Nachtpflege und Tagespflege stehen jedem pflegebedürftigen Menschen zu, der diese braucht, um seinen Alltag menschenwürdig zu bestehen. Die Nachtpflege stellt besondere Anforderungen an das Pflegepersonal. Hier fassen wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammen, damit Sie einen Überblick über die Nachtpflege bekommen.
Überblick:
- Arten der Nachtpflege
- Technische Hilfsmittel
- Fahrdienste
- Vorteile der Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung
- Übernahme der Kosten
- Voraussetzungen
- Geeignete Pflegeheime
- Andere Formen der Teilzeitpflege
- Dauer der Nachtpflege
- Zu beachten
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Arten der Nachtpflege
Grundsätzlich gibt es drei Arten der Nachtpflege für pflegebedürftige Personen:
- die ambulante Betreuung durch einen Pflegedienst
- die ambulante Betreuung durch einen Angehörigen
- der Aufenthalt in einer Betreuungseinrichtung während der Nachtstunden
Offiziell spricht man bei letzterem von teilstationärer Versorgung. Hierbei ist die betroffene Person für einen Teil des Tages, tagsüber oder nachts, stationär untergebracht.
Kleinere Pflegedienste haben oftmals nicht das nötige Personal, um die ambulante Betreuung eines Pflegebedürftigen in den Nachtstunden zu gewährleisten, weshalb diese Art der Betreuung besonders große Schwierigkeiten verursachen kann.
Auch pflegende Angehörige haben oft Probleme über einen längeren Zeitraum hinweg die Nächte bei einem pflegebedürftigen Angehörigen zu verbringen. Leben diese allein, bleibt nur die Möglichkeit eine Betreuungseinrichtung für die Nacht zu finden. Dabei muss man allerdings den Aufwand für den Transport und die ungewohnte Situation für die pflegebedürftige Person bedenken.
Technische Hilfsmittel
Die Situation nachts allein zu sein, wird von vielen älteren und pflegebedürftigen Menschen als beängstigend empfunden. Auch wenn sie in den meisten Fällen keine Hilfe brauchen, um die Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen, kann die Angst so stark sein, dass sie sich weigern nachts allein zu bleiben.
Durch einfache technische Maßnahmen ist es möglich Ihnen diese Angst zu nehmen. Manchmal reicht schon ein Telefon neben dem Bett oder ein Alarmknopf, mit dem man im Bedarfsfall Hilfe holen kann.
Liegt aber eine akute Gefährdung vor, sollte man sich nicht auf diese Hilfsmittel verlassen, vor allem wenn die Reaktionszeit nach der Kontaktaufnahme zu lang ist.
Fahrdienste
Wenn die Unterbringung in einer Betreuungseinrichtungen die beste Lösung ist, dann findet man relativ leicht einen Fahrdienst, der die pflegebedürftige Person dort hinbringt und auch wieder abholt.
Ideal ist es, wenn sich Freunde oder Verwandte darum kümmern können, denn es reicht nicht, einfach nur ein Taxi zu rufen. Es muss sich um eine vertrauenswürdige Person handeln, der man auch den Wohnungsschlüssel aushändigen kann, die weiß was die pflegebedürftige Person braucht und zu der sie Vertrauen hat.
Für Rollstuhlfahrer und bettlägerige Personen brauchen Sie einen Fahrdienst, der mit dem passenden Fuhrpark und gegebenenfalls mit der notwendigen Personen-Transportlizenz ausgestattet ist.
Vorteile der Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung
Die vorübergehende nächtliche Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung dient nicht selten als Vorstufe zur stationären Unterbringung im Pflegeheim. Pflegebedürftige Personen können sich so langsam an die neue Umgebung gewöhnen und ihre Angehörigen können herausfinden, wie die Heimunterbringung angenommen wird.
Andererseits ist auch vielen pflegebedürftigen Personen bewusst, dass es sich hier nur um eine Vorstufe zu einer dauerhaften Unterbringung handelt. Deshalb nehmen sie die Nachtpflege nur unter großen Vorbehalten oder überhaupt nicht an.
Für Angehörige ergibt sich auf jeden Fall der große Vorteil, dass sie selbst nachts Erholung finden und damit wieder mehr Kräfte für die Betreuung ihrer Angehörigen tagsüber haben.
Übernahme der Kosten
Bei einer teilstationären Unterbringung werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen, inklusive Behandlungs- und Transportkosten. Nur die Aufwendungen für die Verpflegung müssen, soweit gegeben, aus privater Hand bezahlt werden.
Darüber hinaus ist es möglich, dass man zusätzliche Angebote wahrnimmt, die dann natürlich ebenfalls privat gezahlt werden müssen.
Die Höhe der Leistungen für die teilstationäre Pflege beträgt für die Pflegestufe 1 bis zu 450 Euro, für die Pflegestufe 2 bis zu 1.100 Euro und für die Pflegestufe 3 bis zu 1.500 Euro.
Voraussetzungen
Teilstationäre Pflege wird dann gewährt, wenn die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann oder zusätzlich erforderlich ist. Dabei können die Leistungen mit weiteren Pflegedienstleistungen kombiniert werden. Der Gesamtanspruch besteht dabei maximal im 1,5-fachen des Pflegesachleistungsbetrags, der für die jeweilige Pflegestufe gilt.
Geeignete Pflegeheime
Für die teilstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim ist es wichtig, dass dieses auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person eingehen kann. Bei körperlich eingeschränkten Personen herrschen ganz andere Voraussetzungen als bei Demenzkranken.
So kann es zum Beispiel sein, dass eine demente Person häufig aufwacht oder Nacht und Tag überhaupt nicht mehr unterscheiden kann und deshalb intensiv betreut werden muss.
Andere Formen der Teilzeitpflege
Die Regelungen für Personen, die Angehörige selbst pflegen, seehen es vor, dass die Pflege auch dann gesichert werden kann, wenn diese Personen in den Urlaub fahren oder anderweitig verhindert sind.
Wenn das der Fall ist, spricht man von der so genannten Verhinderungspflege. Darauf haben sich auch ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen eingestellt. Deshalb finden Sie teilweise Pflegeheime, die Kapazitäten für einen ein- bis zweiwöchigen Aufenthalt anbieten oder pflegebedürftige Personen über das Wochenende aufnehmen.
Seltener werden andere Konzepte wie zum Beispiel längere Ausflüge angeboten, bei denen die pflegebedürftigen Personen in Hotels oder anderen geeigneten Unterkünften untergebracht werden.
Dauer der Nachtpflege
Üblicherweise dauert die Nachtpflege von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Die meisten Einrichtungen sind aber so flexibel, dass die individuellen Unterbringungszeiten davon abweichen können. Sie sollten sich zuvor erkundigen, was das für die Abrechnung bedeutet und ob Sie dadurch unter Umständen Zusatzkosten haben.
Zu beachten
Wenn eine Pflegeeinrichtung einen Vertrag mit einer Pflegekasse hat, zahlt diese nur 80 % des Höchstbetrages. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen auf bestimmte Leistungen verzichten oder selbst etwas zuzahlen müssen. Lassen Sie sich am besten vor Ort beraten, welche Bedingungen gelten und wie Sie Ihren Angehörigen am besten pflegen.
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