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Wer eine berufliche Laufbahn als Beamter anstrebt, hat verschiedene Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowohl an der Berufsschule als auch an der Fachhochschule. In diesem Artikel informieren wir Sie näher zu den unterschiedlichen Optionen der Beamtenausbildung. Lesen Sie einfach weiter!

Übersicht

  • Arbeiten im öffentlichen Dienst
  • Stufen im öffentlichen Dienst
  • Beamtenstatus
  • Beamtenausbildung – Gehalt & Perspektiven
  • mittlerer Dienst
  • gehobener Dienst
  • höherer Dienst
  • Ausbildungsplätze & Arbeitgeber finden

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Arbeiten im öffentlichen Dienst

In 2014 waren 1,6 Millionen Beamte und Richter in Deutschland im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sie arbeiteten in verschiedenen Bereichen für den Staat, ob auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene. Die Aufgaben und Tätigkeiten der Beamten sind folglich sehr unterschiedlich.

Stufen im öffentlichen Dienst

Wie in vielen Berufen und Branchen kann man auch als Beamter in verschiedenen Karrierestufen verweilen.

Im öffentlichen Dienst gelten vier Stufen:

  • einfacher Dienst
  • mittlerer Dienst
  • gehobener Dienst (unterteilt in nichttechnischer und technischer Dienst)
  • höherer Dienst

Diese vier Stufen kann man unabhängig von seiner Erstausbildung, von seinem Fachbereich oder Arbeitgeber durchlaufen und erklimmen. Vorausgesetzt ist lediglich, dass der Beamte die erforderlichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen vorweisen kann.

Der einfache Dienst setzt lediglich einen Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Bildung voraus. Ausbildungsplätze für diese Qualifikationsebene – wie der einfache Dienst in einigen Ländern genannt wird – gibt es heutzutage nahezu nicht mehr. Für den mittleren Dienst muss man mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können.

Im gehobenen Dienst und im höheren Dienst arbeiten dann jene Beamte, die außerdem einen Bachelor-Abschluss bzw. einen Master-Abschluss vorweisen können.

Beamtenstatus

Gemeinhin gilt das Leben als Beamter als einfach, aber sehr lohnenswert. Der Grund hierfür liegt in der Regel im (relativ) hohen Gehalt für Beamten und in den überschaubaren Arbeitszeiten gegenüber anderen Branchen und Wirtschaftsbereichen. Als Beamter – Beschäftigter im Staatsdienst – soll man aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht in Versuchung kommen, sich bestechen zu lassen.

Daher das höhere Gehalt – ein deutlicher Vorteil des Beamtenstatus. Ein weiteres Privileg ist, dass Beamten in der Regel nicht gekündigt werden können, sofern nicht etwa eine Verurteilung aufgrund einer Straftat vorliegt (Freiheitsentzug von zwölf und mehr Monaten). Die Entlassung muss dann beantragt werden.

Übrigens: Beamter ist nicht gleich Beamter. Das Beamtenverhältnis kann unterschiedliche „Formen“ annehmen – Beamter auf Widerruf (Beamter befindet sich im Vorbereitungsdienst), Beamter auf Probe (Beamter nach dem Vorbereitungsdienst, in Erwartung auf Lebenszeit berufen zu werden oder Bewerber einer Laufbahn mit besonderer Fachrichtung), Beamter auf Zeit (z.B. Landrat, Oberbürgermeister) und Beamter auf Lebenszeit (Beamtenstatus nach der Probezeit). Als Sonderformen gibt es außerdem noch den politischen Beamten auf Probe / Lebenszeit.

Wussten Sie, dass auch Ehrenamtliche den Beamtenstatus erhalten können? Wer beispielsweise ehrenamtlich als Bürgermeister oder Ortsvorsteher tätig ist, kann zum Ehrenbeamten berufen werden.

Beamtenausbildung – Gehalt & Perspektiven

Die Beamtenausbildung (ausgenommen ist der Schuldienst/ Lehramt) wird häufig auch als Ausbildung für die Laufbahn des mittleren, gehobenen oder höheren Dienstes bezeichnet. Um an diesen Ausbildungen teilnehmen zu können, müssen Bewerber bestimmte Qualifikationen mitbringen. Für eine bessere Übersicht stellen wir die möglichen Wege in die Beamtenlaufbahn hier gesondert vor:

Ausbildung für die Laufbahn zum mittleren Dienst

Die Grundvoraussetzungen für den mittleren Dienst sind mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei bis zweieinhalb Jahre.

Diese Zeit wird auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Während dieser Zeit müssen Sie Aufgaben der Sachbearbeitung übernehmen, Verwaltungsentscheidungen vorbereiten und Bürger beraten. In einer Laufbahnprüfung müssen die erlernten Wissensfelder erfolgreich bewiesen werden. Man gilt in dieser Zeit als Beamter auf Widerruf und erhält sogenannte Anwärterbezüge (Ausbildungsvergütung).

Anwärter, die nach dem Vorbereitungsdienst, im mittleren Dienst tätig sein werden, erhalten Gehalt nach den Besoldungsgruppen A5 bis A9 – etwa 1.103 Euro (Stand: 1. März 2015). Hinzu kommen Anwärterzuschläge und ggf. Familienzuschläge. Später liegt die Besoldung (Grundgehalt) zwischen 2.109.02 Euro (A5, Stufe 1) und 3.344,99 Euro (A9, Stufe 8)

Möglich sind die Ausbildungen für die Laufbahn zum mittleren Dienst in den Bereichen allgemeine Verwaltung, innere Verwaltung, vermessungstechnischer Verwaltungsdienst, Bundesbank, Bundesnachrichtendienst, Fernmelde- und Elektronische Aufklärung, Feuerwehr, Steuerverwaltung oder Wehrverwaltung.

Im Anschluss an diese Ausbildung kann man durch Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen weiter aufsteigen – in den gehobenen und höheren Dienst. Die Karriereleiter ist also nicht zu Ende.

Ausbildung für die Laufbahn zum gehobenen Dienst

Wer mit Hochschulreife oder einem vergleichbaren Abschluss (z.B. Gymnasium 12. Klasse und einjähriges Praktikum oder mit einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung) die Beamtenlaufbahn antreten möchte, kann die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst absolvieren.

Hierzu absolvieren die angehenden Beamten in der Regel ein dreijähriges Studium, das mit Bachelorabschluss beendet wird. Wer lediglich den Vorbereitungsdienst absolvieren möchte (zwischen sechs und 18 Monate), muss mindestens ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium vorweisen.

Mögliche Abschlüsse sind in den Fachrichtungen Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, allgemeine Verwaltung, Justizverwaltung oder ähnliches, die teilweise von spezialisierten Fachhochschulen für Beamten angeboten werden.

Auch in dieser Zeit erhalten Beamte auf Widerruf Anwärterbezüge, die nach den aktuellen Regelungen berechnet werden. Anwärter für den gehobenen Dienst erhalten nach Besoldungsgruppe A9 etwa 1.150 Euro zuzüglich Zuschläge (beispielsweise bei Familien). Als Beamter des gehobenen Dienstes wird man nach der Vorbereitungszeit in die Gruppen A9 bis A13 eingeordnet. Die Gehälter liegen hier zwischen 2.500 Euro (A9, Stufe 1) und 5.100 Euro (A13, Stufe 8).

Wer die Ausbildung für die Laufbahn zum gehobenen Dienst erfolgreich beendet hat, kann seiner Karriere durch ein Masterstudium oder besondere berufliche Leistungen den letzten Schliff verleihen und in den höheren Dienst aufsteigen.

Ausbildung für die Laufbahn zum höheren Dienst

Die Tätigkeit als Beamter im höheren Dienst erfordert mindestens den Abschluss eines Masterstudiums bzw. eines vergleichbaren Hochschulstudiums (z.B. Magister oder 1. Staatsexamen).

Der Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert in der Regel zwei Jahre. Als Einstiegsbesoldungsgruppe für den höheren Dienst gilt A13 mit ca. 3.900 Euro als Grundgehalt. Wer in der Besoldungsordnung A im höheren Dienst verweilt, kann bis zu A16 aufsteigen und rund 6.900 Euro (Stufe 8) verdienen.

Für bestimmte Ämter sind hingegen die Besoldungsordnungen B bzw. W (ersetzt Besoldungsordnung C) vorgesehen, wie etwa hier beispielhaft angegeben:

  • Botschafter (Besoldungsordnung B, Gruppe B3) mit einem Grundgehalt von ca. 7.700 Euro
  • Staatssekretär (Besoldungsordnung B, Gruppe B11) mit einem Grundgehalt von ca. 13.100 Euro
  • Juniorprofessor (Besoldungsordnung W, Gruppe W1) mit einem Grundgehalt von ca. 4.300 Euro
  • Lehrstuhlinhaber & Professor (Besoldungsordnung W, Gruppe W3) mit einem Grundgehalt von ca. 6.000 Euro

Ausbildungsplätze und Arbeitgeber finden

Eine Karriere als Beamter können Sie bei sehr unterschiedlichen Arbeitgebern anstreben, z.B.:

  • Bundeswehr, Berufsfeuerwehren
  • Bundesverwaltungsamt, Landschaftsverbände
  • Archive des Bundes oder der Länder
  • Deutsche Bundesbank
  • Finanzamt
  • Zoll
  • Justizverwaltung
  • Träger der Sozialversicherungen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Städte und Kommunen
  • Auswärtiges Amt
  • Verbände und Kammern

Nähere Informationen zu Ausbildungsplätzen finden Sie unter anderem bei den städtischen Behörden und Verwaltungen oder auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit oder unter www.bund.de.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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