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Ärger mit dem Vermieter ist heutzutage nichts Seltenes mehr – im Gegenteil, die Zahlen von Fällen, die es bis vor das Zivilgericht schaffen, steigen mit jedem Jahr. Und als Mieter hat man leider häufig die schlechteren Karten – vor allem, wenn es sich beim Vermieter um eine große Wohnungsbau-Gesellschaft mit zahlreichen Anwälten in den eigenen Reihen handelt. Bei solchen Fällen hilft der Mieterschutzbund – allerdings nur seinen zahlenden Mitgliedern.

Überblick:

  • Was ist der Mieterschutzbund eigentlich?
  • Wer kann Mitglied im Mieterschutzbund werden?
  • Hilfe bei Heiz- und Nebenkostenabrechnungen
  • Unterstützung bei Kündigung des Mietverhältnisses
  • Die Vertretung Ihrer Interessen durch den Mieterschutzbund
  • Mietschlichtungsstellen als Alternative
  • Gibt es Angebote für Nicht-Mitglieder?

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Was ist der Mieterschutzbund eigentlich?

Der Mieterschutzbund ist ein eingetragener Verein, der sich für die Belange der Mieter während Streitfragen oder Unklarheiten mit dem Vermieter einsetzt. Fast 95 % der Fälle, um die sich der Mieterschutzbund kümmert, werden außergerichtlich geklärt und so weitere Kosten vermieden.

Neben dem überregional operierenden Mieterschutzbund gibt es etwa 450 weitere Mietervereine, die lokal über ganz Deutschland verteilt arbeiten.

Der Mieterschutzbund befasst sich unter anderem mit:

  • Beratung bei Mieterhöhungen
  • Beratung bei Heiz- und Nebenkostenabrechnungen
  • Mängelbeseitigungsansprüchen bei der Wohnungsabnahme nach Auszug
  • Prüfung von Nebenkostenabrechnungen auf ihre Richtigkeit
  • Kompetente Fachberatung durch Anwälte, deren Spezialgebiet das Mietrecht ist

Dabei kann man sich sowohl schriftlich, als auch online oder telefonisch ins Benehmen bringen – in besonders dringenden Fällen empfiehlt es sich jedoch in einer der zahlreichen Niederlassungen persönlich vorstellig zu werden, die sich in zahlreichen deutschen Städten finden.

Wer kann Mitglied im Mieterschutzbund werden?

Prinzipiell kann jede Person Mitglied werden, die willens ist, den Beitrag zu entrichten. Die Kosten richten sich danach, ob man die Mitgliedschaft als Privatperson abschließt oder etwa als juristische Person (zum Beispiel für ein Geschäftslokal). Privatpersonen zahlen dabei meist etwas weniger.

Es gibt eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,- Euro sowie einen jährlichen Beitrag von 80,- Euro. Meldet man sich erst während des laufenden Jahres an, gibt es reduzierte Jahresbeiträge.

Anders als zum Beispiel bei Versicherungen, wo hinsichtlich der Vertretung Warte- oder Ausschlussfristen binnen einer bestimmten Lauffrist greifen, kann man die Dienste des Mieterschutzbundes sofort nach der bestätigten Anmeldung in Anspruch nehmen. Das bedeutet für Sie: Selbst wenn plötzlich ein Problem auftaucht, können Sie Mitglied werden und sofort Beistand von den Rechtsanwälten des Bunds erbitten.

Hilfe bei Heiz- und Nebenkostenabrechnungen

Betriebskosten – also die Kosten, die neben der Kaltmiete zusätzlich noch anfallen – stellen nicht selten viele Mieter vor ein Rätsel. Oft stehen in der Nebenkostenabrechnung, die ins Haus flattert, unzählige Positionen, Erklärungsschlüssel und jede Menge Zahlen.

Der Mieterschutzbund rät grundsätzlich dazu, jede dieser Abrechnungen zu prüfen, denn oft werden hier Kosten berechnet, die weder tatsächlich angefallen sind, noch rechtlich in der Auflistung geführt werden dürfen.

Wenn Sie den Verdacht hegen, dass bei Ihrer Heiz- und Nebenkostenabrechnung etwas nicht stimmen sollte, Sie sich aber selbst nicht in der Lage sehen, sich durch das Buchstabenwirrwarr zu kämpfen, können Sie als Mitglied auch eine Prüfung durch den Mieterschutzbund vornehmen lassen.

Diese kontrollieren sämtliche Posten auf ihre Richtigkeit und können Ihnen abschließend mitteilen, ob sich ein Einspruch lohnt oder nicht. Oft kann so bares Geld in nicht geringen Maßen eingespart werden!

Unterstützung bei Kündigung des Mietverhältnisses

Eine der größten Aufgaben des Mieterschutzbundes ist es, bei Streitigkeiten über Kündigungen zu helfen und zu schlichten – und zwar in beide Richtungen. Spricht der Vermieter zum Beispiel die Kündigung aus, müssen dafür berechtigte Gründe bestehen. Der Offensichtlichste dabei ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs, doch auch diese muss schlüssig begründet werden.

Will man selbst kündigen, muss man sich an genau festgelegte Fristen halten und zusätzlich dazu aufpassen, dass der Vermieter die Kündigung auch rechtzeitig erhält. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und der Brief muss fristgerecht beim Vermieter ankommen.

Am sichersten haben sich hierbei Einwurfeinschreiben erwiesen – nicht wie sonst immer beworben, Einschreiben mit Rückschein.
Der Grund? Wird der Vermieter vom Postboten nicht angetroffen, hinterlässt er bei einem Einschreiben mit Rückschein nur eine Benachrichtigung – die Kündigung gilt also nicht als zugestellt!

Die Vertretung Ihrer Interessen durch den Mieterschutzbund

Sagen wir, Sie haben Probleme mit Ihrem Vermieter. Alle Schlichtungsversuche sind gescheitert und die ganze leidige Geschichte landet vor einem Zivilgericht.

Der Mieterschutzbund übernimmt in einem solchen Fall die Vertretung Ihrer Interessen – von einem Anwalt bis hin zu sämtlichen Schriftstücken, die ggf. aufgesetzt werden müssen. Selbstverständlich erhalten Sie Kopien vom kompletten Schriftverkehr und werden auch sonst in alle Prozesse miteinbezogen.

Der Vorteil: Die Mitarbeiter des Mieterschutzbunds haben „alles schon einmal gesehen“, und wissen genau, wie man mit solchen rechtlichen Streitigkeiten umgehen muss.

Mietschlichtungsstellen als Alternative

Nicht jede Streitigkeit muss vor Gerichten landen. Oft ist es in beiderseitigem Interesse, die Situation möglichst ohne das zusätzliche Aufkommen von Kosten für lange und meist unbefriedigende Gerichtsverfahren zu lösen.

Zwar kostet eine Mietschlichtung auch Geld (Kostenpunkt meist um die 100,- Euro), aber bei einem Vergleich werden die Kosten zwischen Mieter und Vermieter geteilt und beide Parteien kommen günstiger und glücklicher davon. Die Schlichtungsverfahren werden von erfahrenen Mitarbeitern durchgeführt, die alle Aspekte des aktuellen Vorgangs beleuchten und aufgrund der Fakten eine (relativ) unparteiische Entscheidung fällen.

Fälle für eine Mietschlichtungsstelle können beispielsweise sein:

  • Abrechnungen und sich daraus ergebende Nachzahlungsforderungen
  • Miethöhe und Mieterhöhungen
  • Mietminderung nach Nicht-Beseitigung von Mietmängeln
  • Etc.

Gibt es Angebote für Nicht-Mitglieder?

Grundsätzlich darf der Mieterschutzbund dem Gesetz nach niemandem Auskunft geben oder rechtlichen Beistand leisten, der nicht Mitglied im Verein ist.

Allerdings kann man auf den Internetseiten des Vereins trotzdem ein breites Spektrum an Informationen rund um das Thema Miete abrufen. Wer auf der Suche nach Informationen wegen eines eigenen, spezifischen Problems ist, sollte allerdings vorsichtig sein, denn jeder Fall ist einzeln zu betrachten und Verallgemeinerungen können gefährlich werden.

Bildquelle: © Denis Junker – Fotolia.com

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