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Die Anzahl der Privatinsolvenzen in Deutschland sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Von 2006-2015 gab es beispielsweise eine deutliche Erhöhung der mehrfach verschuldeten Haushalte von 1,64 auf 1,97 Millionen. Ein sehr unglücklicher und für die Schuldner höchst unangenehmer Zustand. Doch auch in diesem Bereich haben Sie Rechte!

Wichtig dabei: Trotz der vorhandenen Schulden sind Schuldiger nicht dazu berechtigt, jedwede Gegenstände von Wert zu pfänden. Als für den „Lebensbedarf notwendige Gegenstände“ dürfen demnach – dies wird natürlich von Fall zu Fall individuell entschieden – nicht gepfändet werden. Dabei zählen meist Gegenstände wie Computer, Fernseher oder Auto als unpfändbar.

Schmuck hingegen – als für den Lebensbedarf abdingbar zu betrachten und einen deutlichen Wert darstellend – gilt als pfändbar und kann eigezogen werden. darüber hinaus wird jedoch, wie o.e., jeder Einzelfall gesondert betrachtet. Mitzunehmen für Schuldner ist jedoch die Informationen, dass sie auch in einer solch schweren Lebenslage mehr Rechte haben, als sie meist vermuten…

Bildquelle: © Paolese – Fotolia.com

 

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