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Die Arbeit eines Notars ist mit viel Verantwortung verbunden. Denn seine Haupttätigkeit liegt darin, Rechtsgeschäfte jeglicher Art zu beurkunden und damit zu besiegeln. Das Wort bzw. die Unterschrift des Notars gilt und ist für vieles Voraussetzung. Wer diesen spannenden und verantwortungsvollen Beruf ausüben möchte, hat einen längeren Weg vor sich: Studium, Staatsprüfungen und Anwärterdienst. Doch sind diese Hürden gemeistert, winken nicht nur ein solides Gehalt, sondern auch langfristige berufliche Perspektiven.

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Übersicht:

  • Berufsbild Notar
  • Aufgaben eines Notars
  • Die Ausbildung zum Notar
  • Gehalt als Notar
  • Berufliche Perspektiven

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Berufsbild Notar

Notare beraten und sorgen vor. Sie sind unparteiisch, unabhängig und verschwiegen. Ihr Ziel ist es, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und gerichtliche Verfahren zu umgehen.

Notare sind also in der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes beraten sie Rechtsuchende und halten deren Willenserklärungen in Form von Rechtsregelungen fest, die alle Beteiligten zufriedenstellen. Nach der Beurkundung der Willenserklärungen leiten sie deren Vollzug ein und überwachen ihn. Dazu wickeln sie den notwendigen Schriftverkehr und ergänzende Rechtsgeschäfte ab. Schwierigkeiten, die beim Vollzug von Urkunden auftreten, räumen sie gegebenenfalls durch das Einlegen von Rechtsmitteln aus.

Notare finden Beschäftigung z.B. in Notariaten oder in Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat.

In der Regeln sind Notare jedoch selbstständig. Dabei können sie in einigen Bundesländern, zum Beispiel Bayern, Rheinland-Pfalz oder Brandenburg, ausschließlich als Notar, in einigen anderen Bundesländern, wie Berlin, Hessen oder Niedersachsen, als Rechtsanwalt und Notar tätig werden. Notare werden dabei immer von den jeweiligen Landesjustizministerien ernannt.

Aufgaben eines Notars

Notare beurkunden Rechtsgeschäfte jeglicher Art und beglaubigen Unterschriften.

So sind Notare zum Beispiel für die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Hypotheken, Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbHs, Testamenten, Erbverträgen, aber auch von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen zuständig. 

Sie beurkunden und bescheinigen auch tatsächliche Vorgänge wie die Identitätsfeststellung und Beglaubigung von Unter- und Abschriften, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen oder die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen. Ferner übernehmen sie Vermögensverwaltungen, Treuhandschaften, Testamentsvollstreckungen sowie Konkurs- oder Vergleichsverwaltungen.

Wesentliche Aufgabe von Notaren ist es, den Willen der Beteiligten zweifelsfrei festzuhalten und auf mögliche rechtliche Tragweiten hinzuweisen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Ausbildung zum Notar

Die Ausübung der Tätigkeit als Notar ist reglementiert und erfordert daher den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation.

Für diese benötigt man:

  • ein mit der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft
  • die Zweite juristische Staatsprüfung
  • einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor/in (Ausbildungsnotariat)
  • die Bestellung durch die Landesjustizbehörde

In einigen Bundesländern können darüber hinaus Rechtsanwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung neben ihrer Anwaltstätigkeit als Notar zugelassen werden. Sie müssen die fachliche Eignung durch das Bestehen der notariellen Fachprüfung nachweisen.

Neben den grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen müssen des Weiteren u.a. folgende Zugangsbedingungen beachtet werden:

  • Bewerber können nicht erstmals zu Notaren bestellt werden, wenn sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist das sechzigste Lebensjahr vollendet haben.
  • Notare sind verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.
  • Wer das Amt als Notar hauptberuflich ausübt, darf grundsätzlich keinen weiteren Beruf ausüben. Nebentätigkeiten sind in begrenztem Umfang erlaubt (z.B. wissenschaftliche, künstlerische oder Dozententätigkeit). Eine Ausnahme bilden hier die in einigen Bundesländern erlaubten Anwaltsnotariate.
  • Voraussetzung für eine Tätigkeit als Anwaltsnotar ist grundsätzlich eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt für verschiedene Auftraggeber, die seit mindestens 3 Jahren ohne Unterbrechung ausgeübt wird. Zudem muss die fachliche Eignung durch das Bestehen der notariellen Fachprüfung nachgewiesen werden. Nach dem Bestehen dieser Prüfung muss jährlich an von den Notarkammern oder Berufsorganisationen durchgeführten notarspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen werden (mindestens 15 Zeitstunden Umfang pro Jahr).
  • Vor der Bestellung zum Notar muss der Bewerber darüber hinaus nachweisen, dass er mit der notariellen Berufspraxis vertraut ist: In der Regel sind nach Bestehen der Fachprüfung 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar zu durchlaufen.

Gehalt als Notar

Angestellte Notare gibt es kaum, da die meisten selbstständig arbeiten und freiberuflich tätig sind.

Es gibt keinen Tarifvertrag für Notare, weder im öffentlichen Dienst noch in der Privatwirtschaft. Über die Höhe von Lohn und Gehalt als Notar kann daher schwer eine grundsätzliche Aussage getroffen werden.

Der Verdienst als Notar kann nur von den Kosten abgeleitet werden, die für diese Tätigkeiten von Klienten bezahlt werden. Bei einem Notar zählt oftmals nicht der Stundensatz, sondern eine Pauschale.

Die Kosten der Notare (Gebühren und Auslagen) sind bundesweit gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Berufliche Perspektiven

Derzeit gibt es in Deutschland rund 7.100 Notare. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren waren es noch rund 2.000 mehr. Die Abnahme hat einen Grund. Denn: Die Anzahl der Notarstellen ist begrenzt, da durch die Bundesländer nur so viele Notare bestellt werden, wie es der Versorgung der Bevölkerung bedarf.

Ist man jedoch einmal zum Notar bestellt worden, geschieht dies auf Lebenszeit. Dadurch ergibt sich eine langfristige und sichere berufliche Perspektive.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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