Kindergeld: Neues Gesetz verkürzt Rückforderungsfrist
FamilieNews am

Bundestag billigt Gesetz zum Kindergeld: Künftig sollen Eltern weniger Zeit haben, um die staatliche Unterstützung rückwirkend zu beantragen. „Reine Wahlkampftaktik“ kritisiert die Opposition.

Frist auf sechs Monate begrenzt

Vor wenigen Tagen hat der Bundestag ein neues Gesetz gebilligt, mit dem man den Missbrauch von Kindergeld eindämmen möchte. Nach Angaben der Koalition soll es so vor allem EU-Ausländern schwerer gemacht werden, fälschlicherweise zu viel Kindergeld rückwirkend zu beantragen.

Der neue Gesetzesplan sieht vor, dass die Frist künftig auf sechs Monate begrenzt werden soll. Die Verkürzung der Antragsfrist soll es gleichzeitig den Familienkassen erleichtern, die Anspruchsvoraussetzungen schneller zu prüfen. Bei EU-Ausländern gehört unter anderem der Nachweis des Aufenthalts zur Anspruchsvoraussetzung.

Opposition kritisiert Vorgehen der Regierung

Die Opposition übt deutliche Kritik am neuen Gesetzesplan der Bundesregierung. Die Maßnahme sei für die Grünen „reine Wahlkampftaktik“, denn der Umfang entsprechender Betrugs- und Missbrauchsfälle durch Deutsche und EU-Ausländer sei nicht nachvollziehbar. Vor dem Finanzausschuss kritisierte die Grüne, dass die Bundesregierung dies nicht ausreichend darlegen und nachweisen konnte.

Nach § 45 Abs. 1 SGB I können Eltern das Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen. Die Bundesregierung sieht den Zweck des Kindergelds, die steuerliche Freistellung des Existenzminimums, allerdings nur für das laufende Kalenderjahr. Eine mehrjährige Rückforderung sei daher nicht notwendig.

Staat will Steuerbetrug verhindern

Um den Missbrauch von staatlicher Unterstützung und Steuerbetrug besser verhindern zu können, soll im Zuge des gebilligten Gesetzes auch der Datenaustausch zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Familienkassen verbessert werden.

Damit sollen die Familienkassen schneller Kenntnis erhalten, wenn eine Familie z.B. in Ausland verzieht und folglich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld erheben kann.

Kindergeld rückwirkend beantragen

Der Kindergeldanspruch verjährt nach vier Jahren in Bezug auf das Kalenderjahr, in dem er entstanden ist. Für die Zahlung von Kindergeld ist nur ein Tag erforderlich, an dem der Anspruch auf Kindergeld besteht, um für den gesamten Monat Kindergeld zu beziehen. Für die Rückforderung ist das Datum des Antrags entscheidend, nicht, wann dieser von der Familienkasse bearbeitet wird.

Der Antrag auf Rückforderung ist bei der Familienkasse zu stellen. Die Formulare können online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt werden, an die die Familienkassen angeschlossen sind.

Die Unterlagen müssen dann vom Antragsteller (Mutter oder Vater bzw. Pflegemutter oder Pflegevater, Großmutter oder Großvater) unterschrieben per Post zur Familienkasse geschickt werden. Eine reine Online-Beantragung ist nicht möglich.

Notwendige Unterlagen für den Kindergeldantrag

Notwendige Unterlagen sind die Geburtsurkunde des Kindes. Ist das Kind bereits volljährig, muss weiterhin nachgewiesen werden, dass ein Anspruch auf Kindergeld fortbesteht.

Das ist etwa dann möglich, wenn sich das Kind in einer beruflichen oder akademischen Ausbildung befindet (Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulation einreichen), zur Schule geht (Schulbescheinigung beilegen) oder aber eine Behinderung hat, die eine eigenständige Versorgung des Lebensunterhalts nicht ermöglicht (Behindertenausweis anfügen).

Wird der Antrag vollständig eingereicht, kann grundsätzlich die Bearbeitungsdauer verkürzt werden, da die Familienkassen erforderliche Unterlagen nicht noch anfragen müssen.

Bildquelle: © JSB31 – Fotolia.com

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