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Die Arbeitszeit kann immer flexibler gestaltet werden. Ein Modell, das immer mehr Anhänger findet, ist das so genannte Jobsharing, also die Arbeitsteilung. Wie es funktioniert, sich mit jemand anderem den Arbeitsplatz zu teilen und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Überblick

  • Was ist Jobsharing?
  • Sonderformen
  • Gesetzliche Regelung
  • Vertretungsverpflichtung
  • Kündigung und Urlaubsanspruch
  • Vorteile
  • Jobsharing-Stellenangebote

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Was ist Jobsharing?

Jobsharing verbindet die Vorteile von Teilzeitarbeit und einem Vollzeitjob. Bei vielen Berufen macht es keinen Sinn, wenn nur Teilzeit gearbeitet wird, da die Arbeit nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt werden kann. Eine Methode, um trotzdem nur Teilzeit zu arbeiten, ist es, sich einen Partner zu suchen, mit dem man sich eine Stelle teilt.

Dabei muss die Aufteilung nicht unbedingt zu 50 % geschehen, sondern kann individuell festgelegt werden, solange man damit nicht irgendwelche Vorgaben verletzt. Außerdem muss man sich nicht dauerhaft auf eine Aufteilung festlegen, sondern kann jederzeit das Arbeitszeitkontingent in die eine oder andere Richtung verschieben. Ursprünglich entstand das Jobsharing in den USA und wurde in den 1980ern auch in Europa bekannt.

Normalerweise teilt man sich eine Ganztagsstelle mit fester Arbeitszeit zu 50 %, es kommt aber ganz auf den Arbeitgeber und die beteiligten Person an, wie das Konzept konkret umgesetzt wird. So ist es zum Beispiel auch möglich, dass sich drei Personen zwei Stellen teilen und das mit jeweils wechselnden Arbeitszeiten oder mit einem wechselnden freien Tag.

Sonderformen des Jobsharing

Beim Jobsharing haben sich bestimmte Formen herausgebildet, die besonders vorteilhaft oder beliebt sind:

Job-Splitting: Im Grunde handelt es sich dabei zwei unabhängige Halbtagsjobs, die aber für die gleiche Stelle zuständig sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Pförtner handeln oder um eine andere Tätigkeit, bei der die beiden beteiligten Angestellten nicht miteinander kommunizieren müssen, um den Job zu erfüllen.

Das bedeutet, dass nichts übergeben werden muss und es kein gemeinsames Projekt gibt. Wenn einer der beiden Arbeitskräfte nicht mehr zur Verfügung steht, muss sich der Arbeitgeber darum kümmern, dass die Stelle neu besetzt wird.

Job-Pairing: Wenn sich die beiden Arbeitnehmer untereinander abstimmen müssen, um den gemeinsamen Job richtig zu erledigen, spricht man von Job-Pairing. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Tiere betreut werden und der zweite Arbeitnehmer wissen muss, ob diese bereits gefüttert wurden oder etwas ähnliches.

Top-Sharing: Dieser spezielle Fall bezieht sich auf die Führungsebene eines Unternehmens. Besonders in Familienunternehmen entscheiden Geschwister oder Eheleute häufig gemeinsam über wichtige Entscheidungen wie Investitionen, können aber ansonsten selbst entscheiden, wann und wie sie ihre Tätigkeit im Unternehmen gestalten. Das kann vertraglich festgelegt werden, muss es aber nicht.

Gesetzliche Regelung des Jobsharing

Da es sich beim Jobsharing um ein Teilzeitmodell handelt und sich Teilzeitjobs nicht von Ganztagsjobs unterscheiden, was die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber anbelangt, sind spezielle Regelungen für das Jobsharing nicht nötig. Dennoch reicht es nicht, im Arbeitsvertrag einfach einen Hinweis auf das Jobsharing einzufügen.

Man muss genau festlegen, ob sich aus der Tatsache, dass sich mehrere Arbeitnehmer den gleichen Arbeitsplatz teilen, besondere Verpflichtungen für die einzelnen Angestellten ergeben. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Informationen oder Arbeitsmittel übergeben werden müssen.

Vertretungsverpflichtung beim Jobsharing

Einer der Vorteile des Jobsharings für den Arbeitgeber ist es, dass er eine Vertretungsverpflichtung im Fall von Urlaub oder Krankheit in den Arbeitsvertrag aufnehmen kann, wenn keine Gründe dagegen sprechen. Das kann zu einem verstärkten Druck zwischen den jeweiligen Arbeitnehmern führen, weshalb einige Unternehmen inzwischen auf diese Klausel verzichten.

Der Gedanke dahinter ist, dass sich der Arbeitgeber auch selbst um eine Vertretung bemühen müsste, wenn nur ein Arbeitnehmer für die Stelle verantwortlich ist. Deshalb wäre es nicht fair den anderen Arbeitnehmer dadurch zu benachteiligen, dass er ebenfalls für diese Stelle zuständig ist.

Kündigung und Urlaubsanspruch beim Jobsharing

Auch bei der Kündigung werden die Arbeitnehmer wie ein gewöhnlicher Angestellter behandelt. Das bedeutet, dass jeder Angestellte eine separate Kündigung erhalten muss, auch wenn die komplette Stelle gestrichen wird.

Für den Urlaub gilt, dass er anteilsmäßig nach der geleisteten Arbeit veranschlagt wird. Bei flexiblen Arbeitszeiten muss deshalb unter Umständen genau Buch geführt werden, wer wie lange arbeitet und wie viel Urlaub ihm damit zusteht.

Vorteile des Jobsharing

Je nach Unternehmen steht für eine Arbeitsstelle zwar nicht die doppelte Arbeitskraft aber die doppelte Kompetenz zur Verfügung. Es kann von Vorteil sein, dass der zweite Angestellte noch einmal eine neue Sichtweise zu einem Problem bringt. Außerdem lassen sich dadurch Arbeitnehmer erreichen, die ansonsten kein Interesse an einer Festanstellung hätten.

Für den Arbeitnehmer ist vor allem die größere Flexibilität von Vorteil. Außerdem ist es eine Gelegenheit, vom jeweiligen Partner oder Team zu lernen und sich so weiterzuentwickeln. Zum Beispiel bei Softwareentwicklern schätzt man diesen Effekt so sehr, dass man zwei Vollzeitstellen nur einen Computer zur Verfügung stellt. Die Arbeit wird dadurch zwar langsamer aber viel sorgfältiger erledigt.

Wie finde ich eine Jobsharing-Stelle?

Inzwischen gibt es eigene Stellenportale speziell für Jobsharing bzw. die Suchoption bei allgemeinen Stellenbörsen. Sie können aber auch in Eigeninitiative zu Ihrem Arbeitgeber gehen und ihm dieses Arbeitszeitmodell vorschlagen. Dabei kommt es natürlich darauf an, ob das Modell für Ihre Stelle sinnvoll ist und wie schnell sich jemand finden lässt, der den Job mit Ihnen teilt.

Im Idealfall können Sie dafür schon jemanden anbieten.

Unser Tipp: Wenn Ihr Unternehmen eher konservativ ist, stoßen Sie mit dem Begriff Jobsharing möglicherweise auf Unverständnis. Erklären Sie deshalb einfach in klaren Worten, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, ohne dass darunter die Stelle leidet und dass man diese unter zwei Arbeitnehmern aufteilen könnte.

Bildquelle: © kebox – Fotolia.com

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