HEIMARBEIT UNFALLVERSICHERT

Ist Heimarbeit unfallversichert?

Im Zeitalter des Internets verlagert sich die normale Büroarbeit immer mehr nach Hause. Auch wenn es dadurch zu einer Überschneidung zwischen dem Privatleben und dem Beruf kommt, erfreut sich die Arbeit von zu Hause aus immer größerer Beliebtheit. Die Heimarbeit oder auch als Home Office bezeichnete Ausübung von verschiedenen Bürotätigkeiten wird von vielen sogar für wesentlich produktiver gehalten als die übliche Arbeit im Büro. Selbstverständlich fällt unter den Begriff der Heimarbeit nicht nur die normale Büroarbeit, sondern zum Beispiel auch das Zusammenstecken von Kugelschreibern. Wie bei jeder anderen Arbeit kann es auch während der Heimarbeit zu Unfällen kommen.

Grundsätzlich gesehen ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) versichert. Diese Versicherung ist sowohl einkommensunabhängig als auch unabhängig von der Anstellungsdauer. So eine Unfallversicherung greift bei allen Unfällen, die dem Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause oder während der Arbeit widerfahren. Sie finanziert die Behandlung und Rehabilitation aller Verletzungen, die am Arbeitsplatz entstanden sind. Wie genau sieht es aber bei der Arbeit als Heimarbeiter aus?

Auch als Heimarbeiter, der Heimarbeit im klassischen Sinne verrichtet, ist man über die DGUV versichert. Laut dem Bundesverband der Unfallkasse e.V. sei man bei allen Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen, versichert. Eine genauere Definition dieser Tätigkeiten ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Genauso wie andere Arbeitnehmer ist man somit bei allen dienstlichen Aufgaben, die man im Arbeitszimmer verrichtet, gesetzlich versichert.

Des Weiteren greift auch auf dem Weg zwischen dem Heimarbeitsplatz zum Arbeitgeber oder zurück der Versicherungsschutz. Auch Unfälle, die beim Transportieren oder Instandhalten eines Arbeitsgerätes wie zum Beispiel einem Drucker geschehen, sind abgesichert. So kann ein defekter Computer bedenkenlos zur Reparatur gebracht werden. Weiterhin fallen auch Dienstreisen oder der Besuch einer Konferenz unter die gesetzliche Unfallversicherung. In beiden Fällen gilt die Versicherung ab dem Punkt, an dem man die Haustür verlässt.

Die Lücken der Unfallversicherung bei der Heimarbeit finden sich vielmehr bei dem Versicherungsschutz im Wohnraum. Solange der Sturz über das Druckerkabel oder den Aktenbehälter im Arbeitszimmer geschieht, ist der Heimarbeiter gesetzlich versichert. Geschieht dieser Unfall aber außerhalb des Arbeitszimmers, greift der Versicherungsschutz nicht mehr. Somit ist die Pause in der Küche oder der Gang zum Badezimmer nicht versichert. Weiterhin besteht keine Unfallversicherung, wenn man für private Belange seine Arbeit unterbricht. Dies ist ein großer Unterschied zu der gesetzlichen Unfallversicherung der Arbeitnehmer, die in den Räumen ihrer Arbeitgeber arbeiten.

In dem Unternehmen selbst sind die Arbeitnehmer auch auf dem Weg in den Pausenraum oder sogar außerhalb des Firmensitzes während ihrer Mittagspause versichert. Bei der Heimarbeit endet der Schutz an der Tür des Arbeitszimmers. Ausnahmen gelten nur, wenn der Heimarbeiter innerhalb seines häuslichen Privatbereiches ein berufliches Telefonat annehmen muss. Genauer gesagt außerhalb seines Arbeitszimmers ein Arbeitsmittel nutzen muss, darunter fällt auch die Annahme der Geschäftspost.

Zur Vermeidung von Versicherungsproblemen wird deshalb angeraten, sich ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Weiter wird eine zusätzliche private Unfallversicherung empfohlen, die einen Versicherungsschutz unabhängig von dem Ort des Unfalls bietet.       

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