Alleinerziehend nur nicht verzweifeln
Alleinerziehend am

Leichter gesagt als getan. Da lasten der Haushalt, die Erziehung und der Beruf auf den eigenen Schultern. Trotz gut bezahlter Arbeit reicht das Geld meistens nicht, wenn einer allein eine Familie stemmen muss. Ein Großteil der Betroffenen erhält nicht mal den Unterhalt für den Nachwuchs – und da soll man nun nicht verzweifeln?

Übersicht

  • Unterhaltsleistungen sind ein Pflichtanspruch
  • Die elterliche Sorge ist klar aufgeteilt
  • Der Unterhaltsanspruch
  • Die weitere Vorgehensweise

Unterhaltsleistungen sind ein Pflichtanspruch

Kaum zu glauben aber wahr: viele Mütter, die wirklich dringend das Geld für den Unterhalt ihrer Kinder benötigen, scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung. Im Gegenteil, sie hüten sich vor Streitereien mit dem Ex-Partner, um das Verhältnis des Vaters zu Kindern nicht zu belasten.

Es handelt sich aber bei den Unterhaltsleistungen nicht um Almosen, die eine Mutter für die gemeinsamen Kinder bekommt. So mutet es manchmal an, wenn die Zahlungen nur sporadisch und viel zu gering ausfallen und die Alleinerziehende sich über ein wenig mehr in dem betreffenden Monat freut.

Die elterliche Sorge ist klar aufgeteilt

Gehen Sie ruhig in den Konflikt mit dem Vater des Kindes. Es geht um einen finanziellen Pflichtanspruch, der für Kind ist und keinesfalls um Almosen. Sie leisten Ihren Teil der Kindessorge als sogenannten Naturalunterhalt.

Das bedeutet, dass Sie für die Erziehung und die Pflege des Kindes zuständig sind. Der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet.

Die elterliche Sorge ist also klar aufgeteilt. Fordern Sie deshalb Ihr Recht.

Der alleinerziehende Elternteil, und da sprechen wir jetzt in 90 Prozent der Fälle von der Mutter, ist wesentlich im Nachteil, was das Zeitmanagement angeht. Unbezahlte Arbeitszeit muss geleistet werden und hemmt das berufliche Fortkommen.

Der Faden zieht sich bis zur Rente, denn auch da spiegelt sich das Dilemma wieder, wenn die Rentenansprüche so niedrig ausfallen. Da sollte die Mutter auf den Kindesunterhalt bestehen, um nicht an den Problemen zu verzweifeln.

Der Unterhaltsanspruch

Erst einmal sind die Fronten zwischen den Elternteilen meistens verhärtet, wenn es um Geld geht. Nicht desto trotz steht es Ihnen zu, alle zwei Jahre die Einkommenshöhe des Partners zu erfragen, um den Unterhaltsanspruch für das Kind anzupassen oder zu klären.

Fordern Sie zunächst den Ex-Partner schriftlich auf, den Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind nachzukommen. Weisen Sie in dem Schreiben ausdrücklich daraufhin, Auskünfte über die Einkünfte des ehemaligen Lebenspartners zu erhalten.

Dieser muss dann als Selbstständiger die Einkünfte mit den Steuerbescheiden der letzten drei Jahre inklusive der Anlagen darlegen.

Der Nichtselbstständig muss seiner Auskunftspflicht mit den letzten zwölf Gehaltsbescheinigungen und der Steuererklärung plus Bescheid begründen.

Wichtig: Das Anschreiben an den Betroffenen als Einwurfeinschreiben schicken!

Die weitere Vorgehensweise

Wenn der Ex-Partner der Aufforderung zur Einkommensdarlegung nicht nachkommt, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe bei einem Familienanwalt suchen. Die Dringlichkeit im nächsten Schreiben würde dann mit einer Klageandrohung verdeutlicht.

Bei einem Gerichtsbeschluss muss der unterhaltspflichtige Elternteil die festgelegten Kosten rückwirkend zahlen, inklusive der Anwaltskosten.

Bildquelle: © Ingo Bartussek – Fotolia.com

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