Nebenjob am

Sobald man das 18. Lebensjahr vollendet hat, steht einem die ganze Welt offen. Neben der Möglichkeit allein Auto zu fahren, Nachtclubs zu besuchen und völlig legal Alkohol und Zigaretten zu konsumieren, kann auch endlich jeder Nebenjob ausgeübt werden. Doch was ist, wenn man noch nicht alt genug für all diese Dinge ist? Welche Chancen Schüler haben, um sich das Taschengeld aufzubessern, erfahren Sie hier.

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Die rechtliche Grundlage

Laut dem deutschen Gesetz gilt das Verbot für Kinderarbeit. Dem Jugendschutzgesetz zufolge gelten als Kinder all diejenigen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und somit keinen Nebenjob ausüben dürfen.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder im Alter von 13 bis 15 für Arbeiten beschäftigt werden, die sowohl leicht, als auch für Kinder geeignet sind.

Wer sich in der Alterspanne von 15 bis 18 befindet, gilt vor dem Gesetz als Jugendlicher. Allerdings gelten für vollzeitschulpflichtige Jugendliche, die gleichen Regelungen wie für Kinder, da sie laut Jugendschutzgesetz noch als solche zu betrachten sind.

Lediglich während der Schulferien wird diese Regelung außer Kraft gesetzt. In diesem Fall sind Ferienjobs möglich, solange sie pro Kalenderjahr nicht länger als vier Wochen ausgeübt werden und die tägliche Arbeitszeit acht Stunden, bzw. die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet.

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Egal wie alt die arbeitenden Schüler sind und welche Tätigkeit sie ausüben, für sie gelten die gleichen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerregelungen wie für sämtliche andere Arbeitnehmer. Lediglich die Arbeitslosenversicherung entfällt für die Schüler, da es für sie nicht möglich ist, arbeitslos zu werden.

Im Regelfall übersteigt der Verdienst eines Schülers aber nicht die Grenzen eines Minijobs, sodass dessen Regelungen Anwendung finden.

Mögliche Arbeiten für Schüler

Da die Definition leichte und für Kinder geeignete Arbeiten relativ weitläufig zu interpretieren ist, sind hier einige der Beschäftigungsmöglichkeiten aufgelistet, die Jugendliche ausüben dürfen.

Sinnvoll ist es immer die bereits bestehenden Kontakte zu nutzen, um an Arbeit zu kommen. Deshalb sollte in der Nachbarschaft nachgefragt werden, ob irgendwo Hilfe benötigt wird.

Beispielsweise können Schüler die Gartenarbeit ihrer Nachbarn verrichten, wie Rasenmähen, Unkraut zupfen und Blumen pflanzen. Wenn Bedarf besteht können Schüler auch für ältere Mitbürger einkaufen gehen, die selber nicht mehr gut zu Fuß sind oder die schweren Einkäufe nicht selbst tragen können.

Wer selbst einen Hund hat oder besonders gut mit Tieren umgehen kann, kann in der Nachbarschaft einen Hunde-Ausführdienst anbieten.

Viele lokale Zeitschriften und Magazine suchen regelmäßig nach Austrägern. Diese Arbeit kann bereits ab dem 13 Lebensjahr ausgeführt werden und ist in der Regel wesentlich lukrativer als viele andere Verdienstmöglichkeiten der Schüler. Daher ist sie aber auch sehr beliebt und schwer zu bekommen.

Eine ähnliche Arbeit ist das Flyer verteilen, das häufig von Unternehmen oder Geschäften bei Events, Neueröffnungen und Umbauten angeboten wird. Besonders begabte Schüler, die meistens bereits etwas älter sind, können jüngeren Schülern Nachhilfe erteilen und so ihr Taschengeld aufbessern.

Der absolute Klassiker unter den Nebenjobs ist das Babysitten. Allerdings achten Eltern sehr akribisch darauf, wem sie ihr Kind anvertrauen. Deshalb ist es von Vorteil, wenn man einen Babysitter-Kurs besucht und seine Eignung für die Arbeit mit Kindern so bestätigen kann. Angeboten werden solche Kurse von vielen sozialen Einrichtungen, wie den Johannitern, dem Kinderschutzbund und der Arbeiterwohlfahrt, aber auch an der Volkshochschule werden häufig Kurse dieser Art angeboten.

Da es genug Möglichkeiten gibt auf diese Art das Taschengeld aufzubessern, sei an dieser Stelle noch einmal vor unseriösen Angeboten gewarnt. Aufgrund des Jugendschutzgesetzes ist es für Schüler unter 18 kaum möglich in ein richtiges Angestelltenverhältnis zu kommen, deshalb ist eine Suche im Internet wenig hilfreich. Dort sind für Schüler überwiegend unseriöse oder gar illegale Angebote zu finden, auf die unter keinen Umständen geantwortet werden darf.

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