400 EURO JOB STEUERERKLÄRUNG

Der 400 Euro Job: Besonderheiten und steuerliche Behandlung.

Im Regelfall muss jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben. 400 Euro Jobs sind allerdings steuer- und sozialversicherungsfrei, weshalb diese nicht in der Steuererklärung aufgelistet werden müssen. Alle sozialversicherungsfreien Jobs müssen generell nicht angegeben werden. Die Pauschalen für die Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber abgeführt. Zu Beginn der Tätigkeit werden Sie von Ihrem erhalten Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rente.

Diese Rentenversicherungsansprüche können bei Bedarf sogar noch aufgestockt werden. Der 400 Euro Job kann auch dann ausgeübt werden, wenn der Arbeitnehmer einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht und den Minijob nur nebenbei ausübt. Falls jedoch ein weiterer 400 Euro Job angenommen wird, wird dieser zu der Hauptbeschäftigung dazugerechnet, wodurch er versicherungspflichtig wird.

In diesem Fall müssen auch Krankenkassenbeiträge sowie Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden. Der Minijob der als erstes angenommen wurde, bleibt jedoch weiterhin versicherungsfrei. Als Merksatz gilt, dass ein 400 Euro Job nur dann in der Steuererklärung angegeben werden muss, wenn das Einkommen 400 Euro überschreitet.

Grundsätzliches zum 400 Euro Job und der Steuererklärung.

Grundsätzlich muss der 400 Euro Job nicht in der Steuerklärung angegeben werden. Sogar dann, wenn der Arbeitnehmer diesen nur nebenbei ausübt und hauptberuflich einer anderen Tätigkeit nachgeht. Die Steuerklärung muss nur dann ausgeübt werden, wenn das Einkommen 400 Euro überschreitet. Allerdings müssen zusätzlich zu dieser Faustregel Sonderbedingungen beachtet werden.

Rentner, Tagesmütter, Studenten und Übungsleiter unterliegen beispielsweise anderen gesetzlichen Regelungen als konventionelle Arbeitnehmer. Im Regelfall können Sie sich jedoch darauf verlassen, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Im Notfall werden Sie vom Finanzamt schriftlich dazu aufgefordert.

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