Kündigung am

Ob Internet und Telefon, DSL, mobiles Surfen oder Hosting – bei 1&1 gibt es kaum eine Leistung, die ist nicht gibt.
Nichtsdestotrotz kommt es durchaus vor, dass ein anderer Anbieter ein besseres Angebot macht oder man eine Leistung prinzipiell nicht weiter in Anspruch nehmen möchte.

Dann sollte man sich überlegen, ob man DSL und Telefon bei 1&1 nicht dauerhaft kündigen möchte.
Was jedoch gar nicht so ganz einfach ist…

Übersicht:

  • Laufzeit und Kündigungsbedingungen
  • Wie sicher ist die Online-Kündigung über das von 1&1 angebotene Tool?
  • weitere Kündigungswege

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Laufzeit und Kündigungsbedingungen

Die meisten 1&1-Verträge, die DSL und Telefon betreffen, laufen über zwei Jahre – Abweichungen müssen genau in den Vertragsbedingungen angegeben werden.

Besteht auf Kundenseite ein Kündigungswunsch, muss 1&1 diesem entsprechen, solange ihn der Kunde fristgerecht und vollständig einreicht. Das muss er bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit tun.

Zusätzliche Optionen unterliegen entsprechenden Kündigungsfristen, können aber auch unabhängig vom Hauptvertrag aufgelöst werden.

Aber Achtung: Man sollte die dreimonatige Kündigungsfrist nicht unterschätzen! Lässt man zu viel Zeit verstreichen oder weigert sich 1&1, die Kündigung anzunehmen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Und das wäre wirklich ärgerlich.

Wie sicher ist die Online-Kündigung über das von 1&1 angebotene Tool?

Eine Kündigung direkt beim Dienstleister online über ein extra dafür konstruiertes Tool zu erstellen und einzureichen, wirkt definitiv verlockend.
Bei 1&1 entpuppt sich dieser Ansatz über als potenzieller Fallstrick, weil man sich innerhalb einer gewissen Frist telefonisch rückmelden soll – und dieser Vorgang ist nicht rechtens…

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Online-Kündigung über 1&1 funktioniert nicht und wird sogar in den AGB ausgeschlossen. Danach sieht es auf der Website des Unternehmens nur leider nicht aus, so dass viele Kunden die Kündigung unbewusst nicht rechtmäßig einreichen beziehungsweise nicht komplett abschließen und sich dadurch in einem unabsichtlich verlängertem Vertrag wieder finden.

Was man stattdessen tun kann? – Den schriftlichen Weg wählen und unbedingt auf eine Kündigungsbestätigung bestehen!

weitere Kündigungswege

Wer wirklich auf Nummer sicher gehen möchte, schickt das Kündigungsschreiben per Fax oder noch besser per Post als Einschreiben.

In der Kündigung sollte man unbedingt seinen Namen, seine Anschrift, eine weitere Kontaktmöglichkeit, die Vertragsart, die Kundennummer und den Hinweis auf eine Kündigung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt angeben. Auch die persönliche Unterschrift darf nicht fehlen.

Ist man sich nicht ganz sicher, ob man an alle relevanten Daten berücksichtigt hat, kann man ebenso ein extra dafür erstelltes und anerkanntes Online-Formular eines geprüften Drittanbieters verwenden. Einfach ausdrucken, ausfüllen und an folgende Adresse beziehungsweise Faxnummer schicken:

1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Fax: 0721/9608003

Fertig!

Bildquelle: © peshkova – Fotolia.com

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