Nebenjob bei Arbeitslosigkeit das müssen Sie beachten
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Wer arbeitslos ist, kann trotzdem einem Nebenjob nachgehen. Die Arbeitsagentur begrüßt jede Art von Erwerbsmöglichkeiten sogar. Doch unter Umständen können Sie nicht das ganze Geld vom Nebenjob behalten. Anteile vom Erwerb werden vom Leistungsbezug abgezogen. Hier gibt es Unterschiede, ob Sie Arbeitslosengeld I oder Hartz IV beziehen.

Übersicht

  • Ein Nebenjob bei Arbeitslosengeld I
  • Ein Rechenbeispiel
  • Ein weiterer Freibetrag
  • Hartz IV und ein Nebenjob
  • Der Freibetrag bei Hartz IV
  • Die Arbeitsstunden im Blick behalten
  • Ein Rechenbeispiel

Ein Nebenjob bei Arbeitslosengeld I

Selbstverständlich können Sie sich Ihr Arbeitslosengeld I auch mit einem Nebenverdienst aufbessern. Alles, was Sie bis zu 165 Euro verdienen, wandert ungekürzt in Ihre Tasche und Sie erleiden bis zu diesen Betrag keine Einbußen.

Übersteigt der Nettoverdienst Ihres Nebenjobs die 165 Euro, wird der übersteigende Betrag mit Ihrem Arbeitslosengeld verrechnet. Wie das genau aussieht, können Sie im Rechenbeispiel nachvollziehen.

Ein Rechenbeispiel

Wenn Sie im Bezug von ALG I stehen und 165 Euro verdienen, können Sie diesen Betrag Ihrem ALG I voll zurechnen. Wenn Sie beispielsweise 400 Euro verdienen, verringert sich das Arbeitslosengeld um den Betrag, der die 165 Euro übersteigt. Die Differenz von 235 Euro (400-165=235) wird von Ihrem Arbeitslosengeld demnach abgezogen.

Einen weiteren Freibetrag

Mehr Geld können Sie nur dazu verdienen, wenn Sie in den letzten achtzehn Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit, neben Ihrem Versicherungspflichtverhältnis mindestens ein Jahr lang einer Nebentätigkeit nachgegangen sind. Berechnet wird der Freibetrag dann nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate.

Hartz IV und ein Nebenjob

Jede Art von Erwerb, dem Sie nachgehen, ist eine Möglichkeit, Ihren Leistungsbezug zu minimieren und deshalb auch erwünscht. Die ersten 100 Euro, die Sie monatlich mit einem Nebenjob verdienen, sind bei Hartz IV anrechnungsfrei. Darüber hinaus, wird der Verdienst, abzüglich des zustehenden Freibetrages, mit Ihrem Leistungsbezug verrechnet.

Der Freibetrag bei Hartz IV

Ein Nebenjob spült Ihnen Geld in die Kassen, auch wenn Sie von der staatlichen Unterstützung Hartz IV leben. Bis 100 Euro dürfen Sie ja bekannter weise Ihren Verdienst behalten. Wenn Sie zwischen 100 und 1.000 Euro mit Ihrem Nebenjob verdienen, greift ein Freibetrag von 20 Prozent.

Liegt Ihr Erwerb schon zwischen 1.000 und 1.200 Euro können Sie einen Freibetrag von 10 Prozent für sich anrechnen. Die Hilfebedürftigen, die Kinder haben, dürfen auch bis zu einem Nebenverdienst von 1.500 die 10 Prozent noch einstreichen.

Die Arbeitsstunden im Blick behalten

Wer nebenbei arbeitet sollte unbedingt die Höchstgrenze an zulässigen Arbeitsstunden nicht überschreiten.

Bei der Arbeitslosigkeit sind nämlich die Stunden, die Sie für Ihren Nebenjob aufbringen maximiert. Wenn Sie mehr als fünfzehn Stunden pro Woche im Nebenjob arbeiten, gelten Sie laut den Vorschriften des Dritten Sozialgesetzbuches nicht mehr als arbeitslos, warnt die Bundesagentur für Arbeit.

Sie verlieren in dem Fall den Anspruch auf Ihren Leistungsbezug.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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