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Das passiert in der Schweiz, wenn die Rente nicht reicht: Rentner ziehen um ins Altersheim. Kann das wirklich eine Lösung sein?

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Mietkosten sprengen Rentner-Budget

Mehr als 40.000 Rentnerhaushalte in der Schweiz sollen sich ihre Miete nicht mehr leisten können. Dies verkündete Pro Senectute, die in der Schweiz bedeutendste Dienstleistungsorganisation für Senioren und ihre Angehörigen. Die Organisation setzt sich dafür ein, dass in der Schweiz lebende Menschen bis ins höchste Alter ihr Leben mitgestalten können und Wertschätzung erfahren.

Pro Senectute stellt fest, dass es weniger an der Höhe der Mietpreise liege, wenn Rentner nicht mehr aus eigenen finanziellen Mitteln ihre Mieten zahlen können. Ursächlich seien vielmehr die nach oben begrenzten Ergänzungsleistungen (EL).

Insgesamt circa 197.000 Rentner und Pensionäre bezogen im Jahr 2015 zusätzlich zur Alterssicherung Ergänzungsleistungen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Ergänzungsleistungen und Mietzins

Wer in der Schweiz seinen Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt hat, kann unter der Voraussetzung weiterer Bedingungen sogenannte Ergänzungsleistungen (EL) erhalten, sofern er ein so niedriges Einkommen hat, dass er damit selbst grundlegende Lebenskosten nicht decken kann. Meistens handelt es sich dabei um Bezieher einer Rente der AHV beziehungsweise der IV, Empfänger einer Hilflosenentschädigung der IV oder eines Taggeldes der IV von mindestens 6 Monaten.

In den Ergänzungsleistungen ist ein Mietzinsmaximum enthalten. Das Problem: Dieser EL-Mietanteil reicht nur in den beiden Kantonen Jura und Neuenburg aus. In den übrigen Kantonen liegen die Mietzinsmaxima deutlich darüber. Besonders angespannt ist die Situation in den Kantonen Zürich, Zug, Schwyz, Genf und Nidwalden.

Alleinstehende Empfänger von Ergänzungsleistungen bekommen eine Pauschale von maximal 1100 Franken für ihre Bruttomiete angerechnet. Bei einem Ehepaar sind es 1250 Franken.

Durch Sparzwang keine Lebensqualität mehr

Ergänzungsleistungsempfängern bleibt nichts anderes übrig, als die Differenz zwischen den veranschlagten, nach oben gedeckelten Mietkosten und der tatsächlich zu zahlenden Miete durch Einsparungen in anderen Bereichen aufzubringen. So schränken sie sich zum Beispiel beim Essen und bei ihrer Kleidung ein. Genügt dies noch nicht, verzichten sie auf soziale Aktivitäten. Es kommt sogar vor, dass sich Senioren in dieser Situation verschulden.

Rente zu niedrig? Umzug ins Altersheim!

In ihrer Not beschließen nicht wenige Rentner und Pensionäre, ins Altersheim umzuziehen. Werner Schärer, der Direktor von Pro Senectute erklärt dazu, dass ihn Fälle bekannt seien, wo noch rüstige Senioren allein deshalb ins Altersheim umziehen, weil sie schlicht ihre Wohnungsmieten nicht mehr zahlen können.

Dies stehe nicht nur der Auffassung von Pro Senectute entgegen, Senioren ein würdevolles Leben zu ermöglichen, dabei auch frei von Geldsorgen. Ebenso widerspreche dies dem Ziel der Ergänzungsleistung.

Lösung geplant

Laut Pro Senectute legte der Bundesrat schon 2014 einen Vorschlag zur Anhebung der Mietzinsmaxima vor. Die Erhöhung sollte auch differenziert die unterschiedlichen Mietpreise in Zentren, mittelgroßen Städten und ländlichen Regionen berücksichtigen. Jedoch sei die Vorlage aktuell blockiert, da die zuständige Kommission des Nationalrats mehrheitlich die geplante Gesetzesänderung in die ebenfalls geplante Gesamtreform der Ergänzungsleistung einbringen möchte.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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