sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern großer Beliebtheit. Sie sind daher sowohl in Unternehmen als auch privaten Haushalten zahlreich angesiedelt. Für Arbeitnehmer stellen sie eine steuerfreie Geldeinnahme ein. Arbeitgeber nutzen sie, um kurzfristige Vakanzen abzudecken.

Viele Unternehmen und Dienstleister arbeiten heute vermehrt mit Minijobbern zusammen. Dies hat jedoch den Nachteil, dass zahlreiche Stellen nicht mehr voll besetzt werden. In wirtschaftlichen Krisenzeiten mag dies vorteilhaft sein, aber auf diese Weise können Minijobs leider auch zu einer Verarmung der Gesellschaft beitragen.

Das monatliche Einkommen darf 450 EUR nicht übersteigen. Somit ergibt sich ein maximales Jahreseinkommen von 5.400 EUR. Es dürfen allerdings mehrere Minijobs ausgeübt werden, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind bis zu einem Zeitrahmen von etwa drei Monaten möglich und müssen ebenso der Minijobzentrale gemeldet werden.

Allerdings entfallen hierbei die Pauschalabgaben des Arbeitgebers. Für alle Fragen zur Handhabung von Minijobs steht die Minijobzentrale gerne mit hilfreichen Hinweisen zur Verfügung.

Rechte der Minijobber

Aus rechtlicher Sicht stehen Minijobbern die gleichen arbeitsrechtlichen Grundregeln wie Vollzeitbeschäftigten zu. In der Praxis bedeutet dies, sie haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und genießen den gleichen Mutterschutz wie ihre festangestellten Kollegen. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz greift bei Minijobbern in vollem Umfang.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei Minijobbern durch deren Arbeitgeber in Pauschalbeiträgen geleistet. Diese sind ferner zu einem Beitrag in der gesetzlichen Unfallversicherung bei dem jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger verpflichtet.

Sollte ein Minijobber jedoch nicht durch ein anderes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder einer Familienversicherung krankenversichert sein, muss der Arbeitgeber keine Krankenversicherungsbeiträge leisten. Dies gilt ebenso im Fall einer privaten Krankenversicherung. Gegebenenfalls sollte hier mit der Krankenkasse nach einer geeigneten Lösung gesucht werden.

Rentenversicherung

Im Allgemeinen besteht auch bei geringfügigen Beschäftigungen die Pflicht des Arbeitnehmers zu anteiligen Rentenversicherungsbeiträgen. Allerdings räumt ihm der Gesetzgeber das Recht ein, sich von diesen Beiträgen in schriftlicher Form befreien zu lassen. Hier halten die meisten Arbeitgeber vorgefertigte Formulare bereit, mit denen ihre Arbeitnehmer eine entsprechende Befreiung beantragen können.

Vor- und Nachteile der Arbeitnehmer

Die Vorteile im Überblick

Der größte Vorteil eines Minijobs liegt im steuerfreien Einkommen. So können geringfügige Beschäftigungen zur Schuldenabtragung genutzt werden oder helfen, sich einen lang ersehnten Urlaub anzusparen.

Für Kleinverdiener sind sie wiederum unabdingbar zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes. 5.400 EUR steuerfrei pro Jahr stellen immerhin ein beachtliches Einkommen dar. Allerdings sollte nicht vergessen werden, auch diese Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung als nicht zu versteuerndes Einkommen mit anzugeben.

Nachteile eines Minijobs

Viele Arbeitgeber verlangen selbst bei einer geringfügigen Beschäftigung eine hohe zeitliche Flexibilität. Aus diesem Grunde lassen sich Haupt- und Minijob oft nur schwer miteinander in Einklang bringen. Dies gilt vor allem für die Menschen, die im Schichtdienst arbeiten und deren Dienstplan häufig aus unvorhergesehenen Vakanzen geändert werden muss.

Sie haben kaum eine Möglichkeit, einen Minijob auszuüben. Weiterhin verlangen viele Arbeitgeber, dass auch Minijobber jederzeit telefonisch abgerufen werden können, selbst wenn ihr geringfügiger Beschäftigungsvertrag dies so nicht vorsieht. Die Vereinbarkeit mehrerer Arbeitsstellen ist daher oft als sehr schwierig zu betrachten.

Ganz klar ist, dass niemand von einem Minijob allein leben kann und ohne weitere Beschäftigung auf die finanzielle Hilfe des Staates angewiesen ist. Sollte dies der Fall sein, darf lediglich ein Freibetrag von 165 EUR aus dem Minijob behalten werden.

Auswirkungen auf die spätere Rente

Auch wenn aus einem Minijob lediglich kleine Geldbeträge in die Rentenkasse fließen, ist es empfehlenswert, dass auch Arbeitnehmer diese Beiträge leisten. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist absehbar, dass Menschen immer länger arbeiten müssen, die Rentenzahlungen jedoch kleiner werden.

Wer daher über viele Jahre zusätzlich in Minijobs tätig ist, kann durch die eigenen Rentenbeiträge sowie denen des Arbeitgebers die spätere Rente aufbessern und im Alter davon profitieren.

Eine Befreiung ist schnell ausgesprochen, aber im Nachhinein nur schwer rückgängig zu machen.

Befreiung von Rentenversicherungsbeiträgen im Minijob

Alle Menschen, die einen Minijob ausüben als Rentner, Beamter im Ruhestand oder eine sonstige Altersversorgung beziehen, sind von Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Versicherungsfreiheit besteht ferner bei allen Personen, die im Laufe ihres Lebens aus unterschiedlichen Gründen nie rentenversichert waren. Auch sie werden bei der Minijobzentrale als beitragsfreie Arbeitnehmer der Beitragsgruppe 5 gemeldet.

Minijob-Rechner für Arbeitgeber

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und mit allen Aufgaben der Meldeverfahren und Beitragszahlungen beauftragt.

Als Minijobzentrale steht sie an allen Werktagen für Fragen und Beratungen von 7 – 17 Uhr auch telefonisch zur Verfügung. Um Unternehmen die Kalkulation für die Beitragszahlungen ihrer Minijobber zu vereinfachen, kann auf ihrer Webseite der Minijob-Rechner für Arbeitgeber genutzt werden. Die Berechnung erfolgt durch das Anklicken der allgemeinen Fragen zur Sozialversicherung und Eingabe des jeweiligen Gehaltes.

Neben den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung wird abgefragt, ob eine Umlagepflicht zum Ausgleichsverfahren oder eine Insolvenzgeldumlage besteht. Ferner ist es möglich, dass die Pauschsteuer statt der individuellen Einkommensteuer
von den Beschäftigten getragen wird.

Der Minijob-Rechner ist für alle Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen ein wichtiges Instrumentarium, da er verbindlich alle auf den Arbeitgeber zukommenden Kosten übersichtlich darstellt und so dessen Firmenkalkulation erleichtert.

Bildquelle: © wwwebmeister – Fotolia.com

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