DIE ENTSTEHUNG DES HEIMARBEITSGESETZES

Das Heimarbeitsgesetz ist ein Gesetz, das die Ausübung von Heimarbeit regelt. Es dient dem Schutze aller, die eine Heimarbeit ausüben und regelt dabei auch soziale Belange. Darunter fällt die Organisation der entsprechenden Absicherung bei Krankheit  oder zum Beispiel Insolvenz des Auftraggebers. Des Weiteren sind auch bestimmte Mindestlöhne im Heimarbeitsgesetz festgelegt. Das Gesetz schütz somit den Arbeitnehmer vor Ausbeutung. In seiner heutigen Form gibt es das Gesetz erst seit 1951, wobei es einige Jahre bis zur endgültigen Ausformulierung brauchte.  

Die Arbeit in der sogenannten Hausindustrie reicht bis in das 14. Jahrhundert zurück und umfasste alle Arbeiter, die in ihren eigenen Räumen mit der Herstellung von Waren betraut waren. Neben dem Nähen von Kleidung jeglicher Art, gehörte auch Körbe flechten und Spielzeug montieren zu den typischen Tätigkeiten. Der Höhepunkt der Heimarbeit ist in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts anzusiedeln, so waren in den Jahren um 1900 nur in der Bekleidungsindustrie mehr als 200.000 Heimarbeiter beschäftigt. Alleine 6,5 % aller gewerblichen Tätigkeiten waren 1907 über Heimarbeit abgedeckt. Ein Großteil davon wurde von Frauen ausgeübt.

Gerade in dieser Blütezeit der Heimarbeit erreichte auch die Ausbeutung der Heimarbeiter ihren Höhepunkt. Neben sehr niedrigen Löhnen und langen Arbeitszeiten gehörte auch Kinderarbeit zur Tagesordnung. Zurückzuführen war dies besonders auf die geringe gesetzliche Organisation der Arbeit, die die Ausbeutung durch die Auftraggeber möglich machte. Der hohe Konkurrenzdruck und die fehlenden Streikmöglichkeiten gehörten auch dazu. Weiterhin hegten selbst die freien Gewerkschaften ein gewisses Desinteresse an der Änderung dieser Verhältnisse, sie hätten vielmehr eine Abschaffung der Heimarbeit vorgezogen. Eine erste Besserung der Zustände trat 1903 mit Einführung des Kinderarbeitsgesetzes sowie einem Gesetz zum Lohnschutz der Heimarbeiter in der Textilindustrie ein.

Ein Meilenstein in der Geschichte der Einführung des Heimarbeitsgesetztes bildete dann 1906 die deutsche Heimarbeits-Ausstellung in Berlin, durch die die sozialen Missstände an die Öffentlichkeit gelangten. Ab dann wurde die Heimarbeit zum Thema der bürgerlichen Parteien. Allerdings kam es erst 1911, angetrieben von der SPD und der Zentrumspartei, zur Verabschiedung des Hausarbeitsgesetzes. Es beinhaltete in erster Linie den Arbeits- und Gesundheitsschutz, wobei eine staatliche Regelung der Löhne noch nicht vorgesehen war. Während des Ersten Weltkrieges kam es zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage der Heimarbeiter. Vor allem weil zu dieser Zeit die Kriegsbekleidungsämter zur Zahlung von Mindestlöhnen verpflichtet waren.

Im Heimarbeitslohngesetz von 1923 setzten extra gegründete Fachausschüsse Mindestlöhne fest und erklärten Tarifverträge für verbindlich. Eventuelle Lohnverstöße wurden aber nur mit einem Bußgeldverfahren geahndet, weshalb die Umsetzung dieser Änderungen eher zögerlich vorankam. Zu einer reellen Besserung kam es erst zur Zeit des Nationalsozialismus, der die Mängel des bestehenden Heimarbeitsgesetzes behob. In einer Neufassung des Gesetzes 1939 wurden unter anderem die meisten Auftraggeber zur Zahlung von gesetzlich geregelten Mindestlöhnen verpflichtet und das Bußgeldverfahren in ein Zwangsverfahren umgewandelt.  

Das heutige Heimarbeitsgesetz (HAG) wurde am 14. März 1951 eingeführt, wobei 2006 die letzte Anpassung erfolgte. Über die Jahre hat sich das Tätigkeitsfeld des Heimarbeiters von der Ausübung von Textilarbeiten, über Kugelschreiber zusammenbauen, zu Computerspiele testen, Grafiken entwerfen oder der Ausführung von Autorentätigkeiten entwickelt.

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