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Bus, Straßenbahn, U-Bahn – wer im öffentlichen Personennahverkehr tätig ist, bedient genau diese Fahrzeuge. Und zwar als Fachkraft im Fahrbetrieb. Für viele ein Traumberuf. Doch wer als Fachkraft im Fahrbetrieb tätig sein möchte, muss eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Wie diese aussieht und was für ein Gehalt und welche Perspektiven einen anschließend erwarten, erfahren Sie hier.

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Übersicht:

  • Berufsbild Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Aufgaben der Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Ausbildung
  • Form und Dauer
  • Inhalte
  • Zugangsvoraussetzungen
  • Gehalt
  • Während der Ausbildung
  • Nach der Ausbildung
  • Berufliche Perspektiven

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Berufsbild Fachkraft im Fahrbetrieb

Fachkräfte im Fahrbetrieb sind Experten im öffentlichen Personennahverkehr.

Als Fachkraft im Fahrbetrieb ist man in der Regel viel unterwegs. Ob mit dem Stadtbus, der Straßenbahn, S- oder U-Bahn – all diese Fahrzeuge kann man als Fachkraft im Fahrbetrieb bedienen.

Fachkräfte im Fahrbetrieb finden Arbeit bei allen Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs – also zum Beispiel bei Verkehrsbetrieben.
Der Beruf kann dabei aber viel mehr Aufgaben umfassen als „nur“ das Busfahren.

Aufgaben von Fachkräften im Fahrbetrieb

Die Aufgaben in diesem Beruf sind vielfältig: Als Fachkraft im Fahrbetrieb steuert man zum Beispiel Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs – vom Stadtbus über die Straßenbahn bis hin zur U-Bahn.

Auch die Arbeit am Kundenschalter ist nach der Ausbildung möglich. Hier verkauft man Fahrscheine und informiert die Fahrgäste über Preise und Verbindungen.

Nicht zuletzt kann man auch im Büro oder im technischen Service tätig sein: Dann erstellt man etwa die Schichtpläne der Mitarbeiter oder organisiert die Reinigung der Fahrzeuge.

Ausbildung

Wer als Fachkraft im Fahrbetrieb tätig werden möchte, muss eine entsprechende Ausbildung absolvieren.

Form und Dauer

Fachkraft im Fahrbetrieb ist in Deutschland ein anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Nahverkehr (Ausbildungsbereich Industrie und Handel) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf wurde im Jahr 2002 neu eingeführt.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Inhalte

Neben der Qualifizierung zum Führen von (Omni-)Bus, Straßenbahn oder U-Bahn beinhaltet die Ausbildung sowohl technische als auch kaufmännische und Dienstleistungs-Qualifikationen, unter anderem:

  • Beratung von Fahrgästen, Fahrkartenverkauf
  • Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
  • Kaufmännische Betriebsführung
  • Erstellen von Fahrplänen und Disposition des Fahrbetriebes
  • technische Überprüfung und kleinere Wartungsarbeiten an Fahrzeugen

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Fahrzeuge pflegen und warten, Personenverkehr durchführen) sowie in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zugangsvoraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Wer sich für den Beruf interessiert und in der Führerkabine einer U-Bahn oder am Bildschirm der Leitstelle arbeitet, für den gehört der Umgang mit moderner Technik zum Berufsalltag. Als Mitarbeiter im Kundenservice ist Technikwissen dagegen nicht ganz so wichtig.

Wer im Kundenservice arbeitet, sollte aber gut Englisch können. Zum Beispiel um ausländische Touristen über Linien und Fahrpreise zu informieren.
Des Weiteren sollte man auch in Stresssituationen einen kühlen Kopf bewahren können.

Gehalt

Finanzielle Aspekte spielen bei der Berufswahl meist eine wichtige Rolle. Deswegen wollen wir hier erste Orientierungshilfen geben, was man als Fachkraft im Fahrbetrieb während und nach der Ausbildung verdienen kann.

Während der Ausbildung

Das Wichtigste zuerst: Das Ausbildungsgehalt für Fachkräfte im Fahrbetrieb ist nicht einheitlich geregelt. Das liegt zum einen daran, dass Tarife in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch ausfallen, und zum anderen daran, dass auch nicht jedes Unternehmen an diese gebunden ist. Zudem wirkt sich auch die Unternehmensgröße auf dein Gehalt in der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb aus. Denn ein kleines Busunternehmen kann häufig nicht so viel zahlen wie ein großes Unternehmen.

Laut dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) kann eine beispielhafte Ausbildungsvergütung brutto monatlich wie folgt aussehen:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 837
  • 2. Ausbildungsjahr: € 891
  • 3. Ausbildungsjahr: € 941

Nach der Ausbildung

Hat man seine Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen und arbeitet bei Bund oder Kommunen, wird man nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L) bezahlt.

Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 kann das Einstiegsgehalt als Fachkraft im Fahrbetrieb zwischen 2.100 (in der Erfahrungsstufe 1) und 2.400 Euro brutto (in der Erfahrungsstufe 3) liegen, je nachdem, in welche Stufe man bei Beginn der Tätigkeit eingeordnet wird. Zusätzlich zu dem Grundgehalt werden weitere Zulagen, beispielsweise für Wochenend- oder Nachtschichten, bezahlt.

Mit zunehmender Berufserfahrung steigt auch das Gehalt. So liegt der Lohn in Stufe 6 bereits bei etwa 2.700 Euro brutto.

Berufliche Perspektiven

Die beruflichen Möglichkeiten und Aufstiegschancen sind nach der Ausbildung vielfältig.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Güter-/Personenverkehr bis hin zu Marketing.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt für Güterverkehr und Logistik abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Logistik, Supply-Chain-Management erwerben.

Derzeit sind über 50 freie Ausbildungsplätze in diesem Bereich frei.

Bildquelle: © autofocus67 – Fotolia.com

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