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In finanziell nicht so gut ausgestatteten Familien stellt das Kindergeld eine wichtige Einkommensquelle dar. Deshalb ist es wichtig, wann das Kindergeld ausgezahlt wird. Wir informieren Sie darüber, mit welchen Terminen für die Kindergeldauszahlung im Jahr 2017 Sie rechnen können.

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Kindergeld-Auszahlungstermine für 2017  Mutterschaftsgeld-Rechner 2017

Alles übersichtlich in einer Grafik aufgelistet:

kindergeld auszahlungstermine 2017

Grundsätzliches zur Überweisung des Kindergelds

Wenn Termine für die Überweisung des Kindergelds angegeben werden, dann handelt es sich dabei um die Tagen, an denen die Familienkasse die Überweisungen beauftragt. Bis das Geld bei Ihnen auf dem Konto ankommt, können je nach Bank noch ein bis zwei Werktage vergehen.

Mutterschaftsgeld-Rechner

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Zählkinder

Für die Berechnung des Kindergelds müssen Sie wahrscheinlich auch die so genannten Zählkinder angeben. Bei Zählkindern handelt es sich um ein Phänomen, das in Patchwork-Familien anzutreffen ist. Es sind solche Kinder, für die Sie kein Kindergeld bekommen, weil eine andere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft dafür der Empfänger ist. Meist ist das der Lebensgefährte, der diese Kinder in die Gemeinschaft mit eingebracht hat.
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Die Zählung der Kinder richtet sich nach der Geburt.

Zählkinder sind wichtig, weil es in Deutschland auch darauf ankommt, ob es sich um das 1., das 2. oder das 3. Kind handelt und so weiter. Wenn also zwei Kinder von Ihrem Lebenspartner als Zählkinder dazugerechnet werden, bekommen sie für Ihr Kind mehr Kindergeld.

Die Kindergeldnummer

Wann das Kindergeld ausgezahlt wird, richtet sich grundsätzlich nach der Kindergeldnummer, die Ihnen zugeteilt wurde. Je niedriger die Nummer, desto früher erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes. Dabei gibt es aber immer eine Lücke direkt um den Monatswechsel herum. Typischerweise beginnt die Auszahlung des Kindergelds um den 6. oder 7. Tag eines Monats herum und endet am 22.

Auszahlung des Kindergelds für Beamte

Wenn Sie ein Angestellter des Öffentlichen Dienstes sind, dann erhalten Sie das Kindergeld von der Besoldungsstelle. Das bedeutet, dass es der Einfachheit halber direkt mit dem Lohn ausgezahlt wird.

Kindergeld rückwirkend auszahlen lassen

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen, können Sie das Kindergeld für bis zu vier Jahre rückwirkend auszahlen lassen. Erst danach beginnt die Verjährungsfrist. Wenn Sie Kindergeld beantragen, sind Sie mitteilungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie aktuelle Änderungen bei Ihren Familienverhältnissen (zum Beispiel wenn das Kind sein eigenes Geld verdient) mitteilen müssen. Bei einem nachträglichen Antrag sollten Sie deswegen alle nötigen Unterlagen vorliegen haben.

Höhe des Kindergelds

Die Höhe des Kindergelds ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt zurzeit (2016) mindestens 190 Euro (jeweils für das erste und zweite Kind). Für das dritte Kind erhalten Sie monatlich 196 Euro und für alle weiteren Kinder 221 Euro.

Im Jahr 2009 wurde zudem ein Einmalbetrag von 100 Euro pro Kind ausgezahlt.

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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