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Die Grundpflege gehört zu den essenziellen Tätigkeiten in der Kranken- und Altenpflege, um eine Basisversorgung pflegebedürftiger Personen sicherzustellen. Welche Bereiche durch die Grundpflege abgedeckt werden und in welcher Form eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung erfolgt, finden Sie im Folgenden heraus.

ÜBERSICHT:

  • ALLGEMEINES ZUR GRUNDPFLEGE
  • Was ist die Grundpflege überhaupt?
  • Abgrenzung zur Behandlungspflege
  • EINZELNE ASPEKTE DER GRUNDPFLEGE
  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Mobilität
  • weitere Aktivitäten
  • GRUNDPFLEGE & DIE PFLEGEVERSICHERUNG
  • Kommt die Pflegeversicherung für die Grundpflege auf?
  • Zeitliches Ausmaß für die Grundpflege
  • Pflege über die Grundpflege hinaus
  • PRIVATE ABSICHERUNG
  • Kann man die Grundpflege privat absichern?
  • Sinn der privaten Pflegeversicherung

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Allgemeines zur Grundpflege

Was ist die Grundpflege überhaupt?

Im höheren Lebensalter oder nach Unfällen büßt ein Großteil der Bundesbürger elementare Fähigkeiten rund um die tägliche Lebensführung ein. Die Zubereitung von Nahrung oder der alltägliche Gang ins Badezimmer ist nur noch mit Hilfe möglich, die von einem Familienmitglied oder einer professionellen Pflegekraft ausgeführt wird.

Die Grundpflege ist ein Teil dieser Pflegemaßnahmen und bezieht sich auf die wichtigsten Abläufe des Alltags, um weiterhin ein würdiges Leben in Alter oder Krankheit führen zu können.

Abgrenzung zur Behandlungspflege

Bei der Grundpflege wird davon ausgegangen, dass körperliche Schwäche oder Invalidität die gewohnte Alltagsführung verhindern. Gerade im Alter ist dies häufige Folge des körperlichen Verfalls, in vielen Fällen spielen jedoch auch akute Krankheitsbilder ein.

Diese können eine zusätzliche Pflege notwendig machen, die über die Grundpflege hinausgeht und dennoch für die Einzelperson unverzichtbar ist. Diese Maßnahmen werden als Behandlungspflege bezeichnet, die als zusätzliche Leistung neben der Grundpflege von Pflegekräften oder Familienmitgliedern erbracht werden muss.

Einzelne Aspekte der Grundpflege

Ernährung

Die pflegebedürftige Person ist häufig nicht in der Lage, Nahrungsmittel für den Verzehr zuzubereiten, Herd und Kochplatten zu bedienen und eigenständig Speisen zu sich zu nehmen.

Die Pflegekraft wird bei der Grundpflege beauftragt, warme Mahlzeiten für die pflegebedürftige Person zuzubereiten oder diese zum Aufwärmen mitzubringen. Je nach Pflegestufe ist dreimal täglich eine Zubereitung von Mahlzeiten vorgesehen.

Körperpflege

Das Waschen des Körpers mit anschließendem Anlegen von Kleidung oder der Gang zur Toilette können Pflegebedürftige überfordern. Die Pflegekraft führt ein- oder zweimal täglich eine Grundreinigung durch und macht die zu pflegende Person für den Alltag zurecht, was nach hygienischen und sozialen Aspekten zu erfolgen hat. Waschen oder Duschen zählen genauso hierzu wie Kämmen, Rasieren und die Unterstützung beim Stuhlgang.

Mobilität

Viele pflegebedürftige Personen sind in ihrer körperlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt, der Gang vor die Haustüre oder das Fahren eines Automobils sind nicht mehr möglich. Hier hilft die Pflegekraft weiter, für eine grundlegende Beweglichkeit in den eigenen vier Wänden zu sorgen und gelegentliche Touren wie Besuche eines Arztes oder Supermarktes zu unterstützen.

weitere Aktivitäten

Neben den drei genannten und vom Gesetzgeber explizit aufgeführten Bereichen unterliegen sogenannte Aktivitäten des täglichen Lebens der Grundpflege. Diese umfassen die allgemeine Beschäftigung der pflegebedürftigen Person und die Kommunikation mit ihr, genauso wie die generelle Kontrolle und Überprüfung täglicher Abläufe.

Dies hilft beispielsweise dabei, Krankheiten oder Veränderungen der Pflegeperson frühzeitig zu erkennen und ihr trotz Pflegebedürftigkeit ein abwechslungsreiches Leben zu ermöglichen.

Grundpflege & die Pflegeversicherung

Kommt die Pflegeversicherung für die Grundpflege auf?

Durch den grundlegenden Charakter der genannten Pflegemaßnahmen ist die Grundpflege ein fester Bestandteil des gesetzlichen Pflegesystems.

Tatsächlich wird bei jeder Pflegestufe vorausgesetzt, dass die betroffene Person auf eine Grundpflege angewiesen ist, was ein wesentlicher Aspekt für die finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung darstellt. Vor allem der Grad der Pflegebedürftigkeit im Bereich der Grundpflege ist für den Gesetzgeber entscheidend. Ob eine Pflegestufe erfüllt ist und die betroffene Person einer Grundhilfe bedarf, wie individuell durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt.

 Zeitliches Ausmaß für die Grundpflege

Orientiert an den drei Pflegestufen der deutschen Pflegeversicherung werden für die Grundpflege eine Häufigkeit pro Tag sowie der zeitliche Aufwand sämtlicher Pflegemaßnahmen berücksichtigt. In der Pflegestufe I wird vorausgesetzt, das wenigstens einmal pro Tag zwei Verrichtungen aus dem Bereich der Grundpflege notwendig sind und diese einen Umfang von 45 Minuten überschreiten. In der Pflegestufe II wird eine dreimalige Pflege pro Tag mit einem Gesamtaufwand von mindestens 120 Minuten angelegt. Die Pflegestufe III geht von einer fortwährenden Betreuung der pflegebedürftigen Person aus, mindestens 240 Minuten entfallen hierbei auf die Grundpflege.

Pflege über die Grundpflege hinaus

Zusätzlich zur Grundpflege müssen Pflegekräfte weitere Aufgaben ausführen, um den Alltag der zu pflegenden Person zu erleichtern. Hier zählt die bereits oben erwähnte Behandlungspflege, die vom jeweiligen Krankheitsbild abhängig zu machen ist und einen individuell kalkulierten Mehraufwand umfasst.

Außerdem wird unabhängig von der Pflegestufe ein Bedarf an Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung angenommen, die Pflegekraft hat hierdurch mehrmals in der Woche klassische Hausarbeiten zu übernehmen.

Private Absicherung

Kann man die Grundpflege privat absichern?

Mit der Alterung der deutschen Gesellschaft und einem Anstieg an Pflegefällen bieten immer mehr private Versicherungsunternehmen Tarife zur Absicherung der eigenen Pflegebedürftigkeit an. Explizit nur die Grundpflege abzusichern, wird hierbei in den wenigsten Tarifen möglich, im Regelfall bieten Tarife sinnvolle Zusatzleistungen.

Da bei vielen Gesellschaften zwischen unterschiedlichen Tarifstufen wie einem Basis- oder Premiumschutz ausgewählt werden kann, entspricht die Basisversorgung sehr häufig der gewünschten Grundpflege.

Bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit orientieren sich die meisten Versicherer an der Beurteilung des MDK, in einzelnen Tarifformen kann auch eine individuelle Bewertung durch einen Gutachter der Versicherung erfolgen. Diese kann theoretisch für den Leistungsfall sorgen, selbst wenn keine gesetzliche Pflegestufe erreicht wurde.

Sinn der privaten Pflegeversicherung

Eine Pflegebedürftigkeit kann in jeder Lebensphase eintreten, beispielsweise auch zeitlich begrenzt nach einem Sport- oder Arbeitsunfall. Das Risiko ist für jeden Bundesbürger gegeben, die erhebliche Nachfrage an Pflegekräften in öffentlichen Einrichtungen und dem privatwirtschaftlichen Sektor zeigt die hohe gesellschaftliche Relevanz der Pflege.

Damit die Grundpflege und weitere Maßnahmen nicht aus finanziellen Gründen scheitern müssen und das gesetzliche System eines Tages überlasten, ist die private Absicherung einer Pflegebedürftigkeit zu empfehlen.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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