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Auch dieser Job ist ein echtes Highlight und für viele junge Mädchen bereits der spätere Traumjob. Als Apothekerin kann man nicht nur in der Apotheke arbeiten, sondern auch in vielen anderen Bereichen, die allesamt gut vergütet werden. Was die Aufgaben und Karrieremöglichkeiten sind und wie viel man verdienen kann, das erfahren Sie hier.

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Übersicht:

Berufsbild

  • Aufgaben und Tätigkeitsfeld
  • Chancen und Perspektiven

Lohn und Verdienst

  • Gehalt während der Ausbildung
  • Einstiegsgehalt
  • Gehaltsentwicklung
  • Karrieremöglichkeiten

Ausbildung

  • Wie wird man Apothekerin?

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Das Berufsbild der Apothekerin

Aufgaben und Tätigkeitsfeld

Apotheker und Apothekerinnen sind ausgebildete Fachkräfte für Arzneimittel. Ihr Job ist es, sich insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln zu beschäftigen. Auch die Abgabe unter Beratung an den Verbraucher zählt zu den Haupttätigkeiten der Apothekerinnen.

Um dieser Verantwortung gewachsen zu sein, muss die Apothekerin gut in den Bereichen Galenik, Pharmakologie, Chemie, Physiologie sowie Biologie sein und zudem in Analytik und Biochemie ausgebildet werden. Diese Kenntnisse können im Pharmaziestudium erworben werden.

Die meisten Apothekerinnen arbeiten in einer öffentlichen Apotheke. Allerdings gibt es auch Apothekerinnen, die in Krankenhausapotheken arbeiten, in der öffentlichen Verwaltung (z.B. in Gesundheitsämter, Ministerien oder Zulassungsbehörden) bei Krankenkassen und in der Pharmaindustrie.

Je nach dem, in welchem Bereich man tätig wird, kommen verschiedene Aufgabenbereiche auf einen zu: In der pharmazeutischen Industrie beispielsweise hat man als Apothekerin viel im Bereich der Forschung und Entwicklung von neuen Arzneimitteln zu tun, sowie im Bereich der Herstellung und Prüfung.

Chancen und Perspektiven

Die Chancen auf dem Berufsmarkt als Apothekerin stehen gut! Die Pharmaindustrie ist eine der tragenden Wirtschaftsbereiche in Deutschland. Alle Menschen brauchen Medikamente und Arzneimittel. Dabei ist es nahezu egal, in welchem Bereich man letztendlich als Apothekerin tätig wird – ob in der Entwicklung der Medikamente oder im Verkauf – gebraucht werden Mitarbeiter an allen Ecken und Enden.

Allein 2013 gab es in Deutschland mehr als 60.000 berufstätige Apotheker – davon sind fast 70 Prozent Frauen. Wer also noch auf der Suche nach einem Studium oder einer Umschulung ist, der wird in diesem Bereich gute Chancen haben.

Lohn und Verdienst

Gehalt während der Ausbildung

Da es sich bei der Ausbildung um ein Studium handelt, an welches ein Praxisjahr angeschlossen wird, verdient man während des Pharmaziestudiums noch kein Geld. Im Praxisjahr allerdings erhält die auszubildende Apothekerin laut Tarifvertrag 750 Euro brutto Ausbildungsgehalt im ersten Halbjahr und 880 Euro brutto im zweiten Halbjahr. Diese Gehälter beziehen sich auf einen Tarifvertrag (Stand 2014) und gelten lediglich als Mindeststandards. Die zuständige Gewerkschaft für den Tarifvertrag ist die Adexa.

  • Aufbaustudium min. 8 Semester: keine Vergütung
  • Erstes Halbjahr Praxisjahr:  ca. 750 Euro brutto pro Monat
  • Zweites Halbjahr Praxisjahr:  ca. 880 Euro brutto pro Monat

Einstiegsgehalt

Beim Einstiegsgehalt kommt es immer darauf an, in welchem Unternehmen man einsteigt, und in welchem Bereich man tätig wird. Beim Unternehmen selbst entscheiden die folgenden Parameter, welche Höhe das Gehalts haben wird: Größere Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern häufig mehr Geld als kleinere. Auch die Lage innerhalb Deutschlands entscheidet häufig darüber, wie viel man verdient. Im Osten verdient man tendenziell weniger, als im Westen Deutschlands.

Im Durchschnitt verdienen angestellte Tarifgebundene Apotheker im ersten Berufsjahr knapp 3.300 Euro brutto pro Monat, wenn Sie mit 40 Stunden pro Woche arbeiten. Außertarifliche Gehälter sind mit den Leitern der Betriebe frei verhandelbar. Allerdings lässt sich laut Statistiken sagen, dass in der Pharmaindustrie Einstiegsjahresgehälter von rund 40.000 bis 50.000 Euro üblich sind. Wer promoviert hat, der steigt sogar mit 50.000 bis 60.000 Euro ein.

Gehaltsentwicklung

Je länger man als Apothekerin tätig ist, desto mehr kann man verdienen. Wer beispielsweise über einen Tarif angestellt ist, der kann steigert sein Gehalt mit den Jahren bis zu einem Niveau von 3.900 Euro brutto monatlich ab dem 11ten Berufsjahr.

Karrieremöglichkeiten

Mit der richtigen Weiterbildung kann man als Apothekerin Stufe um Stufe auf der Karriereleiter voranrücken. Hierzu gibt es viele verschiedene Möglichkeiten:

Einige Universitäten bieten an, dass man nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens eine Diplomarbeit anknüpfen kann. Hierfür hat man sechs Monate Zeit. Mit der erfolgreichen Abgabe sichert man sich den Titel als Diplom-Pharmazeut.

Ebenfalls angeboten von Universitäten werden Studiengänge zum Bachelor beziehungsweise Master. Die Studiengänge dauern in der Regel ein Jahr.

Wer möchte, kann sogar nach Abschluss des zweiten Staatsexamens eine Promotion anschließen. Die Promotion dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. Das Gehalt steigert sich mit einem Doktortitel natürlich enorm um teilweise mehr als 20 Prozent.

Ausbildung

Wie wird man Apothekerin?

Um Apothekerin zu werden ist eine pharmazeutische Ausbildung in Deutschland notwendig. Die gesetzlichen Grundlagen dieser Ausbildung bilden die Apothekenordnung und die Approbationsordnung für Apotheker.

Die Ausbildung zur Apothekerin beginnt mit einem Studium zur Pharmazie an einer Universität. Das Studium umfasst mindestens acht Semester, also vier Jahre. Nach dem Studium folgt ein praktisches Jahr. In diesem Praxisjahr müssen mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden. Die restliche Zeit kann die angehende Apothekerin zum Beispiel in einer Krankenhausapotheke oder aber in der pharmazeutischen Industrie ablegen.

Nachdem man sein drittes Staatsexamen abgelegt hat, kann man die Approbation beantragen. Diese berechtigt einen dann zur Ausübung des Apothekerberufs.  Außer dem dritten Staatsexamen benötigt man dafür noch eine ärztliche Bescheinigung, dass man auch gesundheitlich für die Ausübung des Berufs als Apothekerin geeignet ist, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Erst dann, wenn die Approbation erteilt worden ist, darf man sich Apotheker nennen.

Bildquelle: © Kadmy – Fotolia.com

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