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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhinderte kurzfristig die Abschiebung eines als islamistischen Gefährder eingestuften 18-jährigen aus Bremen stammenden Mannes in sein Geburtsland Russland. Er soll schon auf dem Weg aus der Abschiebehaft zum Flughafen gewesen sein, als die Entscheidung eintraf. Ihm wird vonseiten der Behörden ein Terroranschlag zugetraut. Ob der Mann doch noch abgeschoben wird, soll in den kommenden Monaten erneut entschieden werden.

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