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In diesem Artikel widmen wir uns einem weiteren wichtigen Thema, das so ziemlich jeden betrifft oder zumindest einmal betreffen könnte. Bevor man zum handlungsunfähigen Pflegefall wird, sollte man einige wichtige Entscheidungen schriftlich festhalten, um später nicht vor einer großen Enttäuschung zu stehen, an der man nichts mehr ändern kann. Hier zeigen wir Ihnen, was die Betreuungsverfügung ist und worauf Sie bei der Betreuungsverfügung unbedingt achten sollten. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Was ist eine Betreuungsverfügung?
  • Was wird in einer Betreuungsverfügung geregelt?
  • Was muss man beim Verfassen einer Betreuungsverfügung unbedingt beachten?
  • Wo bewahrt man eine Betreuungsverfügung am besten auf?
  • Ab wann kann eine durch die Betreuungsverfügung benannte Person handeln?
  • Kombination aus Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Achtung: Missbrauch von Vorsorgevollmacht kann durch Betreuungsverfügung vorgebeugt werden
  • Wann wird die Betreuungsverfügung erforderlich?

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Was ist eine Betreuungsverfügung?

Jeder kann einmal in ernste Situation kommen, nicht mehr eigenständig handeln, teilweise auch schon nicht mehr richtig denken zu können. Dies ist ein äußerst tragisches Schicksal, dass schon viele Personen selbst im mittleren Alter ereilt – nicht nur im hohen Alter. Früh passieren kann so etwas vor allem nach einem Unfall, nach einem Schlaganfall oder auch bei Demenz.

Mit einer Betreuungsverfügung kann der Ersteller dieser Verfügung für den Fall vorsorgen, dass er oder sie selbst später einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, eigenständig zu handeln oder zu entscheiden. Im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit ist so nämlich vorgesorgt.

Eine sogenannte Betreuungsverfügung wird dabei immer an das für die Betreuuerbestellung zuständige Betreuungsgericht geschickt, welches ein Teil des Amtsgerichts ist. Später wird es auch dem zukünftigen Betreuer zugeschickt. Der Betreuer ist dann an die Betreuungsverfügung gebunden und muss sich nach dieser richten, sofern diese dem Wohl des betroffenen nicht schadet.

Was wird in einer Betreuungsverfügung geregelt?

Die Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung. In einer solchen Willensäußerung kann jemand für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge an seinen späteren (möglichen) Betreuer sowie verschiedne Wünsche äußern.

Auch Anweisungen zur Wahrnehmung verschiedener Aufgaben können der Inhalt einer solchen Betreuungsverfügung sein. Es kann hierin auch geregelt sein, wo sich der Ort der Pflege befinden soll, wie die Art der Versorgung sein soll, wie es um Geschenke an Freunde und Angehörige steht oder ähnliches.

Besonders wichtig bei der Betreuungsverfügung

Besonders wichtig bei einer Betreuungsverfügung ist, dass sie so präzise wie nur möglich formuliert wird. Das sollte aus dem Grund geschehen, dass es möglichst wenig Spielraum für Fehlinterpretationen des Geschriebenen gibt. Die Wünsche müssen später nämlich vom zukünftigen Betreuer unter Beachtung des Wohls des Betroffenen und der Zumutbarkeit für den Betreuer ausgeführt werden.

Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird die Betreuungsverfügung vom Betreuungsgericht kontrolliert. Wenn der Betroffene zum Beispiel eine bestimmte Person als Betreuer ausschließen möchte, muss das Betreuungsgericht hierauf Rücksicht nehmen.

Was muss man beim Verfassen einer Betreuungsverfügung beachten?

Nun gibt es noch einige Dinge, die man wissen sollte, bevor man eine Betreuungsverfügung befasst. Diese Dinge möchten wir Ihnen in diesem Abschnitt mit an die Hand geben:

Muss man zum Verfassen einer Betreuungsverfügung noch geschäftsfähig sein?

Eine Geschäftsfähigkeit ist zum Verfassen einer Betreuungsverfügung nicht notwendig. Es reicht vollkommen aus, wenn man seinen natürlichen Willen erklärt, welcher die tatsächlichen Wünsche, Absichten, Wertungen oder Handlungsintentionen umfasst.

Handelt es sich bei der Betreuungsverfügung um eine juristische Erklärung?

Nein, bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um keine juristische Erklärung. Bei der Vorsorge vollmacht hingegen schon. Um allerdings dennoch möglichen Streit oder Zweifel auszuschließen und zu vermeiden, sollte man die Betreuungsverfügung besser in einem noch geschäftsfähigen Gesundheitszustand verfassen.

Wie muss eine Betreuungsverfügung verfasst werden?

Eine fest vorgeschriebene Form für die Betreuungsverfügung gibt es im Moment noch nicht. Allerdings empfiehlt sich ganz klar die Schriftform für die Betreuungsverfügung. Hier sollten Sie mit Ort und Datum anmerken, zu welchem Zeitpunkt Sie das Dokument verfasst haben. Außerdem sollte die Betreuungsverfügung natürlich auch unterschrieben werden.

Wo bewahrt man eine Betreuungsverfügung am besten auf?

Die Betreuungsverfügung ist fertig verfasst, doch was nun? Wo sollte man die Betreuungsverfügung am besten aufbewahren, damit Sie zum richtigen Zeitpunkt in Kraft treten kann?

Grundsätzlich sollte die Verfügung so aufbewahrt werden, dass der Betroffene selbst sowie seine Angehörigen jederzeit Zugriff auf diese haben. Hierbei sollte man insbesondere darauf achten, dass man alle Personen über die Ort der Aufbewahrung informiert, damit diese im gesetzten Fall das Dokument aufgreifen können.

Beispielhafte Orte zum Unterbringen einer Betreuungsverfügung

Als Aufbewahrungsort wären unter anderem der Schreibtisch denkbar, die Brieftasche oder ein Hinweis in der Brieftasche mit dem Aufbewahrungsort der Betreuungsverfügung. Wichtig ist hierbei, dass im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit das Betreuungsgericht unverzüglich über eine vorliegende Betreuungsverfügung aufgeklärt wird.

Gibt es Gesetze oder Anweisungen zur Aufbewahrung einer Betreuungsverfügung?

Die meisten Bundesländer überlassen die Aufbewahrung jedem Einzelnen für sich. Allerdings gibt es auch einige Bundesländer in Deutschland, in denen auch die Möglichkeit besteht, die Betreuungsverfügung bei dem für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht aufbewahren zu lassen.

Solche Bundesländer sind derzeit Bayern, Hessen, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Tipp: Das Vorliegen einer Betreuungsverfügung kann auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer angegeben werden.

Ab wann kann eine durch die Betreuungsverfügung benannte Person handeln?

Eine Betreuungsbeifügung berechtig eine benannte Person natürlich nicht sofort zum Handeln. Er die Bestellung durch das Betreuungsgericht ermächtig die benannte Person zum Handeln. Nur so kann die notwendige Grundlage geschaffen werden.

Kombination aus Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht zusammen erstellt werden. Das ist insbesondere dann zu raten, wenn eine spätere Unwirksamkeit einzelner Punkte in der Vorsorgevollmacht eintreffen sollte. So kann ein solches Desaster verhindert werden. Der Verfugende kann somit später seine höchstpersönlichen Wünschen in Ergänzung durch die Betreuungsverfügung mitteilen.

Übrigens: Entsprechende Musterformulare einer Betreuungsvollmacht erhalten Sie beispielsweise bei den Wohlfahrtsverbänden oder bei den Krankenkassen. Auch im Internet gibt es zahlreiche Musterformulare, die man nutzen kann.

Achtung: Missbrauch von Vorsorgevollmacht kann durch Betreuungsverfügung vorgebeugt werden

Leider kommt es im Zusammenhang mit einer Betreuungsvollmacht immer wieder zu Missbrauchsfällen. Mithilfe einer Betreuungsverfügung sind solche Missbrauchsfälle eher selten.

Aus diesem Grund sollten auch wirklich nur Personen durch eine Betreuungsverfügung bemächtigt werden, zu denen die betroffene Person ein absolut positives Vertrauensverhältnis hat. Immer wieder bestätigt das Bundesjustizministerium Vorfällen, bei denen Vorsorgevollmachten zum Missbrauch der Bevollmächtigung führten. Eine Betreuungsverfügung ist daher um einiges sicherer.

Eine Vorsorgevollmacht schützt also nicht vor Missbrauch der Vollmacht, eine Betreuungsverfügung hingegen kann einen Missbrauch vorbeugen.

Wann wird die Betreuungsverfügung erforderlich?

Tatsächlich kann der Ernstfall bei jeder Person eintreten. Eine Betreuungsverfügung kann schließlich für jede einzelne Person sinnvoll sein. Da man auch nicht vorhersagen kann, wann man von einem Unfall betroffen sein wird oder schwere Erkrankungen zur Pflegenotwendigkeit beitragen, kann schnell die Situation eintreten, dass man ohne Betreuungsverfügung dasteht und handlungsunfähig ist.

Erforderlichenfalls wird das zuständige Amtsgericht oder Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Auf ein solches Verfahren kann man vorher natürlich Einfluss nehmen, wenn man zuvor eine Betreuungsverfügung verfasst hat.

Einen richtigen Zeitpunkt, an dem die Betreuungsverfügung verfasst werden sollte, gibt es natürlich nicht. Besser zu früh, als zu spät.

Kurz und kompakt – das sollte die Betreuungsverfügung enthalten

  • wer soll zum Betreuer bestellt werden und wer nicht?
  • wo soll der Wohnsitz des Betreuten sein?
  • Dinge, die auch inhaltlicher Bestandteil einer Patientenverfügung sein könnten
  • in einem eingeschränkten Umfang auch der Umgang mit Finanzen, Geschenken oder ähnlichem

Bildquelle: © nmann77 – Fotolia.com

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