HAUSHALTSHILFE KRANKENKASSE

Wenn Sie eine schwere Erkrankung haben oder diese gerade überstanden ist oder wenn Sie pflegebedürftig sind beziehungsweise unter einer Behinderung leiden, können Sie bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen. Diese kommt für einen fest vereinbarten Stundensatz und übernimmt die Arbeiten, welche Sie aufgrund Ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen nicht durchführen können. Ihnen entstehen nach der Bewilligung durch die Krankenkasse keine Kosten und Sie können selbst entscheiden, welche Aufgaben Sie im Haushalt selbst erledigen möchten und welche von der Haushaltshilfe erledigt werden sollen.

Eine Haushaltshilfe kann von der Krankenkasse dauerhaft oder vorübergehend bezahlt werden. Die dauerhafte Finanzierung einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse ist üblich und auch notwendig, wenn Sie eine Behinderung haben und/oder pflegebedürftig sind. Haben Sie eine Pflegestufe bewilligt bekommen und erhalten Sie Pflegegeld, können Sie selbst entscheiden, ob Sie von diesem eine Haushaltshilfe finanzieren möchten oder ob Ihnen die Arbeiten ausreichen, die der Pflegedienst routinemäßig für Sie übernimmt. Können Sie noch kleinere Aufgaben im Haushalt selbst bewältigen, sollten Sie dies tun, denn es gibt Ihnen Kraft und das Gefühl, wenigstens über einen Teil des Lebens noch selbst zu bestimmen.

Bei verschiedenen Krankheiten wird Ihnen eine Haushaltshilfe für einen begrenzten Zeitraum von der Krankenkasse bezahlt. Hierzu gehören in erster Linie Krebserkrankungen, die eine aufwändige Nachbehandlung nach der Chemotherapie erfordern. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht mehr allein in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu versorgen. Dies wird in der Regel als gegeben angesehen, wenn Sie Kinder unter 12 Jahren haben oder wenn Ihr Partner ebenfalls pflegebedürftig ist. Nach schweren Operationen oder in den ersten Wochen nach einer Schwangerschaft können Sie ebenfalls eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe suchen, müssen Sie darauf achten, dass diese selbst eine Krankenversicherung hat. Am besten suchen Sie sich eine Hilfe, die hauptberuflich selbstständig arbeitet und eigenständig krankenversichert ist. Unter Umständen müssen Sie sonst Sozialabgaben für die Haushaltshilfe bezahlen.

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